Schlagwort-Archive: Betriebswirtschaftslehre

Lead Manager

Lead Manager führen ein Konsortium beim Konsortialgeschäft

Innerhalb eines Konsortiums, zumeist ein Bankenkonsortium, ist der Lead Manager das führende Kreditinstitut, die federführende Bank. Das heißt, ein Lead Manager zeichnet innerhalb des Bankenkonsortiums in erster Linie verantwortlich für die Verhandlungen beim sowie Organisation und Durchführung des geplanten Konsortialgeschäfts. Die Stellung einzelner Teilnehmer am Konsortium bestimmt maßgeblich der prozentuale Anteil (Quote) am Gesamtvolumen des Konsortialgeschäfts. Lead Manager wörtlich ins Deutsche übersetzt heißt Konsortialführer, können eine oder auch mehrere Banken, Kreditinstitute sein.

Konsortium (abgeleitet vom Lateinischen consors für Teilnehmer, Gefährten) wird in relevanter Fachliteratur als zweckgebundener Zusammenschluss von mehreren Unternehmen definiert. Beim Bankenkonsortium sind es, wie der Name besagt, Banken oder Kreditinstitute. Lead Manager beziehungsweise Konsortialführer übernehmen die Befugnis zur Geschäftsführung. Dazu gehören im Großen und Ganzen das Zustandekommen des Konsortialvertrags sowie die Abwicklung des Konsortialgeschäfts. Bankenkonsortien, dessen Struktur immer einen Lead Manager / Konsortialführer aufweist, sind hauptsächlich im Bereich Wertpapieremission, Aktienausgabe und Konsortialkredite tätig. In Deutschland bildet das Bankenkonsortium für die Zeit des Konsortialgeschäfts eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bestimmungen zur Haftung muss zwingend der Konsortialvertrag enthalten. Die Vertretungsmacht solcherart GbR liegt in der Hand des Lead Managers / Konsortialführers.

Manufacturing Resources Planning

Manufacturing Resources Planning zur Produktionsplanung & -steuerung

Produktionsplanungs- und –steuerungssysteme, kurz PPS-System genannt, gibt es als Software für eine computergestützte Produktion von Gütern und Waren. Beim Wandel der Produktion hin zur Materialplanung, die sich nicht mehr am Verbrauch, sondern an einem ermittelten Bedarf orientiert, entwickelte sich Manufacturing Resources Planning in drei Stufen: Dem Konzept der Materialbedarfsplanung, dass in den 1950er Jahren unter dem Namen Material Requirement Planning (MRP) bekannt wurde, folgten MRP I in den 1960er Jahren und rund zwanzig Jahre später MRP II. Das Produktionsplanungs- und –steuerungssystem (PPS) Manufacturing Resources Planning umfasst eine Vielzahl miteinander verbundenen Funktionen. Neu bei MRP II gegenüber MRP I war die Erweiterung der Methode um das Modul der Kapazitätsplanung.

Zum Grobaufbau einer Produktionsplanung und Produktionssteuerung in Industriebetrieben gehören die vier Kategorien Produktionsprogrammplanung, Materialbedarfsplanung, Zeit-/Kapazitätsplanung und Produktionssteuerung. Das Konzept Manufacturing Resources Planning beginnt mit Geschäftsplanung und Absatzplan, verfügt zudem über Simulationsfähigkeiten (Berechnungs-, Analysefähigkeit), was für eine langfristige sowie methodische Vorbereitung (Strategie) der Produktionsplanung bedeutsam ist. Manufacturing Resources Planning funktioniert als sukzessives Produktionsplanungs- und –steuerungssystem (PPS). Das heißt: Stufenweises Arbeiten mit der Problematik, dass einzelne Produktionsphasen mittels Annahmen geplant werden, weil benötigte Informationen zum Teil erst bei einer nächsthöheren Produktionsphase verfügbar sind. In der Produktion betrifft es beispielsweise die Kennzahl Durchlaufzeiten.

Angewendet wird Manufacturing Resources Planning überwiegend in Branchen mit annähernd gleichen, saisonunabhängigen Produkten und in Unternehmen mit relativ zuverlässigen Durchlaufzeiten, geringem Ausfall vorhandener Kapazitäten sowie grob bekannten Produktionsmengen. Beispiele: Maschinen-, Automobilbau, Elektroindustrie. ERP-Systeme für Industriebetriebe sind eine Erweiterung des Planungskonzepts Manufacturing Resources Planning.

Management by Systems

Management by Systems beinhaltet Modelle der Unternehmensführung

Das Konzept Management by Systems ist ein Oberbegriff für dazugehörige Führungstechniken, deren Merkmal in der gemischten Anwendung dieser besteht. Die Bezeichnung Management by Systems leitet sich von der Wissenschaft der Steuerung und Regelung von Maschinen, Lebewesen, Organisationen ab, gemeinhin als Kybernetik oder Systemtechnik bekannt. Die Abgrenzung der Führungstechnik Management by Systems zu CMS (Content-Management-System) und FIS (Führungsinformationssystem) besteht darin, dass es sich bei den zwei letztgenannten um Anwendungssoftware handelt, die Prozesse in Unternehmen zu optimieren helfen. Management by Systems befasst sich mit Führungsfunktionen und -verhalten. Daraus schlussfolgernd lässt sich feststellen, dass Management by Systems eine Führungstechnik ist, die der Leitung eines Unternehmens (Management) möglichst einfach zu handhabende Verhaltensweisen für den Führungsprozess zur Verfügung stellen will.

Die Charakteristik für Management by Systems besteht darin, dass diese Führungstechnik auf Grundlagen wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse der Kybernetik aufbaut und deshalb mit Unternehmensführung durch Systemsteuerung definiert wird. Der Führungsebene eines Unternehmens kommt innerhalb des Regelkreises die Verhaltensweise zu, nur in Ausnahmefällen in selbststeuernde Systemelemente einzugreifen, Rückmeldungen und Kontrolle der Ergebnisse sind effizient zu organisieren. Innerhalb des Managements by Systems steht der Regelkreis für das Gesamtsystem, was hier das Unternehmen als Ganzes meint. Systemelemente sind die einzelnen Komponenten/Bestandteile/Bereiche des Unternehmens. Die Mischung bei der Anwendung von Management by Stystems bezieht sich auf Rückmeldung und Kontrolle. Daher gehören Management by Exception (Routine, Ausnahmen), Management by Delegation (Entscheidungsbefugnis, Verantwortung) und Management by Results (Zielvorgaben, Leistungskontrolle) zum Management by Systems.

Electronic Data Interchange (EDI)

EDI revolutionierte betriebsinterne Geschäftsprozesse über Unternehmensgrenzen hinweg

In deutscher Übersetzung heißt „Interchange“ Austausch. Somit lässt sich der Begriff Electronic Data Interchange (EDI) problemlos als elektronischer Datenaustausch definieren. An der theoretischen Darstellung des technischen Funktionierens von Electronic Data Interchange in verständlicher Form auch für Nichtprofis haben sich schon viele Experten mit mehr oder weniger Erfolg versucht. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass mittels EDI eine Datenübertragung in Echtzeit vom absendenden Computer zum empfangenden PC, respektive Rechenzentrum, zwischen Anwendungssoftware verschiedenartiger Unternehmen und Institutionen stattfindet. Der auf einem Electronic Data Interchange basierende elektronische Datenaustausch hat formatierte Strukturen, die im Rechensystem des jeweiligen Empfängers zudem eine betriebsinterne Weiterverarbeitung ermöglichen. Mit EDI wurde insbesondere der papiergestützte verwaltungstechnische Arbeitsaufwand im Rechnungswesen, bei der Materialplanung und der gesamten Auftragsabwicklung geradezu revolutioniert. Grundvoraussetzung für die Anwendung von Electronic Data Interchange ist logischerweise, dass die bedarfsentsprechende EDI-Software im Unternehmen sowie bei sämtlichen Partnern genügend Integrationstiefe ausweist. Dann können Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, also vorrangig arbeitsaufwendige Papierdokumente oder -formulare nun per Electronic Data Interchange übermittelt und bearbeitet werden, der Transaktionsfluss beschleunigt sich gegenüber konventioneller Bearbeitung und Postversand.

Charakteristisch für Electronic Data Interchange (EDI) sind nach einheitlichen, teils internationalen Standards strukturierte und formatierte Übertragungsmöglichkeiten, die sowohl branchenspezifische als auch branchenübergreifende Anforderungen erfüllen können. Bedeutendes Beispiel eines branchenübergreifenden EDI-Datenübertragungsstandards ist EDIFACT: Von einer UN-Einrichtung, die sich mit Handelserleichterungen und elektronischen Geschäftsprozessen befasst, initiiert, entwickelten sich aus der Electronic Data Interchange EDIFACT spezielle branchenspezifische Datenübertragungsformate für Transaktionen und Informationsaustausch zwischen Unternehmen. Diese werden als EDI-Software beispielsweise in der Konsumgüterindustrie (EANCOM), Hightech-Industrie mit B2B-Standards (EDIFICE), Baubranche, Textilindustrie, Versicherungswirtschaft, etc. eingesetzt. Herstellerunabhängiger Datentransfer, schneller Informationsfluss, dadurch verkürzte Bearbeitungszeiten, automatische Weiterverarbeitung eingehender Daten, kaum Erfassungsfehler oder Datenmehrfacherfassung sind wesentliche Vorteile der Electronic Data Interchange (EDI).

Finance Leasing (Finanzierungsleasing)

Finance Leasing charakterisiert eine bestimmte Vertragsformalität

Wird Leasing nach Art der Vertragsgestaltung, also hinsichtlich bestimmter Formalitäten erklärt, unterscheiden sich Operate und Finance Leasing. Letzteres ist gleichbedeutend mit dem deutschsprachigen Ausdruck Finanzierungsleasing. Entscheidendes Merkmal im Finance Leasing ist das stets vom Leasingnehmer getragene Investitionsrisiko (Verlustgefahren bei der jeweiligen Investition). Im Operate Leasing hat selbiges immer der Leasinggeber, allerdings überwiegen bei diesen Verträge kurze bis mittelfristige Laufzeiten. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Operate und Finance Leasing sind überdies Regelungen zur Grundmietzeit eines beliebigen Leasingobjekts.

Typische Vertragsformalität beim Finance Leasing ist eine nicht kündbare Grundmietzeit. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingobjekts hat der Leasingnehmer in der Regel die Wahl zwischen Verlängerung des Vertrags oder einer Kaufoption. Für die Leasinggesellschaft stellt sich Finance Leasing so dar, dass sie kein Interesse am Rückerhalt des Leasingobjekts hat. Infolgedessen sollte die Grundmietzeit zur Amortisation des Leasingobjekts beim Leasinggeber ausreichen, bleibt ein geringfügiger Restwert, ist dies eine Teilamortisation des Leasingobjekts. Erfüllt ein Unternehmen die Kaufoption aufs geleaste Anlagevermögen, werden gezahlte Leasingraten angerechnet, sodass die Sache zum Restwert erworben werden kann.

Beim Finance Leasing wird das Investitionsrisiko, wie bereits erwähnt, auf den Leasingnehmer übertragen, das heißt, er muss etwaige Kosten für Pflege, Wartung, Reparaturen am Leasingobjekt, auch eventuelle Versicherungen tragen. Der Geber hat das Kreditrisiko, ihm obliegt außerdem die Kapitalbeschaffung, um für Leasing verwendete Güter zu kaufen. Finance Leasing berührt in Unternehmen, die Anlagevermögen leasen, und bei den Leasinggesellschaften Fragen der Finanzierung, Bilanzierung, Wirtschaftsprüfung, des Rechnungswesens, Steuerrechts, Marketings und der Preispolitik.

Im Gegensatz zu bundesdeutscher Bilanzierung sowie inländischem Steuerrecht bestehen in Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverträge nach IFRS (internationale Standards) eindeutige Abgrenzungen. Danach wird Finance Leasing wirtschaftlich als Finanzierungskauf, ähnlich dem Ratenkauf, gewertet, Operate Leasing als reines Mietverhältnis.

Financial Accounting Standards Board (FASB)

Financial Accounting Standards Board (FASB) hat internationale Bedeutung

Das privatrechtlich aufgestellte Gremium Financial Accounting Standards Board gibt es seit 1973, ihr Standort ist in Norwalk, US-Bundesstaat Connecticut. Das unabhängige Leitungsgremium FASB wird überwiegend durch Unternehmensabgaben finanziert, dessen Höhe nach der Marktkapitalisierung (Börsenwert) des jeweiligen Unternehmens bemessen ist. Dem Financial Accounting Standards Board gehören fünf hauptberufliche Mitglieder mit hoher fachlicher Qualifikation, die aus den Bereichen Industrie, Wissenschaft (Universitäten) und Wirtschaftsprüfung kommen, sowie über sechzig Mitarbeiter an. Die gewählten Vollzeitmitglieder sind für das FASB zwei bis fünf Jahre hauptberuflich tätig, während ihrer Amtszeit dürfen die Board-Mitglieder aus Unabhängigkeitsgründen keiner weiteren beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das Wirken des Financial Accounting Standards Board ist geprägt von Zusammenarbeit mit diversen Organisationen, Gremien, Vorstandsvorsitzenden, Finanzvorständen sowie mit Partnern von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Unterstützung erhält das FASB zusätzlich von Experten für Jahresabschlüsse und Rechnungslegung, wiederum aus den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Wirtschaftsprüfung, sowie von denen, die Finanzanalysen inklusive Chartanalysen erstellen.

Seit ihrem Bestehen sieht das Financial Accounting Standards Board ihre Aufgabe darin, Normen, Standards, Interpretationen bei der Rechnungslegung für private Unternehmen zu erarbeiten, festzulegen und weiterzuentwickeln. Waren diese Standards noch bis Beginn des zweiten Jahrtausends durch eine Vielzahl unterschiedlicher Normen gekennzeichnet, übernahm das Financial Accounting Standards Board selbst die Aufgabe, Rechnungslegung beziehungsweise Jahresabschluss zu systematisieren. Herausgekommen sind die als Accounting Standards Codification (FASB ASC) zusammengefassten, seit 2009 alleiniger Ursprung der als US-GAAP geltenden Verfahrensweisen der Rechnungslegung, wie die IFRS auch mit internationaler Bedeutung. (US-GAAP = „Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten“; IFRS = internationale Rechnungslegungsvorschriften für kaitalmarktorientierte Unternehmen)

Aus der Anerkennung durch die SEC (US-Börsenaufsichtsbehörde) begründet sich für börsennotierte Unternehmen eine unabdingbare Anwendung der IFRS-Standards oder der vom Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegebenen Rechnungslegungsvorschriften.

Exportfactoring

Exportfactoring: Moderne Strategie der Außenhandelsfinanzierung bei Exportgeschäften

Wie beim klassischen liegt dem Exportfactoring die Abtretung (Übertragung, Überlassung) einer Forderung durch regresslosen Kauf derselben zugrunde. Anschlusskunde genannte Forderungsverkäufer erhalten vom Factor genannten Finanzierungsinstitut als Gegenleistung für den Forderungsverkauf die sofortige Rechnungsbegleichung, abzüglich fälliger Gebühren und Sicherheitseinbehalte. Beim Exportfactoring ist der Anschlusskunde ein Exporteur, der Waren ins Ausland liefert oder dorthin Dienstleistungen verkauft, also ein Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen. Exportfactoring hat für die Exportwirtschaft in Krisenzeiten besonders für den Mittelstand große Bedeutung, weil das exportierende Unternehmen schnelle Liquidität erhält und ein Ausfallrisiko neutralisieren oder zumindest stark minimieren kann. Genau wie das klassische gibt es auch Exportfactoring in unterschiedlichen Varianten. Eine davon beschäftigt sich beispielsweise nur mit dem Forderungsmanagement, das heißt, der Factor übernimmt auf Wunsch des Exporteurs bei Fälligkeit berechtigter Forderungen lediglich das Inkasso. Hier erfolgt der Forderungsausgleich an den Exporteur erst, wenn die Finanzierungsgesellschaft einen Zahlungseingang vom ausländischen Warenempfänger verzeichnet. Dennoch kann diese Art des Exportfactorings für Außenhandel betreibende Unternehmen sehr hilfreich sein, wenn erfahrene und fachlich versierte Finanzdienstleister das Inkasso im eventuell weitgehend unbekannten Ausland durchführen.

Häufiger übernehmen Finanzierungsinstitute beim Exportfactoring jedoch die ein echtes Factoring charakterisierende Finanzierungsfunktion und in der Regel auch das Ausfallrisiko (Delkredere). Wie beim klassischen spricht man ebenso beim Exportfactoring von unechtem Factoring, wenn der Factor beim Forderungskauf das Ausfallrisiko nicht trägt. Für den Exporteur würde sich aus dieser Konstellation beim Außenhandel ergeben, dass er selbst Inkasso und Mahnwesen übernehmen müsste, im Exportfactoring eine nicht gerade erstrebenswerte Position.

Die ausländischen Abnehmer der Warenlieferungen und Dienstleistungen von exportierenden Unternehmen werden gründlichen Bonitätsprüfungen unterzogen, zudem legen Finanzdienstleister oftmals ein Limit pro Abnehmer/Debitor fest. Politisch motivierte Ausfallrisiken sind höhere Gewalt und werden beim Exportfactoring nicht übernommen.

Financial Auditing

Financial Auditing: Umfassende Prüfung der Finanzbuchführung

Die interne Revision ist besonders in Großunternehmen, Konzernen, Aktiengesellschaften ein andauernder, zeitaufwendiger Prozess, weshalb eine interne Revisionsabteilung als sogenannte Stabsstelle (zum Führungsstab gehörend) gestaltet ist. Financial Auditing bezeichnet den traditionellsten Bereich der Innenrevision, die aufgrund international agierender Konzerne, Unternehmenszusammenbrüchen, Betrugsfällen, auch Wirtschaftskrisen stetig intensiviert wurde. Hinzu kommt eine unaufhörlich wachsende Automatisierung der Wertschöpfungskette durch technische Weiterentwicklungen der computergestützten Ablauforganisation in Unternehmen. Im Financial Auditing zieht weitreichender Computereinsatz dementsprechend EDV-basierende Prüfungen der Finanzbuchhaltung nach sich.

Um die Funktion der Innenrevision mit all ihren Bereichen einschließlich Financial Auditing richtig zu interpretieren, muss eine grundsätzliche Abgrenzung der Begriffe Prüfung und Kontrolle erfolgen. Denn daraus ergeben sich unterschiedliche Aufgaben, obwohl Grenzen zwischen interner Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens, also Financial Auditing, und Controlling durchaus auch fließend sein können. Nämlich dann, wenn fachlich versierte Prüfungen Unregelmäßigkeiten oder Organisationslücken offenbaren und die Geschäftsführung das Controlling als Steuerungsinstrument für zukünftiges Einhalten aller Rechnungslegungsgrundsätze einbezieht.

Im Wesentlichen besteht die Hauptaufgabe des Financial Auditing darin, auf der Grundlage landesspezifisch sowie international geltender Handelsbestimmungen und Steuergesetze die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher zur Finanzbuchführung gehörenden Bereiche unternehmensintern zu prüfen. Daraus ableitend umfasst Financial Auditing Prüfungen zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie betriebsinterner Vorschriften, Anforderungen, Richtlinien. Ziel der Innenrevision im Tätigkeitsfeld Financial Auditing sind vorausschauende Prüfungen hinsichtlich ordnungsgemäßer Jahresabschlüsse, Vermögenssicherung der Unternehmer, Kapitalgeber, Shareholder sowie gegebenenfalls Manipulationen in der Finanzbuchführung bis hin zur Veruntreuung (Fachbegriff: Dolose Handlungen) aufzudecken.

Financial Auditing wird normalerweise ohne Vorankündigung als Stichprobe oder Einzelfallprüfung bei Verdachtsmomenten und in sensiblen Bereichen (Zahlungsverkehr, Kontierung, Einkauf) meist einmal jährlich durchgeführt. Qualifizierte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuer-/Unternehmensberater, interne Revisoren, Sachverständige mit weitreichenden Kenntnissen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sind im Financial Auditing tätig.

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in bilanzierungspflichtigen Unternehmen

Der Annahme zahlreicher Unternehmer, Kaufleute, Handwerker und Azubis, Buchhaltung sei trocken, steht bereits die abwechslungsreiche Vielschichtigkeit des Begriffes Buchhaltung gegenüber. Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung, KLR (Kosten- und Leistungsrechnung), Lohnbuchhaltung, Materialwirtschaft, Anlagen-, Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung sind Teilbereiche des Rechnungswesens in Unternehmen. Planungsrechnung und Statistik komplettieren selbiges.

In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche in Zahlen ausdrückbaren, unternehmensbezogenen Vorgänge planmäßig, chronologisch, lückenlos erfasst und mit feststehenden Methoden der Buchführung auf Konten gebucht. Rechnungsperioden begrenzen den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen durch Kontenabschluss, Eröffnungs- und Schlussbilanz. Die Finanzbuchhaltung erstellt periodengerechte Monats-, Quartalsabschlüsse, um den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu dokumentieren. Der Jahresabschluss, in dem die Tätigkeit jeder Finanzbuchhaltung mündet, stellt ein Geschäftsjahr als Rechnungsperiode dar, welches nicht unbedingt dem Kalenderjahr entsprechen muss. Zum von der Finanzbuchhaltung erstellten Jahresabschluss gehören in der Regel Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), wobei sich ein Konzernabschluss nochmals von dem in ansonsten bilanzierungspflichtigen Unternehmen unterscheidet.

Obwohl klare Abgrenzungen zwischen Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung beziehungsweise Kosten- und Leistungsrechnung (KRL) bestehen, korrespondieren sie unweigerlich miteinander. Und zwar deshalb, weil beispielsweise die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen in der GuV auf verdichtetem Zahlenmaterial aus Betriebsbuchführung und Kostenrechnung basieren. Charakteristisch für die Finanzbuchhaltung ist die in Zahlen dokumentierte Außendarstellung des Unternehmens und seiner Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten, Schuldnern, Gläubigern. Demgegenüber stellen Betriebsbuchführung, KLR, usw. innerbetriebliche Abrechnungen dar.

Methodische Arbeitsweise der Finanzbuchhaltung ist doppelte Buchführung, bei der jeder Geschäftsfall jeweils im Soll und Haben, also zweifach gebucht wird. Betriebsergebnis, EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), Jahresergebnis vor sowie nach Steuern, Bilanzgewinn sind Kriterien der GuV in Staffelform. In der Finanzbuchhaltung genauso ein Tätigkeitsfeld wie der Bilanzvergleich (Vermögensbilanz), wo die Eigenkapitalhöhe aus Schluss- und Eröffnungsbilanz gegenübergestellt werden.

Finanzbuchführung

Finanzbuchführung, Buchführungspflichten, Buchführungshelfer, Kontenrahmen

Der Begriff Finanzbuchführung gilt in erster Linie als Synonym für Finanzbuchhaltung, zu deren Tätigkeitsfeld Bilanz und GuV sowie diverses damit zusammenhängendes gehören. Beispielsweise Verbindlichkeiten und Forderungen, Abschreibungen, Rückstellungen, Personalkosten, Steuerberaterkosten, Kreditzinsen, Versicherungen, Erträge aus Wertpapieren oder Beteiligungen und vieles mehr. Umgangssprachlich wird Finanzbuchführung von Kaufleuten, Selbstständigen, Unternehmern, Dienstleistern für alle relevanten Aufgaben, die Buchführung mit sich bringt, verwendet. Dazu zählen sämtliche gewerblichen, in Zahlenwerten ausdrückbaren Geschäftsvorfälle.

Finanzbuchführung erfasst diese in Rechnungsperioden (Monats-, Quartals-, Jahresabschluss) sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), welche sich aus Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, aus Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden zusammensetzen. Buchführungspflicht nach Handelsrecht sowie Buchführungspflicht nach Steuerrecht ergibt sich für die Finanzbuchführung aus Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, Umsatzsteuergesetzes, der Abgabenordnung § 140. Ausnahmen bilden beispielsweise Kleinstunternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig und nicht zur Inventur verpflichtet sind. Deren Finanzbuchführung beschränkt sich nach geltender bundesdeutscher Rechtsprechung auf einfache Buchführung beziehungsweise eine sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Weitere Ausnahmen gelten für freie Berufsstände wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, die keiner Buchführungspflicht unterliegen, wenn es nach der Rechtsform keine Kapital– oder Handelsgesellschaft ist. Letztendlich unterscheidet sich allgemeine Finanzbuchführung von den speziellen Erfordernissen eines Konzernabschlusses.

Gewerbliche Buchführungshelfer sind Dienstleister im Outsourcing. Hier legt das Steuerberatungsgesetz erlaubte / nicht erlaubte Tätigkeiten innerhalb der Finanzbuchführung fest. Insbesondere auch in Steuersachen uneingeschränkt tätig sein dürfen qualifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte. Kontrollorgane können Finanzbehörden sein, die Lohnsteuer-, Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen vornehmen. Hinzu kommen Prüfungen der Finanzbuchführung durch Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung (auch im Auftrag von Berufsgenossenschaften sowie Künstlersozialkasse) und der Bundesagentur für Arbeit.

Der Kontenrahmen erleichtert als systematisiertes Verzeichnis sämtlicher Konten die Finanzbuchführung im jeweiligen Wirtschaftszweig. Lexware und DATEV sind bekannte Kontenrahmen, die das Rechnungswesen einschließlich Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Vermögensbilanz, Planungsrechnung, Statistik unterstützen.