Angeld

Zur Sicherung der Vertragserfüllung wird bei Abschluss des Kaufvertrages ein Angeld entrichtet.

Tritt der Angeldgeber aus dem Vertrag zurück, darf der Angeldnehmer das Angeld behalten. Wenn jedoch der Angeldnehmer aus dem Vertrag zurücktritt, aus welchem Grund auch immer, muss er dem Angeldgeber das doppelte Angeld zurückzahlen.

Bei Erfüllung des Vertrages ist das Angeld dem Kaufpreis abzurechnen.

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