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Fremdwährungskonto

Ein Fremdwährungskonto ist ein Konto im Ausland, aber auch im Inland in einer anderen Währung als die des Heimatlandes. In großen Teilen der Bevölkerung wird angenommen ein Fremdwährungskonto wäre illegal. Doch das ist nicht korrekt. Es kommt vor, dass sogenannte Auslandskonten für Steuerhinterziehung oder andere kriminelle Aufgaben verwendet werden. Doch das Fremdwährungskonto als solches ist kein Problem, solange es in der Steuererklärung deklariert wird.

Financial Accounting Standards Board (FASB)

Financial Accounting Standards Board (FASB) hat internationale Bedeutung

Das privatrechtlich aufgestellte Gremium Financial Accounting Standards Board gibt es seit 1973, ihr Standort ist in Norwalk, US-Bundesstaat Connecticut. Das unabhängige Leitungsgremium FASB wird überwiegend durch Unternehmensabgaben finanziert, dessen Höhe nach der Marktkapitalisierung (Börsenwert) des jeweiligen Unternehmens bemessen ist. Dem Financial Accounting Standards Board gehören fünf hauptberufliche Mitglieder mit hoher fachlicher Qualifikation, die aus den Bereichen Industrie, Wissenschaft (Universitäten) und Wirtschaftsprüfung kommen, sowie über sechzig Mitarbeiter an. Die gewählten Vollzeitmitglieder sind für das FASB zwei bis fünf Jahre hauptberuflich tätig, während ihrer Amtszeit dürfen die Board-Mitglieder aus Unabhängigkeitsgründen keiner weiteren beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das Wirken des Financial Accounting Standards Board ist geprägt von Zusammenarbeit mit diversen Organisationen, Gremien, Vorstandsvorsitzenden, Finanzvorständen sowie mit Partnern von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Unterstützung erhält das FASB zusätzlich von Experten für Jahresabschlüsse und Rechnungslegung, wiederum aus den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Wirtschaftsprüfung, sowie von denen, die Finanzanalysen inklusive Chartanalysen erstellen.

Seit ihrem Bestehen sieht das Financial Accounting Standards Board ihre Aufgabe darin, Normen, Standards, Interpretationen bei der Rechnungslegung für private Unternehmen zu erarbeiten, festzulegen und weiterzuentwickeln. Waren diese Standards noch bis Beginn des zweiten Jahrtausends durch eine Vielzahl unterschiedlicher Normen gekennzeichnet, übernahm das Financial Accounting Standards Board selbst die Aufgabe, Rechnungslegung beziehungsweise Jahresabschluss zu systematisieren. Herausgekommen sind die als Accounting Standards Codification (FASB ASC) zusammengefassten, seit 2009 alleiniger Ursprung der als US-GAAP geltenden Verfahrensweisen der Rechnungslegung, wie die IFRS auch mit internationaler Bedeutung. (US-GAAP = „Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten“; IFRS = internationale Rechnungslegungsvorschriften für kaitalmarktorientierte Unternehmen)

Aus der Anerkennung durch die SEC (US-Börsenaufsichtsbehörde) begründet sich für börsennotierte Unternehmen eine unabdingbare Anwendung der IFRS-Standards oder der vom Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegebenen Rechnungslegungsvorschriften.

Financial Auditing

Financial Auditing: Umfassende Prüfung der Finanzbuchführung

Die interne Revision ist besonders in Großunternehmen, Konzernen, Aktiengesellschaften ein andauernder, zeitaufwendiger Prozess, weshalb eine interne Revisionsabteilung als sogenannte Stabsstelle (zum Führungsstab gehörend) gestaltet ist. Financial Auditing bezeichnet den traditionellsten Bereich der Innenrevision, die aufgrund international agierender Konzerne, Unternehmenszusammenbrüchen, Betrugsfällen, auch Wirtschaftskrisen stetig intensiviert wurde. Hinzu kommt eine unaufhörlich wachsende Automatisierung der Wertschöpfungskette durch technische Weiterentwicklungen der computergestützten Ablauforganisation in Unternehmen. Im Financial Auditing zieht weitreichender Computereinsatz dementsprechend EDV-basierende Prüfungen der Finanzbuchhaltung nach sich.

Um die Funktion der Innenrevision mit all ihren Bereichen einschließlich Financial Auditing richtig zu interpretieren, muss eine grundsätzliche Abgrenzung der Begriffe Prüfung und Kontrolle erfolgen. Denn daraus ergeben sich unterschiedliche Aufgaben, obwohl Grenzen zwischen interner Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens, also Financial Auditing, und Controlling durchaus auch fließend sein können. Nämlich dann, wenn fachlich versierte Prüfungen Unregelmäßigkeiten oder Organisationslücken offenbaren und die Geschäftsführung das Controlling als Steuerungsinstrument für zukünftiges Einhalten aller Rechnungslegungsgrundsätze einbezieht.

Im Wesentlichen besteht die Hauptaufgabe des Financial Auditing darin, auf der Grundlage landesspezifisch sowie international geltender Handelsbestimmungen und Steuergesetze die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher zur Finanzbuchführung gehörenden Bereiche unternehmensintern zu prüfen. Daraus ableitend umfasst Financial Auditing Prüfungen zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie betriebsinterner Vorschriften, Anforderungen, Richtlinien. Ziel der Innenrevision im Tätigkeitsfeld Financial Auditing sind vorausschauende Prüfungen hinsichtlich ordnungsgemäßer Jahresabschlüsse, Vermögenssicherung der Unternehmer, Kapitalgeber, Shareholder sowie gegebenenfalls Manipulationen in der Finanzbuchführung bis hin zur Veruntreuung (Fachbegriff: Dolose Handlungen) aufzudecken.

Financial Auditing wird normalerweise ohne Vorankündigung als Stichprobe oder Einzelfallprüfung bei Verdachtsmomenten und in sensiblen Bereichen (Zahlungsverkehr, Kontierung, Einkauf) meist einmal jährlich durchgeführt. Qualifizierte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuer-/Unternehmensberater, interne Revisoren, Sachverständige mit weitreichenden Kenntnissen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sind im Financial Auditing tätig.

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in bilanzierungspflichtigen Unternehmen

Der Annahme zahlreicher Unternehmer, Kaufleute, Handwerker und Azubis, Buchhaltung sei trocken, steht bereits die abwechslungsreiche Vielschichtigkeit des Begriffes Buchhaltung gegenüber. Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung, KLR (Kosten- und Leistungsrechnung), Lohnbuchhaltung, Materialwirtschaft, Anlagen-, Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung sind Teilbereiche des Rechnungswesens in Unternehmen. Planungsrechnung und Statistik komplettieren selbiges.

In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche in Zahlen ausdrückbaren, unternehmensbezogenen Vorgänge planmäßig, chronologisch, lückenlos erfasst und mit feststehenden Methoden der Buchführung auf Konten gebucht. Rechnungsperioden begrenzen den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen durch Kontenabschluss, Eröffnungs- und Schlussbilanz. Die Finanzbuchhaltung erstellt periodengerechte Monats-, Quartalsabschlüsse, um den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu dokumentieren. Der Jahresabschluss, in dem die Tätigkeit jeder Finanzbuchhaltung mündet, stellt ein Geschäftsjahr als Rechnungsperiode dar, welches nicht unbedingt dem Kalenderjahr entsprechen muss. Zum von der Finanzbuchhaltung erstellten Jahresabschluss gehören in der Regel Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), wobei sich ein Konzernabschluss nochmals von dem in ansonsten bilanzierungspflichtigen Unternehmen unterscheidet.

Obwohl klare Abgrenzungen zwischen Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung beziehungsweise Kosten- und Leistungsrechnung (KRL) bestehen, korrespondieren sie unweigerlich miteinander. Und zwar deshalb, weil beispielsweise die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen in der GuV auf verdichtetem Zahlenmaterial aus Betriebsbuchführung und Kostenrechnung basieren. Charakteristisch für die Finanzbuchhaltung ist die in Zahlen dokumentierte Außendarstellung des Unternehmens und seiner Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten, Schuldnern, Gläubigern. Demgegenüber stellen Betriebsbuchführung, KLR, usw. innerbetriebliche Abrechnungen dar.

Methodische Arbeitsweise der Finanzbuchhaltung ist doppelte Buchführung, bei der jeder Geschäftsfall jeweils im Soll und Haben, also zweifach gebucht wird. Betriebsergebnis, EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), Jahresergebnis vor sowie nach Steuern, Bilanzgewinn sind Kriterien der GuV in Staffelform. In der Finanzbuchhaltung genauso ein Tätigkeitsfeld wie der Bilanzvergleich (Vermögensbilanz), wo die Eigenkapitalhöhe aus Schluss- und Eröffnungsbilanz gegenübergestellt werden.

Finanzbuchführung

Finanzbuchführung, Buchführungspflichten, Buchführungshelfer, Kontenrahmen

Der Begriff Finanzbuchführung gilt in erster Linie als Synonym für Finanzbuchhaltung, zu deren Tätigkeitsfeld Bilanz und GuV sowie diverses damit zusammenhängendes gehören. Beispielsweise Verbindlichkeiten und Forderungen, Abschreibungen, Rückstellungen, Personalkosten, Steuerberaterkosten, Kreditzinsen, Versicherungen, Erträge aus Wertpapieren oder Beteiligungen und vieles mehr. Umgangssprachlich wird Finanzbuchführung von Kaufleuten, Selbstständigen, Unternehmern, Dienstleistern für alle relevanten Aufgaben, die Buchführung mit sich bringt, verwendet. Dazu zählen sämtliche gewerblichen, in Zahlenwerten ausdrückbaren Geschäftsvorfälle.

Finanzbuchführung erfasst diese in Rechnungsperioden (Monats-, Quartals-, Jahresabschluss) sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), welche sich aus Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, aus Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden zusammensetzen. Buchführungspflicht nach Handelsrecht sowie Buchführungspflicht nach Steuerrecht ergibt sich für die Finanzbuchführung aus Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, Umsatzsteuergesetzes, der Abgabenordnung § 140. Ausnahmen bilden beispielsweise Kleinstunternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig und nicht zur Inventur verpflichtet sind. Deren Finanzbuchführung beschränkt sich nach geltender bundesdeutscher Rechtsprechung auf einfache Buchführung beziehungsweise eine sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Weitere Ausnahmen gelten für freie Berufsstände wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, die keiner Buchführungspflicht unterliegen, wenn es nach der Rechtsform keine Kapital– oder Handelsgesellschaft ist. Letztendlich unterscheidet sich allgemeine Finanzbuchführung von den speziellen Erfordernissen eines Konzernabschlusses.

Gewerbliche Buchführungshelfer sind Dienstleister im Outsourcing. Hier legt das Steuerberatungsgesetz erlaubte / nicht erlaubte Tätigkeiten innerhalb der Finanzbuchführung fest. Insbesondere auch in Steuersachen uneingeschränkt tätig sein dürfen qualifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte. Kontrollorgane können Finanzbehörden sein, die Lohnsteuer-, Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen vornehmen. Hinzu kommen Prüfungen der Finanzbuchführung durch Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung (auch im Auftrag von Berufsgenossenschaften sowie Künstlersozialkasse) und der Bundesagentur für Arbeit.

Der Kontenrahmen erleichtert als systematisiertes Verzeichnis sämtlicher Konten die Finanzbuchführung im jeweiligen Wirtschaftszweig. Lexware und DATEV sind bekannte Kontenrahmen, die das Rechnungswesen einschließlich Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Vermögensbilanz, Planungsrechnung, Statistik unterstützen.

Finanzierung

Finanzierung ist eine breitgefächerte Kategorie der Finanzwirtschaft

Eine Finanzierung bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Beschaffung von Geldkapital, was Rückzahlung der finanziellen Mittel sowie Informationsbeziehungen, Konditionen, Kontroll-, Sicherungsmechanismen zwischen Kapitalgeber und Wirtschaftseinheit (Unternehmen, private sowie öffentliche Haushalte) einschließt. Idealerweise beruht Finanzierung auf einem solide erarbeiteten Finanzplan, um Liquidität, Rentabilität, Gewinn zu sichern, Kapitalkosten zu minimieren und letztendlich finanzielle Krisen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit, Verschuldung oder Insolvenz zu vermeiden.

Finanzierung in Privathaushalten

Abgesehen von privaten Geldgebern wird Finanzierung hier fast ausschließlich über Kredite beziehungsweise Darlehen realisiert. Es gibt sie als Ratenkredit, Sofortkredit, Barkredit, Warenfinanzierung, Autofinanzierung, Baufinanzierung und mehr. Letztgenanntes spielt natürlich auch in Unternehmen eine Rolle. Genauso wie Sonderformen der Finanzierung, zum Beispiel Leasing. Auch der Dispositionskredit im Privatkunden- sowie Kontokorrentkredit im Geschäftsbereich sind eine Art der Finanzierung, in diesem Fall um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Kreditgeber sind überwiegend Geldinstitute, Finanzierungsgesellschaften, Direktbanken, Handelshäuser. Werben Autohäuser, Handelsunternehmen oder Baumärkte mit der Null-Prozent-Finanzierung bedeutet es, dass keine Zinsen fällig werden, also nur der Anschaffungspreis zurückgezahlt wird. Weil derartige Werbekampagnen insbesondere bei der Autofinanzierung Rabatte oder Nachlässe ausschließen, empfiehlt sich ein Finanzierungsvergleich.

Finanzierung in Unternehmen

Es werden Innen-, Außenfinanzierung, kurz-, mittel-, langfristige Kapitalbeschaffung, einmalige, gelegentliche, laufende Finanzierung unterschieden. Die Innenfinanzierung schließt Selbstfinanzierung, Stille Reserve, Finanzierung aus Rückstellungen und Abschreibungen, Gewinnthesaurierung (keine Gewinnausschüttung, Dividende, betrifft Aktiengesellschaften) ein. Zur Außenfinanzierung gehören Eigen-, Fremd-, Beteiligungsfinanzierung, aber auch Factoring und das bereits genannte Leasing. In Unternehmen spielen Finanzplanung (Kapitalbedarfsplanung, Liquiditätsplanung) und grundlegende Finanzierungsregeln eine wichtige Rolle.

Die Finanzierung öffentlicher Haushalte zielt nicht auf Gewinn, sondern allein auf Ausgabendeckung ab. Spezielle Formen der Finanzierung sind solche zur Unternehmensgründung, Projektfinanzierung, Unternehmenssanierung, etc.

Finanzkredit

Finanzkredit ist eine Kreditform im Exportgeschäft

Der Finanzkredit, überwiegend Bestellerkredit genannt, ist ein Kredit, den nicht der Lieferant einem Besteller gewährt, sondern an dessen Stelle ein dafür geeignetes Kreditinstitut tritt. Es ist also kein Lieferantenkredit im üblichen Sinne mehr, weil eine Bank oder ein Konsortium die Kreditgewährung für die Begleichung der Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen übernimmt. Beim Finanzkredit handelt es sich vorrangig um eine Kreditform, die im Exportgeschäft zur Anwendung kommt. Es ist ein gebundener Finanzkredit, weil die Kreditvergabe liefergebunden ist, das heißt, dass ein gültiger Liefervertrag zwischen Exporteur und Importeur zwingend vorliegen muss.

Kreditgeber beim Bestellerkredit sind Spezialbanken oder ein Bankenkonsortium, als Kreditnehmer treten der Importeur selbst oder dessen Hausbank auf, die naturgemäß eine ausländische Bank ist. Die Währung ist frei wählbar, Euro-Kredit oder Fremdwährungskredit sind möglich, die Höchstgrenze für einen Finanzkredit wird in Expertenkreisen für jedes Einzelgeschäft mit zehn Millionen Euro Auftragswert beziffert. Ein Exporteur hat bei dieser Kreditform mehrere Vorteile. Weil die Bezahlung der Lieferungen und Leistungen ins Exportland, mit Ausnahme fälliger Anzahlungen und Zwischenzahlungen, in aller Regel direkt an das exportierende Unternehmen erfolgt, entlastet der Bestellerkredit dessen Bilanz und Kreditlinie. Weitere Vorteile: Sehr minimiertes Kreditausfallrisiko (ausgenommen höhere Gewalt), kein Forderungsmanagement, kein Wechselkursrisiko, verbesserte Liquidität.

Anders als beim Exportfactoring, wo der Exporteur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an ein Kreditinstitut verkauft, haben Unternehmen, die einen Finanzkredit beantragen, ungleich höhere Bedingungen / Voraussetzungen zu erfüllen. Es müssen ganz bestimmte Lieferungen und Leistungen, nämlich vorgegebene Investitionsgüter mit Ursprung in Deutschland sein, die als finanzierbares Ausfuhrgeschäft gelten und deshalb einen Bestellerkredit ermöglichen können.

Weitere Bedingungen: Exportkreditversicherung, bestätigtes Inkrafttreten des Exportvertrags, umfangreiche Bonitätsprüfungen. Konditionen wie Kredithöhe, Kreditkosten, Zinssätze, Tilgung, Zahlungsweisen, Laufzeit sind beim Finanzkredit im Rahmenkreditvertrag oder Einzelkreditvertrag enthalten.

Firmenkredit

Firmenkredit: Wirtschaftlich bedeutsames Borgen von Geld gegen Zinszahlung

Kredit in seiner ursprünglichsten Form ist die auf Vertrauen beruhende Bereitschaft, Verbindlichkeiten fristgemäß und entsprechend getroffener Absprachen zu begleichen. Wie jeder Kredit wird auch der Firmenkredit als Überlassung von Kaufkraft, überwiegend in Form von Geld, gegen Zahlung von Zinsen definiert. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um geborgtes Geld, dass in zeitlicher Begrenzung sowie zu vereinbarten Bedingungen (Konditionen) von Kreditgebern zur Verfügung gestellt wird. Firmenkredite erhalten, Bonität vorausgesetzt, Existenzgründer, Gewerbetreibende aller Rechtsformen, Selbstständige beziehungsweise Freiberufler, Institutionen, Organisationen, eingetragene Vereine.

Firmenkredite sind für Kreditnehmer wichtig, um Vermögenswerte und Ausgaben finanzieren zu können, darüber hinaus haben sie enorme volkswirtschaftliche Bedeutung. Denn durch von Banken gewährte Firmenkredite erhöht sich die in Umlauf gebrachte Geldmenge (Geldschöpfung), also Kaufkraft. Wohingegen Tilgung, im volkswirtschaftlichen Ganzen betrachtet, Geldmenge und damit Liquidität schrumpfen lässt.

Verwendungszwecke von Firmenkrediten sind ebenso mannigfaltig wie die Kredittypen. So kann der Zweck des Firmenkredits die Finanzierung von Anlagevermögen, einer Immobilie, die Autofinanzierung, Baufinanzierung, Produktionsfinanzierung oder auch ein Wertpapierkredit sein. Selbst eine Kreditkarte für Geschäftsleute ist ein kurzfristig eingeräumter Firmenkredit und auch die Kreditlinie auf laufendem Konto gehört dazu. Im Geschäftsbereich der Banken ist letzteres der Kontokorrentkredit, für private Personen der vom Geldinstitut eingeräumte Dispositionskredit. Für beide gilt, dass es keine feste Laufzeit gibt und Sollzinsen nach variablem Zinssatz berechnet werden.

Einen Firmenkredit erhalten Kreditnehmer nicht ausschließlich von Banken, im allgemeinen Kreditverkehr können es auch (internationale) Finanzierungsgesellschaften, sonstige Investoren, Handelshäuser sein. Wird Kunden eines Unternehmens ein Firmenkredit in Form des Lieferantenkredits eingeräumt, tritt dieser nicht mehr als Schuldner sondern als Gläubiger auf. Warenfinanzierungskredit, Investitionskredit, Roll-over-Kredit, Saisonkredit, Schuldscheindarlehen, Rembourskredit oder Akzeptkredit (beides den Außenhandel betreffend) sind einige Typen unterschiedlicher Firmenkredite.

Future-Handel

Future-Handel: Finanztermingeschäfte und Warentermingeschäfte

Termingeschäfte im Börsenhandel unterscheiden sich hinsichtlich der Erfüllungspflicht nach bedingten und unbedingten Termingeschäften. Zu letztgenannten zählt der Future-Handel, weil beide Vertragsparteien auf jeden Fall, also unbedingt, eine Erfüllungspflicht haben. Optionen sind bedingte Termingeschäfte, weil eine Vertragspartei das Wahlrecht, also eine Option, darauf hat, das Geschäft auszuführen oder nicht. Options- und Future-Handel werden Termingeschäfte genannt, weil die Erfüllungspflicht in der Zukunft liegt. Neben börsengehandelten unbedingten Termingeschäften (Future-Handel) gibt es außerbörsliche unbedingte Termingeschäfte (Forwards). Weiteres Merkmal ist eine bestehende oder teils von vornherein nicht bestehende Erfüllungsabsicht. Beim Handel mit Future-Kontrakten liegt ein Grundgedanke darin, Spekulationsgewinne aus Preis-, Kursänderungen zu erzielen oder Marktrisiken zu begrenzen. Nach Art des Börsentermingeschäfts sind Kontrakte/Optionsscheine ohne Erfüllungsabsicht sogenannte Differenzgeschäfte. Cash Settlement spielt somit auch im Future-Handel eine bedeutende Rolle (bei fehlender Erfüllungsabsicht besteht die unbedingte Erfüllungspflicht im Barausgleich). Nennen Marktteilnehmer des Optionshandels den Kauf „Call“ und Verkauf „Put“, bezeichnen beim Future-Handel „Long“ und „Short“ Käufer- beziehungsweise Verkäufer-Position.

Future-Handel findet auf organisierten Märkten (Terminbörsen) und in vollelektronischen, multilateralen Handelssystemen der Finanzdienstleister und Wertpapierhändler statt. EUREX (European Exchange) heißt die weltweit größte Terminbörse für Options- und Future-Handel, Tradegate (Berlin) und Turquoise (London) sind bedeutende Handelsplattformen, zudem starke Konkurrenten der etablierten Börsen. Future-Kontrakte sind standardisiert, das heißt, allen Marktteilnehmern wie professionelle Börsianer, Spekulanten, private Anleger und Investoren haben dieselben Bedingungen (gleiche Daten, Technologien, Informationen). Future-Handel umfasst Finanztermingeschäfte (Financial Future) auf die Basiswerte Devisen, Anleihen, Zinsen, Aktienindizes (Index-Futures) und Warentermingeschäfte (Commodity Future) auf die Basiswerte Rohstoffe, Edelmetalle, Agrar-, Tierprodukte, Genussmittel. Ist eine einzelne Aktie der Basiswert, heißt der Future-Kontrakt Single-Stock-Future und Managed Futures werden einzig in Future-Kontrakten investierende Investmentfonds genannt. Spekulationsgewinn, -verlust, Vorschusszahlung (Einschusszahlung), Sicherungsleistung (Margin), Hebel, Glattstellung, Hedging sind den Future-Handel betreffende Kriterien.

Finance Leasing (Finanzierungsleasing)

Finance Leasing charakterisiert eine bestimmte Vertragsformalität

Wird Leasing nach Art der Vertragsgestaltung, also hinsichtlich bestimmter Formalitäten erklärt, unterscheiden sich Operate und Finance Leasing. Letzteres ist gleichbedeutend mit dem deutschsprachigen Ausdruck Finanzierungsleasing. Entscheidendes Merkmal im Finance Leasing ist das stets vom Leasingnehmer getragene Investitionsrisiko (Verlustgefahren bei der jeweiligen Investition). Im Operate Leasing hat selbiges immer der Leasinggeber, allerdings überwiegen bei diesen Verträge kurze bis mittelfristige Laufzeiten. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Operate und Finance Leasing sind überdies Regelungen zur Grundmietzeit eines beliebigen Leasingobjekts.

Typische Vertragsformalität beim Finance Leasing ist eine nicht kündbare Grundmietzeit. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingobjekts hat der Leasingnehmer in der Regel die Wahl zwischen Verlängerung des Vertrags oder einer Kaufoption. Für die Leasinggesellschaft stellt sich Finance Leasing so dar, dass sie kein Interesse am Rückerhalt des Leasingobjekts hat. Infolgedessen sollte die Grundmietzeit zur Amortisation des Leasingobjekts beim Leasinggeber ausreichen, bleibt ein geringfügiger Restwert, ist dies eine Teilamortisation des Leasingobjekts. Erfüllt ein Unternehmen die Kaufoption aufs geleaste Anlagevermögen, werden gezahlte Leasingraten angerechnet, sodass die Sache zum Restwert erworben werden kann.

Beim Finance Leasing wird das Investitionsrisiko, wie bereits erwähnt, auf den Leasingnehmer übertragen, das heißt, er muss etwaige Kosten für Pflege, Wartung, Reparaturen am Leasingobjekt, auch eventuelle Versicherungen tragen. Der Geber hat das Kreditrisiko, ihm obliegt außerdem die Kapitalbeschaffung, um für Leasing verwendete Güter zu kaufen. Finance Leasing berührt in Unternehmen, die Anlagevermögen leasen, und bei den Leasinggesellschaften Fragen der Finanzierung, Bilanzierung, Wirtschaftsprüfung, des Rechnungswesens, Steuerrechts, Marketings und der Preispolitik.

Im Gegensatz zu bundesdeutscher Bilanzierung sowie inländischem Steuerrecht bestehen in Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverträge nach IFRS (internationale Standards) eindeutige Abgrenzungen. Danach wird Finance Leasing wirtschaftlich als Finanzierungskauf, ähnlich dem Ratenkauf, gewertet, Operate Leasing als reines Mietverhältnis.