Awareness Marketing

Awareness kommt aus dem englischen und bedeutet Bewusstsein. Beim Awareness Marketing geht es geht also lapidar gesagt um „Bewustseins (bildendes) Marketing“.
Beim Awarness Marketing geht es um die Bewustseinsbildung in den Köpfen der potentiellen Kunden.
Mittels einer Marketingstrategie wird das Produkt bzw. die Dienstleistung dem Kunden ins Gedächnis geholt und es wird ein Bewustsein über das Produkt bzw. Dienstelsitung gebildet.

Die größten Erfolge beim Awareness Marketing erziehlt man mit Marektingkampagnen die Aufregen und in Erinnerung bleiben wie zB. die Benetton Kampagne.

AAA – American Accounting Association

AAA ist die Abkürzung für American Accounting Association. Accounting kommt aus dem englischen und bedeutet in diesem Zusammenhang soviel wie Rechnungswesen.
Aus diesem hintergrund haben sich 1916 ca. 12.000 amerikanische Hochschullehrer zusammengeschlossen um.
Die Gesellschaft gibt eine zum Thema Accounting bzw. Rechnungswesen führende Zeitschrift – die „Accounting Review” heraus.

Business Impact Analyse

Die Business Impact Analyse wird zur Analyse der Ressourcen, die für Prozesse in einer Organisation nötig sind.

Die Business Impact Analyse zeigt auch an, welche Auswirkungen der Ausfall einer Ressource in der Prozesskette bewirkt.

Aufgaben der Business Impact Analyse:
– Darstellung der Priorität eines Prozesses im Unternehmen
– Auswirkungen bei Ausfall von Ressourcen in der Prozesskette
– Bewertung des Risikos bei Störungen der Prozesse
– Durchlaufzeiten bei gestörten Prozessen
– Darstellung der Zeit zur Wiederherstellung der Prozesse bei Ausfall von Ressourcen

Geschäftsmodellanalyse

Die Geschäftsmodellanalyse betrachtet das Geschäftsmodell gesamtheitlich.

Um ein Geschäftsmodell zu analysieren müssen die Teilaspekte des Geschäftsmodell betrachtet werden – nämlich Nutzenversprechen, Wertschöpfungskette und Ertragsmodell.

Beispiele für Instrumente zur Bewertung des Nutzenversprechen
Konkurrenzanalyse zur Erhebung der Wettbewerbsvorteile
Marktanalyse
– Abschätzung der Marktgröße, Marktvolumen, Marktpotential
Produktlebenszyklus und Portfolioanalyse
SWOT Analyse

Beispiele für Instrumente zur Bewertung der Wertschöpfungskette
– Geschäftsprozessanalyse
– Workflowanalyse
– Analyse der Beschaffungswege
– Organisationsanalyse
– Business Impact Analyse

Beispiele für Instrumente zur Bewertung des Ertragsmodell
– Umweltanalyse z.B. STEP-Analyse
– Bilanzanalyse
– Analyse der Finanzkennzahlen ( zum Beispiel Struktur des Deckungsbeitrages  )

Geschäftsmodell nach Wirtz

Bei Wirtz gibt es statt den herkömmlichen 3 Teilen des Geschäftmodelles 9 Teilthemen:
– Strategiemodell
– Ressourcenmodell
– Netzwerkmodell
– Kundenmodell
– Marktangebotsmodell
– Erlösmodell
– Leistungserstellungsmodell
– Beschaffungsmodell
– Finanzmodell

Diese Darstellung nach Wirtz hat sich in der Praxis nicht wirklich durchgesetzt.
Praxisnahe wird das Geschäftsmodell in 3 Teilen ( Nutzenversprechen, Wertschöpfungskette, Ertragsmodell ) dargestellt.

 

Personalbedarfsrechnung

Unter dem Begriff Personalbedarfsrechnung sind verschiedene Maßnahmen zusammengefasst, mithilfe derer der zukünftige Bedarf an Mitarbeitern und Führungskräften in einem Unternehmen ermittel werden kann. Dabei handelt es sich um ein Teilgebiet der Personalplanung sowie ein praktisches Aufgabengebiet der Betriebsführung.

Grundsätzlich wird der Personalbedarf zum einen auf qualitativer, zum anderen auf quantitativer Basis erhoben. Bei der Planung nach Qualität werden die künftigen notwendigen Qualifikationen ermittelt, während bei der Planung nach Quantität lediglich die Anzahl ermittelt wird (meist zu statistischen Zwecken).

Allgemein kann folgende Formel zur Berechnung des Personalbedarfs angewandt werden:

Bz (Zukünftiger Personalbestand) = Ba (aktueller Bestand) + Z (Zugänge) – A (Abgänge)

Entsprechend der Zielsetzung der Rechnung müssen verschiedene Arten von Personalbedarf unterschieden werden. Der durch ausscheidende Mitarbeiter verursachte Bedarf ist der „Ersatzbedarf“. Durch Kündigung, Pensionierung oder Tod frei gewordene Stellen müssen mit neuen Mitarbeitern ersetzt werden. Darüber hinaus gibt es den „Neubedarf“. Er bezeichnet den Bedarf zur Personalerweiterung, der über den momentanen Bestand hinausgeht. Ursächlich können hier Arbeitszeitverkürzungen, Hochkonjunktur oder Erhöhung der Betriebskapazität zugrunde liegen.

Demgegenüber steht die Personaleinschränkung, der sogenannte „Minderbedarf“, der einen Rückgang des Personals bezeichnet, wie er beispielsweise nach Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturkrisen vorkommt. Der gefürchtete Personalüberschuss wird auch als „Freistellungsbedarf“ bezeichnet. Manchmal bleibt einem Unternehmen keine andere Möglichkeit, als Personal abzubauen. So kann dies durch Absatzschwierigkeiten der Fall sein, Betriebsstillegungen, Filialschließung oder Produktionseinschränkung.

Zusätzlich gibt es Arten von Bedarf, die fast nur in bestimmten Berufszweigen vorkommen. So zum Beispiel der „Reservebedarf“, bei dem zusätzlich zum Stammpersonal weitere Mitarbeiter beschäftigt werden müssen, nach denen nur in Notsituationen akuter Bedarf besteht. Bekanntestes Beispiel ist hier die „Rufbereitschaft“ bei der Feuerwehr. Zuletzt gibt es noch den „Zusatzbedarf“, der Personal bezeichnet, welches nur kurzfristig benötigt wird, beispielsweise wegen saisonalem Bedarf wie bei der Weinernte.

Zur Personalbedarfsrechnung an sich gibt es verschiedene Methoden. Die am leichtesten umzusetzende Methode ist das einfache Schätzverfahren, dessen Grundlage der Absatzplan ist. Hier lässt sich der Schätzende rein durch Erfahrung und Intuition leiten. Für aufwändigere Schätzungen werden auch teilweise Expertenbefragungen durchgeführt und verschiedene Simulationstechniken angewandt. In der Praxis wird dieses Verfahren aufgrund seiner Unkompliziertheit meist in kleinen Betrieben genutzt.

Bei der Trendexploratoin werden Zahlenwerte eines längeren, betrieblich stabilen Zeitraumen als Basis genommen und in die Zukunft fortgeschrieben.  Diese Methode eignet sich insbesodnere für Unternehmen, die kontinuierliche Absatz- und Produktionsentwicklungen aufzuweisen haben.

Wenn zwischen verschiedenen Bezugsgrößen (wie der Verkaufsfläche) und dem Personalbedarf ein unmittelbarer und eindeutiger mathematischer Zusammenhang besteht, ist es sinnvoll, auf Regressionsrechnung zurückzugreifen. Hier werden aus der Entwicklung dieser Bezugsgrößen Rückschlüsse auf den zu erwartenden Bedarf an Personal gezogen.

Tarifautonomie

Tarifautonomie umfasst das in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verankerte Recht der eigenständigen Regelung von Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen. Es ist das Recht der Verbände des Arbeitsmarktes (Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen zu treffen, insbesondere betrifft dies z.B. Tarifverträge über das Arbeitsentgelt. Das Aushandeln von letzteren ist deshalb verfassungsrechtlich garantiert, da es ein wesentlicher Zweck von Koalitionen ist und somit Teil der Koalitionsfreiheit darstellt.

Neben dem autonomen Abschluss von Tarifverträgen sind auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss ebensolcher Tarifverträge gerichtet sind, verfassungsrechtlich geschützt. Eingeschränkt werden kann die Tarifautonomie nur dann, wenn es für den Schutz von Grundrechten Dritter unerlässlich ist oder wenn das Bundesarbeitsgericht entsprechende Grundsatzentscheidungen vornimmt.

Konkretisiert wird das Konzept im sogenannten Tarifvertragsgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen festhält sowie die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit der Vertragsparteien klärt. Im Tarifvertrag werden Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien geregelt sowie Rechtsnormen festgelegt, die den Abschluss, den Inhalt und das Beenden von Arbeitsverhältnissen betreffen. Auch betriebsverfassungsrechtliche und betriebliche Inhalte können durch die Rechtsnormen im Tarifvertrag geordnet werden.

Arbeitgeber sind rechtlich gesehen lediglich dazu verpflichtet, die Mitglieder des tarifgebundenen Verbandes zu den vereinbarten Bedingungen zu beschäftigen. In den meisten Fällen werden jedoch auch Nichtmitgliedern solche Bedingungen gewährt, da sie durch eine Schlechterstellung zum Eintritt in die Gewerkschaft motiviert würden. Sind besimmte Voraussetzungen gegeben, kann eine Partei des Tarifvertrages auch beim Bundesminister für Arbeit und Soziales beantragen, dass ein bestimmter Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, womit im jeweiligen Geltungsbereich auch Nichtmitglieder der Parteien gebunden würden.

Die Tarifautonomie kann in ihrer Praxis auch als direkte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips gesehen werden. Den Tarifvertragsparteien wird eine wirtschaftspolitische Kompetenz eingeräumt, in der der Staat, der ja weiterhin die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt, sich zwar weiter als übergeordnete Einheit wahrnimmt, es jedoch nicht als seine Aufgabe sieht, Lohn- und Arbeitsbedingungen festzusetzen. Stattdessen überlässt er dies in Form einer „staatlichen Sanktionsleihe“ den mit der Materie vertrauten Parteien.

Konsumentenrente

Die Konsumentenrente ist ein wichtiger Begriff in der Haushaltstheorie, der auf Alfred Marshall (1890) und Jules Dupuit (1840) zurückgeht. Er bezeichnet die Differenz aus dem Preis, den ein Konsument aufgrund aktueller Marktverhältnisse für ein Produkt zahlen muss (Marktpreis; auch Gleichgewichtspreis), und dem Preis, den er für das Gut zu zahlen bereit wäre (Reservationspreis). Demgegenüber steht die Produzentenrente, mit der die Konsumentenrente gemeinsam einen wesentlichen Baustein zur Bestimmung der Ökonomischen Wohlfahrt bildet.

In der Praxis würde das folgendermaßen aussehen: Verkauft Ihnen jemand ein Ein-Euro-Stück für 60 Cent, haben Sie dabei 40 Cent gutgemacht, vorausgesetzt Sie wären auch bereit gewesen, bis zu einem Euro zu zahlen (was vermutlich der Fall gewesen wäre – dann hätten Sie ja nichts verloren). Diese 40-Cent-Spanne würde man in dem Falle als Konsumentenrente bezeichnen.

Dieser Wert kann entweder für Einzelpersonen oder für einen gesamten Markt bestimmt werden. Letzteres ist möglich, wenn man alle individuellen Konsumentenrenten addiert, womit man ein Maß der aggregierten Konsumentenrente in einem Markt erhält. Der Wert ist umso höher, je vollkommener und freier die Möglichkeiten der Konkurrenz auf dem Markt sind. So lässt sich quasi messen, welchen Gesamtvorteil die Konsumenten beim Güterkauf erzielen.

Die Berechnung der Konsumentenrente hat verschiedene Vorteile. Sie hilft beispielsweise in Verbindung mit der Produzentenrente, die Vorteile und Kosten von alternativen Markstrukturen und staatlichen Eingriffen zu bewerten, die das Verhalten von Unternehmen und Konsumenten beeinflussen. Addiert man die aggregierte Konsumentenrente zur aggregierten Produzentenrente, erhält man als Ergebnis die sogenannte „Ökonomische Rente“ – die Wohlfahrt der Gesellschaft. Sie wird also als Maßstab für das Wohlergehen der Nachfrager verstanden, indem sie den Nutzenüberschuss über die Ausgaben benennt.

Je geringer der Gleichgewichtspreis ist, desto besser geht es den Konsumenten und desto mehr Konsumentenrente bleibt ihnen. Steigt jedoch der Gleichgewichtspreis, verlieren die Konsumenten an Rente. Dies ist auf die verminderte Nachfrage zurückzuführen. Aus Gütern, die nicht erworben werden, kann natürlich auch keine Rente resultieren.

Haushaltstheorie

In der Wirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, insbesondere in der Mikroökonomie, hat sich die Haushaltstheorie als eigenständige, grundlegende Disziplin herauskristallisiert. Sie dokumentiert und analysiert die wirtschaftlich orientierten Entscheidungen von privaten Haushalten und Konsumenten.

Im Vordergrund steht dabei stets die Befriedigung ideeller und materieller Bedürfnisse der Konsumenten, die grundsätzlich als eigentlicher Zweck wirtschaftlichen Handelns verstanden wird, da das eine zwangsläufig aus dem anderen resultiert. Der Nutzen dieses Handelns im wirtschaftlichen Sinne ist umso größer, je besser diese Bedürfnisse befriedigt werden können. 

Einzelne Haushalte setzten dabei in der Bedürfnisbefriedigung verschiedene Präferenzen, die von Konsument zu Konsument unterschiedlich sind. Manchen Gütern wird mehr Nutzwert zugewiesen als anderen, und auch eine Kombination verschiedener Güter kann hinsichtlich ihres Nutzen besser sein als eine andere. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Haushalt bzw. jeder Konsument eine andere sogenannte Präferenzordnung besitzt, nach der er sich richtet.

Anhand des Verhältnisses zwischen der Menge der Güter und ihrem jeweiligen Nutzen lässt sich diese Präferenzordnung zum einen in einer sogenannten Nutzenfunktion darstellen, und zum anderen auf Indifferenzkurven graphisch abbilden.

Das Hauptziel eines jeden Konsumenten besteht grundsätzlich darin, die Befriedigung seiner Bedürfnisse zu maximieren. Dies alles erfolgt natürlich stets im Rahmen eines ihm zur Verfügung stehenden Budgets und auf der Basis von rationalen Entscheidungen. Die Konsummöglichkeiten eines Haushaltes befinden sich unter bzw. auf der Budgetgerade.

Um dieser maximalen Bedürfnisbefriedigung nachzukommen, muss jeder Konsument zwei grundlegende Beschlüsse fassen: Einen Nachfragebeschluss und einen Angebotsbeschluss. Beide sind wechselseitig voneinander abhängig, da sie einen Einfluss auf das Budget, das zur Verfügung steht, ausüben.

Mit diesem Budget fragt der Konsument auf dem Markt Güter nach, und zwar stets in der Menge und Kombination, wie sie ihm persönlich den größtmöglichsten Nutzen verschaffen. Die Auswahl steht natürlich immer im Kontext der jeweiligen Güterpreise auf dem Markt sowie des verfügbaren Einkommens. Der Zusammenhang zwischen Güterpreisen und Nachfrage wird als Preiselastizität bezeichnet, der zwischen Nachfrage und Einkommen als Einkommenselastizität.

Die Angebotsentscheidung hingegen definiert sich durch die beiden Faktoren Kapital und Arbeit, die von jedem Haushalt auf den Produktionsmärkten angeboten werden. Dabei gibt es stets eine individuelle Arbeitsangebotsfunktion, was bedeutet, dass jeder Konsument selbst entscheidet, inwiefern er seine Zeit in Arbeitszeit und Freizeit aufteilt, das heißt wieviel Arbeit er auf dem Produktionsmarkt anbieten will. Zum anderen fällt er diese Entscheidung ebenso bezüglich seines Kapitals, also die Aufteilung seines Budgets auf Ersparnis und Konsum (sog. intertemporales Nutzenmaximierungssystem).

 

 

 

Mehrliniensystem

Das Mehrliniensystem basiert auf dem Prinzip der Pluralität der Auftragserteilung. Es kennzeichnet sich dadurch, dass jeder Mitarbeiter bzw. jede Instanz einer Organisation mehrere Vorgesetzte bzw. übergeordnete Instanzen hat, sodass es in der Praxis zu Doppel- und Mehrfachunterstellungen kommt.

Das Mehrliniensystem geht zurück auf Frederick Winslow Tylor (ein Zeitgenosse Fayols, der das Einliniensystem entworfen hat). Er entwickelte das sogenannte Funktionsmeistersystem, bei dem ein Universalmeister von mehreren Funktionsmeistern ersetzt wird. Voraussetzung jedoch ist, dass letztere auf ihrem Gebiet hochqualifiziert sind und nur Anweisungen geben, die ihren Fachbereich betreffen.

Durch die Tatsache, dass jede untergeordnete Stelle von mehreren übergeordneten Stellen Weisungen erhalten kann, wird durch das Konzept des Mehrliniensystems das Prinzip des kürzesten Weges realisiert. Ein Mitarbeiter kann sich nun direkt an einen betroffenen Spezialisten wenden. Kürzere Anlernzeiten für neue Mitarbeiter sowie eine wesentlich höhere Problemlösungskapazität sind nur zwei der positiven Auswirkungen auf den Gesamtkomplex. Weisungen gehen ohne Umwege den direkten Informationsweg zu einem Spezialisten mit entsprechender Fachautorität.

Nicht immer erweist sich jedoch das Mehrliniensystem als sinnvolle Organisationslösung. Bisweilen können Probleme bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen entstehen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Fehlerzuweisung durch mangelnde Kontroll- und Nachverfolgungsmöglichkeiten oft nicht mehr möglich ist. Ferner besteht die Gefahr, dass sachliche Konflikte durch Kompetenzüberschneidungen in den persönlichen Konfliktbereich ausufern.

Aufgrund dieser Risiken wird das Mehrliniensystem zumeist in Kleinunternehmen und Personengesellschaften angewandt. Insbesondere zum Beispiel in handwerklichen Betrieben, in denen eine eindeutige Trennung technischer und kaufmännischer Verantwortlichkeiten nötig ist, jedoch das Risiko von Reibungsverlusten durch Kompetenzstreitigkeiten minimal ist.

Im Gegensatz zum Mehrliniensystem steht das Einliniensystem.