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Lender of last Resort

Lender of last Resort: Ein eher strittiges Finanzierungsinstrument

Der Ausdruck Lender of last Resort kommt nicht nur aus dem englischen Sprachraum, sondern hat hier auch seinen historischen Ursprung. Anno 1802 spezifizierte erstmals ein gewisser Henry Thornton, britischer Reformer, Bankier, Ökonom und Parlamentarier, die Rolle der Bank von London als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“, also zum Lender of last Resort.

Otto Normalverbraucher kennt eher die Redewendung „zur letzten Instanz“ als die des „Kreditgebers der letzten Zuflucht“. Das wird eventuell daran liegen, dass Verbraucher, welche in eine wirtschaftliche Notlage geraten, vermutlich keinen Lender of last Resort finden, auch wenn ein Liquiditätsengpass nur vorübergehend besteht. Ebenso kann es Kleinunternehmen, Mittelständler, Selbstständige, Freiberufler oder von Institutionen nicht als wichtig genug erachtete Kapitalgesellschaften gehen. Denn der Lender of last Resort wird in der Online-Enzyklopädie Wikipedia als ein Kreditgeber definiert, der noch dann Kredit vergibt, wenn ansonsten kein Kapitalgeber mehr dazu bereit ist. Andere deutschsprachige Literatur über Wirtschaft, Finanzwesen, Bankensystem, etc. widmet dem Wortspiel „Lender of last Resort“ kaum eine Definition oder Erklärung.

Schlussfolgernd aus den Erläuterungen der genannten Online-Enzyklopädie kann wohl die Annahme als richtig angesehen werden, dass ein Lender of last Resort krisengeschüttelten Konzernen, bedeutsamen Unternehmen wie Großbanken und Ländern mit hohen Staatsschulden als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“ zur Verfügung stehen. Als ein eher strittig anzusehendes Finanzierungsinstrument ist der Lender of last Resort aufgrund des drohenden Moral-Hazard-Problems.

Moral-Hazard-Problem

Moral-Hazard-Problem in der modernen Industriegesellschaft

Charakteristisch für das sogenannte Moral-Hazard-Problem ist die Kollision der Interessen zwischen Vertragspartnern, wo Verhaltensänderungen bei einer der Vertragsparteien aufgrund einer vermeintlichen Absicherung gegen ein Risiko eintreten könnten. Ursprünglich bezeichneten Vertreter der Versicherungsbranche ein Moral-Hazard-Problem, wenn Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung weniger Sorgfaltspflicht gegenüber Schadensvermeidung aufbrachten als solche Hausbesitzer, die nicht über eine entsprechende Risikoabsicherung in Form der dafür notwendigen Versicherung verfügten. Analog dazu kann das Moral-Hazard-Problem auf Autofahrer zutreffen, weil die Kfz-Versicherung zumindest das finanzielle Risiko minimiert. In diesem Sinne erweiterte sich das Moral-Hazard-Problem aufs Gebiet der Krankenversicherungen. Gesundheitssysteme in modernen Industriegesellschaften gestatten Versicherungsnehmern großzügigere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Auch unter denen, die behandeln, also Ärzte, Naturheilpraktiker, etc., kann es zum Moral-Hazard-Problem kommen, wenn zum Beispiel relativ unnütze Behandlungen durchgeführt werden. Die Kosten trägt jeweils nicht der einzeln Handelnde, sondern die Gemeinschaft aller Versicherten.

Innerhalb moderner Industriegesellschaften droht ein Moral-Hazard-Problem in Bereichen des Staatswesens selbst (Beamtentum, Sozialstaat), im Finanzwesen und weiteren Wirtschaftzweigen, in denen immer auch Aspekte der Soziologie eine Rolle spielen (soziales Verhalten im Zusammenleben der Menschen). Beispiele für ein drohendes Moral-Hazard-Problem in den genannten Bereichen: Pensionsansprüche, Unkündbarkeit bei Beamten verringern eventuell deren Einsatzbereitschaft; Sozialleistungen des Staates beschränken teilweise Privatinitiative; erfolgsunabhängige Entlohnung könnte bei Arbeitnehmern in gewissem Maße sogar zu unbewusster Leistungsminderung führen.

Im hochaktuellen Kontext Finanzkrisen, Europäischer Stabilitätsmechanismus bis hin zu drohender Staatspleite wird unterm Moral-Hazard-Problem verstanden, dass beispielsweise Überschuldung vergleichsweise unproblematisch gesehen wird, weil EU-Mitgliedsstaaten Finanzhilfen voraussetzen.

Schuldenbremse

Schuldenbremsen sollen den Umgang mit Krediten regulieren

Stark angewachsene Staatsverschuldungen sollen mit einer sogenannten Schuldenbremse in kommenden Jahren und Jahrzehnten begrenzt werden. Nachdem bisher geltende Kriterien den auch auf Kosten zukünftiger Generationen (Generationengerechtigkeit) geschehenen Anstieg der Staatsverschuldung nicht verhinderten, wurden als Schuldenbremse bezeichnete Regulierungen auf nationaler sowie EU-Ebene festgeschrieben. Dreh- und Angelpunkt sind selbstauferlegte Bedingungen, die gegenwärtige und zukünftige Regierungen bei der Aufnahme von Krediten einhalten müssen. Möglichkeiten, mit Krediten die Finanzierung der Staatsausgaben zu bewerkstelligen, sollen mittels Schuldenbremse genau definierte Grenzen erhalten. Allerdings sehen sowohl nationale Regeln als auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt – sozusagen die Schuldenbremse der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion – Ausnahmen vor, die zudem nicht frei von Interpretationsspielräumen sind. Zu den Ausnahmeregelungen, die Kredite als Einnahmequelle des Staates dann doch wieder erlauben, gehören Naturkatastrophen sowie die im Konjunkturzyklus auftretende schwere Rezession. Die Schuldenbremse der Schweiz hingegen sieht eine Verpflichtung des Bundes vor, wonach Einnahmen und Ausgaben des Staates über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen gestaltet werden sollen. Das heißt, dass die Schuldenbremse der Schweiz, anders als beispielsweise in Deutschland, von vorneherein die weitreichend interpretierbare Ausnahmeregelung auch für Zeiten der Rezession ausschließt.

In Deutschland war für die Einführung der Schuldenbremse eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, diese wurde im Jahr 2009 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Eckpfeiler der Schuldenbremse für Deutschland sind Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von maximal 0,35 Prozent des BIP (Bruttoinlandprodukt) ab 2016, Verbot einer Nettokreditaufnahme für Bundesländer ab 2020. Bis dahin sieht die Schuldenbremse für Deutschland eine Übergangsregelung vor.

AEU-Vertrag

EU- und AEU-Vertrag sind Gründungsverträge der EU

Seit den 1950er Jahren strebten die europäischen Staaten Gemeinschaften an, die hauptsächlich Erleichterungen in den Handelsbeziehungen vorsahen. Der Vertrag von Maastricht war insofern eine Zäsur, als dass dieser sowie der dazugehörende AEU-Vertrag (AEUV) die Grundlage der Europäischen Union, wie sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt präsentiert, bildet. Bekanntermaßen gehört zu den einschneidenden Ergebnissen die Wirtschafts- und Währungsunion, in deren Folge anfänglich elf und bis zum Jahr 2011 vorerst 17 Staaten ihre Landeswährung in eine gemeinsame, nämlich dem Euro, umwandelten. Insofern sind EU- und AEU-Vertrag Abkommen, die das Leben jedes einzelnen Bürgers in derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten von Grund auf änderten. Mit dem Zustandekommen des Europäischen Binnenmarktes auf der Basis einer gemeinsamen Währung erhielten beziehungsweise erhalten in Anbetracht aktueller Krisen bis heute Finanzpolitik, Kapitalmärkte und Kreditwesen eine neue Dimension; Stichwort Euro-Rettungsschirm, der nicht zuletzt aus Steueraufkommen finanziert werden muss.

Der AEU-Vertrag ist in sieben Bereiche mit wiederum umfangreichen Kapiteln gegliedert und hat insgesamt 358 Artikel. Diese behandeln unter anderem Themen wie freier Warenverkehr, Agrarwirtschaft, Fischereipolitik, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs-, Dienstleistungsfreiheit sowie Kapitalfreiheit und freier Zahlungsverkehr, Verkehrspolitik, Fragen zu Monopol und Kartellrecht. Zudem gibt es im AEU-Vertrag Bestimmungen, die Wettbewerbs- und Steuerpolitik der Europäischen Union sowie Kontrollen der staatlichen Beihilfen behandeln.

Der umfangreiche Kontrakt namens AEU-Vertrag liegt in 23 Amtssprachen der Europäischen Union vor, jede ist rechtsverbindlich. Seit Zustandekommen des AEU-Vertrags gab es mehrmalige Änderungen, die gleichwohl als Aktualisierung bezeichnet werden können, weil auch Abkommen der Europäischen Union an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden müssen. Das betrifft sowohl EU- als auch AEU-Vertrag.

Nettogeldvermögen

Nettogeldvermögen: Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

Der spezielle Begriff Nettogeldvermögen ist vornehmlich im volkswirtschaftlichen Sinne gebräuchlich und drückt hier den Saldo aus, der sich bei der Gegenüberstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten ergibt. Der Unterschied zwischen Nettogeldvermögen und Geldvermögen besteht darin, dass letzteres den Zahlungsmittelbestand (ZMB) einschließt. Zum Zahlungsmittelbestand gehören Bargeld, Kassenbestand und das jederzeit verfügbares Guthaben bei Banken. Ist innerhalb einer Volkswirtschaft von privaten Haushalten die Rede, werden Nettogeldvermögen und Geldvermögen umgangssprachlich häufig als identische Begriffe verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, in Weiterbildungsseminaren oder Fachbüchern kommt nicht Nettogeldvermögen, sondern ausschließlich der Begriff Geldvermögen vor, wenn es ums Vermögen der privaten Haushalte geht. Das Vermögen eines Unternehmens wiederum wird bekanntermaßen als Betriebsvermögen bezeichnet, welches aus Geld- und Sachvermögen besteht. Auch hier gibt es die Kategorie Nettogeldvermögen im eigentlichen Sinne kaum, weil Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) neben Zahlungsmittelbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten zusätzlich diverse weitere Kriterien einbeziehen, beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen, Zinsen für Kredite, Erträge aus Wertpapieren, etc.

Das Nettogeldvermögen als Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist ein Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Diese wiederum besteht aus mehreren Nebenrechnungen, unter anderem Vermögens-, Finanzierungs-, Außenwirtschaftsrechnung sowie Berechnungen des BIP (Bruttoinlandsprodukt), diese segmentiert nach Entstehung, Verwendung und Verteilung. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), mithin auch die Angaben über die Höhe des Nettogeldvermögens, erstellt und veröffentlicht in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ist der Standard zur einheitlichen Berechnung/Darstellung der Daten zu BIP, Güter-, Kapitalfluss, Arbeitsmarkt, Nettogeldvermögen, etc.

Rekapitalisierung

Rekapitalisierung soll Finanzstabilität sichern

Rekapitalisierung Definition: Umstrukturierung der Finanzierung eines Unternehmens durch Beteiligung privater Investoren. Unternehmensberater definieren auch einen Firmenverkauf an ein neugegründetes Unternehmen mit veränderten Anteilseignern als Rekapitalisierung. Letztendlich hat der Begriff seit der Finanzkrise 2007, die insbesondere eine Bankenkrise ist, dahingehend Bedeutung, dass risikobehaftete Banken innerhalb einer bestimmten Rekapitalisierungszeit die Erhöhung ihres Eigenkapitals mittels Kredit vornehmen konnten. Deutschland gründete dafür im Jahr 2008 den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) – auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin genannt. Besagter Fonds dient insofern der Rekapitalisierung der Banken, als dass Kredite und Garantien auf Staatsebene bereitgestellt wurden. „Wurden“ deshalb, weil die Rekapitalisierungszeit auf Ende 2010 begrenzt war, seit 01. Januar 2011 gibt es keine neuen Kredite, bis 2015 sollen laufende Kredite abgewickelt sein. Ob Einzelaktivitäten für die Rekapitalisierung der Banken in engagierten Ländern wie Deutschland oder Frankreich angesichts der Euro-Schuldenkrise ausreichen, ist fraglich.

Unternehmen und Institutionen streben durch Rekapitalisierung eine Umstrukturierung ihrer finanziellen Mittel an. Es wird versucht, die Art der Finanzierung neu zusammenzusetzen, indem sich Anteile des Eigen-, Fremd-, Mezzaninekapitals verschieben. Dafür benötigen entsprechende Marktteilnehmer geeignete Kapitalgeber, die zur finanziellen Beteiligung am Unternehmen bereit sind. Bei der Rekapitalisierung treten Kapitalbeteiligungsgesellschaften als sogenannte Private-Equity-Gesellschaft (PEG) auf, die Fremdkapital in Form von verbrieften Eigenkapitalanteilen oder stillen Einlagen bei interessierten Anlegern wie beispielsweise Versicherungen, Banken, Investmentgesellschaften oder vermögenden Privatpersonen sammeln. Senkung der Kapitalkosten, mithin die angestrebte Finanzstabilität, sind das Ziel jeder Rekapitalisierung.

Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon: Grundlegendste Reform des EU-Vertrags seit dem von Maastricht

In Maastricht wurden anno 1992 die Grundlagen des Staatenverbundes Europäische Union mit dem gleichnamigen Vertragswerk (EU-Vertrag) geschaffen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) löste den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ab.

Seither ist der Vertrag von Lissabon die grundlegendste Reform, nachdem in den Verträgen von Amsterdam (1997), Nizza (2001) und im Rahmen der EU-Erweiterung zwischenzeitliche Änderungen vorgenommen worden waren. Der Versuch, eine Verfassung für Europa zu installieren, scheiterte an Referenden in Frankreich und den Niederlande im Jahr 2005. Der unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa erlangte auch aufgrund fehlender Ratifizierungen keine Rechtskraft. Stattdessen unterzeichneten Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon. Dieser trat zwei Jahre später mit der offiziellen Bezeichnung „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft.

Wesentliche Inhalte der gescheiterten Verfassung für Europa finden sich im Vertrag von Lissabon wieder. Eine erstmals vorgenommene, exakte Auflistung aller Kompetenzen der EU, Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, stärkeres Einbeziehen nationaler Parlamente bei der Schaffung rechtlicher Normen sowie rechtlicher Entscheidungen der EU, Einführung des neuen Amts Präsident des Europäischen Rates und das des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sind einige der fundamentalen Neuerungen. Sie machen den Vertrag von Lissabon so bedeutsam, dass er seit seinem Inkrafttreten als EU-Grundlagenvertrag gilt. Neben weiteren Formalien wurde erstmals die Möglichkeit einer Europäischen Bürgerinitiative im Vertrag von Lissabon verankert.

Internationalen Währungsfonds (IWF)

Internationaler Währungsfonds (IWF): Ein Instrument des internationalen Finanzsystems

Seit seiner Arbeitsaufnahme im Mai des Jahres 1946, nachdem durch eine internationale Übereinkunft infolge des Bretton-Woods-Abkommens IWF und Weltbank bereits 1944 gegründet waren, hat der Internationale Währungsfonds folgende Ziele:

  • Entwicklung des Welthandels
  • Vertiefung internationaler Zusammenarbeit hinsichtlich Geld- und Währungspolitik
  • Kontrolle nationaler Geldpolitik (bei Kreditvergabe)
  • Überwindung staatlicher Beschränkungen, die den freien Devisenhandel hemmen
  • Förderung des internationalen Zahlungsverkehrs
  • Sicherung weltweit stabiler Finanzmärkte
  • Kurzfristige Kreditvergabe nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds

Geschäftsführender Direktor, gleichzeitig Präsident des IWF, Exekutivdirektorium und beratende Ausschüsse bilden die Organisationsstruktur des Internationalen Währungsfonds. Dem Exekutivdirektorium gehören 24 Direktoren an, die aus Mitgliedergruppen gewählt werden; mit Ausnahme der USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Japan, die aufgrund ihrer Quotengröße je einen Direktor ernennen. China, Russland und Saudi-Arabien treten innerhalb des IWF als eigenständige Gruppe auf. Insgesamt zählt der Internationale Währungsfonds 187 Mitgliederstaaten im Jahr 2011, Wirtschafts- und Finanzexperten erwarten zukünftig tiefgreifende Reformen, weil Schwellenländer wie China und weitere an Einfluss im IWF gewinnen. Deren Reformziel ist eine Umverteilung der Stimmrechte, welche mit geänderten Kapitalanteilen einhergeht. Bisher hatten die USA (16,7 Prozent Stimmanteil) allein sowie die EU-Staatengemeinschaft im Internationalen Währungsfonds Möglichkeiten, Beschlüsse zu verhindern, weil für Entscheidungen eine 85-prozentige Mehrheit notwendig ist.

Kredite vergibt der Internationale Währungsfonds seit den 1970er Jahren vorrangig an Entwicklungsländer. Allerdings ist die Kreditgewährung an harte Bedingungen für den Kreditnehmer geknüpft. Kritiker des Internationalen Währungsfonds (IWF) werten diese Kreditbedingungen als Einmischung in die jeweilige nationale Wirtschaftspolitik.

Islamic Development Bank (IsDB)

Islamic Development Bank (IsDB): Eine von diversen Entwicklungsbanken

Als Entwicklungsbank werden Spezialbanken beziehungsweise Kreditinstitute bezeichnet, die Sonderaufgaben erfüllen. Wobei es sich in der Regel um Entwicklungshilfe in Form von finanzieller Hilfe durch langfristige Kredite oder Darlehen handelt, die zu sehr günstigen Konditionen oder teilweise sogar kostenlos vergeben werden.

Die Islamic Development Bank (IsDB) wurde im Jahr 1975 gegründet; ein Gouverneursrat entscheidet über Befugnisse und Budget. Das verfügbare Budget wird vom sogenannten Exekutivdirektorium verwaltet. Mit Krediten von der Islamic Development Bank werden Projekte oder/und Maßnahmen, die eine Verbesserung der Infrastruktur in zumeist ärmeren Ländern der arabischen Welt nach sich ziehen, finanziert. Darüber hinaus vergibt die Islamic Development Bank (IsDB) auch Finanzhilfen für Vorhaben in sozialpolitischen Bereichen.

Entwicklungsbanken haben überwiegend multilateralen Charakter. Das heißt, dass mehrere Staaten gemeinsam auf einem bestimmten Gebiet tätig werden. Es gibt diverse solcher Entwicklungsbanken, Beispiele: Inter-American Development Bank (IDB), African Development Bank (AfDB); in Europa die Europäische Investitionsbank (EIB), Entwicklungsbank des Europarates (Council of Europe Development Bank, CEB) oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Die Islamic Development Bank (IsDB) hat nur Mitglieder aus Staaten, in denen der Islam vorherrschende oder Staatsreligion ist; Kredite erhalten auch Nicht-Mitglieder.

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Internationaler Währungsfonds (IWF): Ein Instrument des internationalen Finanzsystems

Seit seiner Arbeitsaufnahme im Mai des Jahres 1946, nachdem durch eine internationale Übereinkunft infolge des Bretton-Woods-Abkommens IWF und Weltbank bereits 1944 gegründet waren, hat der Internationale Währungsfonds folgende Ziele:

  • Entwicklung des Welthandels
  • Vertiefung internationaler Zusammenarbeit hinsichtlich Geld- und Währungspolitik
  • Kontrolle nationaler Geldpolitik (bei Kreditvergabe)
  • Überwindung staatlicher Beschränkungen, die den freien Devisenhandel hemmen
  • Förderung des internationalen Zahlungsverkehrs
  • Sicherung weltweit stabiler Finanzmärkte
  • Kurzfristige Kreditvergabe nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds

Geschäftsführender Direktor, gleichzeitig Präsident des IWF, Exekutivdirektorium und beratende Ausschüsse bilden die Organisationsstruktur des Internationalen Währungsfonds. Dem Exekutivdirektorium gehören 24 Direktoren an, die aus Mitgliedergruppen gewählt werden; mit Ausnahme der USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Japan, die aufgrund ihrer Quotengröße je einen Direktor ernennen. China, Russland und Saudi-Arabien treten innerhalb des IWF als eigenständige Gruppe auf. Insgesamt zählt der Internationale Währungsfonds 187 Mitgliederstaaten im Jahr 2011, Wirtschafts- und Finanzexperten erwarten zukünftig tiefgreifende Reformen, weil Schwellenländer wie China und weitere an Einfluss im IWF gewinnen. Deren Reformziel ist eine Umverteilung der Stimmrechte, welche mit geänderten Kapitalanteilen einhergeht. Bisher hatten die USA (16,7 Prozent Stimmanteil) allein sowie die EU-Staatengemeinschaft im Internationalen Währungsfonds Möglichkeiten, Beschlüsse zu verhindern, weil für Entscheidungen eine 85-prozentige Mehrheit notwendig ist.

Kredite vergibt der Internationale Währungsfonds seit den 1970er Jahren vorrangig an Entwicklungsländer. Allerdings ist die Kreditgewährung an harte Bedingungen für den Kreditnehmer geknüpft. Kritiker des Internationalen Währungsfonds (IWF) werten diese Kreditbedingungen als Einmischung in die jeweilige nationale Wirtschaftspolitik.