AEU-Vertrag

EU- und AEU-Vertrag sind Gründungsverträge der EU

Seit den 1950er Jahren strebten die europäischen Staaten Gemeinschaften an, die hauptsächlich Erleichterungen in den Handelsbeziehungen vorsahen. Der Vertrag von Maastricht war insofern eine Zäsur, als dass dieser sowie der dazugehörende AEU-Vertrag (AEUV) die Grundlage der Europäischen Union, wie sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt präsentiert, bildet. Bekanntermaßen gehört zu den einschneidenden Ergebnissen die Wirtschafts- und Währungsunion, in deren Folge anfänglich elf und bis zum Jahr 2011 vorerst 17 Staaten ihre Landeswährung in eine gemeinsame, nämlich dem Euro, umwandelten. Insofern sind EU- und AEU-Vertrag Abkommen, die das Leben jedes einzelnen Bürgers in derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten von Grund auf änderten. Mit dem Zustandekommen des Europäischen Binnenmarktes auf der Basis einer gemeinsamen Währung erhielten beziehungsweise erhalten in Anbetracht aktueller Krisen bis heute Finanzpolitik, Kapitalmärkte und Kreditwesen eine neue Dimension; Stichwort Euro-Rettungsschirm, der nicht zuletzt aus Steueraufkommen finanziert werden muss.

Der AEU-Vertrag ist in sieben Bereiche mit wiederum umfangreichen Kapiteln gegliedert und hat insgesamt 358 Artikel. Diese behandeln unter anderem Themen wie freier Warenverkehr, Agrarwirtschaft, Fischereipolitik, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs-, Dienstleistungsfreiheit sowie Kapitalfreiheit und freier Zahlungsverkehr, Verkehrspolitik, Fragen zu Monopol und Kartellrecht. Zudem gibt es im AEU-Vertrag Bestimmungen, die Wettbewerbs- und Steuerpolitik der Europäischen Union sowie Kontrollen der staatlichen Beihilfen behandeln.

Der umfangreiche Kontrakt namens AEU-Vertrag liegt in 23 Amtssprachen der Europäischen Union vor, jede ist rechtsverbindlich. Seit Zustandekommen des AEU-Vertrags gab es mehrmalige Änderungen, die gleichwohl als Aktualisierung bezeichnet werden können, weil auch Abkommen der Europäischen Union an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden müssen. Das betrifft sowohl EU- als auch AEU-Vertrag.