Personalplanung

Richtige Personalplanung sichert Verwirklichung der Unternehmensziele

Das Personalwesen ist ein umfassendes betriebswirtschaftliches Fachgebiet, in dem die Personalplanung als Teilbereich der Personalführung zu den Kernaufgaben der Unternehmenspolitik (strategisches Management) gehört. Neben Personalplanung sind Personalentwicklung einschließlich Aus-, Weiterbildung sowie Informations- und Wissensmanagement Leistungsanforderungen für Personalführung in Unternehmen. Die Personalverwaltung, zweite grundlegende Hauptfunktion des Personalwesens, setzt sich aus Personalbeschaffung (Personalmarketing), Personaleinsatz, Personalcontrolling, Personalkosten und Arbeitsrecht zusammen, wobei Personalplanung mannigfaltig auch diese Teilbereiche berührt. Beispielsweise sollten der Bedarf, die Beschaffung, Kosten für geeignete Arbeitskräfte (Arbeitnehmer), ihr sinnvoller Einsatz innerhalb des Unternehmens auf der Grundlage einer aussagekräftigen Personalplanung beruhen.

Fachliteratur definiert den Begriff Personalplanung so: Dem Ziel des Unternehmens entsprechende Mitarbeiter (Arbeitskräfte/Arbeitnehmer) müssen in Qualität (Befähigung) und Quantität (Menge) zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. Bei der Personalplanung sind kurz-, mittel-, langfristige Unternehmensziele zu berücksichtigen. Personalplanung sollte idealerweise auf eine fundierte Bedarfsanalyse, progressive Methoden der Personalauswahl, ein modernes Personalinformationssystem (computergestützte Verwaltung von Personaldaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes, Personalstatistiken) zurückgreifen können. Personalplanung wird innerhalb der Betriebsökonomie in folgende Teilprozesse gegliedert:

a) Personalbedarf (verfügbare Arbeitskräfte gegenüber den als notwendig erachteten)
b) Personalbeschaffung (Personalmarketing)
c) Personaleinsatz (Stellenbesetzung, Personalleasing)
d) Personalentwicklung (Laufbahnplanung, Begabtenförderung, Aus-, Weiterbildung)
e) Personalfreisetzung (Personalabbau, Teilzeit-, Kurzarbeit, Fluktuation, Sozialplan)

Fließen bei der Personalplanung in am Markt etablierten, gefestigten Unternehmen durchaus langjährige Erfahrungswerte mit ein, sind Dienstleister wie Personalberater, Headhunter, Arbeitsvermittler, Assessment Center denkbare Hilfen für Firmengründer.

Oberstes Ziel jeder Personalplanung ist zweifelsfrei die Kernkompetenz des Arbeitgebers zu erfüllen, egal ob es sich um Produktionsstätten oder Dienstleistungsunternehmen handelt. Innerhalb der Rechtsnormen streifen Themen aus Privat-, Arbeitsrecht, Betriebsverfassung (BetrVG), Arbeitsschutz, betriebliche Altersvorsorge, etwaige Gewinnbeteiligung auch die Personalplanung.