Kreditzins

Kreditzins als wichtiger Bestandteil der Kreditkonditionen

Der Kreditzins wird mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel das zinslose Darlehen, als zu entrichtende Vergütung/Entgelt bei jeder Inanspruchnahme von vielen möglichen Arten von Krediten fällig. Kreditzins zahlen Kreditnehmer, egal ob Privatpersonen, Geschäftsleute oder Unternehmen, an Kreditgeber. Diese sind überwiegend Banken, können darüber hinaus Finanzdienstleister, Investoren oder sonstige Kapitalgeber, zum Beispiel Finanzierungsgesellschaften sein. Für den umgangssprachlichen Begriff „Kreditzins“ gibt es keine Definition, entsprechende Literatur verwendet den Fachausdruck Sollzins. Aus Sicht der Banken sowie sonstiger Kreditgeber müssen Sollzins beziehungsweise Kreditzins allgemeine Kosten, ein gewisses Kreditrisiko und Refinanzierungskosten abdecken, außerdem letztendlich die Gewinnmarge enthalten.

Für Kreditnehmer gehört der Kreditzins mit zur entscheidenden Größe der Kreditkonditionen, zeigt er doch am ehesten wie teuer ein angestrebter Kredit tatsächlich wird. Zinssätze sind stets Prozentangaben, die pro Zeitintervalle angegeben werden. Gängig ist unter anderem ein Zinssatz/Kreditzins mit dem Kürzel p. a. hinter der Prozentzahl, was pro Jahr bedeutet. Möchten Kreditnehmer, bevor sie einen Kreditvertrag abschließen, nicht den prozentualen Kreditzins, sondern konkreten Geldbetrag wissen, werden Kreditvermittler, Banken oder Finanzdienstleister diesen für sie errechnen. Neben Zinssatz und Höhe des Kreditbetrags ist die Laufzeit ein wesentlicher Faktor der Kreditkonditionen, zu denen weitere Kosten wie etwa Gebühren kommen können.

Der Kreditzins richtet sich an Referenzzinssätzen oder marktüblichen Zinssätzen aus, zudem unterscheiden sich Festzinsen und variabler Zinssatz. Letzteres bedeutet, dass ein Kreditzins über die Laufzeit hinweg veränderlich ist. Bei langfristigen Finanzierungen, Dispo bzw. Kontokorrent wird der Kreditzins kaum Zinsbindungsfristen aufweisen.