Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon: Grundlegendste Reform des EU-Vertrags seit dem von Maastricht

In Maastricht wurden anno 1992 die Grundlagen des Staatenverbundes Europäische Union mit dem gleichnamigen Vertragswerk (EU-Vertrag) geschaffen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) löste den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ab.

Seither ist der Vertrag von Lissabon die grundlegendste Reform, nachdem in den Verträgen von Amsterdam (1997), Nizza (2001) und im Rahmen der EU-Erweiterung zwischenzeitliche Änderungen vorgenommen worden waren. Der Versuch, eine Verfassung für Europa zu installieren, scheiterte an Referenden in Frankreich und den Niederlande im Jahr 2005. Der unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa erlangte auch aufgrund fehlender Ratifizierungen keine Rechtskraft. Stattdessen unterzeichneten Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon. Dieser trat zwei Jahre später mit der offiziellen Bezeichnung „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft.

Wesentliche Inhalte der gescheiterten Verfassung für Europa finden sich im Vertrag von Lissabon wieder. Eine erstmals vorgenommene, exakte Auflistung aller Kompetenzen der EU, Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, stärkeres Einbeziehen nationaler Parlamente bei der Schaffung rechtlicher Normen sowie rechtlicher Entscheidungen der EU, Einführung des neuen Amts Präsident des Europäischen Rates und das des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sind einige der fundamentalen Neuerungen. Sie machen den Vertrag von Lissabon so bedeutsam, dass er seit seinem Inkrafttreten als EU-Grundlagenvertrag gilt. Neben weiteren Formalien wurde erstmals die Möglichkeit einer Europäischen Bürgerinitiative im Vertrag von Lissabon verankert.