Insolvenz (in Österreich Konkurs )kommt aus dem lateinischen und steht für „nicht-lösend“. Mann kann also seine Schulden nicht (ein-)lösen.
Zahlungsunfähig, also Insolvent kann ein Unternehmen oder eine natürliche Person (Privatkonkurs) sein.
Wenn man Insolvent ist, wird ein Insolvenzeröffnungsverfahren eröffnet und die Staatsanwaltschaft, oder der Masseverwalter teilen das geblieben Vermögen unter den Schuldnern auf.
Dazu wird die Masse, also z.B.: Gebäude, Möbel usw. zu „Geld“ gemacht, welches dann aufgeteilt werden kann.