Schlagwort-Archive: Volkswirtschaftslehre

Nettogeldvermögen

Nettogeldvermögen: Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

Der spezielle Begriff Nettogeldvermögen ist vornehmlich im volkswirtschaftlichen Sinne gebräuchlich und drückt hier den Saldo aus, der sich bei der Gegenüberstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten ergibt. Der Unterschied zwischen Nettogeldvermögen und Geldvermögen besteht darin, dass letzteres den Zahlungsmittelbestand (ZMB) einschließt. Zum Zahlungsmittelbestand gehören Bargeld, Kassenbestand und das jederzeit verfügbares Guthaben bei Banken. Ist innerhalb einer Volkswirtschaft von privaten Haushalten die Rede, werden Nettogeldvermögen und Geldvermögen umgangssprachlich häufig als identische Begriffe verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, in Weiterbildungsseminaren oder Fachbüchern kommt nicht Nettogeldvermögen, sondern ausschließlich der Begriff Geldvermögen vor, wenn es ums Vermögen der privaten Haushalte geht. Das Vermögen eines Unternehmens wiederum wird bekanntermaßen als Betriebsvermögen bezeichnet, welches aus Geld- und Sachvermögen besteht. Auch hier gibt es die Kategorie Nettogeldvermögen im eigentlichen Sinne kaum, weil Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) neben Zahlungsmittelbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten zusätzlich diverse weitere Kriterien einbeziehen, beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen, Zinsen für Kredite, Erträge aus Wertpapieren, etc.

Das Nettogeldvermögen als Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist ein Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Diese wiederum besteht aus mehreren Nebenrechnungen, unter anderem Vermögens-, Finanzierungs-, Außenwirtschaftsrechnung sowie Berechnungen des BIP (Bruttoinlandsprodukt), diese segmentiert nach Entstehung, Verwendung und Verteilung. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), mithin auch die Angaben über die Höhe des Nettogeldvermögens, erstellt und veröffentlicht in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ist der Standard zur einheitlichen Berechnung/Darstellung der Daten zu BIP, Güter-, Kapitalfluss, Arbeitsmarkt, Nettogeldvermögen, etc.

Rekapitalisierung

Rekapitalisierung soll Finanzstabilität sichern

Rekapitalisierung Definition: Umstrukturierung der Finanzierung eines Unternehmens durch Beteiligung privater Investoren. Unternehmensberater definieren auch einen Firmenverkauf an ein neugegründetes Unternehmen mit veränderten Anteilseignern als Rekapitalisierung. Letztendlich hat der Begriff seit der Finanzkrise 2007, die insbesondere eine Bankenkrise ist, dahingehend Bedeutung, dass risikobehaftete Banken innerhalb einer bestimmten Rekapitalisierungszeit die Erhöhung ihres Eigenkapitals mittels Kredit vornehmen konnten. Deutschland gründete dafür im Jahr 2008 den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) – auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin genannt. Besagter Fonds dient insofern der Rekapitalisierung der Banken, als dass Kredite und Garantien auf Staatsebene bereitgestellt wurden. „Wurden“ deshalb, weil die Rekapitalisierungszeit auf Ende 2010 begrenzt war, seit 01. Januar 2011 gibt es keine neuen Kredite, bis 2015 sollen laufende Kredite abgewickelt sein. Ob Einzelaktivitäten für die Rekapitalisierung der Banken in engagierten Ländern wie Deutschland oder Frankreich angesichts der Euro-Schuldenkrise ausreichen, ist fraglich.

Unternehmen und Institutionen streben durch Rekapitalisierung eine Umstrukturierung ihrer finanziellen Mittel an. Es wird versucht, die Art der Finanzierung neu zusammenzusetzen, indem sich Anteile des Eigen-, Fremd-, Mezzaninekapitals verschieben. Dafür benötigen entsprechende Marktteilnehmer geeignete Kapitalgeber, die zur finanziellen Beteiligung am Unternehmen bereit sind. Bei der Rekapitalisierung treten Kapitalbeteiligungsgesellschaften als sogenannte Private-Equity-Gesellschaft (PEG) auf, die Fremdkapital in Form von verbrieften Eigenkapitalanteilen oder stillen Einlagen bei interessierten Anlegern wie beispielsweise Versicherungen, Banken, Investmentgesellschaften oder vermögenden Privatpersonen sammeln. Senkung der Kapitalkosten, mithin die angestrebte Finanzstabilität, sind das Ziel jeder Rekapitalisierung.

Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon: Grundlegendste Reform des EU-Vertrags seit dem von Maastricht

In Maastricht wurden anno 1992 die Grundlagen des Staatenverbundes Europäische Union mit dem gleichnamigen Vertragswerk (EU-Vertrag) geschaffen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) löste den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ab.

Seither ist der Vertrag von Lissabon die grundlegendste Reform, nachdem in den Verträgen von Amsterdam (1997), Nizza (2001) und im Rahmen der EU-Erweiterung zwischenzeitliche Änderungen vorgenommen worden waren. Der Versuch, eine Verfassung für Europa zu installieren, scheiterte an Referenden in Frankreich und den Niederlande im Jahr 2005. Der unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa erlangte auch aufgrund fehlender Ratifizierungen keine Rechtskraft. Stattdessen unterzeichneten Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon. Dieser trat zwei Jahre später mit der offiziellen Bezeichnung „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft.

Wesentliche Inhalte der gescheiterten Verfassung für Europa finden sich im Vertrag von Lissabon wieder. Eine erstmals vorgenommene, exakte Auflistung aller Kompetenzen der EU, Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, stärkeres Einbeziehen nationaler Parlamente bei der Schaffung rechtlicher Normen sowie rechtlicher Entscheidungen der EU, Einführung des neuen Amts Präsident des Europäischen Rates und das des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sind einige der fundamentalen Neuerungen. Sie machen den Vertrag von Lissabon so bedeutsam, dass er seit seinem Inkrafttreten als EU-Grundlagenvertrag gilt. Neben weiteren Formalien wurde erstmals die Möglichkeit einer Europäischen Bürgerinitiative im Vertrag von Lissabon verankert.

Internationalen Währungsfonds (IWF)

Internationaler Währungsfonds (IWF): Ein Instrument des internationalen Finanzsystems

Seit seiner Arbeitsaufnahme im Mai des Jahres 1946, nachdem durch eine internationale Übereinkunft infolge des Bretton-Woods-Abkommens IWF und Weltbank bereits 1944 gegründet waren, hat der Internationale Währungsfonds folgende Ziele:

  • Entwicklung des Welthandels
  • Vertiefung internationaler Zusammenarbeit hinsichtlich Geld- und Währungspolitik
  • Kontrolle nationaler Geldpolitik (bei Kreditvergabe)
  • Überwindung staatlicher Beschränkungen, die den freien Devisenhandel hemmen
  • Förderung des internationalen Zahlungsverkehrs
  • Sicherung weltweit stabiler Finanzmärkte
  • Kurzfristige Kreditvergabe nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds

Geschäftsführender Direktor, gleichzeitig Präsident des IWF, Exekutivdirektorium und beratende Ausschüsse bilden die Organisationsstruktur des Internationalen Währungsfonds. Dem Exekutivdirektorium gehören 24 Direktoren an, die aus Mitgliedergruppen gewählt werden; mit Ausnahme der USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Japan, die aufgrund ihrer Quotengröße je einen Direktor ernennen. China, Russland und Saudi-Arabien treten innerhalb des IWF als eigenständige Gruppe auf. Insgesamt zählt der Internationale Währungsfonds 187 Mitgliederstaaten im Jahr 2011, Wirtschafts- und Finanzexperten erwarten zukünftig tiefgreifende Reformen, weil Schwellenländer wie China und weitere an Einfluss im IWF gewinnen. Deren Reformziel ist eine Umverteilung der Stimmrechte, welche mit geänderten Kapitalanteilen einhergeht. Bisher hatten die USA (16,7 Prozent Stimmanteil) allein sowie die EU-Staatengemeinschaft im Internationalen Währungsfonds Möglichkeiten, Beschlüsse zu verhindern, weil für Entscheidungen eine 85-prozentige Mehrheit notwendig ist.

Kredite vergibt der Internationale Währungsfonds seit den 1970er Jahren vorrangig an Entwicklungsländer. Allerdings ist die Kreditgewährung an harte Bedingungen für den Kreditnehmer geknüpft. Kritiker des Internationalen Währungsfonds (IWF) werten diese Kreditbedingungen als Einmischung in die jeweilige nationale Wirtschaftspolitik.

Islamic Development Bank (IsDB)

Islamic Development Bank (IsDB): Eine von diversen Entwicklungsbanken

Als Entwicklungsbank werden Spezialbanken beziehungsweise Kreditinstitute bezeichnet, die Sonderaufgaben erfüllen. Wobei es sich in der Regel um Entwicklungshilfe in Form von finanzieller Hilfe durch langfristige Kredite oder Darlehen handelt, die zu sehr günstigen Konditionen oder teilweise sogar kostenlos vergeben werden.

Die Islamic Development Bank (IsDB) wurde im Jahr 1975 gegründet; ein Gouverneursrat entscheidet über Befugnisse und Budget. Das verfügbare Budget wird vom sogenannten Exekutivdirektorium verwaltet. Mit Krediten von der Islamic Development Bank werden Projekte oder/und Maßnahmen, die eine Verbesserung der Infrastruktur in zumeist ärmeren Ländern der arabischen Welt nach sich ziehen, finanziert. Darüber hinaus vergibt die Islamic Development Bank (IsDB) auch Finanzhilfen für Vorhaben in sozialpolitischen Bereichen.

Entwicklungsbanken haben überwiegend multilateralen Charakter. Das heißt, dass mehrere Staaten gemeinsam auf einem bestimmten Gebiet tätig werden. Es gibt diverse solcher Entwicklungsbanken, Beispiele: Inter-American Development Bank (IDB), African Development Bank (AfDB); in Europa die Europäische Investitionsbank (EIB), Entwicklungsbank des Europarates (Council of Europe Development Bank, CEB) oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Die Islamic Development Bank (IsDB) hat nur Mitglieder aus Staaten, in denen der Islam vorherrschende oder Staatsreligion ist; Kredite erhalten auch Nicht-Mitglieder.

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Internationaler Währungsfonds (IWF): Ein Instrument des internationalen Finanzsystems

Seit seiner Arbeitsaufnahme im Mai des Jahres 1946, nachdem durch eine internationale Übereinkunft infolge des Bretton-Woods-Abkommens IWF und Weltbank bereits 1944 gegründet waren, hat der Internationale Währungsfonds folgende Ziele:

  • Entwicklung des Welthandels
  • Vertiefung internationaler Zusammenarbeit hinsichtlich Geld- und Währungspolitik
  • Kontrolle nationaler Geldpolitik (bei Kreditvergabe)
  • Überwindung staatlicher Beschränkungen, die den freien Devisenhandel hemmen
  • Förderung des internationalen Zahlungsverkehrs
  • Sicherung weltweit stabiler Finanzmärkte
  • Kurzfristige Kreditvergabe nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds

Geschäftsführender Direktor, gleichzeitig Präsident des IWF, Exekutivdirektorium und beratende Ausschüsse bilden die Organisationsstruktur des Internationalen Währungsfonds. Dem Exekutivdirektorium gehören 24 Direktoren an, die aus Mitgliedergruppen gewählt werden; mit Ausnahme der USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Japan, die aufgrund ihrer Quotengröße je einen Direktor ernennen. China, Russland und Saudi-Arabien treten innerhalb des IWF als eigenständige Gruppe auf. Insgesamt zählt der Internationale Währungsfonds 187 Mitgliederstaaten im Jahr 2011, Wirtschafts- und Finanzexperten erwarten zukünftig tiefgreifende Reformen, weil Schwellenländer wie China und weitere an Einfluss im IWF gewinnen. Deren Reformziel ist eine Umverteilung der Stimmrechte, welche mit geänderten Kapitalanteilen einhergeht. Bisher hatten die USA (16,7 Prozent Stimmanteil) allein sowie die EU-Staatengemeinschaft im Internationalen Währungsfonds Möglichkeiten, Beschlüsse zu verhindern, weil für Entscheidungen eine 85-prozentige Mehrheit notwendig ist.

Kredite vergibt der Internationale Währungsfonds seit den 1970er Jahren vorrangig an Entwicklungsländer. Allerdings ist die Kreditgewährung an harte Bedingungen für den Kreditnehmer geknüpft. Kritiker des Internationalen Währungsfonds (IWF) werten diese Kreditbedingungen als Einmischung in die jeweilige nationale Wirtschaftspolitik.

Eurobonds

Eurobonds im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum

Die eigentliche Bedeutung des Begriffs Eurobonds besagt im Grunde nur, dass es sich um Anleihen beziehungsweise Schuldverschreibungen in einer vom Emissionsland verschiedenen Währung handelt. Emission bezeichnet die Ausgabe von Wertpapieren und ihre Platzierung an einem internationalen Kapitalmarkt; Emittent ist der ein verzinsliches Wertpapier Ausgebende (Banken, Aktiengesellschaften, Konzerne, weitere Unternehmen, der Staat). Werden Eurobonds emittiert, geschieht dies stets in einer Währung, die nicht der des Landes, in dem eine Anleihe platziert wird, entspricht. Überwiegende Währungen für die Emission von Eurobonds sind US-Dollar, Yen, EURO, Pfund Sterling oder Schweizer Franken.

Im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum (Euro-Zone) betrachtet, hat der Begriff Eurobonds eine andere Bedeutung. Denn Medien, Politiker, Wirtschafts- und Finanzexperten nennen die kontrovers diskutierten, noch nicht vorhandenen EU-Anleihen umgangssprachlich manchmal auch kurzerhand Eurobonds. Dabei standen zwei Varianten zur Debatte. Die Idee zur Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union durch Euro-Staatsanleihen kam bereits im Jahr 2003 auf, der Europäische Rat war jedoch dagegen. Seit 2010 gibt es Überlegungen bis hin zu konkreten Vorschlägen im Sommer 2011 zur Einführung von Eurobonds (EU-Anleihen), um wirtschaftlich schwächere Staaten der Europäischen Union finanziell zu unterstützen. Bei dieser Art Eurobonds würden Staaten der EU als Kreditnehmer am Finanzmarkt auftreten und gesamtschuldnerisch für sämtliche Schulden in Form von Tilgung und Zinsen haften. Die Emission (Ausgabe) der Eurobonds solle eine Schuldenagentur auf Ebene der EU übernehmen.

EBA – European Banking Authority

EBA – European Banking Authority entwickelt Standards für Banken-, Finanzaufsicht

Die Hauptaufgabe der European Banking Authority (EBA), also der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, besteht im Ausarbeiten von Standards, die als Rahmen für nationale Banken- beziehungsweise die Finanzaufsicht gelten. Diese mit dem Oberbegriff Finanzmarktregulierung zu bezeichnende Prüftätigkeit der European Banking Authority (EBA) schließt die Verantwortlichkeit gegenüber Geldwäsche, Wirtschafts- und Computerkriminalität ein. Zudem soll die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA unterstützend beim Bekämpfen von Finanzierungen wirken, die dem internationalen Terrorismus dienen könnten. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch bei Themen wie Eigenkapital, Liquidität, Kredite, Depots, Beteiligungen, Wertpapierhandel, Versicherungswesen und Altersvorsorge.

Unmittelbares Eingriffsrecht in nationale Belange hat die European Banking Authority, von zwei Ausnahmen abgesehen, nicht. Letzteres betrifft Verstöße gegen geltendes europäisches Recht sowie einem Eingreifen der EBA, wenn nationale Aufsichtsbehörden in Bezug auf Finanzmarktregulierung uneinig sind. Grundlage der Banken- beziehungsweise Finanzaufsicht in diversen Ländern ist eine sogenannte Allfinanzaufsicht, bei einigen übernimmt die Zentralbank des jeweiligen Landes entsprechende Aufgaben.

Zum unumstößlichen Prinzip der European Banking Authority (EBA) gehört, dass sich deren Beschlüsse nicht direkt auf die finanzielle Verantwortlichkeit von Mitgliedsstaaten auswirken dürfen. Im Kontext zur Griechenland-, Finanz- beziehungsweise zur europäischen Bankenkrise prüft die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA Kapitalanlagen der Banken, insbesondere wenn es sich um wertgeminderte Staatsanleihen handelt. Auch der Zusammenbruch des Interbankenhandels gehört zum Prüffeld der European Banking Authority, obwohl vertrauensschaffende Maßnahmen seit 2011 schwierig sind.

Die im Zusammenhang mit der EBA oftmals verwendete Bezeichnung „Stresstest“ meint innerhalb der Finanzwirtschaft ein Risikomanagement, welches mittels Szenariotechnik sowie Sensitivitätsanalyse Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute, Fondsgesellschaften, Versicherungen, etc. überprüft. Die European Banking Authority (EBA) hat Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Exekutivdirektor, vierzig Mitarbeiter (Stand 2011), diverse nichtstimmberechtigte Vertreter zahlreicher europäischer Kommissionen und Ausschüsse.