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ERP-Programm

ERP-Programm: Durchführen automatisierter Geschäftsprozesse mit informations- & kommunikationstechnologischer Anwendersoftware

Konzepten des eBusiness kann sich kaum ein Unternehmen mehr entziehen, wenn es erfolgreich am Markt bestehen möchte. Egal in welcher Größenordnung oder Branche: Ein komplexes oder Teilmodule eines ERP-Programms unterstützen unternehmerische Aufgaben hinsichtlich des möglichst effizienten Betriebsablaufs. Die Steuerung diverse Geschäftsprozesse wird durch den Einsatz von passgenau aufs Unternehmen zugeschnittenen ERP-Lösungen optimiert, was eine vielschichtige Kostensenkung mit sich bringt. Die fünf weltweit bedeutendsten Anbieter von ERP-Programmen beziehungsweise ERP-Systemen sind SAP (auch in Deutschland Marktführer), Oracle, Sage, Infor und Microsoft.

Branche, Leistungs-, Funktionsumfang sowie zum Einsatz kommende Technologien (Betriebssysteme, Datenbanken, etc.) sind hauptsächliche Unterscheidungsmerkmale bei ERP-Programmen. Anwendungssoftware in Form von Modulen gibt es für unterschiedlichste Unternehmensbereiche wie Materialwirtschaft, einschließlich Beschaffung und Lagerhaltung, Anlagenwirtschaft, Produktion, Vertrieb, Marketing, Finanz-, Rechnungs-, Personalwesen, Controlling oder Stammdatenverwaltung. Innerhalb des ERP-Programms sind sämtliche gewählten Module über eine Datenbasis miteinander verbunden. Experten verweisen auf den bedeutenden Umstand, dass Unternehmen, die auf der Grundlage eines ERP-Programms automatisierbare Geschäftsprozesse im Betriebsablauf perfektionieren, sich intensiver der eigentlichen Kernkompetenz ihres Tuns zuwenden können. Anfänglich hohe Investitionskosten amortisieren sich vollständig, außerdem stellen immer mehr verfügbare, sogenannte freie ERP-Programme beziehungsweise ERP-Systeme für Neueinsteiger oder kleine bis mittlere Unternehmen eine preisgünstigere Alternative dar (Open Source).

In Großunternehmen und Konzernen verbindet das ausgewählte ERP-Programm Muttergesellschaft mit Tochterunternehmen, Filialen, Zweigniederlassungen, Nebenstellen und bezieht auf Wunsch außerdem auch externe Wirtschaftseinheiten ein, beispielsweise potenzielle Lieferanten oder/und Kunden. Die großen Anbieter von ERP-Programmen haben teilstandardisierte Branchenlösungen für jeden sich stark voneinander unterscheidenden Wirtschaftszweig. Weiterentwickelte Teilpakete sind als Anwendersoftware jeweils auf die spezielle Branche zugeschnitten. Freie Software für ein ERP-Programm ist selbst installierbar, allerdings sollten Konditionen bei Haftung, Wartung, Service, Weiterentwicklungen beachtet werden.

Electronic Data Interchange (EDI)

EDI revolutionierte betriebsinterne Geschäftsprozesse über Unternehmensgrenzen hinweg

In deutscher Übersetzung heißt „Interchange“ Austausch. Somit lässt sich der Begriff Electronic Data Interchange (EDI) problemlos als elektronischer Datenaustausch definieren. An der theoretischen Darstellung des technischen Funktionierens von Electronic Data Interchange in verständlicher Form auch für Nichtprofis haben sich schon viele Experten mit mehr oder weniger Erfolg versucht. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass mittels EDI eine Datenübertragung in Echtzeit vom absendenden Computer zum empfangenden PC, respektive Rechenzentrum, zwischen Anwendungssoftware verschiedenartiger Unternehmen und Institutionen stattfindet. Der auf einem Electronic Data Interchange basierende elektronische Datenaustausch hat formatierte Strukturen, die im Rechensystem des jeweiligen Empfängers zudem eine betriebsinterne Weiterverarbeitung ermöglichen. Mit EDI wurde insbesondere der papiergestützte verwaltungstechnische Arbeitsaufwand im Rechnungswesen, bei der Materialplanung und der gesamten Auftragsabwicklung geradezu revolutioniert. Grundvoraussetzung für die Anwendung von Electronic Data Interchange ist logischerweise, dass die bedarfsentsprechende EDI-Software im Unternehmen sowie bei sämtlichen Partnern genügend Integrationstiefe ausweist. Dann können Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, also vorrangig arbeitsaufwendige Papierdokumente oder -formulare nun per Electronic Data Interchange übermittelt und bearbeitet werden, der Transaktionsfluss beschleunigt sich gegenüber konventioneller Bearbeitung und Postversand.

Charakteristisch für Electronic Data Interchange (EDI) sind nach einheitlichen, teils internationalen Standards strukturierte und formatierte Übertragungsmöglichkeiten, die sowohl branchenspezifische als auch branchenübergreifende Anforderungen erfüllen können. Bedeutendes Beispiel eines branchenübergreifenden EDI-Datenübertragungsstandards ist EDIFACT: Von einer UN-Einrichtung, die sich mit Handelserleichterungen und elektronischen Geschäftsprozessen befasst, initiiert, entwickelten sich aus der Electronic Data Interchange EDIFACT spezielle branchenspezifische Datenübertragungsformate für Transaktionen und Informationsaustausch zwischen Unternehmen. Diese werden als EDI-Software beispielsweise in der Konsumgüterindustrie (EANCOM), Hightech-Industrie mit B2B-Standards (EDIFICE), Baubranche, Textilindustrie, Versicherungswirtschaft, etc. eingesetzt. Herstellerunabhängiger Datentransfer, schneller Informationsfluss, dadurch verkürzte Bearbeitungszeiten, automatische Weiterverarbeitung eingehender Daten, kaum Erfassungsfehler oder Datenmehrfacherfassung sind wesentliche Vorteile der Electronic Data Interchange (EDI).

Equipment-Leasing

Equipment-Leasing: Eins von diversen, unterschiedlichen Leasinggeschäften

Werden Gegenstände des Anlagevermögens bis hin zu Grundstücken, Gebäuden und ganzen Industrieanlagen sowie Konsumgüter im Bereich Privathaushalte gegen Entgelt gemietet, spricht man gemeinhin vom Leasing. Dabei ist Equipment-Leasing eines von diversen unterschiedlichen Leasinggeschäftsmodellen, die als eine spezielle Form der Miete gelten. Für Leasing im Allgemeinen und daraus folgend für Equipment-Leasing im Besonderen gibt es keine einheitliche Begriffsdefinition. Auch die Behandlung geleaster Wirtschaftsgüter hinsichtlich Bilanzierung, handels- wie steuerrechtlichen Grundsätzen unterliegt keinen generell gültigen Regelungen, weshalb stets die Einzelfallbetrachtung maßgeblich ist.

Equipment-Leasing beinhaltet als Leasinggegenstand sogenannte Mobilien. Im Gegensatz zu den Immobilien (unbewegliche Sachen) handelt es sich bei Mobilien um sämtliche beweglichen Sachen in Unternehmen, die kein Grundstück oder Bestandteil eines Grundstücks sind. Dementsprechend können es also alle zu den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) beziehungsweise BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) gehörenden Ausrüstungen (Equipment) sein. Gegenstände des Equipment-Leasings sind darüber hinaus auch Ladeneinrichtungen, Transport- und Baumaschinen. In der Filmbranche oder für Videoaufnahmen können benötigte Ausrüstungsgegenstände von „A“ wie Anzug bis „Z“ wie jegliches Zubehör einschließlich Kameras geleast werden. In seiner Erscheinungsform gehört Equipment-Leasing überwiegend zum gewerblichen Leasing, dem ein Vertrag, Leasing-Geber und Leasing-Nehmer zugrunde liegen.

Im Übrigen treffen jegliche Aussagen zu Leasing auch auf Equipment-Leasing zu. Zum Beispiel hinsichtlich direktem oder indirektem Leasing, Vorteile / Nachteile von Leasingverträgen, Rechtsgrundlagen, Vertragsbestandteile (Grundmietzeit, Leasingraten, Wartungsvereinbarungen, etc.) sowie betriebswirtschaftliche Einordnungen, Investitionsrisiko und Bedeutung als Finanzierungsalternative zum Kredit. Auch beim Equipment-Leasing besteht am Ende der Vertragslaufzeit die Kauf- oder Rückgabemöglichkeit des Leasinggegenstands.

Euro-Kredit

Euro-Kredite innerhalb wie außerhalb der Euro-Zone

Ein sogenannter Euro-Kredit umschreibt keine speziellen Kreditvertragsbedingungen, Rechtsvorschriften, Rechte oder Pflichten eines Kreditgebers wie Kreditnehmers, keine außergewöhnliche Finanzierungsart oder Besonderheiten bei der Kreditvergabe. Die Bezeichnung Euro-Kredit gibt lediglich über die Währung Auskunft, weshalb der Begriff ausschließlich umgangssprachliche Anwendung findet. In manchen Wirtschaftslexika wird Euro-Kredit der Vollständigkeit halber ins Glossar aufgenommen und als Eurogeldmarkt-Kredit definiert, was im Übrigen gleichermaßen dem hier erläuterten ausschließlich die Art der Währung für kurz- bis mittelfristigen Kredit ausdrückt. Ebenso wenig wie Euro-Kredit gibt es im professionellen Sprachgebrauch den Begriff Euro-Banken. Denn selbst als Kategorien wie Euro-Zone oder Euroland, Euribor, internationale Finanzmärkte, Globalisierung, Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht so brisant wie gegenwärtig klangen, gab (und gibt) es keine Kreditinstitute, die ausschließlich mit Euro handeln würden. Ähnlich dem Euro-Kredit, der allein die Währungsart aussagt, beschreibt der ebenso irreführende Ausdruck Euro-Banken im Höchstfall den Standort eines Kreditinstituts.

Schlussfolgernd kann festgestellt werden, dass jede Privatperson oder Wirtschaftseinheit mit Unternehmensstandort beziehungsweise Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Gebrauchsüberlassung von Geld gegen Bezahlung vertraglich vereinbarter Zinsen immer dann als Euro-Kredit in Anspruch nimmt, wenn keine Fremdwährung dafür genutzt wird. Zu beachten gilt: Unterschied zwischen Europäische Union (EU) sowie Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

Privatpersonen, Unternehmen, Konzerne, die außerhalb des Euro-Raumes ansässig sind, haben natürlich jederzeit Möglichkeiten, einen Euro-Kredit aufzunehmen. Aus Sicht der Staaten außerhalb des EU-Raums ist der sogenannte Euro-Kredit dann logischerweise ein Fremdwährungskredit. Außerhalb des Euro-Raums gibt es jedoch Euro-Zonen im weiteren Sinne, die auf bestimmte Abkommen beruhen sowie den Euro an Währungskörben, festen oder Wechselkursen zur eigenen, inländischen Währung gebunden haben. Auch hier sind Fremdwährungs- und Euro-Kredit verfügbar.

European Free Trade Association

European Free Trade Association versus Europäische Gemeinschaften

Sieben dem sogenannten äußeren Westeuropa angehörende Staaten gründeten im Jahr 1960 als Gegengewicht zu den Europäischen Wirtschaftsgemeinschaften der sechs sogenannten inneren westeuropäischen Staaten die European Free Trade Association. Oberstes Ziel der internationalen Organisation EFTA war die Installierung einer kleinen Freihandelszone zwischen den Gründungsmitgliedern Großbritannien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Portugal, Österreich, der Schweiz sowie Finnland und den Färöer (assoziierte Mitglieder).

Insbesondere Großbritannien favorisierte zum damaligen Zeitpunkt die European Free Trade Association (EFTA). Das Vereinigte Königreich verfolgte, unter anderem aufgrund des Commonwealth, über europäische Grenzen hinausgehende, eher weltweite Wirtschaftsziele, war also an europäischem Binnenhandel weniger interessiert. Schweden, Österreich, die Schweiz wollten ihre politische Neutralität bewahren, was innerhalb der EFTA möglich war und den verbliebenen Mitgliedern bis heute ist.

Die European Free Trade Association hat durch den Abbau von Handelshindernissen wie Zollschranken, Ein-, Ausfuhrkontingenten die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten erleichtert. Eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber den anderen Europäischen Gemeinschaften einzunehmen, gelang der European Free Trade Association hingegen nicht. Ursache dafür war das schnellere Wirtschaftswachstum in den Ländern der EWG, die 1992 mit dem Vertrag von Maastricht in der EU (Europäische Union) aufgingen. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits mehrere einstige Gründungsmitglieder der EFTA zur EWG übergetreten, weil sie ansonsten eine politische Isolation befürchteten, zudem die Notwendigkeit gemeinsamer Wirtschaftspolitik anerkannten. Großbritannien und Dänemark traten 1973, Portugal 1986, Schweden, Finnland, Österreich 1995 aus der European Free Trade Association aus und wurden Mitglied der EWG beziehungsweise EU. Seitdem gehören Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island der European Free Trade Association (EFTA) an, deren Stellenwert als Europäische Freihandelszone vergleichsweise unbedeutend ist.

Exportfactoring

Exportfactoring: Moderne Strategie der Außenhandelsfinanzierung bei Exportgeschäften

Wie beim klassischen liegt dem Exportfactoring die Abtretung (Übertragung, Überlassung) einer Forderung durch regresslosen Kauf derselben zugrunde. Anschlusskunde genannte Forderungsverkäufer erhalten vom Factor genannten Finanzierungsinstitut als Gegenleistung für den Forderungsverkauf die sofortige Rechnungsbegleichung, abzüglich fälliger Gebühren und Sicherheitseinbehalte. Beim Exportfactoring ist der Anschlusskunde ein Exporteur, der Waren ins Ausland liefert oder dorthin Dienstleistungen verkauft, also ein Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen. Exportfactoring hat für die Exportwirtschaft in Krisenzeiten besonders für den Mittelstand große Bedeutung, weil das exportierende Unternehmen schnelle Liquidität erhält und ein Ausfallrisiko neutralisieren oder zumindest stark minimieren kann. Genau wie das klassische gibt es auch Exportfactoring in unterschiedlichen Varianten. Eine davon beschäftigt sich beispielsweise nur mit dem Forderungsmanagement, das heißt, der Factor übernimmt auf Wunsch des Exporteurs bei Fälligkeit berechtigter Forderungen lediglich das Inkasso. Hier erfolgt der Forderungsausgleich an den Exporteur erst, wenn die Finanzierungsgesellschaft einen Zahlungseingang vom ausländischen Warenempfänger verzeichnet. Dennoch kann diese Art des Exportfactorings für Außenhandel betreibende Unternehmen sehr hilfreich sein, wenn erfahrene und fachlich versierte Finanzdienstleister das Inkasso im eventuell weitgehend unbekannten Ausland durchführen.

Häufiger übernehmen Finanzierungsinstitute beim Exportfactoring jedoch die ein echtes Factoring charakterisierende Finanzierungsfunktion und in der Regel auch das Ausfallrisiko (Delkredere). Wie beim klassischen spricht man ebenso beim Exportfactoring von unechtem Factoring, wenn der Factor beim Forderungskauf das Ausfallrisiko nicht trägt. Für den Exporteur würde sich aus dieser Konstellation beim Außenhandel ergeben, dass er selbst Inkasso und Mahnwesen übernehmen müsste, im Exportfactoring eine nicht gerade erstrebenswerte Position.

Die ausländischen Abnehmer der Warenlieferungen und Dienstleistungen von exportierenden Unternehmen werden gründlichen Bonitätsprüfungen unterzogen, zudem legen Finanzdienstleister oftmals ein Limit pro Abnehmer/Debitor fest. Politisch motivierte Ausfallrisiken sind höhere Gewalt und werden beim Exportfactoring nicht übernommen.

Europäischer Stabilitätsmechanismus

Europäischer Stabilitätsmechanismus: Risikomanagement für Finanzkrisen

Die Europäische Union hat gegenwärtig 27 Mitgliedstaaten (Stand: 10/2011), von denen 17 den Euro als offizielle Landeswährung führen. Im Zuge der weltweiten Finanzkrise, die 2007 mit heftigen Zahlungsausfällen am US-amerikanischen Hypothekenmarkt begann, gerieten EU-Mitgliedsstaaten in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten. Ein Krisen-/Risikomanagement, wie es der geplante Europäische Stabilitätsmechanismus werden soll, existierte zu diesem Zeitpunkt im Regelwerk der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) nicht. Zwar gibt es den Stabilitäts- und Wachstumspakt, dieser beinhaltet allerdings keine konkreten Maßnahmen für den Fall, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten Forderungen aus Krediten nicht mehr nachkommen und infolgedessen sogar Staatsinsolvenzen, also der Bankrott eines Staatshaushalts, droht.

Ein Europäischer Stabilitätsmechanismus, der für Mitte 2012 geplant ist, soll dauerhafte Verfahrensweisen enthalten, zu denen unter anderem Bürgschaften sowie Kredite mit günstigen Konditionen, beispielsweise bei Zinssatz oder Laufzeit, gehören. Inwieweit ein dauerhafter Europäischer Stabilitätsmechanismus Handlungsweisen bei Staatsinsolvenzen bereits einschließen würde, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Problematik, kein permanentes Verfahren als Reaktion auf ernsthafte Finanzkrisen und drohende Verschuldung eines EU-Mitgliedsstaats bis hin zu dessen etwaigem Bankrott zu haben, trat mit der Griechenlandkrise erstmalig auf. Allerdings nicht das einzige EU-Land mit hoher Verschuldung; defizitäre Haushalte verzeichnet die Mehrheit aller EU-Staaten, woran auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt nichts änderte.

Ein Europäischer Stabilitätsmechanismus soll einerseits Kredite an in Not geratenen Euro-Staaten gewähren, für die im Übrigen eine enge Partnerschaft mit dem Internationalen Währungsfonds IWF vorgesehen ist (betrifft auch Kreditvergabe), andererseits gleichfalls gesamtvolkswirtschaftliche Vorgaben zur Überwindung der Schuldenkrise im betreffenden EU-Staat enthalten. Der Europäische Stabilitätsmechanismus wird in Medien verkürzt als Euro-Rettungsschirm bezeichnet.

Eurobonds

Eurobonds im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum

Die eigentliche Bedeutung des Begriffs Eurobonds besagt im Grunde nur, dass es sich um Anleihen beziehungsweise Schuldverschreibungen in einer vom Emissionsland verschiedenen Währung handelt. Emission bezeichnet die Ausgabe von Wertpapieren und ihre Platzierung an einem internationalen Kapitalmarkt; Emittent ist der ein verzinsliches Wertpapier Ausgebende (Banken, Aktiengesellschaften, Konzerne, weitere Unternehmen, der Staat). Werden Eurobonds emittiert, geschieht dies stets in einer Währung, die nicht der des Landes, in dem eine Anleihe platziert wird, entspricht. Überwiegende Währungen für die Emission von Eurobonds sind US-Dollar, Yen, EURO, Pfund Sterling oder Schweizer Franken.

Im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum (Euro-Zone) betrachtet, hat der Begriff Eurobonds eine andere Bedeutung. Denn Medien, Politiker, Wirtschafts- und Finanzexperten nennen die kontrovers diskutierten, noch nicht vorhandenen EU-Anleihen umgangssprachlich manchmal auch kurzerhand Eurobonds. Dabei standen zwei Varianten zur Debatte. Die Idee zur Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union durch Euro-Staatsanleihen kam bereits im Jahr 2003 auf, der Europäische Rat war jedoch dagegen. Seit 2010 gibt es Überlegungen bis hin zu konkreten Vorschlägen im Sommer 2011 zur Einführung von Eurobonds (EU-Anleihen), um wirtschaftlich schwächere Staaten der Europäischen Union finanziell zu unterstützen. Bei dieser Art Eurobonds würden Staaten der EU als Kreditnehmer am Finanzmarkt auftreten und gesamtschuldnerisch für sämtliche Schulden in Form von Tilgung und Zinsen haften. Die Emission (Ausgabe) der Eurobonds solle eine Schuldenagentur auf Ebene der EU übernehmen.

EBA – European Banking Authority

EBA – European Banking Authority entwickelt Standards für Banken-, Finanzaufsicht

Die Hauptaufgabe der European Banking Authority (EBA), also der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, besteht im Ausarbeiten von Standards, die als Rahmen für nationale Banken- beziehungsweise die Finanzaufsicht gelten. Diese mit dem Oberbegriff Finanzmarktregulierung zu bezeichnende Prüftätigkeit der European Banking Authority (EBA) schließt die Verantwortlichkeit gegenüber Geldwäsche, Wirtschafts- und Computerkriminalität ein. Zudem soll die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA unterstützend beim Bekämpfen von Finanzierungen wirken, die dem internationalen Terrorismus dienen könnten. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch bei Themen wie Eigenkapital, Liquidität, Kredite, Depots, Beteiligungen, Wertpapierhandel, Versicherungswesen und Altersvorsorge.

Unmittelbares Eingriffsrecht in nationale Belange hat die European Banking Authority, von zwei Ausnahmen abgesehen, nicht. Letzteres betrifft Verstöße gegen geltendes europäisches Recht sowie einem Eingreifen der EBA, wenn nationale Aufsichtsbehörden in Bezug auf Finanzmarktregulierung uneinig sind. Grundlage der Banken- beziehungsweise Finanzaufsicht in diversen Ländern ist eine sogenannte Allfinanzaufsicht, bei einigen übernimmt die Zentralbank des jeweiligen Landes entsprechende Aufgaben.

Zum unumstößlichen Prinzip der European Banking Authority (EBA) gehört, dass sich deren Beschlüsse nicht direkt auf die finanzielle Verantwortlichkeit von Mitgliedsstaaten auswirken dürfen. Im Kontext zur Griechenland-, Finanz- beziehungsweise zur europäischen Bankenkrise prüft die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA Kapitalanlagen der Banken, insbesondere wenn es sich um wertgeminderte Staatsanleihen handelt. Auch der Zusammenbruch des Interbankenhandels gehört zum Prüffeld der European Banking Authority, obwohl vertrauensschaffende Maßnahmen seit 2011 schwierig sind.

Die im Zusammenhang mit der EBA oftmals verwendete Bezeichnung „Stresstest“ meint innerhalb der Finanzwirtschaft ein Risikomanagement, welches mittels Szenariotechnik sowie Sensitivitätsanalyse Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute, Fondsgesellschaften, Versicherungen, etc. überprüft. Die European Banking Authority (EBA) hat Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Exekutivdirektor, vierzig Mitarbeiter (Stand 2011), diverse nichtstimmberechtigte Vertreter zahlreicher europäischer Kommissionen und Ausschüsse.

EFSF Bonds

EFSF Bonds sollen Kredite für EU-Mitgliedsstaaten finanzieren

Printmedien, Hörfunk, Fernsehen und allerlei Dienstleister im Internet mühen sich mehr oder minder redlich, EFSF Bonds, Eurobonds, ESM (Euro-Rettungsschirm) und weitere Aktivitäten, die EU-Mitgliedsstaaten mit Beginn vielbenannter Krisen seit dem Jahr 2007 unternehmen, zu erläutern. In diesem Gewirr von diversen Pakten oder Maßnahmepaketen werden EFSF Bonds und die geplanten EU-Anleihen (sogenannte Eurobonds) oftmals in einen Topf geworfen. Dennoch sind es zwei unterschiedliche Dinge, allerdings gelten beide als Instrumentarien, die dem Euro-Rettungsschirm angehören, womit für Otto Normalverbraucher die Verwirrung komplett sein dürfte.

Um EFSF Bonds am Kapitalmarkt platzieren zu können, musste die Zweckgesellschaft European Financial Stability Facility (EFSF) gegründet werden, weil Kritiker ansonsten die im EU-Vertrag verankerte Nichtbeistandsklausel verletzt gesehen hätten. Eine Notwendigkeit zur Gründung jener Zweckgesellschaft, der die Mitgliedsstaaten der Euro-Zone als Gesellschafter angehören, ergab sich aus einer schwerwiegenden Staatsverschuldung mehrerer EU-Länder beziehungsweise auch aus der eingetretenen Bankenkrise seit 2007. Das Geld, welches mittels EFSF Bonds eingesammelt wird, verwenden besagte EU-Staaten für Kredite, die hochverschuldete EU-Länder zwecks Haushaltskonsolidierung erhalten.

Die Ausgabe von EFSF Bonds stieß Anfang des Jahres 2011 auf großes Interesse bei Investoren, weil der Zinssatz von 2,70 Prozent zu diesem Zeitpunkt höher lag als bei vergleichbaren Staatsanleihen. An dieser Stelle sei auf den Unterschied zwischen EFSF Bonds und geplanter EU-Anleihe hingewiesen: Letztere könnte als vergemeinschaftete Staatsanleihe bezeichnet werden, denn EU-Staaten nähmen gemeinsam Schulden am Finanzmarkt in Form von Krediten auf, die Haftung für Kreditrückzahlung und Zinsen erfolgte gesamtschuldnerisch. EFSF Bonds sind Anleihen der Zweckgesellschaft Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility).