Fixkauf

Beim Fixkauf im Handelsgeschäft garantiert der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer Frist zu erbringen.

 Erbringt der Verkäufer die Leistung nicht zum definierten Zeitraum kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch eine Pönale als Schadensersatz kann definiert werden.
Jedoch muss der Käufer nach Ende unverzüglich die nicht Einhaltung des Fixkaufvertrages beim Verkäufer anzeigen.
 
Es gibt neben dem beschriebenen Fixkauf im Handelsgeschäft auch den Fixkauf im Börsetermingeschäften.

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