Schadenersatzanspruch

Der Schadenersatzanspruch ist der Anspruch auf Ausgleich eines Schadens, und zwar auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage (zum Beispiel bei Unmöglichkeit wegen eines Sachmangels, bei Vertragsverletzung, bei unerlaubter Handlung, aus Gefährdungshaftung). Den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, ist das Ziel des Schadenersatzanspruches. Statt Naturalherstellung kann der Geschädigte bei Verletzung einer Person oder bei Sachschädigung auch Geldersatz verlangen, ebenso wenn die Herstellung unmöglich ist oder als Entschädigung nicht ausreicht. Alle verursachten und nicht völlig unwahrscheinlichen Schäden, gegen deren Eintritt die Anspruchsnorm schützen soll, umfasst der Schadenersatzanspruch. Nur in Ausnahmefällen kann für immaterielle Schäden Ersatz verlangt werden (zum Beispiel Schmerzensgeld).