Equipment-Leasing

Equipment-Leasing: Eins von diversen, unterschiedlichen Leasinggeschäften

Werden Gegenstände des Anlagevermögens bis hin zu Grundstücken, Gebäuden und ganzen Industrieanlagen sowie Konsumgüter im Bereich Privathaushalte gegen Entgelt gemietet, spricht man gemeinhin vom Leasing. Dabei ist Equipment-Leasing eines von diversen unterschiedlichen Leasinggeschäftsmodellen, die als eine spezielle Form der Miete gelten. Für Leasing im Allgemeinen und daraus folgend für Equipment-Leasing im Besonderen gibt es keine einheitliche Begriffsdefinition. Auch die Behandlung geleaster Wirtschaftsgüter hinsichtlich Bilanzierung, handels- wie steuerrechtlichen Grundsätzen unterliegt keinen generell gültigen Regelungen, weshalb stets die Einzelfallbetrachtung maßgeblich ist.

Equipment-Leasing beinhaltet als Leasinggegenstand sogenannte Mobilien. Im Gegensatz zu den Immobilien (unbewegliche Sachen) handelt es sich bei Mobilien um sämtliche beweglichen Sachen in Unternehmen, die kein Grundstück oder Bestandteil eines Grundstücks sind. Dementsprechend können es also alle zu den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) beziehungsweise BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) gehörenden Ausrüstungen (Equipment) sein. Gegenstände des Equipment-Leasings sind darüber hinaus auch Ladeneinrichtungen, Transport- und Baumaschinen. In der Filmbranche oder für Videoaufnahmen können benötigte Ausrüstungsgegenstände von „A“ wie Anzug bis „Z“ wie jegliches Zubehör einschließlich Kameras geleast werden. In seiner Erscheinungsform gehört Equipment-Leasing überwiegend zum gewerblichen Leasing, dem ein Vertrag, Leasing-Geber und Leasing-Nehmer zugrunde liegen.

Im Übrigen treffen jegliche Aussagen zu Leasing auch auf Equipment-Leasing zu. Zum Beispiel hinsichtlich direktem oder indirektem Leasing, Vorteile / Nachteile von Leasingverträgen, Rechtsgrundlagen, Vertragsbestandteile (Grundmietzeit, Leasingraten, Wartungsvereinbarungen, etc.) sowie betriebswirtschaftliche Einordnungen, Investitionsrisiko und Bedeutung als Finanzierungsalternative zum Kredit. Auch beim Equipment-Leasing besteht am Ende der Vertragslaufzeit die Kauf- oder Rückgabemöglichkeit des Leasinggegenstands.