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Umfinanzierung

Umfinanzierung überwiegend zur Abwendung finanzieller Krisen

Häufigste Ursache für Umfinanzierungen sind Fehlinvestition oder eine finanzielle Krise, die sowohl Unternehmen wie auch private Personen treffen kann. Nutzen Bankkunden die Möglichkeit, den Dispositionskredit durch einen Ratenkredit zu ersetzen, spricht die Fachwelt von einer Umschuldung, was umgangssprachlich auch Umfinanzierung genannt wird. In diesem Fall muss die Ursache keine Finanzkrise sein, hier steht Einsparung von Kosten hinsichtlich anfallender Sollzinsen im Mittelpunkt. Denn für die Überziehung des Girokontos berechnen Kreditinstitute weitaus höhere Zinsen als zum Beispiel für einen Ratenkredit. Keine Umfinanzierung respektive Umschuldung sei laut BGH (Bundesgerichtshof) die Umwandlung eines Kontokorrentkredits in ein Darlehen oder Personalkredit. Wenn Unternehmen diese bei ihrer Hausbank veranlassen, wäre es nicht als Umfinanzierung, sondern als eine Vertragsänderung anzusehen. Schuldenerlass oder Stundung, letztere mit Ausnahme der Laufzeitverlängerung bei einem Kredit, zählen ebenfalls nicht zur Umfinanzierung.

Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne, etc. streben bei fehlender Liquidität, Zahlungsunfähigkeit oder drohender Insolvenz eine Umfinanzierung / Umschuldung an. Dabei kommt es zur Umstrukturierung, im weitesten Sinne Konsolidierung der fälligen Verbindlichkeiten. Das kann durch verlängerte Laufzeit der Kredite, tilgungsfreie Zeiten für Kredite oder herabgesetztem Zinssatz erfolgen. Diese Art der Umfinanzierung gibt es auch im Privatgeschäft der Banken, zum Beispiel bei Projektfinanzierung oder der einer Immobilie. Am Schuldverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger ändert sich durch diese Umfinanzierung nichts. Anders ist es bei sonstigen Kapitalmaßnahmen, die Eigen- oder Fremdkapital in Unternehmen betreffen. Umschuldung, Sanierung (der Finanzen) sind gängige Synonyme für Umfinanzierung.

T-Bond

T-Bonds zur Finanzierung des öffentlichen Haushalts der USA

Eine generelle Definition für den Begriff T-Bond gibt es nicht. US-amerikanische Staatsschuldverschreibungen werden im Allgemeinen Treasury Bonds, also T-Bonds genannt. Das englische Wort „Bond“ heißt wörtlich übersetzt Anleihe; „Treasury“: Staatskasse, Schatzkammer, Sammlung von Schätzen. Ein T-Bond ist mit hierzulande üblichen Staatsschuldverschreibungen, also einer Staatsanleihe in Form von Bundeswertpapieren wie Bundesanleihe, Bundesobligation, Bundesschatzbrief, Bundesschatzanweisung vergleichbar.

Wie diese unterscheiden sich US-amerikanische Staatsanleihen insbesondere hinsichtlich der Laufzeiten. Der T-Bond weist im Großen und Ganzen eine durchschnittliche Laufzeit zwischen zehn bis zu dreißig Jahren auf. Das Finanzinstrument T-Bond gehört zu den Produkten des Geldmarkts, für Emittenten der Teil des Finanzmarkts, welcher der kurzfristigen Versorgung von Liquidität dient. Staatsschuldverschreibungen der USA kommen als Treasury Bond (T-Bond), Treasury Bills (T-Bills) oder Treasury Note (T-Note) vor. T-Note und T-Bond, beides Schatzanweisungen, unterscheiden sich nur aufgrund ihrer Laufzeiten. T-Bills mit Laufzeiten zwischen vier bis 52 Wochen werden durch Auktionen emittiert, bei denen der Abschlag vom Nennwert (Disagio) festgelegt wird; es sind sogenannte Nullkuponanleihen (Zero Bond). Staatsschuldverschreibungen, so auch die T-Bonds der USA, werden von der jeweiligen öffentlichen Hand sowie anderen staatlichen Körperschaften ausgegeben. Käufer/Anleger verschaffen den Emittenten Liquidität und profitieren selbst beim für die Kapitalanlage eingesetzten Geldmarktpapier von den gutgeschriebenen Zinsen. Wie jede Staatsanleihe können T-Bonds in heimischer Währung, also Euro, oder in Fremdwährung erworben beziehungsweise gehandelt werden. Neben anfallenden Kosten, zu erwartender Rendite sowie Adressausfallrisiko ist beim Handel in „harter Währung“ wie US-Dollar, japanischer Yen, britisches Pfund auch das Währungsrisiko einzukalkulieren. Manche Wissensportale nennen britische Staatsanleihen ebenfalls T-Bills (Schatzwechsel) beziehungsweise T-Bonds.

Rahmenkredit

Die Definition von Rahmenkredit entspricht der für Kreditrahmen

Banken gewähren Privatpersonen, Geschäftsleuten und Unternehmen einen Kreditrahmen beziehungsweise Rahmenkredit bis auf weiteres, also auf eine zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines entsprechenden Kreditvertrags noch unbestimmte Zeit. Obwohl der sogenannte Rahmenkredit mit einem Dispositionskredit für Privatpersonen zum Teil vergleichbar ist, gibt es zumindest zwei entscheidende Unterschiede: Zum einen bekommen Kreditnehmer, die bei einer Bank den Rahmenkredit beantragen, diesen unabhängig von ihrem Girokonto. Zweitens wird die Bank in der Regel eine Mindestrate für die Tilgung von vornherein festlegen. Gemeinsamkeiten bei Dispo und Rahmenkredit sind der vom Kreditnehmer frei wählbare Verwendungszweck, relativ unbestimmte Laufzeiten, die Entscheidungsfreiheit bei der Inanspruchnahme des Kredits und der Rückzahlung, diese komplett oder in Teilbeträgen (Tilgung mit Mindestrate) vorzunehmen. Ein Rahmenkredit ist stets ein Kredit mit variabler Verzinsung, das heißt, Kreditzinsen passen sich dem üblichen Marktzins an. Demzufolge zahlen Kreditnehmer erfahrungsgemäß niedrigere Sollzinsen für einen Rahmenkredit als beim Dispo. Andererseits muss vermerkt werden, dass Banken diese größtenteils Abrufdarlehen genannten Rahmenkredite eher seltener an Privatpersonen vergeben.

Im Sprachstil der Banken entspricht ein sogenannter Rahmenkredit, für den es im Übrigen keine Fachdefinition gibt, der professionelleren Bezeichnung Kreditlinie, dessen Synonym wiederum auch Kreditrahmen ist. Eine Kreditlinie wird Privatpersonen in einer Höhe von durchschnittlich bis zu 25.000 Euro mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten zur Verfügung gestellt. Im Geschäftskundenbereich der Banken hingegen gelten andere Konditionen für eine umgangssprachlich zuweilen Rahmenkredit genannte Kreditlinie.

Sparbuch

Das Sparbuch gehört zu den Formen der Spareinlagen

Historisch betrachtet war das Sparbuch eine von den Sparkassen geschaffene Möglichkeit der finanziellen Vorsorge. Ein Sparbuch hatte den Zweck, Widrigkeiten des Lebens zumindest eine gewisse materielle Absicherung durch längerfristige, sichere und zudem verzinsliche Rücklage entgegenzustellen. Im Zeitenverlauf passte sich das Sparbuch gesellschaftlichen Entwicklungen an. Dennoch gibt es ein paar Grundsätze, die fast unverändert scheinen. So gilt bis heute, dass ein Sparbuch auf den Namen des Inhabers ausgestellt wird und Guthaben der langfristigen Geldanlage dient. Einlagen auf einem Sparbuch können also nicht für den Zahlungsverkehr genutzt werden. Auch daran, dass Banken Konditionen für Spareinlagen auf einem Sparbuch mit Einschränkungen, die auf jeweils geltendem Recht beruhen, dennoch vergleichsweise frei gestalten können, änderte sich nicht allzu viel.

Das Sparbuch im historischen, herkömmlichen Sinne hat heutzutage jedoch fast ausgedient, sodass es nicht verwundert, dass dafür keine allgemeingültige Definition existiert. Legen Bankkunden nichtverbrauchte Teile ihres Einkommens auf sogenannten Sparkonten bei Kreditinstituten an, spricht man heute allgemein von Spareinlagen, zu denen unter anderen das Sparbuch gehört. Weitere sind beispielsweise Tagesgeld, Festgeld, Sparbrief, Banksparplan; überwiegend mit höheren Zinsen als für Guthaben auf einem Sparbuch. Prämiensparen zählt mit zu den Arten der Spareinlagen, es ist dem Typ nach jedoch ein Sparbuch, bei dem ein feststehender monatlicher Sparbetrag vertraglich vereinbart wird. Kündigungsfristen, größtenteils dreimonatige, variabler Zinssatz ausgerichtet am allgemeinen Zinsniveau, Verfügungen ohne Kündigung bis zweitausend Euro pro Monat sind die wichtigsten Eckpunkte beim Sparbuch.

Kreditangebot

Kreditangebote vor Vertragsabschluss möglichst umfassend prüfen

Wird der Begriff Kreditangebot im Sinne der Betriebswirtschaftslehre betrachtet, stellt es den ersten Schritt vor einem zwingend notwendigen Kreditantrag sowie im weiteren Verlauf des Kreditvertrags dar. Aus Sicht der Unternehmen wird ein Kreditangebot im Großen und Ganzen dem Bereich Beschaffung zugeordnet.

Weil Finanzinstitute, Banken und Sparkassen Dienstleistungsunternehmen sind, geht es bei diesen selbstverständlich nicht um die Beschaffung von Rohstoffen, Materialien, Gütern, sondern um potenzielle Kunden. Geschäftsleute, Unternehmer, Gewerbebetreibende, Freiberufler, etc. nutzen Kreditangebote ebenso wie Privatpersonen dafür, sich gegebenenfalls Finanzmittel zu beschaffen. Insbesondere Direktbanken bewerben ihre Kreditangebote in öffentlichen Medien.

Spezialbanken, wie zum Beispiel die Postbank, ein privates Bankhaus, hingegen bevorzugen die individuelle Beratung, wenn zukünftige Kreditnehmer ein Kreditangebot wünschen. Speziell die gegenüber den Universalbanken in geringerer Anzahl vorhandenen, traditionsreichen privaten Bankhäuser haben eine wohlhabende Klientel, sodass deren Kundenbetreuung Vermögensberatung respektive Vermögensverwaltung umfasst, was freilich ein bedarfsweise erstelltes Kreditangebot mit einschließt. Vertriebskanäle der Universalbanken im Massenkundengeschäft sind Telefon, Internet, wenn vorhanden das Filialnetz (nicht bei Direktbanken) sowie der heutzutage nicht mehr weit verbreitete Außendienst. Darüber hinaus nutzen Universalbanken sonstige Finanzdienstleister, bei denen neben Anlageberatung auch Kreditangebote zum Aufgabengebiet gehören können.

Kreditvermittlung und Kreditangebot sind keine identischen Begriffe. Hauptunterschied: Kreditvermittlung verursacht Kosten (Vermittlungsprovision) und unterliegt bereits rechtlichen Regulierungen, ein Kreditangebot ist gebührenfrei sowie rechtlich in keinster Weise bindend. Während Kapitalgeber zukünftige Kreditnehmer hinsichtlich Kreditfähigkeit, Kreditwürdigkeit, Kreditsicherheiten prüfen, sollten Verbraucher beim Kreditangebot folgende Zahlungsbedingungen vergleichen: Zinssatz, Tilgungsraten, sonstige Kreditkosten (Gebühren, Provisionen). Dem Kreditangebot folgen Kreditantrag, Kreditzusage (-absage), Kreditvertrag.

Termingeld

Für Termingeld gibt es keine eindeutige Definition

Manche Wirtschaftslexika definieren Termingeld als Festgeld, welches eine kurzfristige Geldanlage, größtenteils ohne Kündigungsfrist für private Bankkunden darstelle. Im gewerblichen Handel zwischen Unternehmen und Banken sei Termingeld gleichbedeutend mit dem Begriff Kündigungsgeld oder auch Certificate of Deposit (CD, Einlagenzertifikat für kurzfristigen Kapitalbedarf). Andere Literatur bezeichnet kurz- bis mittelfristige Geldanlagen mit Laufzeit und/oder Kündigungsfrist von mindestens einem Monat als Termingeld beziehungsweise Termineinlage. Wissensportale aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre (BWL), Finanzmärkte oder auch Kreditwesen haben eine weitere abweichende Erklärung für den Begriff Termingeld. Demnach handelt es sich um Zentralbankgeld, welches Banken über kurzfristige Zeiträume untereinander verleihen. Tatsächlich gibt es einen regen Handel mit Termingeldern, wo außer Kreditinstitute auch institutionelle Anleger, Versicherungen, Fondsgesellschaften, große Unternehmen und Konzerne als Marktteilnehmer auftreten und wo Geldanlagen mit Laufzeiten von einem bis 360 Tage gehandelt werden.

Termingeld im Sinne von Festgeld charakterisiert sich als zeitlich befristete Geldanlage, die überwiegend mit folgenden Merkmalen ausgestattet ist: Vertraglich bestimmte Laufzeit, Festzinssatz über diesen vom Anleger selbstgewählten Zeitraum, Auszahlung der Geldanlage zur Fälligkeit (oder Verlängerung), Anleger können während der Laufzeit nicht über das Termingeld verfügen. Zudem wird für diese Form der Geldanlage ein Referenzkonto benötigt. Termingeld, mithin Festgeld, bieten fast alle Banken an, überwiegend wird eine Mindesteinlage erwartet, der Festzinssatz staffelt sich manchmal nach Höhe der Einlage, immer nach der gewählten Laufzeit. Spareinlagen und Tagesgeldkonten zählen nicht zum Termingeld.

Kredite an private Haushalte

Kredite an private Haushalte entsprechen denen an Privatpersonen

Private Haushalte, im wirtschaftlichen Sinne betrachtet, werden als eine von Gesellschaftssystem, Staats- oder Regierungsformen unabhängige Wirtschaftseinheit definiert. Kredite an private Haushalte sind aufgrund dessen, das besagte Wirtschaftseinheit aus mindestens einer Person bestehen muss, gleichbedeutend mit dem Ausdruck Kredit für private Kunden. Denn Banken, aber auch einige sonstige Kapitalgeber, die Eigen- und Kundengeschäft grundsätzlich trennen müssen, unterscheiden zudem nach Geschäfts- und Privatkundenbereich. Kredite an private Haushalte gehören demzufolge eindeutig zum letztgenannten Geschäftsfeld von Universal-, Spezial-, Direktbanken, (Bau-)Sparkassen, sonstigen Finanzinstituten oder Kapitalgeber.

Kredite an private Haushalte können im Massenkundengeschäft als Raten-, Konsumenten-, Waren-, Kleinkredit, und hier als standardisiertes Finanzprodukt, vorkommen. Diese zeichnen sich überwiegend durch kurze Laufzeit, größtenteils Zinsbindungsfrist sowie keine zusätzlichen Kreditkosten aus. Solcherart Kredite an private Haushalte werden von entsprechenden Anbietern vielfach ohne nennenswerte Kreditsicherheiten bewilligt. Nehmen hingegen zukünftige Häuslebauer Kredite an private Haushalte in Anspruch, ist der Zweck der Finanzierung viel komplexer und es bedarf deshalb einer umfangreicheren Vorbereitung, auch die Kreditverträge sind mit den sonst üblichen Standardverträgen nicht zu vergleichen. Diese Kredite an private Haushalte werden nur bei ausreichender Kreditsicherheit und Bonität, also der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, bewilligt. Die für Immobilien-, Baufinanzierung zwingend notwendigen Kreditsicherheiten müssen den Prüfungen der Kapitalgeber standhalten. Im Weiteren wird bei Krediten an private Haushalte, die eine Immobilien-, Baufinanzierung darstellen, ein gewisser Anteil Eigenkapital vorausgesetzt. Ansonsten gehört die Anschaffung mannigfaltiger Konsumgütern zum Verwendungszweck der Kredite an private Haushalte, zu denen außerdem auch ein Dispositionskredit zählt.

Kreditfinanzierung

Kreditfinanzierung ist Kapitalbeschaffung durch Aufnahme eines Kredits

Die Beschaffung, Bereitstellung und Rückzahlung finanzieller Mittel für Investitionen wird in hohem Maße durch Kreditfinanzierung bewerkstelligt. Der Ausdruck Kreditfinanzierung ist umgangssprachliches Synonym für den Fachbegriff Fremdfinanzierung. Und zwar deshalb, weil jede Kreditfinanzierung die Beschaffung fremden Kapitals von Banken oder sonstigen Kapitalgebern (Gläubigern) ist. Nach Vergleichen der am Finanzmarkt befindlichen Kreditangebote wird die Überlassung von Geld in aller Regel auf der Grundlage eines entsprechenden Kreditvertrags erfolgen, zudem wird die Bereitstellung des Kapitals im Fall der Kreditfinanzierung größtenteils erfolgsunabhängig gewährt. Zur Definition des Fachbegriffs Fremdfinanzierung gehört auch, dass es sich um Geldmittel / Kapital handelt, welches stets für eine begrenzte Zeit von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristige Fremd-, Kreditfinanzierung hat eine durchschnittliche Fristigkeit (Zeitraum) von bis zu neunzig Tagen, mittelfristige beginnt etwa ab neunzig Tagen und reicht bis zu vier Jahren. Über diesen Zeitraum hinaus handelt es sich um langfristige Kreditfinanzierungen, wie sie beispielsweise Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekarkredit, Schuldscheindarlehen, verzinsliche Wertpapiere, etc. sein können. Im Geschäftsbereich von Unternehmen, Konzernen und Selbstständigen zählen überdies auch Kontokorrent- oder Lieferantenkredit zu den Arten der Kreditfinanzierung.

Demzufolge ist jeder Dispositionskredit im Privatkundengeschäft der Banken ebenfalls eine Kreditfinanzierung. Im Unterschied zur oben erwähnten zeitlichen Begrenzung der Fremdfinanzierung sind Kontokorrent respektive Dispositionskredit Regelausnahmen, weil diese überwiegend auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Fällige Zinsen, Tilgung, sonstige Kreditkosten unterscheiden sich nach Kreditgeber, Kreditart, Laufzeit, Bonität des Kreditnehmers und den gestellten Sicherheiten. Eine Kreditfinanzierung kann heutzutage auch über das Internet realisiert werden.

Kreditinstitute

Kreditinstitute haben die Fähigkeit der direkten Geldschöpfung

Zu Tätigkeiten von Kreditinstituten zählen unter anderem Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln, wozu insbesondere Kredite, Darlehen und Finanzierungen gehören, Abwicklung des baren/bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Einlagen-, Depot-, Emissionsgeschäfte, Wertpapier– und Devisenhandel. Kreditinstitute sind Mittler zwischen Wirtschaftseinheiten, der Begriff schließt Privathaushalte ein, wenn Leistungen ausgetauscht werden, die der Zwischenschaltung von Geld/Zahlungsmitteln bedürfen. Kreditinstitute haben deshalb die Fähigkeit direkter Geldschöpfung, weil über die Kreditgewährung auf direktem Weg Geld in Umlauf gebracht wird.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr setzt ein entsprechendes Bankkonto (Giro-, Gehalts-, Geschäftskonto) voraus, das Bankkunden (Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne) bei einem selbstgewählten Kreditinstitut beantragen, eröffnen und anschließend führen. Das jeweilige Kreditinstitut verwaltet die Bankkonten ihrer Kunden, im Weiteren können es übers Giro-, Gehalts- und Geschäftskonto hinaus beispielsweise Festgeld-, Tagesgeldkonto, Sparkonto, Kreditkonto oder Spendenkonto sein. Guthaben auf Bankkonten werden Sichteinlagen genannt. Eine der großen Aufgaben von Kreditinstituten besteht auch darin, stets über soviel Bargeld zu verfügen, dass sie berechtigten Zahlungsansprüchen ihrer Kunden stets nachkommen können (Einlagensicherung).

In Deutschland enthält § 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Definition für Kreditinstitute. Demnach sind gewinnorientierte Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, deren Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsablauf erforderlich machen, Kreditinstitute. Zudem enthält das bundesdeutsche Kreditwesengesetz (KWG) umfangreiche Vorschriften zu Liquidität, Eigenkapital, Kreditgeschäft, Rechnungslegung, Bilanz, Haftung, Befugnisse, etc. Bundesdeutsche Kreditinstitute sind nach ihrer Rechtsform Personen– oder Kapitalgesellschaften. Neugründungen als Einzelunternehmen beziehungsweise Bankier werden seit der Novellierung des Kreditwesengesetzes 1976 nicht mehr zugelassen. Kreditinstitute in Deutschland: Großbanken, Universalbanken, Sparkassen und Landesbanken, Bausparkassen, Genossenschaftsbanken, Spezialbanken, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Zweigstellen ausländischer Banken sowie Direktbanken.

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten aus rechtlicher und banküblicher Sicht

Kreditsicherheiten sind solche Maßnahmen/Vereinbarungen, die einem Kreditgeber die Rückzahlung des geliehenen Geldes einschließlich der Zinsen garantieren. Kann der Kreditnehmer (Schuldner, Debitor) berechtigte Ansprüche des Kreditgebers (Gläubiger, Kreditor) in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen nicht mehr erfüllen, greifen die im Kreditvertrag vereinbarten Kreditsicherheiten. Hinsichtlich der Verwertbarkeit hinterlegter Vermögensgegenstände, was Sachen oder Rechte sein können, unterscheiden sich dringliche (zum Beispiel Grundpfandrechte, Verpfändung von Guthaben) und sonstige Sicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft, Patronats-, Negativerklärung). Nach Typen klassifizierte Kreditsicherheiten sind:

a) Personensicherheiten, die schuldrechtliche Ansprüche gegen natürliche Personen beinhalten; Beispiele: Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme (Patronatserklärung) oder Wechsel.

b) Sachsicherheiten (Realsicherheiten) mit sachenrechtlichen Ansprüchen der Kreditgeber gegenüber den Kreditnehmern; Beispiele: Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung.

Die Kreditsicherheiten gliedern sich darüber hinaus noch in akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten. Hauptmerkmale der akzessorischen sind generelles Bestehen einer Grundschuld sowie ihr Umfang und ihre Dauer. Hier erlischt die Kreditsicherheit mit Begleichung der Grundschuld. Bei nicht akzessorischer Sicherheit bleibt beispielsweise eine Grundschuld bestehen, auch wenn alle Verpflichtungen durch den Schuldner erfüllt wurden; allerdings setzen nicht akzessorische Sicherheiten keine bestehende Forderung voraus.

Manche Kreditsicherheiten wie Hypothek, Pfandrecht, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt gelten von vorneherein als Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszugestalten sind. Von Kreditnehmern beizubringende bankübliche Kreditsicherheiten sind unter anderen Bürgschaft, Forderungsabtretung (Lohn, Gehalt, Versicherungen), Verpfändung von Wertpapierbeständen, Negativerklärung, etc.

Kapitalgeber entscheiden eigenverantwortlich über Kreditsicherheiten. Die Bonität des Kreditnehmers (Schufa, bei Konzernen auch Rating) hat wesentlichen Einfluss auf Kreditsicherheiten.