Europäischer Stabilitätsmechanismus

Europäischer Stabilitätsmechanismus: Risikomanagement für Finanzkrisen

Die Europäische Union hat gegenwärtig 27 Mitgliedstaaten (Stand: 10/2011), von denen 17 den Euro als offizielle Landeswährung führen. Im Zuge der weltweiten Finanzkrise, die 2007 mit heftigen Zahlungsausfällen am US-amerikanischen Hypothekenmarkt begann, gerieten EU-Mitgliedsstaaten in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten. Ein Krisen-/Risikomanagement, wie es der geplante Europäische Stabilitätsmechanismus werden soll, existierte zu diesem Zeitpunkt im Regelwerk der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) nicht. Zwar gibt es den Stabilitäts- und Wachstumspakt, dieser beinhaltet allerdings keine konkreten Maßnahmen für den Fall, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten Forderungen aus Krediten nicht mehr nachkommen und infolgedessen sogar Staatsinsolvenzen, also der Bankrott eines Staatshaushalts, droht.

Ein Europäischer Stabilitätsmechanismus, der für Mitte 2012 geplant ist, soll dauerhafte Verfahrensweisen enthalten, zu denen unter anderem Bürgschaften sowie Kredite mit günstigen Konditionen, beispielsweise bei Zinssatz oder Laufzeit, gehören. Inwieweit ein dauerhafter Europäischer Stabilitätsmechanismus Handlungsweisen bei Staatsinsolvenzen bereits einschließen würde, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Problematik, kein permanentes Verfahren als Reaktion auf ernsthafte Finanzkrisen und drohende Verschuldung eines EU-Mitgliedsstaats bis hin zu dessen etwaigem Bankrott zu haben, trat mit der Griechenlandkrise erstmalig auf. Allerdings nicht das einzige EU-Land mit hoher Verschuldung; defizitäre Haushalte verzeichnet die Mehrheit aller EU-Staaten, woran auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt nichts änderte.

Ein Europäischer Stabilitätsmechanismus soll einerseits Kredite an in Not geratenen Euro-Staaten gewähren, für die im Übrigen eine enge Partnerschaft mit dem Internationalen Währungsfonds IWF vorgesehen ist (betrifft auch Kreditvergabe), andererseits gleichfalls gesamtvolkswirtschaftliche Vorgaben zur Überwindung der Schuldenkrise im betreffenden EU-Staat enthalten. Der Europäische Stabilitätsmechanismus wird in Medien verkürzt als Euro-Rettungsschirm bezeichnet.