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Umfinanzierung

Umfinanzierung überwiegend zur Abwendung finanzieller Krisen

Häufigste Ursache für Umfinanzierungen sind Fehlinvestition oder eine finanzielle Krise, die sowohl Unternehmen wie auch private Personen treffen kann. Nutzen Bankkunden die Möglichkeit, den Dispositionskredit durch einen Ratenkredit zu ersetzen, spricht die Fachwelt von einer Umschuldung, was umgangssprachlich auch Umfinanzierung genannt wird. In diesem Fall muss die Ursache keine Finanzkrise sein, hier steht Einsparung von Kosten hinsichtlich anfallender Sollzinsen im Mittelpunkt. Denn für die Überziehung des Girokontos berechnen Kreditinstitute weitaus höhere Zinsen als zum Beispiel für einen Ratenkredit. Keine Umfinanzierung respektive Umschuldung sei laut BGH (Bundesgerichtshof) die Umwandlung eines Kontokorrentkredits in ein Darlehen oder Personalkredit. Wenn Unternehmen diese bei ihrer Hausbank veranlassen, wäre es nicht als Umfinanzierung, sondern als eine Vertragsänderung anzusehen. Schuldenerlass oder Stundung, letztere mit Ausnahme der Laufzeitverlängerung bei einem Kredit, zählen ebenfalls nicht zur Umfinanzierung.

Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne, etc. streben bei fehlender Liquidität, Zahlungsunfähigkeit oder drohender Insolvenz eine Umfinanzierung / Umschuldung an. Dabei kommt es zur Umstrukturierung, im weitesten Sinne Konsolidierung der fälligen Verbindlichkeiten. Das kann durch verlängerte Laufzeit der Kredite, tilgungsfreie Zeiten für Kredite oder herabgesetztem Zinssatz erfolgen. Diese Art der Umfinanzierung gibt es auch im Privatgeschäft der Banken, zum Beispiel bei Projektfinanzierung oder der einer Immobilie. Am Schuldverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger ändert sich durch diese Umfinanzierung nichts. Anders ist es bei sonstigen Kapitalmaßnahmen, die Eigen- oder Fremdkapital in Unternehmen betreffen. Umschuldung, Sanierung (der Finanzen) sind gängige Synonyme für Umfinanzierung.

T-Bond

T-Bonds zur Finanzierung des öffentlichen Haushalts der USA

Eine generelle Definition für den Begriff T-Bond gibt es nicht. US-amerikanische Staatsschuldverschreibungen werden im Allgemeinen Treasury Bonds, also T-Bonds genannt. Das englische Wort „Bond“ heißt wörtlich übersetzt Anleihe; „Treasury“: Staatskasse, Schatzkammer, Sammlung von Schätzen. Ein T-Bond ist mit hierzulande üblichen Staatsschuldverschreibungen, also einer Staatsanleihe in Form von Bundeswertpapieren wie Bundesanleihe, Bundesobligation, Bundesschatzbrief, Bundesschatzanweisung vergleichbar.

Wie diese unterscheiden sich US-amerikanische Staatsanleihen insbesondere hinsichtlich der Laufzeiten. Der T-Bond weist im Großen und Ganzen eine durchschnittliche Laufzeit zwischen zehn bis zu dreißig Jahren auf. Das Finanzinstrument T-Bond gehört zu den Produkten des Geldmarkts, für Emittenten der Teil des Finanzmarkts, welcher der kurzfristigen Versorgung von Liquidität dient. Staatsschuldverschreibungen der USA kommen als Treasury Bond (T-Bond), Treasury Bills (T-Bills) oder Treasury Note (T-Note) vor. T-Note und T-Bond, beides Schatzanweisungen, unterscheiden sich nur aufgrund ihrer Laufzeiten. T-Bills mit Laufzeiten zwischen vier bis 52 Wochen werden durch Auktionen emittiert, bei denen der Abschlag vom Nennwert (Disagio) festgelegt wird; es sind sogenannte Nullkuponanleihen (Zero Bond). Staatsschuldverschreibungen, so auch die T-Bonds der USA, werden von der jeweiligen öffentlichen Hand sowie anderen staatlichen Körperschaften ausgegeben. Käufer/Anleger verschaffen den Emittenten Liquidität und profitieren selbst beim für die Kapitalanlage eingesetzten Geldmarktpapier von den gutgeschriebenen Zinsen. Wie jede Staatsanleihe können T-Bonds in heimischer Währung, also Euro, oder in Fremdwährung erworben beziehungsweise gehandelt werden. Neben anfallenden Kosten, zu erwartender Rendite sowie Adressausfallrisiko ist beim Handel in „harter Währung“ wie US-Dollar, japanischer Yen, britisches Pfund auch das Währungsrisiko einzukalkulieren. Manche Wissensportale nennen britische Staatsanleihen ebenfalls T-Bills (Schatzwechsel) beziehungsweise T-Bonds.

Kreditvermittler

Kreditvermittler: Spezifizierte Berufsbezeichnung für Makler

Hauptaufgabe jeden Maklers ist nicht allein die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, beim Kreditvermittler also die für Kreditverträge beziehungsweise Darlehensverträge zu schaffen, sondern der Vertragsabschluss selbst. Denn erst dann wird das Entgelt für eine Tätigkeit als Kreditvermittler, Versicherungsvertreter, Personalvermittler, Börsen– oder Immobilienmakler fällig. All diese namentlich bereits spezifizierenden Berufsbezeichnungen werden unter dem Oberbegriff Makler zusammengefasst.

Kreditvermittler, die ihren Beruf dauerhaft gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht betreiben, bedürfen eines nach Art und Umfang kaufmännischen Geschäftsbetriebs sowie der Zulassung durch eine entsprechende Behörde aus dem jeweiligen Land. Bedingungen der Zulassung zum Kreditvermittler sind gesetzlich unterschiedlich geregelt, in Deutschland gelten Gewerbeordnung sowie Gewerbeaufsichtsamt. Eignungsvoraussetzungen für Kreditvermittler können Nachweise über Sachkunde, Mitgliedschaft in Fachverbänden, bisherige Straffreiheit und korrekte Vermögensverhältnisse sein. Rechtsgrundlage der vom Kreditvermittler zum Abschluss gebrachten Kredit-/Darlehensverträge ist wie für Banken und jeden anderen Finanzdienstleister das Reglement des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Kreditvermittler beschafft beziehungsweise vermittelt für Kreditgeber wie Banken, Finanzinstitute oder sonstige Finanzdienstleister potenzielle Kreditnehmer, daher schließen Verbraucher zwei Verträge ab. Zum einen den angestrebten Kreditvertrag, andererseits erhält der Kreditvermittler ein unterschriebenes Vertragsformular, das zugleich Grundlage für die Abrechnung des idealerweise erfolgreich verlaufenen Kreditvermittlungsgeschäfts ist. Die vereinbarte Vergütung bzw. Honorar in Form von Provision respektive Courtage, erhalten Kreditvermittler nach Fristablauf des möglichen Widerrufs, also bei tatsächlichem Zustandekommen des Kredits. Ausnutzung kaufmännischer Unerfahrenheit bei Verbrauchern durch den Kreditvermittler oder die arglistige Täuschung sind sittenwidrig.

Kreditvermittlungsgeschäfte

Zweck der Kreditvermittlungsgeschäfte sind Abschlüsse von Kreditverträgen

Der Ausdruck Kreditvermittlungsgeschäft ist kein Fachbegriff. In den Sachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Bankbetriebslehre, Finanzierung, Wirtschaftsprüfung, Handelsrecht, etc. finden sich kaum Definitionen für das Wort Kreditvermittlungsgeschäft. Eher gehören die Bezeichnungen Vermittlung, Geschäft und Kredit zu relevanten Fachbegriffen, die entsprechende Literatur mit exakten Definitionen unterlegt. Am besten ist es, die Erläuterungen für „Vermittlung“ heranzuziehen, denn sie charakterisieren auch das Kreditvermittlungsgeschäft deshalb am besten, weil der Schwerpunkt eben auf einer Vermittlung von Krediten liegt. Und das bedeutet so viel wie Gelegenheiten für den Abschluss eines Kreditvertrags zu schaffen. Die Gelegenheit, Kreditvermittlungsgeschäfte anzubieten, haben gewerblich tätige Makler, spezifizierte Berufsbezeichnung kann Kreditvermittler sein, außerdem Servicemitarbeiter der Banken, Kreditinstitute und weiterer Finanzdienstleister, zum Beispiel Immobilienmakler oder Investoren. Darüber hinaus offerieren Kreditvermittlungsgeschäfte auch entsprechende Portale im Internet.

Zukünftige Kreditnehmer bei Kreditvermittlungsgeschäften sind gemeinhin Verbraucher, Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Unternehmen, Betriebe, Konzerne, ja selbst der Staat. Also jeder, der aus welchen Gründen auch immer einen Kapitalbedarf hat.

Wird der Begriff Kreditvermittlungsgeschäft unter dem Aspekt der Volkswirtschaftslehre und hier insbesondere nach der Bezeichnung „Geschäft“ betrachtet, handelt es sich um eine sogenannte Transaktion aus dem Bereich Wirtschaft. Hinsichtlich des Kreditvermittlungsgeschäfts sind damit vornehmlich Transaktionen gemeint, die nach Abschluss eines Kreditvertrags als Auszahlung des Kredits durch den Kreditgeber sowie Tilgung, Zahlung der Kreditzinsen und etwaiger Gebühren durch den Kreditnehmer getätigt werden. Im Rahmen von Kreditvermittlungsgeschäften gelten arglistige Täuschung sowie Ausnutzung einer gewissen kaufmännischen Unerfahrenheit bei potenziellen Kreditnehmern als sittenwidrig, wobei der Beweis dafür überwiegend schwierig ist. Ein Kreditvermittlungsgeschäft sollte auf Art des Kredits, Zahlungsbedingungen und Datenschutz hinweisen.

Lender of last Resort

Lender of last Resort: Ein eher strittiges Finanzierungsinstrument

Der Ausdruck Lender of last Resort kommt nicht nur aus dem englischen Sprachraum, sondern hat hier auch seinen historischen Ursprung. Anno 1802 spezifizierte erstmals ein gewisser Henry Thornton, britischer Reformer, Bankier, Ökonom und Parlamentarier, die Rolle der Bank von London als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“, also zum Lender of last Resort.

Otto Normalverbraucher kennt eher die Redewendung „zur letzten Instanz“ als die des „Kreditgebers der letzten Zuflucht“. Das wird eventuell daran liegen, dass Verbraucher, welche in eine wirtschaftliche Notlage geraten, vermutlich keinen Lender of last Resort finden, auch wenn ein Liquiditätsengpass nur vorübergehend besteht. Ebenso kann es Kleinunternehmen, Mittelständler, Selbstständige, Freiberufler oder von Institutionen nicht als wichtig genug erachtete Kapitalgesellschaften gehen. Denn der Lender of last Resort wird in der Online-Enzyklopädie Wikipedia als ein Kreditgeber definiert, der noch dann Kredit vergibt, wenn ansonsten kein Kapitalgeber mehr dazu bereit ist. Andere deutschsprachige Literatur über Wirtschaft, Finanzwesen, Bankensystem, etc. widmet dem Wortspiel „Lender of last Resort“ kaum eine Definition oder Erklärung.

Schlussfolgernd aus den Erläuterungen der genannten Online-Enzyklopädie kann wohl die Annahme als richtig angesehen werden, dass ein Lender of last Resort krisengeschüttelten Konzernen, bedeutsamen Unternehmen wie Großbanken und Ländern mit hohen Staatsschulden als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“ zur Verfügung stehen. Als ein eher strittig anzusehendes Finanzierungsinstrument ist der Lender of last Resort aufgrund des drohenden Moral-Hazard-Problems.

Kredit mit variabler Verzinsung

Kredit mit variabler Verzinsung bei vielen Finanzierungen üblich

Bei einem Kredit mit variabler Verzinsung sind Sollzinsen eine veränderliche Größe, die sich aus den Schwankungen der Zinssätze auf Kapitalmärkten ergibt. Banken wird ein Eigeninteresse daran zugestanden, einen am Beginn der Laufzeit des Kredits festgelegten Sollzins nachträglich und ohne Vertragsänderung zu korrigieren. Andererseits kann der Kredit mit variabler Verzinsung zum Kredit mit einem Festzins werden, wenn dies im Kreditvertrag vereinbart wird, was häufig beim Ratenkredit mit kurzer- bis mittelfristiger Laufzeit der Fall ist. Denn obwohl die Bank innerhalb der Kreditlaufzeit ihren Zinssatz dem Marktzins anpasst, zahlt der Kreditnehmer beim Ratenkredit mit kurzer Laufzeit den vereinbarten Festzins.

Kredite mit variabler Verzinsung kommen in vielfältiger Art und bei fast allen Finanzierungen vor. Insbesondere trifft es auf Darlehen mit langen Laufzeiten zu. Bausparverträge, Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekendarlehen oder Großkredite sind meistens Kredite mit variabler Verzinsung. Und zwar deshalb, weil am Beginn der Vertragslaufzeit Entwicklungen am Kapitalmarkt schwer eingeschätzt werden können.

Die Höhe der Zinsen orientiert sich am Leitzins von Zentralbanken beziehungsweise dem der Europäischen Zentralbank. Neben der Laufzeit kann bei einem Kredit mit variabler Verzinsung auch die Bonität des Kreditnehmers Einfluss auf letztendlich zu zahlenden Zinsen haben. Kreditgeber berechnen neben dem zum Zeitpunkt der Kreditvergabe üblichen Marktzins gegebenenfalls einen Risikoaufschlag, der nach Umfang der Kreditsicherheiten und dem geschätzten Risiko veranschlagt wird. Das allseits bekannte Kürzel „p. a.“ (pro anno, pro Jahr) hinterm in Prozent genannten Zinssatz verweist prinzipiell auf eine variable Verzinsung. Demnach ist auch der Dispo beim Girokonto ein Kredit mit variabler Verzinsung.

Kreditversicherung

Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen

Innerhalb der Versicherungsbranche gibt es spezielle Gesellschaften, bei denen Kreditversicherungen zum Geschäftsfeld gehören. Sie heißen Kreditversicherungsbank beziehungsweise Kreditversicherungsunternehmen und haben eine lange Tradition. Ein heute auch international höchstanerkanntes bundesdeutsches Unternehmen, die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, bot erstmals anno 1917 eine Versicherung aus diesem besonderen Spezialbereich an.

Es geht darum, dass sich Unternehmen gegen das Risiko, auf unbezahlten Rechnungen sitzenzubleiben, versichern können. Wurden bestellte Waren oder Dienstleistungen an Kunden des jeweiligen Unternehmens, Betriebes oder Dienstleisters ausgeliefert, entsteht sogleich eine offene Forderung, wie unbezahlte Rechnungen in Buchhaltung, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Steuerrecht, etc. genannt werden. Die Kreditversicherung schützt Unternehmen auf Grundlage des entsprechenden Versicherungsvertrags vor Forderungsausfall und bannt damit die Gefahr, wegen unbezahlter Rechnungen in finanzielle Probleme (Liquiditätsengpass) zu geraten. Weil zahlreiche Unternehmen ihren Kunden einen Lieferantenkredit einräumen, heißt diese bekannteste Form der Kreditversicherung Delkredere oder Warenkreditversicherung, im modernen Sprachstil zunehmend Forderungsausfallversicherung genannt. Insbesondere im Außenhandel von Kapitalgesellschaften ist eine Kreditversicherung oft zwingend notwendig, in der Praxis heißt solch Vertrag Hermes-Bürgschaft oder Exportkreditgarantie. Also eine weitere Art der Kreditversicherung, zu denen im Geschäftskundenbereich noch die Investitionsgüterkreditversicherung zählt.

Im Privatkundengeschäft erwarten manche Kreditgeber vom Kreditnehmer, dass eine Kreditversicherung, deren spezifizierte Bezeichnung Restschuldversicherung oder Konsumentenkreditversicherung (KKV) lautet, vorliegt. Diese soll Kreditgeber vor Kreditrisiken bei zahlreichen Kreditarten einschließlich Kreditkartenverträgen oder Electronic Cash (Bankkarte) schützen. Privatpersonen nutzen Kreditversicherungen zur finanziellen Absicherung gegen Ausfallrisiken bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Eine Restschuldversicherung als Kreditsicherheit wird von Kreditgebern vielfach akzeptiert. Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen, das heißt, Abschlüsse diesbezüglicher Versicherungsverträge sind fakultativ (freiwillig).

Money-Back-Optionsschein

Money-Back-Optionsscheine auf beliebige Basiswerte (Underlying)

Eine Beschreibung des Begriffs Money-Back-Optionsschein ist denkbar einfach, denn die englischen Worte money (Geld) und back (zurück, Retour) sind hinlänglich bekannt. Die Verbindung Money-Back wird also mit Geld-zurück vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Anders als bei einer schier unendlich erscheinenden Menge englischer Fachbegriffe in den Bereichen Finanzierung, Finanzmärkte, Wertpapierhandel, Bankwirtschaft, beispielsweise Equity, Swap, Cashsettlement, Call, Put, Broker, etc. gibt es für den Ausdruck Money-Back-Optionsschein keine fachspezifische Definition.

Dem Optionsgeschäft zugehörige Fachausdrücke sind unter anderem amerikanische, europäische Option, Optionsanleihe, Optionsprämie, die nicht gleichbedeutet mit dem Optionspreis ist, sowie der Optionsschein, im englischen übrigens Warrant genannt. Aus letztgenanntem ergibt sich für Money-Back-Optionsschein eigentlich der vollständig korrekte Ausdruck Money-Back-Warrant, für den allerdings auch keine Fachdefinition in entsprechenden Wirtschaftslehrbüchern existiert.

Optionen werden zum einen an Termin-, Devisenbörsen gehandelt, andererseits können sie zudem als Optionsschein, also als Wertpapier, gestaltet sein, der jeden beliebigen Basiswert (Underlying) haben kann. Folglich können es Optionsscheine auf Aktien, Aktienindizes, Devisen oder Anleihen sein. Das Geld-zurück im Ausdruck Money-Back-Optionsschein bezieht sich auf jenen Betrag des Anlegers, der für den Emissionskurs aufzubringen war. Dieser ist beim Money-Back-Optionsschein bei Fälligkeit beziehungsweise wenn es zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Bedingungen kommt zurückzuerstatten. Zinsen und Kursgewinne könnten vollständig entfallen, weil ein Money-Back-Optionsschein lediglich das verbriefte Recht auf einen garantierten Rückzahlungsbetrag, der im Allgemeinen das eingezahlte Geld ist, beinhaltet. Bereits bezahlte Gebühren sind dann beim Money-Back-Optionsschein reale Verluste.

Lead Manager

Lead Manager führen ein Konsortium beim Konsortialgeschäft

Innerhalb eines Konsortiums, zumeist ein Bankenkonsortium, ist der Lead Manager das führende Kreditinstitut, die federführende Bank. Das heißt, ein Lead Manager zeichnet innerhalb des Bankenkonsortiums in erster Linie verantwortlich für die Verhandlungen beim sowie Organisation und Durchführung des geplanten Konsortialgeschäfts. Die Stellung einzelner Teilnehmer am Konsortium bestimmt maßgeblich der prozentuale Anteil (Quote) am Gesamtvolumen des Konsortialgeschäfts. Lead Manager wörtlich ins Deutsche übersetzt heißt Konsortialführer, können eine oder auch mehrere Banken, Kreditinstitute sein.

Konsortium (abgeleitet vom Lateinischen consors für Teilnehmer, Gefährten) wird in relevanter Fachliteratur als zweckgebundener Zusammenschluss von mehreren Unternehmen definiert. Beim Bankenkonsortium sind es, wie der Name besagt, Banken oder Kreditinstitute. Lead Manager beziehungsweise Konsortialführer übernehmen die Befugnis zur Geschäftsführung. Dazu gehören im Großen und Ganzen das Zustandekommen des Konsortialvertrags sowie die Abwicklung des Konsortialgeschäfts. Bankenkonsortien, dessen Struktur immer einen Lead Manager / Konsortialführer aufweist, sind hauptsächlich im Bereich Wertpapieremission, Aktienausgabe und Konsortialkredite tätig. In Deutschland bildet das Bankenkonsortium für die Zeit des Konsortialgeschäfts eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bestimmungen zur Haftung muss zwingend der Konsortialvertrag enthalten. Die Vertretungsmacht solcherart GbR liegt in der Hand des Lead Managers / Konsortialführers.

Netting

Netting: Allgemein für Saldierung verwendeter Begriff

Saldiert, also den Saldo / die Differenz auf einem Konto zwischen Soll und Haben bilden, wird nicht allein in der Buchführung. Es gibt mannigfaltige Bereiche beziehungsweise Geschäftsvorfälle, in denen Verrechnungen vorgenommen und mithin ein Saldo gebildet werden. Netting steht in einigen Wirtschaftslexika oder auf Webseiten im Internet als allgemein verwendeter Begriff für die Verrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen mindestens zwei Vertragspartnern. In diesem Zusammenhang werden unterschiedliche Arten von Netting definiert. Zum Beispiel Interest Netting, welches fürs Verrechnen von Zinszahlungen steht, oder das Close-out Netting, welches den Umgang mit laufenden Termingeschäften eine „juristische Sekunde“ vor einer drohenden Insolvenz bei einem von mindestens zwei Vertragspartnern behandelt.

Andere Wirtschaftslexika bezeichnen Netting eindeutig nur als den Vorgang der Aufrechnung / Saldierung bei Devisentermingeschäften innerhalb von bi-, multilateraler Unternehmen oder Konzernen und zwar an einem dafür vorbestimmten Stichtag sowie zu einem im Vorhinein verabredeten Devisenkurs. Wörterbücher übersetzen netting mit Ausgleichsprozess, Aufrechnung von Positionen, „netting out“ mit Saldierung.

Die Begriffe Clearing oder Matching werden wie eben Netting auch für den Vorgang der Aufrechnung / Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im gegenläufigen Zahlungsverkehr zwischen Geschäftspartnern, respektive in einem Konzern verwendet. Innerhalb des Clearings heißt die optional mögliche Saldierung gegenläufiger Geschäfte netting.