Universalbanken

Jene Kreditinstitute werden Universalbanken genannt, die einen Großteil der im Bankwesengesetz aufgezählten Bankgeschäfte (Spar, Giro, Wertpapier, Bausparen, Versicherung, Leasing) betreiben. Die so genannten Spezialbanken bilden das Gegenteil der Universalbanken. Spezialbanken verfügen nur über eine eingeschränkte Konzession. Dazu gehören zum Beispiel Bausparkassen, die grundsätzlich nur berechtig sind, das Bauspargeschäft zu betreiben, Kapitalanlagegesellschaften sowie die Mitarbeitervorsorgekassen.