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Öffentliche Sache

Eine Öffentliche Sache ist eine Sache von öffentlichem Interesse und steht der Gemeinheit zur Nutzung zur Verfügung. Die Verwaltung über die Öffentliche Sache übernehmen die öffentlichen Verwaltungsbehörden und Gebietskörperschaften.
Öffentliche Sachen haben einen öffentlichen Zweck und sind die lebensnotwendige Infrastruktur der Gesellschaft.

Öffentliche Sache – Teil des Verwaltungsvermögens

Öffentliche Sachen sind Teil des Verwaltungsvermögens und werden von den zuständigen Behörden selbst verwaltet und gehört demnach nicht zum Finanzvermögen der öffentlichen Hand.

Beispiele für Öffentliche Sachen

– Straßen
– Schienen
– Wasserwerke
– Gerichtsgebäude
– Friedhöfe
– öffentliche Parkanlagen
–  Straßenmeistereien
– Fuhrpark
– Schwimmbad
– Museum 

 

Verjährung

Die Verjährung spielt in mehreren Rechtsgebieten eine Rolle, am wichtigsten ist sie jedoch im Zivilrecht sowie im Strafrecht. Sie bezeichnet das Ablaufen der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen, und dient im wesentlichen der Herstellung von Rechtssicherheit und der Wahrung des Rechtsfriedens. Im strafrechtlichen Sinne ist die Verjährung ein Verfahrenshindernis, das bewirkt, dass eine Straftat nach Ablauf einer Frist nicht mehr verfolgt werden kann.

Verjährung im Zivilrecht

Hier geht es primär um die Verjährung von Forderungen, die in der Regel nach einer Frist von drei Jahren greift. Diese regelmäßige Verjährungsfrist, auch als Ultimoverjährung bezeichnet, beginnt dabei grundsätzlich mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Teilweise bestehen jedoch unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer möglichen Verlängerung oder Verkürzung der Frist führen können. Wichtige Fälle von Fristen, die von der regelmäßigen Verjährungsfrist abweichen sind unter anderem die Rechte an Grundstücken, Rechte in Reiseverträgen und Mietverträgen sowie Herausgabeansprüche aus Eigentum.

Dabei gibt es verschiedene Faktoren, die die Verjährungsfrist beeinflussen können. Kommt es zu einer sogenannten Hemmung, so wird der Lauf der Verjährung für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen und läuft erst nach Wegfall des Hemmungsgrundes weiter. Bei nicht voll Geschäftsfähigen ohne gesetzlichen Vertreter spricht man auch von der sogenannten Ablaufhemmung.

Wird der bestehende Anspruch anerkannt (etwa in Form einer Abschlagszahlung) oder wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen, so tritt nach $212 BGB der Neubeginn der Verjährung ein.

Weiters gibt es die Absolute Verjährung, die grundsätzlich 30 Jahre ab Begehung der Handlung bzw. Pflichtverletzung in Kraft tritt. Eingeschlossen sind hierbei Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Freiheit, Körper, Gesundheit und Leben. Sonstige Ansprüche verjähren zehn Jahre von ihrer Entstehung an.

Vereinbarungen zur Verlängerung oder Kürzung der Verjährungsfrist sind grundsätzlich zulässig. Nicht zulässig ist jedoch eine längere Frist als von 30 Jahren oder die Kürzung bei Haftung wegen Vorsatzes.

Verjährung im Strafrecht

Im Strafrecht wird zwischen zwei Arten der Verjährung unterschieden, der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung. Erstere ist ein Verfahrenshindernis, das bewirkt, dass eine Straftat nicht mehr geahndet werden kann und das Verfahren eingestellt werden muss, sofern es bereits eröffnet wurde. Darf eine rechtskräftig verhängte Strafe wegen Zeitablaufs nicht mehr vollstreckt werden, so spricht man von Vollstreckungsverjährung. Dies gilt prinzipiell für alle verhängten Strafen mit Ausnahme von lebenslanger Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung.

Im Zuge der Verjährungsdebatte im Deutschen Bundestag wurde die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord seit 1965 hinreichend diskutiert und seit 1979 endgültig aufgehoben. Weder der Verfolgungs- noch der Vollstreckungsverjährung unterliegen demnach Mord und Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit etc.).

Fixkauf

Beim Fixkauf im Handelsgeschäft garantiert der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer Frist zu erbringen.

 Erbringt der Verkäufer die Leistung nicht zum definierten Zeitraum kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch eine Pönale als Schadensersatz kann definiert werden.
Jedoch muss der Käufer nach Ende unverzüglich die nicht Einhaltung des Fixkaufvertrages beim Verkäufer anzeigen.
 
Es gibt neben dem beschriebenen Fixkauf im Handelsgeschäft auch den Fixkauf im Börsetermingeschäften.

Ähnliche Begriffe
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Kauf auf Abruf

Kauf auf Abruf

Beim Kauf auf Abruf nimmt der Abnehmer beim Verkäufer eine bestimmte Menge an Waren oder Dienstleitungen ab, die dann auf Wunsch des Käufers nach und nach geliefert werden.

Somit wird die Leistung in Teilmengen auf Abruf des Käufers erbracht. Die eventuell entstehenden Lagerkosten werden in der Regel vom Verkäufer getragen.

Laufzeit bei Kauf auf Abruf
Kaufverträge bei Kauf auf Abruf haben aber oft eine bestimmte Laufzeit, in der die Lieferung erfolgen muss.

Im Dienstleistungsbereich kann der Leistungsanspruch auf die Dienstleistung verfallen.
Handelt es sich beim Kauf auf Abruf um Produkte muss nach Ablauf der Vertragslaufzeit entweder der Restbestand abgenommen werden oder es werden die Lagerkosten verrechnet. Das hängt von der Vertragsgestaltung ab.

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Abmahn-Industrie

Unter Abmahn-Industrie versteht man das geschäftsmäßige Ausnutzen der Möglichkeit zur Abmahnung

In Form von standardisieren Massenabmahnungen zum Beispiel bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen wird so ein regelrechtes Geschäft aus der Möglichkeit zur Abmahnung gemacht. So spezialisieren sich manche Anwälte auf das abmahnen und haben so ein „Geschäftsmodell“ entwickelt.

 

Abmahnvereine

Abmahnvereine waren Verbindungen, die sich auf das geschäftsmäßige Abmahnen spezialisiert hatten und auch so ein Geschäftsmodell einwickelt hatten und das Instrument der Abmahnungen mißbrauchten. 

Wie setzen solche Vereine Abmahnungen ein?
Abmahnvereine
 sind alle Vereine, die nicht dem Verbraucherschutz dienen, sondern ihre Mitglieder durch Eintreiben von Kostenpauschalen bereichern wollen. Bei der Suche nach Wettbewerbsverstößen konzentrieren sich solche Vereine um eine Abmahnung anbringen zu können auf Tageszeitungswerbungen von kleineren und mittleren Betrieben. 

Ist das heutzutage noch ein Thema?
Einige Gerichtsurteile liegen vor, die solche unseriösen Praktiken erschweren. 

Heute ist im Internet wieder ein „Geschäftsmodell“ mit dem Abmahnen entwickelt worden – man spricht nun von der Abmahn-Industrie

Anstalt des öffentlichen Rechts Insolvenz

Kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Insolvenz fallen? 
Nein, eine AdöR bzw. AöR. was nichts weiter als die Abkürzungen für Anstalt des öffentlichen Rechts sind, kann nicht in Insolvenz gehen.
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind in der Regel Unternehmen in Kommunen, die eine öffentlich-rechtliche Rechtsform als Gesellschaftsform aufweisen. Daher sind sie in der Regel nicht insolvenzfähig und haften uneingeschränkt für Verbindlichkeiten.

Kommune in Insolvenz?

Kann eine Kommune Insolvenz in Deutschland anmelden?
Die Antwort ist Nein!  In Deutschland können Kommunen ( also Städte und Gemeinden ) nicht in Insolvenz gehen, da diese nicht insolvenzfähig sind.

Was bedeutet das?
Es ist unmöglich, dass eine Kommune aus der Haftung entlassen wird und so haftet diese für alle Verbindlichkeiten in unbeschränkter Form.

Betrifft das auch Unternehmen der Kommunen?
Eigenbetriebe sind wie die Kommune selbst nicht insolvenzfähig. Unternehmen, die aber eine herkömmliche Gesellschaftsform wie zum Beispiel eine GmbH haben sehr wohl, da die Kommune nur der Eigentümer der Gesellschaft ist.

Schmiergeld

Schmiergeld ist ein sittenwidriges Instrument um Interessen durchzusetzen. Der Geber des Schmiergeldes will den Empfänger so zu Handlungen bewegen, die für den Schmiergeld-Geber von Vorteil sind.

Beispiele für Schmiergeld:

  • Bargeld an einen Einkäufer, damit dieser den Auftrag an den Schmiergeld-Geber vergibt
  • Urlaubsreisen für die Familie eines Abteilungsleiters, damit dieser den Schmiergeld-Geber bei der Auftragsvergabe unterstützt

Bitte beachten Sie, dass unser Wirtschaftslexikon keine Rechtsberatung durchführt. Konsultieren Sie bitte einen Anwalt, insbesondere wenn Sie Informationen zur Bewertung von Schmiergeld im Zivilrecht, Arbeitsrecht bzw. Wettbewerbsrecht haben!