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Kreditvermittler

Kreditvermittler: Spezifizierte Berufsbezeichnung für Makler

Hauptaufgabe jeden Maklers ist nicht allein die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, beim Kreditvermittler also die für Kreditverträge beziehungsweise Darlehensverträge zu schaffen, sondern der Vertragsabschluss selbst. Denn erst dann wird das Entgelt für eine Tätigkeit als Kreditvermittler, Versicherungsvertreter, Personalvermittler, Börsen– oder Immobilienmakler fällig. All diese namentlich bereits spezifizierenden Berufsbezeichnungen werden unter dem Oberbegriff Makler zusammengefasst.

Kreditvermittler, die ihren Beruf dauerhaft gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht betreiben, bedürfen eines nach Art und Umfang kaufmännischen Geschäftsbetriebs sowie der Zulassung durch eine entsprechende Behörde aus dem jeweiligen Land. Bedingungen der Zulassung zum Kreditvermittler sind gesetzlich unterschiedlich geregelt, in Deutschland gelten Gewerbeordnung sowie Gewerbeaufsichtsamt. Eignungsvoraussetzungen für Kreditvermittler können Nachweise über Sachkunde, Mitgliedschaft in Fachverbänden, bisherige Straffreiheit und korrekte Vermögensverhältnisse sein. Rechtsgrundlage der vom Kreditvermittler zum Abschluss gebrachten Kredit-/Darlehensverträge ist wie für Banken und jeden anderen Finanzdienstleister das Reglement des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Kreditvermittler beschafft beziehungsweise vermittelt für Kreditgeber wie Banken, Finanzinstitute oder sonstige Finanzdienstleister potenzielle Kreditnehmer, daher schließen Verbraucher zwei Verträge ab. Zum einen den angestrebten Kreditvertrag, andererseits erhält der Kreditvermittler ein unterschriebenes Vertragsformular, das zugleich Grundlage für die Abrechnung des idealerweise erfolgreich verlaufenen Kreditvermittlungsgeschäfts ist. Die vereinbarte Vergütung bzw. Honorar in Form von Provision respektive Courtage, erhalten Kreditvermittler nach Fristablauf des möglichen Widerrufs, also bei tatsächlichem Zustandekommen des Kredits. Ausnutzung kaufmännischer Unerfahrenheit bei Verbrauchern durch den Kreditvermittler oder die arglistige Täuschung sind sittenwidrig.

Kreditvermittlungsgeschäfte

Zweck der Kreditvermittlungsgeschäfte sind Abschlüsse von Kreditverträgen

Der Ausdruck Kreditvermittlungsgeschäft ist kein Fachbegriff. In den Sachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Bankbetriebslehre, Finanzierung, Wirtschaftsprüfung, Handelsrecht, etc. finden sich kaum Definitionen für das Wort Kreditvermittlungsgeschäft. Eher gehören die Bezeichnungen Vermittlung, Geschäft und Kredit zu relevanten Fachbegriffen, die entsprechende Literatur mit exakten Definitionen unterlegt. Am besten ist es, die Erläuterungen für „Vermittlung“ heranzuziehen, denn sie charakterisieren auch das Kreditvermittlungsgeschäft deshalb am besten, weil der Schwerpunkt eben auf einer Vermittlung von Krediten liegt. Und das bedeutet so viel wie Gelegenheiten für den Abschluss eines Kreditvertrags zu schaffen. Die Gelegenheit, Kreditvermittlungsgeschäfte anzubieten, haben gewerblich tätige Makler, spezifizierte Berufsbezeichnung kann Kreditvermittler sein, außerdem Servicemitarbeiter der Banken, Kreditinstitute und weiterer Finanzdienstleister, zum Beispiel Immobilienmakler oder Investoren. Darüber hinaus offerieren Kreditvermittlungsgeschäfte auch entsprechende Portale im Internet.

Zukünftige Kreditnehmer bei Kreditvermittlungsgeschäften sind gemeinhin Verbraucher, Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Unternehmen, Betriebe, Konzerne, ja selbst der Staat. Also jeder, der aus welchen Gründen auch immer einen Kapitalbedarf hat.

Wird der Begriff Kreditvermittlungsgeschäft unter dem Aspekt der Volkswirtschaftslehre und hier insbesondere nach der Bezeichnung „Geschäft“ betrachtet, handelt es sich um eine sogenannte Transaktion aus dem Bereich Wirtschaft. Hinsichtlich des Kreditvermittlungsgeschäfts sind damit vornehmlich Transaktionen gemeint, die nach Abschluss eines Kreditvertrags als Auszahlung des Kredits durch den Kreditgeber sowie Tilgung, Zahlung der Kreditzinsen und etwaiger Gebühren durch den Kreditnehmer getätigt werden. Im Rahmen von Kreditvermittlungsgeschäften gelten arglistige Täuschung sowie Ausnutzung einer gewissen kaufmännischen Unerfahrenheit bei potenziellen Kreditnehmern als sittenwidrig, wobei der Beweis dafür überwiegend schwierig ist. Ein Kreditvermittlungsgeschäft sollte auf Art des Kredits, Zahlungsbedingungen und Datenschutz hinweisen.

Supply Chain Management (SCM)

Supply Chain Management (SCM) ist Lieferkettenmanagement

Im Zusammenhang mit dem als Vertriebsstrategie zu verstehenden Supply Chain Managements wird der Begriff „Management“ nicht wie üblicherweise als Managementmethode (Führung, Leitung eines Unternehmens), sondern als Handhabung der Prozesse in Unternehmen, als Arbeitsweise verstanden. Das auf Anwendersoftware gestützte System Supply Chain Management (SCM) umfasst sämtliche mit der Unternehmenstätigkeit zusammenhängenden Aktivitäten (Wertschöpfungskette, auch Leistungskette genannt) und bezieht darüber hinaus Lieferanten sowie Kunden mit ein. Dafür ist eine Vernetzung aller miteinander konkurrierenden Lieferketten unerlässlich, diese wird über geeignete Schnittstellen zwischen allen Partnern realisiert.

In der Praxis legen im Supply Chain Management untereinander vernetzte Produzenten (in diesem Sinne von Gütern und Dienstleistungen), Lieferanten und Kunden ihre Preisvorstellungen, Preise, Kapazitäten, Liefertermine, etc. offen. Der jeweils unternehmensinterne Bereich des Supply Chain Managements (SCM) schließt sämtliche Kosten betreffenden Daten ein. Zahlungsströme (Geldfluss) werden sowohl intern als auch über Unternehmensgrenzen hinweg erfasst (Rechnungswesen, Buchhaltung).

Supply Chain Management verfolgt eine Optimierung der Lieferkette als ultimatives Ziel. Das heißt, eine effiziente Gestaltung der Planung, Organisation und Durchführung aller zur Wertschöpfungskette sowie Koordination und Zusammenarbeit beteiligter Partner gehörenden Aufgaben. Im Einzelnen beispielsweise Lieferantenwahl, Beschaffung, Auftragsabwicklung, Marketing, Lagerhaltung, Kundenbindung, Informationsaustausch, etc. Als Voraussetzung für ein funktionierendes Supply Chain Management (SCM) nennen entsprechende Literatur und Wissensportale den Zusammenschluss der Informationsverarbeitung mittels geeigneter Anwendersoftware zu allen Partnern.

Vertreter der Betriebswirtschaftslehre (BWL), Wirtschaftsinformatik, Logistik, Prozessorganisation beschreiben SCM auf vielfältige Weise. Collaborative Business wird als Weiterentwicklung des Systems Supply Chain Management gewertet.

Equipment-Leasing

Equipment-Leasing: Eins von diversen, unterschiedlichen Leasinggeschäften

Werden Gegenstände des Anlagevermögens bis hin zu Grundstücken, Gebäuden und ganzen Industrieanlagen sowie Konsumgüter im Bereich Privathaushalte gegen Entgelt gemietet, spricht man gemeinhin vom Leasing. Dabei ist Equipment-Leasing eines von diversen unterschiedlichen Leasinggeschäftsmodellen, die als eine spezielle Form der Miete gelten. Für Leasing im Allgemeinen und daraus folgend für Equipment-Leasing im Besonderen gibt es keine einheitliche Begriffsdefinition. Auch die Behandlung geleaster Wirtschaftsgüter hinsichtlich Bilanzierung, handels- wie steuerrechtlichen Grundsätzen unterliegt keinen generell gültigen Regelungen, weshalb stets die Einzelfallbetrachtung maßgeblich ist.

Equipment-Leasing beinhaltet als Leasinggegenstand sogenannte Mobilien. Im Gegensatz zu den Immobilien (unbewegliche Sachen) handelt es sich bei Mobilien um sämtliche beweglichen Sachen in Unternehmen, die kein Grundstück oder Bestandteil eines Grundstücks sind. Dementsprechend können es also alle zu den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) beziehungsweise BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) gehörenden Ausrüstungen (Equipment) sein. Gegenstände des Equipment-Leasings sind darüber hinaus auch Ladeneinrichtungen, Transport- und Baumaschinen. In der Filmbranche oder für Videoaufnahmen können benötigte Ausrüstungsgegenstände von „A“ wie Anzug bis „Z“ wie jegliches Zubehör einschließlich Kameras geleast werden. In seiner Erscheinungsform gehört Equipment-Leasing überwiegend zum gewerblichen Leasing, dem ein Vertrag, Leasing-Geber und Leasing-Nehmer zugrunde liegen.

Im Übrigen treffen jegliche Aussagen zu Leasing auch auf Equipment-Leasing zu. Zum Beispiel hinsichtlich direktem oder indirektem Leasing, Vorteile / Nachteile von Leasingverträgen, Rechtsgrundlagen, Vertragsbestandteile (Grundmietzeit, Leasingraten, Wartungsvereinbarungen, etc.) sowie betriebswirtschaftliche Einordnungen, Investitionsrisiko und Bedeutung als Finanzierungsalternative zum Kredit. Auch beim Equipment-Leasing besteht am Ende der Vertragslaufzeit die Kauf- oder Rückgabemöglichkeit des Leasinggegenstands.

Finance Leasing (Finanzierungsleasing)

Finance Leasing charakterisiert eine bestimmte Vertragsformalität

Wird Leasing nach Art der Vertragsgestaltung, also hinsichtlich bestimmter Formalitäten erklärt, unterscheiden sich Operate und Finance Leasing. Letzteres ist gleichbedeutend mit dem deutschsprachigen Ausdruck Finanzierungsleasing. Entscheidendes Merkmal im Finance Leasing ist das stets vom Leasingnehmer getragene Investitionsrisiko (Verlustgefahren bei der jeweiligen Investition). Im Operate Leasing hat selbiges immer der Leasinggeber, allerdings überwiegen bei diesen Verträge kurze bis mittelfristige Laufzeiten. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Operate und Finance Leasing sind überdies Regelungen zur Grundmietzeit eines beliebigen Leasingobjekts.

Typische Vertragsformalität beim Finance Leasing ist eine nicht kündbare Grundmietzeit. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingobjekts hat der Leasingnehmer in der Regel die Wahl zwischen Verlängerung des Vertrags oder einer Kaufoption. Für die Leasinggesellschaft stellt sich Finance Leasing so dar, dass sie kein Interesse am Rückerhalt des Leasingobjekts hat. Infolgedessen sollte die Grundmietzeit zur Amortisation des Leasingobjekts beim Leasinggeber ausreichen, bleibt ein geringfügiger Restwert, ist dies eine Teilamortisation des Leasingobjekts. Erfüllt ein Unternehmen die Kaufoption aufs geleaste Anlagevermögen, werden gezahlte Leasingraten angerechnet, sodass die Sache zum Restwert erworben werden kann.

Beim Finance Leasing wird das Investitionsrisiko, wie bereits erwähnt, auf den Leasingnehmer übertragen, das heißt, er muss etwaige Kosten für Pflege, Wartung, Reparaturen am Leasingobjekt, auch eventuelle Versicherungen tragen. Der Geber hat das Kreditrisiko, ihm obliegt außerdem die Kapitalbeschaffung, um für Leasing verwendete Güter zu kaufen. Finance Leasing berührt in Unternehmen, die Anlagevermögen leasen, und bei den Leasinggesellschaften Fragen der Finanzierung, Bilanzierung, Wirtschaftsprüfung, des Rechnungswesens, Steuerrechts, Marketings und der Preispolitik.

Im Gegensatz zu bundesdeutscher Bilanzierung sowie inländischem Steuerrecht bestehen in Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverträge nach IFRS (internationale Standards) eindeutige Abgrenzungen. Danach wird Finance Leasing wirtschaftlich als Finanzierungskauf, ähnlich dem Ratenkauf, gewertet, Operate Leasing als reines Mietverhältnis.

Dropshipping

Dropshipping ist eine spezielle Art des Versandhandels, die vor allem von Onlineshops im Internet praktiziert wird. Der Onlinehändler baut dabei keinen eigenen Lagerstock auf, sondern bedient sich eines Großhändlers für die Erfüllung der Kundenbestellungen. Sobald ein Kunde eine Bestellung aufgegeben und den Betrag überwiesen hat, reicht der Händler die Bestellung an seinen Großhändler weiter. Dieser übernimmt den direkten Versand der Ware an den Kunden. Dabei tritt er jedoch selbst nicht in Erscheinung, sondern verwendet Versandpapiere des Händlers. Diese Vorgehensweise hat für alle Beteiligten Vorteile.

Vorteile des Dropshipping

Der Händler benötigt kaum Eigenkapital, da er keine eigenen Lagerbestände aufbauen muss. Dies hat auch zur Folge, dass keine Kosten für die Lagerhaltung anfallen bzw. keine Lagerfläche benötigt wird. Der Großhändler profitiert vom Dropshipping dadurch, dass er Umsätze generieren kann, ohne dass er einen Aufwand für die Kundengewinnung hat. Er wickelt lediglich die Bestellungen im Namen des Händlers ab und tritt ansonsten nicht mit dem Kunden in Kontakt. Der Vorteil für die Kunden liegt in den günstigeren Preisen begründet, die von den Händlern durch das geringe Risiko und die nicht vorhandene Lagerhaltung realisiert werden können.

Weitere Informationen zu Dropshipping

Technischer Vertrieb

 Ein Technischer Vertrieb verkauft im B2B-Markt erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen.

Der technische Vertrieb besteht in der Regel aus Technikern und Ingenieuren, die eine hohe fachliche Kompetenz aufweisen. Jedoch spielt im technischen Vertrieb nicht nur technisches Fachwissen eine Rolle – besonderes Verkaufswissen und Verkaufskönnen sind von Nöten. Da ein technischer Vertrieb in der Regel im Bereich von Investitionsgütern tätig ist und an ein Buying-Center verkauft, kann ohne Verkaufsgeschick kein Erfolg erzielt werden.

Im Verkaufsgespräch muss Einwandbehandlung genauso beherrscht werden wie die Erklärung technischer Details des Produkts oder der Dienstleistung.

Unverbindliche Preisempfehlung

Eine unverbindliche Preisempfehlung ist eine Preisangabe, die der Hersteller dem Handel als Verkaufspreis empfiehlt. 

Die unverbindliche Preisempfehlung ist keine Preisbindung, da diese ( außer einiger Ausnahmen ) als unlauterer Wettbewerb für Handelswaren verboten ist.

Die unverbindliche Preisempfehlung gibt also einen Preisrahmen vor, der aber von jedem Händler geändert werden darf. Den Preis bestimmt also jeder Händler selbst.

Dennoch gibt es in der Realität gewisse untere Richtpreise oder Mindestpreise, die bei manchen Produkten vom Handel in der Regel eingehalten werden. Beispiele gibt es im Bereich einer Premiummarke bei Küchenelektrogeräten, Sportflugzeugen oder einem Designer Kinderwagen.

Angebot freibleibend

Ein Angebot, das mit dem Vermerk freibleibend versehen wird, ist seitens des Verkäufers nicht verbindlich und eher als Richtpreis-Angebot zu sehen.

Wann wird ein Angebot freibleibend eingesetzt?
Als Verkäufer setzt man ein Angebot freibleibend ein, wenn man sich bei der Angebotserstellung nicht sicher sein kann, dass sich die Kosten nicht ändern, auf denen die Preiskalkulation besteht.

Wenn zum Beispiel die Materialkosten massiv steigen könnten oder die Beschaffungskosten für Personal stark varieren, dann verwenden Lieferanten der Einfachheit halber ein Angebot freibleibend.

Aber ist ein Angebot nicht normalerweise verbindlich?
Ja, ein Angebot ist verbindlich – und zwar was die Lieferbedingungen und auch den Preis betrifft.
Aus rechtlicher Sicht entsteht mit der Möglichkeit ein freibleibendes und somit unverbindliches Angebot abzugeben eine Grauzone, denn viele Konsumenten sind sich der Unterschiede nicht bewußt.

Kann ein freibleibendes Angebot auch Abmahnungen hervorrufen?
In der Regel nicht, aber zum Beispiel bei ebay, sind Angebot, die freibleibend formuliert sind ein Abmahunungsgrund. Die Ebay AGBs sehen aktuell vor, dass der Verkäufer den Aktionspreis akzeptieren muss. Im Falle eines Angebot freibeleibend wäre das aber nicht der Fall.
Es gibt Fälle, bei denen Ebay Händler mit freibleibenden Angeboten Abmahnungen erhalten haben.
Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsberater unterstützen! 

Fixkauf

Beim Fixkauf im Handelsgeschäft garantiert der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer Frist zu erbringen.

 Erbringt der Verkäufer die Leistung nicht zum definierten Zeitraum kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch eine Pönale als Schadensersatz kann definiert werden.
Jedoch muss der Käufer nach Ende unverzüglich die nicht Einhaltung des Fixkaufvertrages beim Verkäufer anzeigen.
 
Es gibt neben dem beschriebenen Fixkauf im Handelsgeschäft auch den Fixkauf im Börsetermingeschäften.

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Angeld
Kauf auf Abruf