Grundschuld

Wird ein Grundstück in der Weise belastet, das dieses für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet, spricht man von einer Grundschuld. Als ein Pfandrecht am Grundstück, im Gegensatz zur Hypothek, aber nicht vom Bestand einer Forderung abhängig, wird die Grundschuld definiert. Die Grundschuld hat als Mittel zur Absicherung von Forderungen große Bedeutung erlangt.