Archiv der Kategorie: E

EFSF Bonds

EFSF Bonds sollen Kredite für EU-Mitgliedsstaaten finanzieren

Printmedien, Hörfunk, Fernsehen und allerlei Dienstleister im Internet mühen sich mehr oder minder redlich, EFSF Bonds, Eurobonds, ESM (Euro-Rettungsschirm) und weitere Aktivitäten, die EU-Mitgliedsstaaten mit Beginn vielbenannter Krisen seit dem Jahr 2007 unternehmen, zu erläutern. In diesem Gewirr von diversen Pakten oder Maßnahmepaketen werden EFSF Bonds und die geplanten EU-Anleihen (sogenannte Eurobonds) oftmals in einen Topf geworfen. Dennoch sind es zwei unterschiedliche Dinge, allerdings gelten beide als Instrumentarien, die dem Euro-Rettungsschirm angehören, womit für Otto Normalverbraucher die Verwirrung komplett sein dürfte.

Um EFSF Bonds am Kapitalmarkt platzieren zu können, musste die Zweckgesellschaft European Financial Stability Facility (EFSF) gegründet werden, weil Kritiker ansonsten die im EU-Vertrag verankerte Nichtbeistandsklausel verletzt gesehen hätten. Eine Notwendigkeit zur Gründung jener Zweckgesellschaft, der die Mitgliedsstaaten der Euro-Zone als Gesellschafter angehören, ergab sich aus einer schwerwiegenden Staatsverschuldung mehrerer EU-Länder beziehungsweise auch aus der eingetretenen Bankenkrise seit 2007. Das Geld, welches mittels EFSF Bonds eingesammelt wird, verwenden besagte EU-Staaten für Kredite, die hochverschuldete EU-Länder zwecks Haushaltskonsolidierung erhalten.

Die Ausgabe von EFSF Bonds stieß Anfang des Jahres 2011 auf großes Interesse bei Investoren, weil der Zinssatz von 2,70 Prozent zu diesem Zeitpunkt höher lag als bei vergleichbaren Staatsanleihen. An dieser Stelle sei auf den Unterschied zwischen EFSF Bonds und geplanter EU-Anleihe hingewiesen: Letztere könnte als vergemeinschaftete Staatsanleihe bezeichnet werden, denn EU-Staaten nähmen gemeinsam Schulden am Finanzmarkt in Form von Krediten auf, die Haftung für Kreditrückzahlung und Zinsen erfolgte gesamtschuldnerisch. EFSF Bonds sind Anleihen der Zweckgesellschaft Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility).

EU-Konvergenzkriterien

EU-Konvergenzkriterien seit Anbeginn in der Kritik

Als Konvergenz wird sinngemäß ein Zusammenspiel bezeichnet, bei dem verschiedene Sachverhalte dennoch in eine gleiche Richtung wirken sollen. Bezogen auf EU-Konvergenzkriterien sind verschiedene Sachverhalte die landestypischen Unterschiede beispielsweise hinsichtlich Wechselkurs-, Steuer-, Geld-, Lohnpolitik, Arbeitsmarkt, etc. Hinter der gleichen Richtung verbirgt sich, wenn es um EU-Konvergenzkriterien geht, das stete Ziel der Europäischen Union (EU): Stabilität der Wirtschaft in jedem zur EU gehörenden Land sowie Solidarität der Staaten untereinander. Letzteres sollte vor allem das Auftreten des Moral-Hazard-Problems verhindern, welches entsteht, wenn sich einzelne zu sehr auf zumeist finanzielle Hilfen von anderen verlassen.

EU-Konvergenzkriterien sind Vorgabewerte, die Staaten erfüllen müssen, um der Europäischen Union – nicht gleichbedeutend mit Europäischer Wirtschafts- und Währungsunion – beitreten zu können. Die Festlegung der EU-Konvergenzkriterien erfolgte zeitgleich mit dem Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) im Jahr 1992. Sie beinhalten Vorgabewerte in folgenden vier Schwerpunktbereichen: Preisstabilität (Inflation, Inflationsrate), stabiler Wechselkurs der Inlandwährung des beitrittswilligen Staates zum Euro (Wechselkursmechanismus II), stabile Zinssätze auf langfristige Staatsanleihen. Das vierte EU-Konvergenzkriterium wurde im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankert, es betrifft die Stabilität öffentlicher Haushalte (staatlicher Schuldenstand, maximale Nettoneuverschuldung). Als Referenzwert für tolerierte Abweichungen von festgelegten EU-Konvergenzkriterien fungiert ein Mittelwert aus drei besten Daten in der jeweiligen Kategorie. Harte/weiche Gangart, was diese Toleranz betrifft, Ermessens-, Gestaltungsspielräume, Interpretierbarkeit der EU-Konvergenzkriterien sorgen seit Anbeginn für viel Kritik an diesem selbstauferlegten, gegenseitig verpflichtenden Regelwerk der EU.

Euro-Rettungsschirm

Euro-Rettungsschirm: Mit Krediten Finanzstabilität herstellen

Die unter den härteren Bedingungen der Globalisierung angestrebte Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie deren Wachstum werden angesichts ständiger Krisen zunehmend problematischer. Euro-Rettungsschirm nennt sich umgangssprachlich der Europäische Stabilitätsmechanismus, welcher nach dem Willen der Euro-Zone als dauerhaftes Instrumentarium zur Unterstützung in Not geratener EU-Mitgliedsstaaten fungieren soll. Seit der Jahrtausendwende häufen sich krisenhafte Entwicklungen: Beginnend mit der US-Immobilienkrise folgten Finanz-, Banken-, Wirtschaftskrise ab 2007, Griechenlandkrise ab 2009. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Jahres 2011 sind trotz Euro-Rettungsschirm, Eurobonds, Schuldenbremse, Stabilitäts- und Wachstumspakts mit selbsternannten Vorgaben zum Führen relativ solider Staatshaushalte keine Verbesserungen eingetreten, im Gegenteil: Das krisengeschüttelte Europa muss nun auch noch eine Staatsschuldenkrise überwinden.

Der Euro-Rettungsschirm sieht die Schaffung eines dauerhaften Hilfsfonds vor, aus dem solche EU-Mitgliedsstaaten Kredite erhalten, die am Kapitalmarkt keine Kreditwürdigkeit mehr besitzen. Es wurden strenge Bedingungen für die Bewilligung von Krediten aus dem Euro-Rettungsschirm erarbeitet. Ein klar definiertes Reglement einschließlich Sanktionsmaßnahmen bei Nichteinhaltung beinhaltet allerdings auch der Stabilitäts- und Wirtschaftspakt. Die wenigsten der EU-Mitgliedstaaten erfüllen jedoch die EU-Konvergenzkriterien und Sanktionsmaßnahmen sind kaum durchsetzbar, weil einheitliche Beschlüsse, laut EU-Vertrag erforderlich, nicht zustande kommen können.

Im Euro-Rettungsschirm sind theoretisch Kredite in Höhe von 750 Milliarden Euro garantiert (Stand 07/2011): Aus dem EU-Haushalt, der Zweckgesellschaft für Anleihen mit Namen Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Zusagen für Kredite bis 250 Milliarden Euro aus dem Internationalen Währungsfonds IWF. Die salopp PIIGS-Länder genannten Staaten Portugal, Irland, Italien, Griechenland, Spanien gelten als potenzielle Kreditnehmer aus dem Euro-Rettungsschirm, wobei Griechenland das Ranking anführt. Neben Krediten schließt der Euro-Rettungsschirm Bürgschaften, Garantien, andererseits Forderungen an die Kreditnehmer ein (Analyse der Staatsschuldenkrise, Anpassungsprogramme erstellen).

E-Procurement

E-Procurement: Kostengünstige Organisierung des Einkaufs

Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kann beim E-Procurement über geschlossene, halboffene oder offene Systeme in digitalen Netzwerken erfolgen. Es ist eine kostengünstige Organisierung des Waren-, Rohstoffe-, Materialeinkaufs sowie weiterer Güter des Sachanlagevermögens. Zudem werden auch Dienstleistungen mittels E-Procurement zwischen Anbieter und Beschaffer verhandelt, beispielsweise im Bereich Ausschreibungen zur Vergabe von Aufträgen unterschiedlichster Art. Die Verbindlichkeit eines Angebots wird durch elektronische Signatur des Anbieters letztendlich rechtsgültig.

E-Procurement ist mit verschiedenen Standards ausgestattet, darüber hinaus gibt es diverse branchenspezifische Lösungen, die als EDI bezeichnete Technologie den elektronischen Datenaustausch zwischen zweierlei oder mehr Wirtschaftseinheiten managen. E-Procurement kann neben der unmittelbaren Einkaufstätigkeit in Form einer Bestellung von Gütern oder der gewünschten Dienstleistung weitere Bestandteile des strategischen Beschaffungsprozesses einschließen. Dazu gehören je nach eingesetzter Technologie für E-Procurement Lieferbereitschaft, Bestellüberwachung, Rabattsystem, Statistiken und insbesondere die oftmals schon integrierte Rechnungsstellung inklusive Zahlungskonditionen (Internet-Bezahlsysteme, Einzugsermächtigungs- oder Abbuchungsverfahren).

Die am weitesten verbreitete Struktur für E-Procurement im Bereich der Privathaushalte sind Online-Shops oder Online-Kataloge von vielerlei Handelshäusern, Handwerksbetrieben und anderen Gewerbetreibenden (Eventagenturen, Partnervermittlungen, Software-Anbieter, etc.). Im Geschäftsbereich ist E-Procurement ungleich vielfältiger. Die Beschaffung von Büromaterial, Computerzubehör und dergleichen auf webbasierten Produktkatalogen eines bewährten Stammlieferanten ist der vergleichsweise einfache Typ für E-Procurement.

Einkaufsverbünde wie EK/servicegroup eG, eine der größten europäischen Handelskooperationen mit Hauptsitz in Bielefeld, oder die ElectronicPartner SE (EP-Fachhändler) im Bereich Unterhaltungselektronik bieten E-Procurement als professionelle Beschaffungstechnologielösungen mit gesicherten Zugängen per Extranet oder Intranet.

Je nach Unternehmensausrichtung tragen Anbieter oder Beschaffer etwaige Investitionskosten für Projekte des E-Procurements. In der Automobilindustrie wurden lange Zeit Zulieferer mit nicht unerheblichen Investitionskosten für die Anschaffung technischer Voraussetzungen für E-Procurement belastet, gegenwärtig ist WebEDI eine kostengünstigere Alternative, die vor allem kleine bis mittlere Betriebe nutzen.

ERP-Programm

ERP-Programm: Durchführen automatisierter Geschäftsprozesse mit informations- & kommunikationstechnologischer Anwendersoftware

Konzepten des eBusiness kann sich kaum ein Unternehmen mehr entziehen, wenn es erfolgreich am Markt bestehen möchte. Egal in welcher Größenordnung oder Branche: Ein komplexes oder Teilmodule eines ERP-Programms unterstützen unternehmerische Aufgaben hinsichtlich des möglichst effizienten Betriebsablaufs. Die Steuerung diverse Geschäftsprozesse wird durch den Einsatz von passgenau aufs Unternehmen zugeschnittenen ERP-Lösungen optimiert, was eine vielschichtige Kostensenkung mit sich bringt. Die fünf weltweit bedeutendsten Anbieter von ERP-Programmen beziehungsweise ERP-Systemen sind SAP (auch in Deutschland Marktführer), Oracle, Sage, Infor und Microsoft.

Branche, Leistungs-, Funktionsumfang sowie zum Einsatz kommende Technologien (Betriebssysteme, Datenbanken, etc.) sind hauptsächliche Unterscheidungsmerkmale bei ERP-Programmen. Anwendungssoftware in Form von Modulen gibt es für unterschiedlichste Unternehmensbereiche wie Materialwirtschaft, einschließlich Beschaffung und Lagerhaltung, Anlagenwirtschaft, Produktion, Vertrieb, Marketing, Finanz-, Rechnungs-, Personalwesen, Controlling oder Stammdatenverwaltung. Innerhalb des ERP-Programms sind sämtliche gewählten Module über eine Datenbasis miteinander verbunden. Experten verweisen auf den bedeutenden Umstand, dass Unternehmen, die auf der Grundlage eines ERP-Programms automatisierbare Geschäftsprozesse im Betriebsablauf perfektionieren, sich intensiver der eigentlichen Kernkompetenz ihres Tuns zuwenden können. Anfänglich hohe Investitionskosten amortisieren sich vollständig, außerdem stellen immer mehr verfügbare, sogenannte freie ERP-Programme beziehungsweise ERP-Systeme für Neueinsteiger oder kleine bis mittlere Unternehmen eine preisgünstigere Alternative dar (Open Source).

In Großunternehmen und Konzernen verbindet das ausgewählte ERP-Programm Muttergesellschaft mit Tochterunternehmen, Filialen, Zweigniederlassungen, Nebenstellen und bezieht auf Wunsch außerdem auch externe Wirtschaftseinheiten ein, beispielsweise potenzielle Lieferanten oder/und Kunden. Die großen Anbieter von ERP-Programmen haben teilstandardisierte Branchenlösungen für jeden sich stark voneinander unterscheidenden Wirtschaftszweig. Weiterentwickelte Teilpakete sind als Anwendersoftware jeweils auf die spezielle Branche zugeschnitten. Freie Software für ein ERP-Programm ist selbst installierbar, allerdings sollten Konditionen bei Haftung, Wartung, Service, Weiterentwicklungen beachtet werden.

Electronic Data Interchange (EDI)

EDI revolutionierte betriebsinterne Geschäftsprozesse über Unternehmensgrenzen hinweg

In deutscher Übersetzung heißt „Interchange“ Austausch. Somit lässt sich der Begriff Electronic Data Interchange (EDI) problemlos als elektronischer Datenaustausch definieren. An der theoretischen Darstellung des technischen Funktionierens von Electronic Data Interchange in verständlicher Form auch für Nichtprofis haben sich schon viele Experten mit mehr oder weniger Erfolg versucht. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass mittels EDI eine Datenübertragung in Echtzeit vom absendenden Computer zum empfangenden PC, respektive Rechenzentrum, zwischen Anwendungssoftware verschiedenartiger Unternehmen und Institutionen stattfindet. Der auf einem Electronic Data Interchange basierende elektronische Datenaustausch hat formatierte Strukturen, die im Rechensystem des jeweiligen Empfängers zudem eine betriebsinterne Weiterverarbeitung ermöglichen. Mit EDI wurde insbesondere der papiergestützte verwaltungstechnische Arbeitsaufwand im Rechnungswesen, bei der Materialplanung und der gesamten Auftragsabwicklung geradezu revolutioniert. Grundvoraussetzung für die Anwendung von Electronic Data Interchange ist logischerweise, dass die bedarfsentsprechende EDI-Software im Unternehmen sowie bei sämtlichen Partnern genügend Integrationstiefe ausweist. Dann können Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, also vorrangig arbeitsaufwendige Papierdokumente oder -formulare nun per Electronic Data Interchange übermittelt und bearbeitet werden, der Transaktionsfluss beschleunigt sich gegenüber konventioneller Bearbeitung und Postversand.

Charakteristisch für Electronic Data Interchange (EDI) sind nach einheitlichen, teils internationalen Standards strukturierte und formatierte Übertragungsmöglichkeiten, die sowohl branchenspezifische als auch branchenübergreifende Anforderungen erfüllen können. Bedeutendes Beispiel eines branchenübergreifenden EDI-Datenübertragungsstandards ist EDIFACT: Von einer UN-Einrichtung, die sich mit Handelserleichterungen und elektronischen Geschäftsprozessen befasst, initiiert, entwickelten sich aus der Electronic Data Interchange EDIFACT spezielle branchenspezifische Datenübertragungsformate für Transaktionen und Informationsaustausch zwischen Unternehmen. Diese werden als EDI-Software beispielsweise in der Konsumgüterindustrie (EANCOM), Hightech-Industrie mit B2B-Standards (EDIFICE), Baubranche, Textilindustrie, Versicherungswirtschaft, etc. eingesetzt. Herstellerunabhängiger Datentransfer, schneller Informationsfluss, dadurch verkürzte Bearbeitungszeiten, automatische Weiterverarbeitung eingehender Daten, kaum Erfassungsfehler oder Datenmehrfacherfassung sind wesentliche Vorteile der Electronic Data Interchange (EDI).

Equipment-Leasing

Equipment-Leasing: Eins von diversen, unterschiedlichen Leasinggeschäften

Werden Gegenstände des Anlagevermögens bis hin zu Grundstücken, Gebäuden und ganzen Industrieanlagen sowie Konsumgüter im Bereich Privathaushalte gegen Entgelt gemietet, spricht man gemeinhin vom Leasing. Dabei ist Equipment-Leasing eines von diversen unterschiedlichen Leasinggeschäftsmodellen, die als eine spezielle Form der Miete gelten. Für Leasing im Allgemeinen und daraus folgend für Equipment-Leasing im Besonderen gibt es keine einheitliche Begriffsdefinition. Auch die Behandlung geleaster Wirtschaftsgüter hinsichtlich Bilanzierung, handels- wie steuerrechtlichen Grundsätzen unterliegt keinen generell gültigen Regelungen, weshalb stets die Einzelfallbetrachtung maßgeblich ist.

Equipment-Leasing beinhaltet als Leasinggegenstand sogenannte Mobilien. Im Gegensatz zu den Immobilien (unbewegliche Sachen) handelt es sich bei Mobilien um sämtliche beweglichen Sachen in Unternehmen, die kein Grundstück oder Bestandteil eines Grundstücks sind. Dementsprechend können es also alle zu den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) beziehungsweise BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) gehörenden Ausrüstungen (Equipment) sein. Gegenstände des Equipment-Leasings sind darüber hinaus auch Ladeneinrichtungen, Transport- und Baumaschinen. In der Filmbranche oder für Videoaufnahmen können benötigte Ausrüstungsgegenstände von „A“ wie Anzug bis „Z“ wie jegliches Zubehör einschließlich Kameras geleast werden. In seiner Erscheinungsform gehört Equipment-Leasing überwiegend zum gewerblichen Leasing, dem ein Vertrag, Leasing-Geber und Leasing-Nehmer zugrunde liegen.

Im Übrigen treffen jegliche Aussagen zu Leasing auch auf Equipment-Leasing zu. Zum Beispiel hinsichtlich direktem oder indirektem Leasing, Vorteile / Nachteile von Leasingverträgen, Rechtsgrundlagen, Vertragsbestandteile (Grundmietzeit, Leasingraten, Wartungsvereinbarungen, etc.) sowie betriebswirtschaftliche Einordnungen, Investitionsrisiko und Bedeutung als Finanzierungsalternative zum Kredit. Auch beim Equipment-Leasing besteht am Ende der Vertragslaufzeit die Kauf- oder Rückgabemöglichkeit des Leasinggegenstands.

Euro-Kredit

Euro-Kredite innerhalb wie außerhalb der Euro-Zone

Ein sogenannter Euro-Kredit umschreibt keine speziellen Kreditvertragsbedingungen, Rechtsvorschriften, Rechte oder Pflichten eines Kreditgebers wie Kreditnehmers, keine außergewöhnliche Finanzierungsart oder Besonderheiten bei der Kreditvergabe. Die Bezeichnung Euro-Kredit gibt lediglich über die Währung Auskunft, weshalb der Begriff ausschließlich umgangssprachliche Anwendung findet. In manchen Wirtschaftslexika wird Euro-Kredit der Vollständigkeit halber ins Glossar aufgenommen und als Eurogeldmarkt-Kredit definiert, was im Übrigen gleichermaßen dem hier erläuterten ausschließlich die Art der Währung für kurz- bis mittelfristigen Kredit ausdrückt. Ebenso wenig wie Euro-Kredit gibt es im professionellen Sprachgebrauch den Begriff Euro-Banken. Denn selbst als Kategorien wie Euro-Zone oder Euroland, Euribor, internationale Finanzmärkte, Globalisierung, Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht so brisant wie gegenwärtig klangen, gab (und gibt) es keine Kreditinstitute, die ausschließlich mit Euro handeln würden. Ähnlich dem Euro-Kredit, der allein die Währungsart aussagt, beschreibt der ebenso irreführende Ausdruck Euro-Banken im Höchstfall den Standort eines Kreditinstituts.

Schlussfolgernd kann festgestellt werden, dass jede Privatperson oder Wirtschaftseinheit mit Unternehmensstandort beziehungsweise Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Gebrauchsüberlassung von Geld gegen Bezahlung vertraglich vereinbarter Zinsen immer dann als Euro-Kredit in Anspruch nimmt, wenn keine Fremdwährung dafür genutzt wird. Zu beachten gilt: Unterschied zwischen Europäische Union (EU) sowie Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

Privatpersonen, Unternehmen, Konzerne, die außerhalb des Euro-Raumes ansässig sind, haben natürlich jederzeit Möglichkeiten, einen Euro-Kredit aufzunehmen. Aus Sicht der Staaten außerhalb des EU-Raums ist der sogenannte Euro-Kredit dann logischerweise ein Fremdwährungskredit. Außerhalb des Euro-Raums gibt es jedoch Euro-Zonen im weiteren Sinne, die auf bestimmte Abkommen beruhen sowie den Euro an Währungskörben, festen oder Wechselkursen zur eigenen, inländischen Währung gebunden haben. Auch hier sind Fremdwährungs- und Euro-Kredit verfügbar.

European Free Trade Association

European Free Trade Association versus Europäische Gemeinschaften

Sieben dem sogenannten äußeren Westeuropa angehörende Staaten gründeten im Jahr 1960 als Gegengewicht zu den Europäischen Wirtschaftsgemeinschaften der sechs sogenannten inneren westeuropäischen Staaten die European Free Trade Association. Oberstes Ziel der internationalen Organisation EFTA war die Installierung einer kleinen Freihandelszone zwischen den Gründungsmitgliedern Großbritannien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Portugal, Österreich, der Schweiz sowie Finnland und den Färöer (assoziierte Mitglieder).

Insbesondere Großbritannien favorisierte zum damaligen Zeitpunkt die European Free Trade Association (EFTA). Das Vereinigte Königreich verfolgte, unter anderem aufgrund des Commonwealth, über europäische Grenzen hinausgehende, eher weltweite Wirtschaftsziele, war also an europäischem Binnenhandel weniger interessiert. Schweden, Österreich, die Schweiz wollten ihre politische Neutralität bewahren, was innerhalb der EFTA möglich war und den verbliebenen Mitgliedern bis heute ist.

Die European Free Trade Association hat durch den Abbau von Handelshindernissen wie Zollschranken, Ein-, Ausfuhrkontingenten die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten erleichtert. Eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber den anderen Europäischen Gemeinschaften einzunehmen, gelang der European Free Trade Association hingegen nicht. Ursache dafür war das schnellere Wirtschaftswachstum in den Ländern der EWG, die 1992 mit dem Vertrag von Maastricht in der EU (Europäische Union) aufgingen. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits mehrere einstige Gründungsmitglieder der EFTA zur EWG übergetreten, weil sie ansonsten eine politische Isolation befürchteten, zudem die Notwendigkeit gemeinsamer Wirtschaftspolitik anerkannten. Großbritannien und Dänemark traten 1973, Portugal 1986, Schweden, Finnland, Österreich 1995 aus der European Free Trade Association aus und wurden Mitglied der EWG beziehungsweise EU. Seitdem gehören Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island der European Free Trade Association (EFTA) an, deren Stellenwert als Europäische Freihandelszone vergleichsweise unbedeutend ist.

Exportfactoring

Exportfactoring: Moderne Strategie der Außenhandelsfinanzierung bei Exportgeschäften

Wie beim klassischen liegt dem Exportfactoring die Abtretung (Übertragung, Überlassung) einer Forderung durch regresslosen Kauf derselben zugrunde. Anschlusskunde genannte Forderungsverkäufer erhalten vom Factor genannten Finanzierungsinstitut als Gegenleistung für den Forderungsverkauf die sofortige Rechnungsbegleichung, abzüglich fälliger Gebühren und Sicherheitseinbehalte. Beim Exportfactoring ist der Anschlusskunde ein Exporteur, der Waren ins Ausland liefert oder dorthin Dienstleistungen verkauft, also ein Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen. Exportfactoring hat für die Exportwirtschaft in Krisenzeiten besonders für den Mittelstand große Bedeutung, weil das exportierende Unternehmen schnelle Liquidität erhält und ein Ausfallrisiko neutralisieren oder zumindest stark minimieren kann. Genau wie das klassische gibt es auch Exportfactoring in unterschiedlichen Varianten. Eine davon beschäftigt sich beispielsweise nur mit dem Forderungsmanagement, das heißt, der Factor übernimmt auf Wunsch des Exporteurs bei Fälligkeit berechtigter Forderungen lediglich das Inkasso. Hier erfolgt der Forderungsausgleich an den Exporteur erst, wenn die Finanzierungsgesellschaft einen Zahlungseingang vom ausländischen Warenempfänger verzeichnet. Dennoch kann diese Art des Exportfactorings für Außenhandel betreibende Unternehmen sehr hilfreich sein, wenn erfahrene und fachlich versierte Finanzdienstleister das Inkasso im eventuell weitgehend unbekannten Ausland durchführen.

Häufiger übernehmen Finanzierungsinstitute beim Exportfactoring jedoch die ein echtes Factoring charakterisierende Finanzierungsfunktion und in der Regel auch das Ausfallrisiko (Delkredere). Wie beim klassischen spricht man ebenso beim Exportfactoring von unechtem Factoring, wenn der Factor beim Forderungskauf das Ausfallrisiko nicht trägt. Für den Exporteur würde sich aus dieser Konstellation beim Außenhandel ergeben, dass er selbst Inkasso und Mahnwesen übernehmen müsste, im Exportfactoring eine nicht gerade erstrebenswerte Position.

Die ausländischen Abnehmer der Warenlieferungen und Dienstleistungen von exportierenden Unternehmen werden gründlichen Bonitätsprüfungen unterzogen, zudem legen Finanzdienstleister oftmals ein Limit pro Abnehmer/Debitor fest. Politisch motivierte Ausfallrisiken sind höhere Gewalt und werden beim Exportfactoring nicht übernommen.