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Umfinanzierung

Umfinanzierung überwiegend zur Abwendung finanzieller Krisen

Häufigste Ursache für Umfinanzierungen sind Fehlinvestition oder eine finanzielle Krise, die sowohl Unternehmen wie auch private Personen treffen kann. Nutzen Bankkunden die Möglichkeit, den Dispositionskredit durch einen Ratenkredit zu ersetzen, spricht die Fachwelt von einer Umschuldung, was umgangssprachlich auch Umfinanzierung genannt wird. In diesem Fall muss die Ursache keine Finanzkrise sein, hier steht Einsparung von Kosten hinsichtlich anfallender Sollzinsen im Mittelpunkt. Denn für die Überziehung des Girokontos berechnen Kreditinstitute weitaus höhere Zinsen als zum Beispiel für einen Ratenkredit. Keine Umfinanzierung respektive Umschuldung sei laut BGH (Bundesgerichtshof) die Umwandlung eines Kontokorrentkredits in ein Darlehen oder Personalkredit. Wenn Unternehmen diese bei ihrer Hausbank veranlassen, wäre es nicht als Umfinanzierung, sondern als eine Vertragsänderung anzusehen. Schuldenerlass oder Stundung, letztere mit Ausnahme der Laufzeitverlängerung bei einem Kredit, zählen ebenfalls nicht zur Umfinanzierung.

Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne, etc. streben bei fehlender Liquidität, Zahlungsunfähigkeit oder drohender Insolvenz eine Umfinanzierung / Umschuldung an. Dabei kommt es zur Umstrukturierung, im weitesten Sinne Konsolidierung der fälligen Verbindlichkeiten. Das kann durch verlängerte Laufzeit der Kredite, tilgungsfreie Zeiten für Kredite oder herabgesetztem Zinssatz erfolgen. Diese Art der Umfinanzierung gibt es auch im Privatgeschäft der Banken, zum Beispiel bei Projektfinanzierung oder der einer Immobilie. Am Schuldverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger ändert sich durch diese Umfinanzierung nichts. Anders ist es bei sonstigen Kapitalmaßnahmen, die Eigen- oder Fremdkapital in Unternehmen betreffen. Umschuldung, Sanierung (der Finanzen) sind gängige Synonyme für Umfinanzierung.

Unechtes Pensionsgeschäft

Unechtes Pensionsgeschäft kommt aus dem Wertpapierpensionsgeschäft und sagt aus, dass der Verkäufer der Wertpapiere wieder zurückkaufen darf, aber nicht muss. 
Es besteht also eine Rückkaufoption.

Der Zeitpunkt und Zinssatz des Rückkaufes werden in der Rückkaufvereinbarung festgeschrieben.

Im Gegensatz dazu steht das echte Pensionsgeschäft, dass eine klare Verpflichtung vorsieht. 

Unterschied Beitragszusage und Leistungszusage

Der Unterschied zwischen der Beitragszusage und der Leistungszusage bei der Vorsorge liegt in der Art der Haftung.

Unterschied Beitragszusage – Leistungszusage

Beitragszusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich einen bestimmten Betrag einzubezahlen
Leistungszusage: Der Arbeitgeber sagt eine bestimmte Leistung zu und haftet für diese.

Daher wird in der Regel heutzutage keine Leistungszusage seitens des Arbeitgeber gemacht, da die Haftungsrisken zu hoch sind. 

Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll (manchmal auch als Rückgabe- oder Abnahmeprotokoll bezeichnet) wird zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und unberechtigten Forderungen zwischen Mieter und Vermieter verfasst. Inhahltlich werden dort die Zustände einer Wohnung nach Beendigung eines Mietverhältnisses vertraglich festgehalten und in doppelter Ausführung von beiden Parteien unterzeichnet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hier nicht etwa der Zeitpunkt des Schadenseintritts oder Verursacherbeiträge, sondern lediglich der momentane Zustand dokumentiert wird.

Festgehalten werden beispielsweise die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, Informationen zur Schlüsselübergabe, zu etwaigen Mängeln der Wohnung sowie zur Zahlung bzw. Rückzahlung der Kaution. Auch vor dem Umzug in eine neue Wohnung  wird ein detailliertes Übergabeprotokoll verfasst, in dem der aktuelle Zustand zum Zeitpunkt des Einzuges dokumentiert wird. Vorhandene Mängel werden dabei meist auch fotografisch festgehalten, sodass der Mieter später nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann, die er gar nicht verursacht hat.

Wurden in einem Übergabeprotokoll keine Mängel festgehalten, so spricht dies unter anderem auch dafür, dass die Rückzahlung der Kaution an den Mieter fällig wird. In der Regel wird dem Vermieter eine „angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist“ (bis zu sechs Monate) gewährt, in der er die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses noch eine bestimme Zeit einbehalten kann. Werden jedoch keine Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten und wird keine größere Nachzahlung an Nebenkosten beansprucht, muss die Kaution unverzüglich ausgezahlt werden. Werden größere Mängel festgestellt, etwa eine Beschädigung von Parkettböden, kann ein Teil der Kaution einbehalten werden.

Grundsätzlich kann der Mieter nur für solche Schäden verantwortlich gemacht werden, welche im Übergabeprotokoll festgehalten wurden. Der Vermieter kann sich auch nicht auf Mängel berufen, die nicht sofort zu erkennen gewesen seien, da wegen mangelnder Sorgfalt übersehene Mängel rechtlich zu Lasten des Vermieters ausgelegt werden. Das Protokoll fungiert also als vollständige, bindende und abschließende Zustandsbeschreibung der Mietsache.

Umsatzerlöse

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich in der Rechnungslegung nach dem deutschen Handeslgesetzbuch (HGB) um den ersten Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung. Während der Umsatz die wertmäßige Erfassung des Absatzes eines Unternehmes darstellt, müssen hiervon noch Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer abgezogen werden, um die Umsatzerlöse zu erhalten. Als Erlösschmälerungen werden beispielsweise Skonti, Rabatte und Boni bezeichnet.

Erlöse aus Nebengeschäften und Nebenverwertungen zählen hingegen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und dürfen nicht als Umsatzerlöse angesetzt werden, da sie meist mit dem eigentlichen Betriebszweck nur im weitesten Sinne zusammengängen und nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens gehören. Praktisches Beispiel: Bei einem Handelsunternehmen werden als Umsatzerlöse lediglich die Erlöse aus dem Verkauf der Waren des Sortiments bezeichnet. Erlöse aus der Vermietung eines Lagerraumes zum Beispiel werden unter „sonstige betriebliche Erträge“ geführt.

Die Umsatzerlöse sind zum einen wichtige Anhaltspunkte bei der internen und externen Bewertung der ökonomischen Unternehmensentwicklung, zum anderen sind sie der Ausgangspunkt für staffelförmige Gewinn- und Verlustrechnungen.

Umbrella Effekt

Der Umbrella-Effekt ( auch Spill-Over Effekt oder Übertragungseffekt genannt ) wirkt sich bei der Einführung neuer Produkte oder Marken aus, indem das Image bestehender Marken auf eine neue Marke übertragen wird. ( siehe auch Imagetransfer )

Den Umbrella-Effekt kann man somit nutzen, um die Marktdurchdringung und Akzeptanz des Marktes zu beschleunigen und wird gezielt in der Produkteinführungsstrategie genützt.

Beispiel für den Umbrella-Effekt
Ein Handelsunternehmen hat eine Eigenmarke für Fruchtkonserven bereits seit Jahren am Markt etabliert. Nun sollen auch Fleischkonserven unter angeboten werden. Bei geschickter Vermarktung und Produktplatzierung kann der Umbrella Effekt ausgenützt werden.

Gibt es Gefahren bei der Einführung neuer Marken und Produkte?
Ja, die Einführung neuer Marken und Produkte kann zu einer Kannibalisierung innerhalb der Produktgruppen und Marken führen. Warum das so ist finden Sie unter dem Begriff Kannibalisierungseffekt.  

Unverbindliche Preisempfehlung

Eine unverbindliche Preisempfehlung ist eine Preisangabe, die der Hersteller dem Handel als Verkaufspreis empfiehlt. 

Die unverbindliche Preisempfehlung ist keine Preisbindung, da diese ( außer einiger Ausnahmen ) als unlauterer Wettbewerb für Handelswaren verboten ist.

Die unverbindliche Preisempfehlung gibt also einen Preisrahmen vor, der aber von jedem Händler geändert werden darf. Den Preis bestimmt also jeder Händler selbst.

Dennoch gibt es in der Realität gewisse untere Richtpreise oder Mindestpreise, die bei manchen Produkten vom Handel in der Regel eingehalten werden. Beispiele gibt es im Bereich einer Premiummarke bei Küchenelektrogeräten, Sportflugzeugen oder einem Designer Kinderwagen.