Kreditinstitute

Kreditinstitute haben die Fähigkeit der direkten Geldschöpfung

Zu Tätigkeiten von Kreditinstituten zählen unter anderem Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln, wozu insbesondere Kredite, Darlehen und Finanzierungen gehören, Abwicklung des baren/bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Einlagen-, Depot-, Emissionsgeschäfte, Wertpapier– und Devisenhandel. Kreditinstitute sind Mittler zwischen Wirtschaftseinheiten, der Begriff schließt Privathaushalte ein, wenn Leistungen ausgetauscht werden, die der Zwischenschaltung von Geld/Zahlungsmitteln bedürfen. Kreditinstitute haben deshalb die Fähigkeit direkter Geldschöpfung, weil über die Kreditgewährung auf direktem Weg Geld in Umlauf gebracht wird.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr setzt ein entsprechendes Bankkonto (Giro-, Gehalts-, Geschäftskonto) voraus, das Bankkunden (Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne) bei einem selbstgewählten Kreditinstitut beantragen, eröffnen und anschließend führen. Das jeweilige Kreditinstitut verwaltet die Bankkonten ihrer Kunden, im Weiteren können es übers Giro-, Gehalts- und Geschäftskonto hinaus beispielsweise Festgeld-, Tagesgeldkonto, Sparkonto, Kreditkonto oder Spendenkonto sein. Guthaben auf Bankkonten werden Sichteinlagen genannt. Eine der großen Aufgaben von Kreditinstituten besteht auch darin, stets über soviel Bargeld zu verfügen, dass sie berechtigten Zahlungsansprüchen ihrer Kunden stets nachkommen können (Einlagensicherung).

In Deutschland enthält § 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Definition für Kreditinstitute. Demnach sind gewinnorientierte Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, deren Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsablauf erforderlich machen, Kreditinstitute. Zudem enthält das bundesdeutsche Kreditwesengesetz (KWG) umfangreiche Vorschriften zu Liquidität, Eigenkapital, Kreditgeschäft, Rechnungslegung, Bilanz, Haftung, Befugnisse, etc. Bundesdeutsche Kreditinstitute sind nach ihrer Rechtsform Personen– oder Kapitalgesellschaften. Neugründungen als Einzelunternehmen beziehungsweise Bankier werden seit der Novellierung des Kreditwesengesetzes 1976 nicht mehr zugelassen. Kreditinstitute in Deutschland: Großbanken, Universalbanken, Sparkassen und Landesbanken, Bausparkassen, Genossenschaftsbanken, Spezialbanken, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Zweigstellen ausländischer Banken sowie Direktbanken.