Kreditvertrag

Kreditvertrag als Grundlage der Gewährung eines Kredits

Grundlage für die Gewährung jeder Art von Krediten ist der Kreditvertrag, welcher die Übertragung von vertretbaren Sachen in das Eigentum des Kreditnehmers sowie alle Rückzahlungsverpflichtungen an den Kreditgeber beinhaltet. Kreditvertrag und Darlehensvertrag sind gleichbedeutend, ohne rechtliche Unterschiede, unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Vorschriften für einen Kreditvertrag sind nicht zwingend (Ausnahme: Verbraucherdarlehen) und nicht formbedürftig. Die Vereinbarung der Schriftform gehört in aller Regel genauso in den Kreditvertrag wie weitere Bedingungen oder Abreden.

Das betrifft Kreditart, Kreditbetrag, Kreditzinsen, Kreditkosten, Kreditlaufzeit, Tilgung, etwaige Kreditsicherheiten sowie Gerichtsstand. Der Kreditvertrag enthält Rechte wie Pflichten für Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditgeber ist nach rechtswirksamem Zustandekommen des Kreditvertrags zur Auszahlung vereinbarter Summen an Kreditnehmer entsprechend festgelegter Laufzeiten verpflichtet. Diesen als selbstständig geltenden Anspruch auf Auszahlung können Kreditnehmer abtreten, das heißt verpfänden, andererseits ist er allerdings auch pfändbar. Ob und welche Kreditsicherheiten beizubringen sind, entscheidet der Kreditgeber. Bei Kreditverträgen über langfristige Finanzierungen werden Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft, etc. gesondert vertraglich vereinbart. Auch für einen Kreditvertrag, der beispielsweise die Finanzierung von Immobilienanlagen beinhaltet, gelten besondere Bedingungen, wie etwa die, dass der Kreditgeber keinerlei Verpflichtungen zur Beratung oder Information über die Qualität des zu finanzierenden Projekts hat.

Diverse Kredite können standardisierte Kreditverträge sein. Zwingend notwendig ist stets ein Hinweis im Kreditvertrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditinstituts. Unwirksam wird ein Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher, die Rückzahlungspflicht entfällt jedoch nicht. Bedingungen der Kreditkündigung sind weiterer Bestandteil eines Kreditvertrags.