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Kreditfinanzierung

Kreditfinanzierung ist Kapitalbeschaffung durch Aufnahme eines Kredits

Die Beschaffung, Bereitstellung und Rückzahlung finanzieller Mittel für Investitionen wird in hohem Maße durch Kreditfinanzierung bewerkstelligt. Der Ausdruck Kreditfinanzierung ist umgangssprachliches Synonym für den Fachbegriff Fremdfinanzierung. Und zwar deshalb, weil jede Kreditfinanzierung die Beschaffung fremden Kapitals von Banken oder sonstigen Kapitalgebern (Gläubigern) ist. Nach Vergleichen der am Finanzmarkt befindlichen Kreditangebote wird die Überlassung von Geld in aller Regel auf der Grundlage eines entsprechenden Kreditvertrags erfolgen, zudem wird die Bereitstellung des Kapitals im Fall der Kreditfinanzierung größtenteils erfolgsunabhängig gewährt. Zur Definition des Fachbegriffs Fremdfinanzierung gehört auch, dass es sich um Geldmittel / Kapital handelt, welches stets für eine begrenzte Zeit von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristige Fremd-, Kreditfinanzierung hat eine durchschnittliche Fristigkeit (Zeitraum) von bis zu neunzig Tagen, mittelfristige beginnt etwa ab neunzig Tagen und reicht bis zu vier Jahren. Über diesen Zeitraum hinaus handelt es sich um langfristige Kreditfinanzierungen, wie sie beispielsweise Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekarkredit, Schuldscheindarlehen, verzinsliche Wertpapiere, etc. sein können. Im Geschäftsbereich von Unternehmen, Konzernen und Selbstständigen zählen überdies auch Kontokorrent- oder Lieferantenkredit zu den Arten der Kreditfinanzierung.

Demzufolge ist jeder Dispositionskredit im Privatkundengeschäft der Banken ebenfalls eine Kreditfinanzierung. Im Unterschied zur oben erwähnten zeitlichen Begrenzung der Fremdfinanzierung sind Kontokorrent respektive Dispositionskredit Regelausnahmen, weil diese überwiegend auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Fällige Zinsen, Tilgung, sonstige Kreditkosten unterscheiden sich nach Kreditgeber, Kreditart, Laufzeit, Bonität des Kreditnehmers und den gestellten Sicherheiten. Eine Kreditfinanzierung kann heutzutage auch über das Internet realisiert werden.

Kreditinstitute

Kreditinstitute haben die Fähigkeit der direkten Geldschöpfung

Zu Tätigkeiten von Kreditinstituten zählen unter anderem Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln, wozu insbesondere Kredite, Darlehen und Finanzierungen gehören, Abwicklung des baren/bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Einlagen-, Depot-, Emissionsgeschäfte, Wertpapier– und Devisenhandel. Kreditinstitute sind Mittler zwischen Wirtschaftseinheiten, der Begriff schließt Privathaushalte ein, wenn Leistungen ausgetauscht werden, die der Zwischenschaltung von Geld/Zahlungsmitteln bedürfen. Kreditinstitute haben deshalb die Fähigkeit direkter Geldschöpfung, weil über die Kreditgewährung auf direktem Weg Geld in Umlauf gebracht wird.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr setzt ein entsprechendes Bankkonto (Giro-, Gehalts-, Geschäftskonto) voraus, das Bankkunden (Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne) bei einem selbstgewählten Kreditinstitut beantragen, eröffnen und anschließend führen. Das jeweilige Kreditinstitut verwaltet die Bankkonten ihrer Kunden, im Weiteren können es übers Giro-, Gehalts- und Geschäftskonto hinaus beispielsweise Festgeld-, Tagesgeldkonto, Sparkonto, Kreditkonto oder Spendenkonto sein. Guthaben auf Bankkonten werden Sichteinlagen genannt. Eine der großen Aufgaben von Kreditinstituten besteht auch darin, stets über soviel Bargeld zu verfügen, dass sie berechtigten Zahlungsansprüchen ihrer Kunden stets nachkommen können (Einlagensicherung).

In Deutschland enthält § 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Definition für Kreditinstitute. Demnach sind gewinnorientierte Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, deren Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsablauf erforderlich machen, Kreditinstitute. Zudem enthält das bundesdeutsche Kreditwesengesetz (KWG) umfangreiche Vorschriften zu Liquidität, Eigenkapital, Kreditgeschäft, Rechnungslegung, Bilanz, Haftung, Befugnisse, etc. Bundesdeutsche Kreditinstitute sind nach ihrer Rechtsform Personen– oder Kapitalgesellschaften. Neugründungen als Einzelunternehmen beziehungsweise Bankier werden seit der Novellierung des Kreditwesengesetzes 1976 nicht mehr zugelassen. Kreditinstitute in Deutschland: Großbanken, Universalbanken, Sparkassen und Landesbanken, Bausparkassen, Genossenschaftsbanken, Spezialbanken, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Zweigstellen ausländischer Banken sowie Direktbanken.

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten aus rechtlicher und banküblicher Sicht

Kreditsicherheiten sind solche Maßnahmen/Vereinbarungen, die einem Kreditgeber die Rückzahlung des geliehenen Geldes einschließlich der Zinsen garantieren. Kann der Kreditnehmer (Schuldner, Debitor) berechtigte Ansprüche des Kreditgebers (Gläubiger, Kreditor) in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen nicht mehr erfüllen, greifen die im Kreditvertrag vereinbarten Kreditsicherheiten. Hinsichtlich der Verwertbarkeit hinterlegter Vermögensgegenstände, was Sachen oder Rechte sein können, unterscheiden sich dringliche (zum Beispiel Grundpfandrechte, Verpfändung von Guthaben) und sonstige Sicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft, Patronats-, Negativerklärung). Nach Typen klassifizierte Kreditsicherheiten sind:

a) Personensicherheiten, die schuldrechtliche Ansprüche gegen natürliche Personen beinhalten; Beispiele: Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme (Patronatserklärung) oder Wechsel.

b) Sachsicherheiten (Realsicherheiten) mit sachenrechtlichen Ansprüchen der Kreditgeber gegenüber den Kreditnehmern; Beispiele: Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung.

Die Kreditsicherheiten gliedern sich darüber hinaus noch in akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten. Hauptmerkmale der akzessorischen sind generelles Bestehen einer Grundschuld sowie ihr Umfang und ihre Dauer. Hier erlischt die Kreditsicherheit mit Begleichung der Grundschuld. Bei nicht akzessorischer Sicherheit bleibt beispielsweise eine Grundschuld bestehen, auch wenn alle Verpflichtungen durch den Schuldner erfüllt wurden; allerdings setzen nicht akzessorische Sicherheiten keine bestehende Forderung voraus.

Manche Kreditsicherheiten wie Hypothek, Pfandrecht, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt gelten von vorneherein als Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszugestalten sind. Von Kreditnehmern beizubringende bankübliche Kreditsicherheiten sind unter anderen Bürgschaft, Forderungsabtretung (Lohn, Gehalt, Versicherungen), Verpfändung von Wertpapierbeständen, Negativerklärung, etc.

Kapitalgeber entscheiden eigenverantwortlich über Kreditsicherheiten. Die Bonität des Kreditnehmers (Schufa, bei Konzernen auch Rating) hat wesentlichen Einfluss auf Kreditsicherheiten.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV)

Bedeutung von Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung

Erläuterungen für die Bedeutung des Ausdrucks Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) muss vorangestellt werden, dass diese begriffliche Konstruktion allein bei Darlehensverträgen/Krediten für Verbraucher relative Bedeutung hat. Geschäftsleute, Unternehmen, auch Unternehmensgründer, Mittelständler, Konzerne, etc. können Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung vergleichsweise wenig bis gar nichts entnehmen. Und zwar deshalb, weil für sie Regeln des Verbraucherschutzes keine Anwendung finden und zudem Investitionskredite, Personalkredite, Großkredite oder Schuldscheindarlehen ganz andere Voraussetzungen und Bedingungen haben. Hinzu kommen individuell zu erbringende Kreditsicherheiten, die zum Teil weitere zusätzliche Kosten (Zahlungsbedingungen) verursachen können.

Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) betreffen schlussendlich also nur Darlehen, Kredite für Konsumenten, Verbraucher, also Privatpersonen. Und auch hier sind die Kreditarten, bei denen Verbraucher Vergleiche zwischen Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung realistisch vornehmen können, mehr oder weniger stark eingeschränkt. Die Preisangabeverordnung PAngV dient durch Regelungen zur Preiswahrheit und Preisklarheit dem Verbraucherschutz und der Förderung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Zum Inhalt gehören Vorschriften darüber, wie, wo, wann, welche Preise und Kosten für bestimmte Waren und Dienstleistungen darzustellen sind. Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung haben sich an § 6 dieser dem Verbraucherschutz dienenden Verordnung zu orientieren. Hier befinden sich innerhalb der jeglichen Verbraucherschutz in Bezug auf Preisangaben betreffenden Vorschrift die für das Kreditgeschäft.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung können allein dann realistisch miteinander verglichen werden, wenn Kreditart, Sollzinssatz und Laufzeit jeweils gleich sind, zudem spielt der Kreditgeber keine unwesentliche Rolle. Kreditkonditionen sind Zahlungsbedingungen für die Kosten des Kredits, beispielsweise Zinssatz, etwaige Gebühren, Zuschläge oder auch Provisionen. Einfluss auf Kreditkonditionen nach Preisangabeverodnung haben Marktlage, Referenzzinssatz und Bonität des Kreditnehmers.

Kreditzins

Kreditzins als wichtiger Bestandteil der Kreditkonditionen

Der Kreditzins wird mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel das zinslose Darlehen, als zu entrichtende Vergütung/Entgelt bei jeder Inanspruchnahme von vielen möglichen Arten von Krediten fällig. Kreditzins zahlen Kreditnehmer, egal ob Privatpersonen, Geschäftsleute oder Unternehmen, an Kreditgeber. Diese sind überwiegend Banken, können darüber hinaus Finanzdienstleister, Investoren oder sonstige Kapitalgeber, zum Beispiel Finanzierungsgesellschaften sein. Für den umgangssprachlichen Begriff „Kreditzins“ gibt es keine Definition, entsprechende Literatur verwendet den Fachausdruck Sollzins. Aus Sicht der Banken sowie sonstiger Kreditgeber müssen Sollzins beziehungsweise Kreditzins allgemeine Kosten, ein gewisses Kreditrisiko und Refinanzierungskosten abdecken, außerdem letztendlich die Gewinnmarge enthalten.

Für Kreditnehmer gehört der Kreditzins mit zur entscheidenden Größe der Kreditkonditionen, zeigt er doch am ehesten wie teuer ein angestrebter Kredit tatsächlich wird. Zinssätze sind stets Prozentangaben, die pro Zeitintervalle angegeben werden. Gängig ist unter anderem ein Zinssatz/Kreditzins mit dem Kürzel p. a. hinter der Prozentzahl, was pro Jahr bedeutet. Möchten Kreditnehmer, bevor sie einen Kreditvertrag abschließen, nicht den prozentualen Kreditzins, sondern konkreten Geldbetrag wissen, werden Kreditvermittler, Banken oder Finanzdienstleister diesen für sie errechnen. Neben Zinssatz und Höhe des Kreditbetrags ist die Laufzeit ein wesentlicher Faktor der Kreditkonditionen, zu denen weitere Kosten wie etwa Gebühren kommen können.

Der Kreditzins richtet sich an Referenzzinssätzen oder marktüblichen Zinssätzen aus, zudem unterscheiden sich Festzinsen und variabler Zinssatz. Letzteres bedeutet, dass ein Kreditzins über die Laufzeit hinweg veränderlich ist. Bei langfristigen Finanzierungen, Dispo bzw. Kontokorrent wird der Kreditzins kaum Zinsbindungsfristen aufweisen.

Kreditvertrag

Kreditvertrag als Grundlage der Gewährung eines Kredits

Grundlage für die Gewährung jeder Art von Krediten ist der Kreditvertrag, welcher die Übertragung von vertretbaren Sachen in das Eigentum des Kreditnehmers sowie alle Rückzahlungsverpflichtungen an den Kreditgeber beinhaltet. Kreditvertrag und Darlehensvertrag sind gleichbedeutend, ohne rechtliche Unterschiede, unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Vorschriften für einen Kreditvertrag sind nicht zwingend (Ausnahme: Verbraucherdarlehen) und nicht formbedürftig. Die Vereinbarung der Schriftform gehört in aller Regel genauso in den Kreditvertrag wie weitere Bedingungen oder Abreden.

Das betrifft Kreditart, Kreditbetrag, Kreditzinsen, Kreditkosten, Kreditlaufzeit, Tilgung, etwaige Kreditsicherheiten sowie Gerichtsstand. Der Kreditvertrag enthält Rechte wie Pflichten für Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditgeber ist nach rechtswirksamem Zustandekommen des Kreditvertrags zur Auszahlung vereinbarter Summen an Kreditnehmer entsprechend festgelegter Laufzeiten verpflichtet. Diesen als selbstständig geltenden Anspruch auf Auszahlung können Kreditnehmer abtreten, das heißt verpfänden, andererseits ist er allerdings auch pfändbar. Ob und welche Kreditsicherheiten beizubringen sind, entscheidet der Kreditgeber. Bei Kreditverträgen über langfristige Finanzierungen werden Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft, etc. gesondert vertraglich vereinbart. Auch für einen Kreditvertrag, der beispielsweise die Finanzierung von Immobilienanlagen beinhaltet, gelten besondere Bedingungen, wie etwa die, dass der Kreditgeber keinerlei Verpflichtungen zur Beratung oder Information über die Qualität des zu finanzierenden Projekts hat.

Diverse Kredite können standardisierte Kreditverträge sein. Zwingend notwendig ist stets ein Hinweis im Kreditvertrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditinstituts. Unwirksam wird ein Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher, die Rückzahlungspflicht entfällt jedoch nicht. Bedingungen der Kreditkündigung sind weiterer Bestandteil eines Kreditvertrags.

Kreditvermittler

Kreditvermittler: Spezifizierte Berufsbezeichnung für Makler

Hauptaufgabe jeden Maklers ist nicht allein die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, beim Kreditvermittler also die für Kreditverträge beziehungsweise Darlehensverträge zu schaffen, sondern der Vertragsabschluss selbst. Denn erst dann wird das Entgelt für eine Tätigkeit als Kreditvermittler, Versicherungsvertreter, Personalvermittler, Börsen– oder Immobilienmakler fällig. All diese namentlich bereits spezifizierenden Berufsbezeichnungen werden unter dem Oberbegriff Makler zusammengefasst.

Kreditvermittler, die ihren Beruf dauerhaft gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht betreiben, bedürfen eines nach Art und Umfang kaufmännischen Geschäftsbetriebs sowie der Zulassung durch eine entsprechende Behörde aus dem jeweiligen Land. Bedingungen der Zulassung zum Kreditvermittler sind gesetzlich unterschiedlich geregelt, in Deutschland gelten Gewerbeordnung sowie Gewerbeaufsichtsamt. Eignungsvoraussetzungen für Kreditvermittler können Nachweise über Sachkunde, Mitgliedschaft in Fachverbänden, bisherige Straffreiheit und korrekte Vermögensverhältnisse sein. Rechtsgrundlage der vom Kreditvermittler zum Abschluss gebrachten Kredit-/Darlehensverträge ist wie für Banken und jeden anderen Finanzdienstleister das Reglement des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Kreditvermittler beschafft beziehungsweise vermittelt für Kreditgeber wie Banken, Finanzinstitute oder sonstige Finanzdienstleister potenzielle Kreditnehmer, daher schließen Verbraucher zwei Verträge ab. Zum einen den angestrebten Kreditvertrag, andererseits erhält der Kreditvermittler ein unterschriebenes Vertragsformular, das zugleich Grundlage für die Abrechnung des idealerweise erfolgreich verlaufenen Kreditvermittlungsgeschäfts ist. Die vereinbarte Vergütung bzw. Honorar in Form von Provision respektive Courtage, erhalten Kreditvermittler nach Fristablauf des möglichen Widerrufs, also bei tatsächlichem Zustandekommen des Kredits. Ausnutzung kaufmännischer Unerfahrenheit bei Verbrauchern durch den Kreditvermittler oder die arglistige Täuschung sind sittenwidrig.

Kreditvermittlungsgeschäfte

Zweck der Kreditvermittlungsgeschäfte sind Abschlüsse von Kreditverträgen

Der Ausdruck Kreditvermittlungsgeschäft ist kein Fachbegriff. In den Sachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Bankbetriebslehre, Finanzierung, Wirtschaftsprüfung, Handelsrecht, etc. finden sich kaum Definitionen für das Wort Kreditvermittlungsgeschäft. Eher gehören die Bezeichnungen Vermittlung, Geschäft und Kredit zu relevanten Fachbegriffen, die entsprechende Literatur mit exakten Definitionen unterlegt. Am besten ist es, die Erläuterungen für „Vermittlung“ heranzuziehen, denn sie charakterisieren auch das Kreditvermittlungsgeschäft deshalb am besten, weil der Schwerpunkt eben auf einer Vermittlung von Krediten liegt. Und das bedeutet so viel wie Gelegenheiten für den Abschluss eines Kreditvertrags zu schaffen. Die Gelegenheit, Kreditvermittlungsgeschäfte anzubieten, haben gewerblich tätige Makler, spezifizierte Berufsbezeichnung kann Kreditvermittler sein, außerdem Servicemitarbeiter der Banken, Kreditinstitute und weiterer Finanzdienstleister, zum Beispiel Immobilienmakler oder Investoren. Darüber hinaus offerieren Kreditvermittlungsgeschäfte auch entsprechende Portale im Internet.

Zukünftige Kreditnehmer bei Kreditvermittlungsgeschäften sind gemeinhin Verbraucher, Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Unternehmen, Betriebe, Konzerne, ja selbst der Staat. Also jeder, der aus welchen Gründen auch immer einen Kapitalbedarf hat.

Wird der Begriff Kreditvermittlungsgeschäft unter dem Aspekt der Volkswirtschaftslehre und hier insbesondere nach der Bezeichnung „Geschäft“ betrachtet, handelt es sich um eine sogenannte Transaktion aus dem Bereich Wirtschaft. Hinsichtlich des Kreditvermittlungsgeschäfts sind damit vornehmlich Transaktionen gemeint, die nach Abschluss eines Kreditvertrags als Auszahlung des Kredits durch den Kreditgeber sowie Tilgung, Zahlung der Kreditzinsen und etwaiger Gebühren durch den Kreditnehmer getätigt werden. Im Rahmen von Kreditvermittlungsgeschäften gelten arglistige Täuschung sowie Ausnutzung einer gewissen kaufmännischen Unerfahrenheit bei potenziellen Kreditnehmern als sittenwidrig, wobei der Beweis dafür überwiegend schwierig ist. Ein Kreditvermittlungsgeschäft sollte auf Art des Kredits, Zahlungsbedingungen und Datenschutz hinweisen.

Kreditversicherung

Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen

Innerhalb der Versicherungsbranche gibt es spezielle Gesellschaften, bei denen Kreditversicherungen zum Geschäftsfeld gehören. Sie heißen Kreditversicherungsbank beziehungsweise Kreditversicherungsunternehmen und haben eine lange Tradition. Ein heute auch international höchstanerkanntes bundesdeutsches Unternehmen, die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, bot erstmals anno 1917 eine Versicherung aus diesem besonderen Spezialbereich an.

Es geht darum, dass sich Unternehmen gegen das Risiko, auf unbezahlten Rechnungen sitzenzubleiben, versichern können. Wurden bestellte Waren oder Dienstleistungen an Kunden des jeweiligen Unternehmens, Betriebes oder Dienstleisters ausgeliefert, entsteht sogleich eine offene Forderung, wie unbezahlte Rechnungen in Buchhaltung, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Steuerrecht, etc. genannt werden. Die Kreditversicherung schützt Unternehmen auf Grundlage des entsprechenden Versicherungsvertrags vor Forderungsausfall und bannt damit die Gefahr, wegen unbezahlter Rechnungen in finanzielle Probleme (Liquiditätsengpass) zu geraten. Weil zahlreiche Unternehmen ihren Kunden einen Lieferantenkredit einräumen, heißt diese bekannteste Form der Kreditversicherung Delkredere oder Warenkreditversicherung, im modernen Sprachstil zunehmend Forderungsausfallversicherung genannt. Insbesondere im Außenhandel von Kapitalgesellschaften ist eine Kreditversicherung oft zwingend notwendig, in der Praxis heißt solch Vertrag Hermes-Bürgschaft oder Exportkreditgarantie. Also eine weitere Art der Kreditversicherung, zu denen im Geschäftskundenbereich noch die Investitionsgüterkreditversicherung zählt.

Im Privatkundengeschäft erwarten manche Kreditgeber vom Kreditnehmer, dass eine Kreditversicherung, deren spezifizierte Bezeichnung Restschuldversicherung oder Konsumentenkreditversicherung (KKV) lautet, vorliegt. Diese soll Kreditgeber vor Kreditrisiken bei zahlreichen Kreditarten einschließlich Kreditkartenverträgen oder Electronic Cash (Bankkarte) schützen. Privatpersonen nutzen Kreditversicherungen zur finanziellen Absicherung gegen Ausfallrisiken bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Eine Restschuldversicherung als Kreditsicherheit wird von Kreditgebern vielfach akzeptiert. Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen, das heißt, Abschlüsse diesbezüglicher Versicherungsverträge sind fakultativ (freiwillig).

Kredit mit variabler Verzinsung

Kredit mit variabler Verzinsung bei vielen Finanzierungen üblich

Bei einem Kredit mit variabler Verzinsung sind Sollzinsen eine veränderliche Größe, die sich aus den Schwankungen der Zinssätze auf Kapitalmärkten ergibt. Banken wird ein Eigeninteresse daran zugestanden, einen am Beginn der Laufzeit des Kredits festgelegten Sollzins nachträglich und ohne Vertragsänderung zu korrigieren. Andererseits kann der Kredit mit variabler Verzinsung zum Kredit mit einem Festzins werden, wenn dies im Kreditvertrag vereinbart wird, was häufig beim Ratenkredit mit kurzer- bis mittelfristiger Laufzeit der Fall ist. Denn obwohl die Bank innerhalb der Kreditlaufzeit ihren Zinssatz dem Marktzins anpasst, zahlt der Kreditnehmer beim Ratenkredit mit kurzer Laufzeit den vereinbarten Festzins.

Kredite mit variabler Verzinsung kommen in vielfältiger Art und bei fast allen Finanzierungen vor. Insbesondere trifft es auf Darlehen mit langen Laufzeiten zu. Bausparverträge, Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekendarlehen oder Großkredite sind meistens Kredite mit variabler Verzinsung. Und zwar deshalb, weil am Beginn der Vertragslaufzeit Entwicklungen am Kapitalmarkt schwer eingeschätzt werden können.

Die Höhe der Zinsen orientiert sich am Leitzins von Zentralbanken beziehungsweise dem der Europäischen Zentralbank. Neben der Laufzeit kann bei einem Kredit mit variabler Verzinsung auch die Bonität des Kreditnehmers Einfluss auf letztendlich zu zahlenden Zinsen haben. Kreditgeber berechnen neben dem zum Zeitpunkt der Kreditvergabe üblichen Marktzins gegebenenfalls einen Risikoaufschlag, der nach Umfang der Kreditsicherheiten und dem geschätzten Risiko veranschlagt wird. Das allseits bekannte Kürzel „p. a.“ (pro anno, pro Jahr) hinterm in Prozent genannten Zinssatz verweist prinzipiell auf eine variable Verzinsung. Demnach ist auch der Dispo beim Girokonto ein Kredit mit variabler Verzinsung.