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Receivables

Loans and Receivables (L&R) bei der Bilanzierung von Konzernen wesentlich

Forderungen (Receivables) sind Vermögenswerte, die bilanzierungspflichtige Unternehmen in Deutschland nach Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) ausweisen und nach anerkannten Bewertungskriterien erfassen müssen. Prinzipiell handelt es sich bei Receivables um Ansprüche, die ein Berechtigter / Gläubiger gegenüber dem Empfänger einer Lieferung oder Leistung (Schuldner, Debitor) hat, wenn die vom Kunden bestellte Lieferung / Leistung / Dienstleistung erbracht wurde.

Den Jahresabschluss als einfache Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung), in der offene Forderungen (Receivables) zu berücksichtigen sind, erstellen Kleingewerbebetreibende, Einzelunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn bestimmte Jahresgrößen bei Umsatz beziehungsweise Gewinn nicht überschritten werden. Ansonsten sind sämtliche Rechtsformen bilanzierungspflichtig. Zum Umlaufvermögen oder/und den kurzfristigen Vermögenswerten gehören neben allgemeinüblichen Receivables (aus Lieferungen und Leistungen; gegenüber miteinander verbundenen Unternehmen und denen mit Beteiligungsverhältnis) auch sonstige Finanzinstrumente, die laut HGB Forderungscharakter aufweisen und deshalb separat in der Bilanz anzugeben sind; Beispiele: Wertpapiere, Anzahlungen, finanzielle Forderungen aus Darlehen oder Hypotheken.

Loans (Kredite) and Receivables (Forderungen), kurz auch L&R genannt, haben wesentliche Bedeutung innerhalb der internationalen Rechnungslegungsvorschrift IFRS (International Financial Reporting Standards) beziehungsweise IAS (International Accounting Standards). IFRS / IAS sind Klassifizierungen, nach denen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss erstellen. Loans and Receivables werden in IAS-Nr. 39 behandelt. Diese Kategorie beinhaltet Ansatz und Bewertung einzelner Finanzinstrumente bei ihrer Bilanzierung. Hinsichtlich der Loans and Receivables schreiben IFRS / IAS vor, dass nur die nicht an öffentlichen Märkten gehandelten in Kategorie IAS 39 zu erfassen sind. Weiterführende Gliederungen regeln die Bewertung der nicht an öffentlichen Märkten gehandelten Loans (Kredite) und Receivables (Forderungen) zum Zeitpunkt der Anschaffung sowie in Folgeperioden.

Exportfactoring

Exportfactoring: Moderne Strategie der Außenhandelsfinanzierung bei Exportgeschäften

Wie beim klassischen liegt dem Exportfactoring die Abtretung (Übertragung, Überlassung) einer Forderung durch regresslosen Kauf derselben zugrunde. Anschlusskunde genannte Forderungsverkäufer erhalten vom Factor genannten Finanzierungsinstitut als Gegenleistung für den Forderungsverkauf die sofortige Rechnungsbegleichung, abzüglich fälliger Gebühren und Sicherheitseinbehalte. Beim Exportfactoring ist der Anschlusskunde ein Exporteur, der Waren ins Ausland liefert oder dorthin Dienstleistungen verkauft, also ein Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen. Exportfactoring hat für die Exportwirtschaft in Krisenzeiten besonders für den Mittelstand große Bedeutung, weil das exportierende Unternehmen schnelle Liquidität erhält und ein Ausfallrisiko neutralisieren oder zumindest stark minimieren kann. Genau wie das klassische gibt es auch Exportfactoring in unterschiedlichen Varianten. Eine davon beschäftigt sich beispielsweise nur mit dem Forderungsmanagement, das heißt, der Factor übernimmt auf Wunsch des Exporteurs bei Fälligkeit berechtigter Forderungen lediglich das Inkasso. Hier erfolgt der Forderungsausgleich an den Exporteur erst, wenn die Finanzierungsgesellschaft einen Zahlungseingang vom ausländischen Warenempfänger verzeichnet. Dennoch kann diese Art des Exportfactorings für Außenhandel betreibende Unternehmen sehr hilfreich sein, wenn erfahrene und fachlich versierte Finanzdienstleister das Inkasso im eventuell weitgehend unbekannten Ausland durchführen.

Häufiger übernehmen Finanzierungsinstitute beim Exportfactoring jedoch die ein echtes Factoring charakterisierende Finanzierungsfunktion und in der Regel auch das Ausfallrisiko (Delkredere). Wie beim klassischen spricht man ebenso beim Exportfactoring von unechtem Factoring, wenn der Factor beim Forderungskauf das Ausfallrisiko nicht trägt. Für den Exporteur würde sich aus dieser Konstellation beim Außenhandel ergeben, dass er selbst Inkasso und Mahnwesen übernehmen müsste, im Exportfactoring eine nicht gerade erstrebenswerte Position.

Die ausländischen Abnehmer der Warenlieferungen und Dienstleistungen von exportierenden Unternehmen werden gründlichen Bonitätsprüfungen unterzogen, zudem legen Finanzdienstleister oftmals ein Limit pro Abnehmer/Debitor fest. Politisch motivierte Ausfallrisiken sind höhere Gewalt und werden beim Exportfactoring nicht übernommen.

Financial Auditing

Financial Auditing: Umfassende Prüfung der Finanzbuchführung

Die interne Revision ist besonders in Großunternehmen, Konzernen, Aktiengesellschaften ein andauernder, zeitaufwendiger Prozess, weshalb eine interne Revisionsabteilung als sogenannte Stabsstelle (zum Führungsstab gehörend) gestaltet ist. Financial Auditing bezeichnet den traditionellsten Bereich der Innenrevision, die aufgrund international agierender Konzerne, Unternehmenszusammenbrüchen, Betrugsfällen, auch Wirtschaftskrisen stetig intensiviert wurde. Hinzu kommt eine unaufhörlich wachsende Automatisierung der Wertschöpfungskette durch technische Weiterentwicklungen der computergestützten Ablauforganisation in Unternehmen. Im Financial Auditing zieht weitreichender Computereinsatz dementsprechend EDV-basierende Prüfungen der Finanzbuchhaltung nach sich.

Um die Funktion der Innenrevision mit all ihren Bereichen einschließlich Financial Auditing richtig zu interpretieren, muss eine grundsätzliche Abgrenzung der Begriffe Prüfung und Kontrolle erfolgen. Denn daraus ergeben sich unterschiedliche Aufgaben, obwohl Grenzen zwischen interner Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens, also Financial Auditing, und Controlling durchaus auch fließend sein können. Nämlich dann, wenn fachlich versierte Prüfungen Unregelmäßigkeiten oder Organisationslücken offenbaren und die Geschäftsführung das Controlling als Steuerungsinstrument für zukünftiges Einhalten aller Rechnungslegungsgrundsätze einbezieht.

Im Wesentlichen besteht die Hauptaufgabe des Financial Auditing darin, auf der Grundlage landesspezifisch sowie international geltender Handelsbestimmungen und Steuergesetze die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher zur Finanzbuchführung gehörenden Bereiche unternehmensintern zu prüfen. Daraus ableitend umfasst Financial Auditing Prüfungen zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie betriebsinterner Vorschriften, Anforderungen, Richtlinien. Ziel der Innenrevision im Tätigkeitsfeld Financial Auditing sind vorausschauende Prüfungen hinsichtlich ordnungsgemäßer Jahresabschlüsse, Vermögenssicherung der Unternehmer, Kapitalgeber, Shareholder sowie gegebenenfalls Manipulationen in der Finanzbuchführung bis hin zur Veruntreuung (Fachbegriff: Dolose Handlungen) aufzudecken.

Financial Auditing wird normalerweise ohne Vorankündigung als Stichprobe oder Einzelfallprüfung bei Verdachtsmomenten und in sensiblen Bereichen (Zahlungsverkehr, Kontierung, Einkauf) meist einmal jährlich durchgeführt. Qualifizierte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuer-/Unternehmensberater, interne Revisoren, Sachverständige mit weitreichenden Kenntnissen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sind im Financial Auditing tätig.

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in bilanzierungspflichtigen Unternehmen

Der Annahme zahlreicher Unternehmer, Kaufleute, Handwerker und Azubis, Buchhaltung sei trocken, steht bereits die abwechslungsreiche Vielschichtigkeit des Begriffes Buchhaltung gegenüber. Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung, KLR (Kosten- und Leistungsrechnung), Lohnbuchhaltung, Materialwirtschaft, Anlagen-, Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung sind Teilbereiche des Rechnungswesens in Unternehmen. Planungsrechnung und Statistik komplettieren selbiges.

In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche in Zahlen ausdrückbaren, unternehmensbezogenen Vorgänge planmäßig, chronologisch, lückenlos erfasst und mit feststehenden Methoden der Buchführung auf Konten gebucht. Rechnungsperioden begrenzen den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen durch Kontenabschluss, Eröffnungs- und Schlussbilanz. Die Finanzbuchhaltung erstellt periodengerechte Monats-, Quartalsabschlüsse, um den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu dokumentieren. Der Jahresabschluss, in dem die Tätigkeit jeder Finanzbuchhaltung mündet, stellt ein Geschäftsjahr als Rechnungsperiode dar, welches nicht unbedingt dem Kalenderjahr entsprechen muss. Zum von der Finanzbuchhaltung erstellten Jahresabschluss gehören in der Regel Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), wobei sich ein Konzernabschluss nochmals von dem in ansonsten bilanzierungspflichtigen Unternehmen unterscheidet.

Obwohl klare Abgrenzungen zwischen Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung beziehungsweise Kosten- und Leistungsrechnung (KRL) bestehen, korrespondieren sie unweigerlich miteinander. Und zwar deshalb, weil beispielsweise die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen in der GuV auf verdichtetem Zahlenmaterial aus Betriebsbuchführung und Kostenrechnung basieren. Charakteristisch für die Finanzbuchhaltung ist die in Zahlen dokumentierte Außendarstellung des Unternehmens und seiner Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten, Schuldnern, Gläubigern. Demgegenüber stellen Betriebsbuchführung, KLR, usw. innerbetriebliche Abrechnungen dar.

Methodische Arbeitsweise der Finanzbuchhaltung ist doppelte Buchführung, bei der jeder Geschäftsfall jeweils im Soll und Haben, also zweifach gebucht wird. Betriebsergebnis, EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), Jahresergebnis vor sowie nach Steuern, Bilanzgewinn sind Kriterien der GuV in Staffelform. In der Finanzbuchhaltung genauso ein Tätigkeitsfeld wie der Bilanzvergleich (Vermögensbilanz), wo die Eigenkapitalhöhe aus Schluss- und Eröffnungsbilanz gegenübergestellt werden.

Finanzbuchführung

Finanzbuchführung, Buchführungspflichten, Buchführungshelfer, Kontenrahmen

Der Begriff Finanzbuchführung gilt in erster Linie als Synonym für Finanzbuchhaltung, zu deren Tätigkeitsfeld Bilanz und GuV sowie diverses damit zusammenhängendes gehören. Beispielsweise Verbindlichkeiten und Forderungen, Abschreibungen, Rückstellungen, Personalkosten, Steuerberaterkosten, Kreditzinsen, Versicherungen, Erträge aus Wertpapieren oder Beteiligungen und vieles mehr. Umgangssprachlich wird Finanzbuchführung von Kaufleuten, Selbstständigen, Unternehmern, Dienstleistern für alle relevanten Aufgaben, die Buchführung mit sich bringt, verwendet. Dazu zählen sämtliche gewerblichen, in Zahlenwerten ausdrückbaren Geschäftsvorfälle.

Finanzbuchführung erfasst diese in Rechnungsperioden (Monats-, Quartals-, Jahresabschluss) sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), welche sich aus Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, aus Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden zusammensetzen. Buchführungspflicht nach Handelsrecht sowie Buchführungspflicht nach Steuerrecht ergibt sich für die Finanzbuchführung aus Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, Umsatzsteuergesetzes, der Abgabenordnung § 140. Ausnahmen bilden beispielsweise Kleinstunternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig und nicht zur Inventur verpflichtet sind. Deren Finanzbuchführung beschränkt sich nach geltender bundesdeutscher Rechtsprechung auf einfache Buchführung beziehungsweise eine sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Weitere Ausnahmen gelten für freie Berufsstände wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, die keiner Buchführungspflicht unterliegen, wenn es nach der Rechtsform keine Kapital– oder Handelsgesellschaft ist. Letztendlich unterscheidet sich allgemeine Finanzbuchführung von den speziellen Erfordernissen eines Konzernabschlusses.

Gewerbliche Buchführungshelfer sind Dienstleister im Outsourcing. Hier legt das Steuerberatungsgesetz erlaubte / nicht erlaubte Tätigkeiten innerhalb der Finanzbuchführung fest. Insbesondere auch in Steuersachen uneingeschränkt tätig sein dürfen qualifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte. Kontrollorgane können Finanzbehörden sein, die Lohnsteuer-, Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen vornehmen. Hinzu kommen Prüfungen der Finanzbuchführung durch Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung (auch im Auftrag von Berufsgenossenschaften sowie Künstlersozialkasse) und der Bundesagentur für Arbeit.

Der Kontenrahmen erleichtert als systematisiertes Verzeichnis sämtlicher Konten die Finanzbuchführung im jeweiligen Wirtschaftszweig. Lexware und DATEV sind bekannte Kontenrahmen, die das Rechnungswesen einschließlich Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Vermögensbilanz, Planungsrechnung, Statistik unterstützen.

Investment Property

Investment Property hat im Rahmen der Internationalisierung Bedeutung

Globalisierung und Internationalisierung sind verwandte Ausdrücke für die voranschreitende weltweite Verflechtung beziehungsweise Vernetzung der Wirtschaftsprozesse, wodurch globale/weltweite Waren-, Finanz-, Dienstleistungsmärkte entstehen. Während Globalisierung alle Lebensbereiche einschließt (Politik, Wirtschaft, Kultur, Kommunikation, Umwelt, Welthandel, etc.), werden mit Internationalisierung eher Geschäftsprozesse weltweit agierender Unternehmen verstanden.

Im Rahmen dieser Internationalisierung lässt sich der Begriff Investment Property definieren. Denn es handelt sich um eine Kodierung innerhalb der Rechnungslegungsvorschrift IFRS (International Financial Reporting Standards). Investment Property wird im IAS-Standard, welcher nur eine zeitliche Abgrenzung zum IFRS beinhaltet, unter Nummer vierzig beschrieben. Demnach gelten Immobilien, die allein dem Zweck der Kapitalanlage nutzen, als Investment Property; zu Deutsch ist eine als Finanzinstrument dienende Immobilie die treffende Definition. Dementsprechend müssen multinationale Unternehmen und Konzerne ein Investment Property in Bilanzen, Jahresabschlüssen, weiteren Gegenüberstellungen von Vermögenswerten und Schulden anders bewerten als Immobilien, die Unternehmen zum Zwecke der Eigennutzung erwerben. Darüber hinaus stellen Immobilien, aus denen Erträge durch Vermietung / Verpachtung resultieren, im Sinne der internationalen Rechnungsvorschrift IFRS oder IAS kein Investment Property dar. Diese in entsprechenden Unternehmen zum operativen Geschäft beziehungsweise zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehörenden Immobilien sind in deren Bilanz oder Jahresabschluss unter Sachanlagen auszuweisen.

Für die als Finanzinstrument gehaltenen Immobilien schreibt der IFRS / IAS Bestimmungen zur Erst- und Folgebewertung des Investment Property vor.

Cash-and-credit-management

Cash-and-credit-management: Zahlungsverkehr zwischen Wirtschaftseinheiten und Debitorenmanagement

Cash-and-credit-management ist dem Rechnungswesen zugeordnet und beinhaltet alle Tätigkeiten im Unternehmen, die in Debitoren-, Kreditorenbuchaltung anfallen; es tangiert jedoch nicht unwesentlich auch den Bereich Controlling (Finanzcontrolling) und die Rechtsabteilung (Mahnwesen, Inkasso).

Der im cash-and-credit-management enthaltene Bereich Cash Management umfasst sämtliche Aufgaben und Maßnahmen kurzfristiger Finanzdispositionen mit dem Ziel der Liquiditätssicherung des Unternehmens. Cash Management geht über eine allgemein übliche Finanzverwaltung insofern hinaus, als dass im Rahmen eines Risikomanagements Direktiven für nutzbringende Vorteile festgelegt werden, was Offerten von Kreditinstituten und Märkten sowie die Nutzung weiterer Finanzinstrumente sein können. Bezogen auf internationales Cash Management, was bei großen, weltweit agierenden Konzernen Teil des cash-and-credit-managements ist, in entsprechenden Relationen aber auch Mittelstandsbetriebe mit internationalen Zahlungsströmen betrifft, ergeben sich folgende Aufgabenbereiche: Erstellen des täglichen Liquiditätsstatus, Liquiditätsplanung, kurz- bis mittelfristige Finanzplanung, Einteilung der liquiden Mittel (Reserven bilden oder auflösen), kostengünstige Zahlungstransfers, Währungsrisikomanagement.

Natürlich gehören einige hier genannte Aufgaben eines cash-and-credit-managements ebenso gut zu denen, die inländische Unternehmen, teilweise bis hin zu Kleinunternehmen, erledigen müssen. Vielfach übernehmen hier jedoch Firmeninhaber selbst oder ab einer bestimmten Unternehmensgröße entsprechend fachkundige Sachbearbeiter alle Tätigkeiten, die zur kurzfristigen Kapitalbindung gehören (erfassen aller Zahlungseingänge, -ausgänge, Kapitalbeschaffung mittels Innen-, Außenfinanzierung, Mahnwesen, etc.).

Credit Management, zweite Komponente im cash-and-credit-management, sollte folgenden Mindeststandard enthalten: Bonitätsprüfung, -überwachung, Kundenstammdatei, Risikoklassifizierung, Kreditlimitierung, etwaige Liefersperren, verbindliche Zahlungsbedingungen, Forderungssicherung für jeden Debitor. Des Weiteren schließt innerhalb eines cash-and-credit-managements der Teilbereich Credit Management die zeitnahe Rechnungserstellung, Überwachung der vergebenen Kreditlimits, damit zusammenhängend des Ausfallrisikos, Reklamationsmanagement, Ausbuchen sämtlicher Forderungen und Verbindlichkeiten, Diskontierung, Factoring ein. In Handelsunternehmen (Groß-, Einzel-, Online-Handel) gehören auch Bezahl- beziehungsweise Warenwirtschaftssystem / ERP-System zum cash-and-credit-management.

Bilanzverkürzung – Aktiv-Passiv-Minderung

Wenn die Bilanzsumme eines Unternehmens sinkt spricht man von Bilanzverkürzung bzw. der Aktiv-Passiv-Minderung.

Bilanzverkürzung: Aktiva und Passiva reduzieren

Sinken die Unternehmenswerte auf der Aktivaseite in gleichem Maße wie die Lieferverbindlichkeiten der Passivaseite, so verkürzt sich die Bilanz – also die Werte werden geringer.

Beispiele für Bilanzverkürzung: Factoring, Kredittilgung,…

Beispiele für Bilanzverkürzung:
– Durch den Verkauf von Außenständen – wie beim Factoring üblich – werden die Aktiva verringt.
– Tilgen eines Kredites 
– Ausschüttung von Gewinnbeteiligungen an Gesellschafter und Investoren

Verwaltungsgemeinkosten

Für die Verwaltung eines Unternehmens fallen kosten an, die im Rechnungswesen Verwaltungsgemeinkosten genannt werden.

Verwaltungsgemeinkosten sind Gemeinkosten und können keinem Produkt zugewiesen werden.

Beispiele für Verwaltungsgemeinkosten sind Büromaterial, Gehälter des Managements, Gebäudeverwaltung, Geschäftsausstattung. Aber auch die Personalbeschaffungskosten sind Verwaltungsgemeinkosten und können keinem Produkt direkt zugeordnet werden.
Abhängig vom Geschäftsmodell und der Organisation können auch Shared Services zu den Verwaltungsgemeinkosten gezählt werden.

Verwaltungsgemeinkosten verfügen gemäß § 255 HGB in der Bilanz über ein Aktivierungswahlrecht.

Ähnliche Begriffe:
Deckungsbeitrag
 

Umsatzerlöse

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich in der Rechnungslegung nach dem deutschen Handeslgesetzbuch (HGB) um den ersten Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung. Während der Umsatz die wertmäßige Erfassung des Absatzes eines Unternehmes darstellt, müssen hiervon noch Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer abgezogen werden, um die Umsatzerlöse zu erhalten. Als Erlösschmälerungen werden beispielsweise Skonti, Rabatte und Boni bezeichnet.

Erlöse aus Nebengeschäften und Nebenverwertungen zählen hingegen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und dürfen nicht als Umsatzerlöse angesetzt werden, da sie meist mit dem eigentlichen Betriebszweck nur im weitesten Sinne zusammengängen und nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens gehören. Praktisches Beispiel: Bei einem Handelsunternehmen werden als Umsatzerlöse lediglich die Erlöse aus dem Verkauf der Waren des Sortiments bezeichnet. Erlöse aus der Vermietung eines Lagerraumes zum Beispiel werden unter „sonstige betriebliche Erträge“ geführt.

Die Umsatzerlöse sind zum einen wichtige Anhaltspunkte bei der internen und externen Bewertung der ökonomischen Unternehmensentwicklung, zum anderen sind sie der Ausgangspunkt für staffelförmige Gewinn- und Verlustrechnungen.