Abschreibung

Die Abschreibung oder kurz AfA genannt berücksichtigt die Wertminderung von Anlagegütern im Betrieb.
Die Abschreibung berechnet sich: AfA = Anschaffungswert / Nutzungsdauer.
Die Abschreibung wird in der Gewinn-und Verlustrechnung als Ausgabe gebucht, obwohl diesem Aufwand kein Geldfluss gegenübersteht.
Die Abschreibung wird auch als Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt.