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Business Survival

Business Survival ist ein neumodischer Begriff, der durch eine strategische Herangehensweise an neue Geschäftsideen und Geschäftsmodell ist. Besonders im englischsprachigen Raum ist das Business Survival etabliert – es werden auch Seminare und sogenannte Baukastensysteme „Business Survival Kits“ angeboten. Dabei werden Businesspläne neu erarbeitet bzw. bestehende auf die Machbarkeit geprüft.

Survival – ein ausgeborgtes Wort?

Unter Survival versteht man eigentlich das Überleben in der Natur oder in Krisensitationen. Doch nach und nach hat sich der Begriff auch im Business eingebürgert und gefestigt. Besonders im Bereich der Existenzgründung wird „Business Survival“ gerne als Service verkauft. 

Das Anpassen von bestehenden Businessplänen oder bereits etablierten Unternehmen ist im Business Survival das Hauptthema schlechthin. Mehr Wachstum und Gewinnung von Marktanteilen bei Start-Up Unternehmen kann durch gezieltes Consulting natürlich verbessert und erreicht werden. Dazu bieten Business Survival Agenturen Dienstleistungen in Beratung, Planung und Umsetzung an. Auch das dazu gehörige Projektmanagement für die Implementierung von Aktionen aus der Machbarkeitsstudie und Strategieentwicklung werden oft für Start-Up Firmen angeboten und werden immer beliebter ( Schließlich macht das Outscouring an Experten mit Erfahrung und Know-How auch tatsächlich Sinn.

Stufenprogramm im Business Survival

Wer als Unternehmen im Konkurrenzkampf überleben und wachsen möchte braucht einen Plan – und zwar einen gut durchdachten Plan. Mit einer strukturierten Vorgehensweise kann dieser Plan Schritt für Schritt erarbeitet werden. In jeder Stufe wird der Fokus auf ein anderes Gebiet im Geschäft gelenkt um so ein gesamtes Bild des Modells zu erhalten. Zum Beispiel ist ein wichtiger Bestandteil über das „Überleben“ eines Unternehmens oder Produktes das klare Differenzierungsmerkmal oder auch USP genannt. Der USP muss aber im Zuge des Stufenplans erst erarbeitet ( sofern nicht schon vorhanden ).

Budget

Budget: Ein in Geldbeträgen formulierter Plan

In der Betriebswirtschaft ist die Budgetierung wichtiges Planungs- und Kontrollinstrument. Unternehmen, die ein festes Budget (Etat) für sämtliche Kostenarten, Kostenstellen, Waren-, Materialeinsatz, Marketing, Investitionen, finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten planen, verschaffen sich bereits im Vorhinein einen Überblick über zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Denn wird veranschlagtes Budget den erwarteten Einnahmen gegenübergestellt, ergibt sich daraus, ob diese Einnahmen alle Ausgaben decken werden. Anders ausgedrückt: Das Verhältnis zwischen Input und Output wird offenbar. In der Planungsphase erhalten Profitcenter, Abteilungen, Filialen und einzelne Mitarbeiter ihr Budget für alle Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In weiterer Verdichtung entsteht durch die Budgetierung jeder Kostenart für jede einzelne Kostenstelle der Planwert Kosten gesamt. Ebenso verhält es sich mit relativ berechenbaren Ertragskennziffern wie Umsatz (Verkaufserlös) und Zinserträge sowie letztendlich des Gewinns.

Allerdings kann nicht jedem geplanten Budget ein geldwerter Zielerreichungsgrad sozusagen auf der Haben-Seite zugeordnet werden. Das betrifft unter anderem den Werbeplan eines Unternehmens, aber auch der Anteil beispielsweise des Rechnungswesens am erreichten Umsatz oder Unternehmensgewinn kann nicht in Geldbeträgen ausgedrückt werden, obwohl ein Budget beispielsweise für die Kostenstelle Buchhaltung in den Planpositionen Personal- oder Büromaterialkosten existiert. Bezüglich der Budgetierung nimmt der Bereich Marketing trotz des nicht-wirkungsgestützten Zusammenhangs zwischen Budgethöhe und Zielerreichungsgrad breiten Raum ein. Um ein Gesamtbudget Werbung planen zu können, erstellen erfolgreiche Unternehmen einen Werbeplan, der sich in der Praxis jedoch an unterschiedlichen Planungskennziffern orientiert.

Das Budget als planbarer Etat, Finanzplan, Kostenvoranschlag, Kalkulation findet zudem im Gesundheitswesen, Kreditwesen, Wertpapierhandel, der Versicherungswirtschaft Anwendung. Auch eine Schuldnerberatung stellt Budgets zusammen, die den Schuldenabbau forcieren sollen.

Business Process Reengineering (BPR)

Business Process Reengineering als Managementklassiker nicht unumstritten

Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmensberater Michael Hammer brachte in den 1990er Jahren zusammen mit James Champy die Ideen des Reengineerings auf. In Aufsätzen und Büchern machten sie die These des Business Process Reengineerings bekannt, wonach bisherige Strukturen und Betriebsabläufe in einem Unternehmen oder einer Organisation infrage zu stellen seien, um durch eine radikale Prozessneugestaltung die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu stärken. Das Konzept Business Process Reengineering verlangt „fundamentales Umdenken“, eine tiefgreifende Analyse sowie anschließende Änderung bestehender Aufbau- und Ablauforganisationen eines Unternehmens / einer Organisation. Vor dem Hintergrund sich umwälzend entwickelnder, moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zielt BPR darauf ab, organisatorische Schnittstellen im Betriebsablauf zu minimieren, um Verbesserungen in bedeutenden, messbaren Leistungsgrößen zu erreichen. Ganzheitlich, also abteilungsübergreifend, sollen sich diese verbesserten Resultate in den Bereichen Qualität, Service, Zeit und Kosten stets an den Kundenanforderungen messen lassen.

Das Managementkonzept Business Process Reengineering erhebt den Kernprozess eines Unternehmens / einer Organisation zum zentralen Strukturierungskriterium. Obwohl es durchaus Berührungspunkte mit positiv verwendeten Methoden beziehungsweise Managementkonzepten zur Geschäftsprozessoptimierung wie beispielsweise Controlling oder Benchmarking gibt, ist das BPR heutzutage umstritten.

Nicht immer erstrebenswerte Personaleinsparungen auch im mittleren Management, teilweise Negierung bestehender Erfahrungswerte in Unternehmen/Organisationen sowie das Vernachlässigen notwendiger Mitarbeiterlernprozesse sind markante Kritikpunkte am Business Process Reengineering (BPR).

Buffer Stock

Buffer Stock ist die international gängige Bezeichnung für Vorratslager für Rohstoffe.

Buffer Stocks sind Ausgleichslager

Die angelegten Rohstofflager sind als Buffer für Nachfrage bzw. Angebotsschwankungen wichtig.
Mit den Vorräten in den Lagern kann zum Beispiel bei Lieferengpässen die Versorgung sichergestellt werden, aber auch der Preis stabil gehalten werden.

Ziele der Buffer Stocks

Konkret gibt des 2 Stabilisierungsziele:
– Stabilisierung des Preises
– Stabiliserung des Angebots

Preisstabilität: Rohstoffe werden bevorratet, um bei Preissteigerungen mit Verkäufen das Angebot zu erhöhen und somit den Preis zu reduzieren. Dieses Strategie kann nur erfolgreich sein, wenn die gelagerte Menge einen ausreichenden Anteil am Weltmarkt für den Rohstoff aufweist. In der Vergangenheit wurde versucht, mit Verkauf von Rohöl aus Buffer Stocks den Weltmarktpreis für Rohöl zu reduzieren. Jedoch waren die verkauften Mengen dermaßen gering, dass keine nennenswerten Auswirkungen am Weltmarkt erkennbar waren

stabiles Angebot: Um bei Lieferengpässen mit einem Vorrat an strategisch wichtigen Rohstoffen die Versorgung der Gesellschaft und Wirtschaft sicherzustellen, werden strategische Buffer Stocks angelegt.
Beispiel war die Gaskrise zwischen Russland und der Ukraine. Europa wurde im Winter nicht weiter mit Erdgas beliefert. Doch die strategischen Vorratslager in Deutschland und Österreich waren in der Lage Lieferengpässe zu verhindern. 

Börsenhandel-Zulassung

Grundlagen für eine Börsenhandel-Zulassung

a) Das Legitimieren gewerbebetreibender Personen- oder Kapitalgesellschaften zur Teilnahme am Börsenhandel:

Nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise gewerbetreibende Personen- oder Kapitalgesellschaften sind jede natürliche oder juristische Person, die erlaubte Tätigkeiten auf selbstständiger Basis, dauerhaft und mit Gewinnabsicht ausüben. Für die Börsenhandel-Zulassung regelt das Börsengesetz (BörsG) § 19 Voraussetzungen, die ein Gewerbebetrieb zur Teilnahme am Börsenhandel erfüllen muss. Ausnahmen bilden Warenbörsen und Abweichungen vom geforderten Eigenkapital gibt es für in besagtem Gesetzesparagraf aufgeführte Unternehmen (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, etc.).

b) Die Genehmigung, als Börsenhändler/Börsenmakler tätig zu sein:

Börsenhändler/Börsenmakler haben eine ausreichende berufliche Qualifikation, also eine geeignete Berufsausbildung, zudem sind sie zuverlässig und eine mit der Führung der Unternehmensgeschäfte betraute Person oder der Geschäftsinhaber selbst. Börsenhandel-Zulassungen reglementieren ein jeweiliger Börsenvorstand, eine Börsenordnung, beispielsweise die Frankfurter Wertpapierbörse, zudem die Prüfungskommission einer Börse durch bestimmte Zulassungsbedingungen. Berufskategorien: Börsenhändler/Börsenmakler, freie Makler, Broker, Skontroführer.

c) Die Anerkennung von Wertpapieren als zum Börsenhandel zugelassen:

Geht es um die Börsenhandel-Zulassung von Wertpapieren tritt das Unternehmen als Emittent auf, welcher eine Emission anstrebt. Der Emittent stellt gemeinsam mit einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder anderem nach dem Kreditwesengesetz (KWG) tätigem Institut den Zulassungsantrag zum Börsenhandel schriftlich. In Deutschland regelt die Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV) eine angestrebte Börsenhandelzulassung von Wertpapieren. Das Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG, kurz Wertpapierhandelsgesetz) ist Bestandteil des Handelsgesetzbuchs (HGB). Eine weitere unabdingbare Voraussetzung ist ein Verkaufsprospekt, der auf Grundlagen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) oder im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) veröffentlicht wird.

Trotz unterschiedlicher Betrachtungsweisen wird deutlich, dass die jeweilige Börsenhandel-Zulassung gleichzeitig Zugangs- sowie Handelsberechtigung zur beziehungsweise an einer Wertpapierbörse darstellt.

Backtesting

Backtesting: Simulierter Handel auf der Grundlage historischer Daten

Analysten verwenden Backtesting wenn es um Marktrisikomodelle geht. Dabei kann mit diesem Verfahren ein Vergleich über die Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten im Verhältnis zu den tatsächlich eingetretenen Kreditausfällen vorgenommen werden. Händlern und Investoren bietet Backtesting die Möglichkeit, Trading-Strategien oder analytische Marktrisikomodelle vor der Einführung zu interpretieren und gegebenenfalls zu optimieren. Backtesting leistet zum überwiegenden Teil eine entsprechende Software. Auf der Grundlage historischer Kursdaten werden Handelsstrategien zurückgetestet, um deren Spezifikationen und Performance im Vergleich mit Prognosen zu tatsächlich eingetretenen Ereignissen zu prüfen.

Aus den Bedingungen, Anweisungen und der wachsenden Komplexität des Finanzmarkts ergibt sich die Bedeutung für Backtesting. Denn damit können eine Trading-Strategie statistisch validiert oder Einflussgrößen, zum Beispiel höhere Gleichmäßigkeit, die zwischenzeitlich einen geringeren Verlust bewirkt, optimiert werden.

Allerdings lässt sich im Ergebnis von Backtests die Annahme, eine in der Vergangenheit unbefriedigend funktionierende Performance werde dies wahrscheinlich auch zukünftig tun oder umgekehrt aufgrund verschiedener Marktsituationen nicht allgemeingültig bestätigen. Für den Beweis eines möglicherweise durch Backtesting erfolgreich optimierten Marktrisikomodells bleibt Analysten, Händlern und Investoren allein der Test durch den realen Handel.

Abschließend sei darauf verwiesen, dass Backtesting bei vielen weiteren analytischen Methoden zur Prognose zur Anwendung kommen kann.

Bank Lending Survey

Bank Lending Survey analysiert Kreditvergabeverhalten

Seit 2003 wird der vom Eurosystem konzipierte Bank Lending Survey viermal im Jahr von der EZB innerhalb des Euro-Währungsgebiets unter den BLS-Banken durchgeführt. Bis 2010 stieg die Anzahl der Interviewpartner für die Befragung zum Kreditvergabeverhalten auf 120 Banken. Im ersten Quartal 2011 wurden erstmals Institute aus Estland einbezogen, was die am Bank Lending Survey teilnehmenden BLS-Banken aktuell (Stand: 07/2011) auf 124 erhöhte.

Die nationalen Zentralbanken (NZB) erstellen auf der Grundlage des Bank Landing Surveys der Europäischen Zentralbank landeseigene Zwischenbilanzen. Einerseits gewinnen die nationalen Zentralbanken Erkenntnisse zum Kreditzyklus auf europäischer Ebene im Vergleich zum Kreditvergabeverhalten im eigenen Land und können andererseits nebenher auch ihre Stellung innerhalb des Euro-Währungsgebietes einschätzen.

Der Bank Lending Survey erfragt für jedes Quartal eines Jahres die Bedingungen für Unternehmenskredite, Immobilienkredite, Konsumentenkredite und Darlehen verschiedenster Art im Euro-Raum. Innerhalb jeder Kreditart machen die BLS-Banken Angaben zu Kreditrichtlinien, einzelnen Kreditkonditionen sowie Darlehensstandards. Einflussfaktoren, die auf Kreditnachfrage und Margenentwicklung bei der Kreditvergabe wirken, kommen hinzu.

Mit Zusatzfragen im Bank Lending Survey reagiert die EZB darauf, ob beziehungsweise wie spezielle Situationen an Finanzmärkten bestehende Richtlinien der Banken für Kredite an Unternehmen und private Haushalte in Ländern des Euro-Raums verändern. Beispielsweise reagiert der Bank Lending Survey mit Zusatzfragen auch auf die im Jahr 2007 einsetzende Finanzkrise und daraus resultierenden Auswirkungen hinsichtlich der Eigenkapitalkosten und Refinanzierung bei den teilnehmenden BLS-Banken.

Ergebnisse und deren Auswertung werden in der Bank Lending Survey als schriftlicher Bericht veröffentlicht.

Bankdarlehen

Bankdarlehen: Umgangssprachliches Synonym für Kredit

Bankdarlehen ist die Bezeichnung für eine Form des Kredits. Weil es sich um die am häufigsten vorkommende handelt, wird im allgemeinen Sprachgebrauch Bankdarlehen gleichbedeutend als Kredit bezeichnet. Während das Darlehen allgemein mit der Hergabe von Geld oder vertretbaren Sachen definiert wird, stellt das Bankdarlehen die Beteiligung eines Kreditinstituts bereits dar. Aus einem Bankdarlehensvertrag ergibt sich für das Kreditinstitut die Verpflichtung, die festgemachte Darlehenssumme zum Fixtermin dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Ein Darlehensgeber erbringt seine Leistung in der Gegenwart und wird dadurch zum Gläubiger. Schuldner ist der Darlehensnehmer, welcher vertragliche Gegenleistungen zukünftig erbringt.

Es gibt kurzfristige und langfristige Bankdarlehen, solche für Unternehmen oder private Kunden sowie, beispielsweise bei staatlichen Förderprogrammen, zinsfreie oder zinsverbilligte Darlehen, die jedoch meistens über Geschäftsbanken zu beantragen sind. Modifikationen zwischen Bankdarlehen und sonstigen Finanzierungen sind als Folge der Globalisierung fließend. Denn größeren, weltweit agierenden Unternehmen eröffneten sich mit der direkten Nutzung des internationalen Kapitalmarkts neue Methoden der Finanzierung (Großkredit).

Als Kreditgeber für Bankdarlehen fungieren Kreditinstitute jeglicher Art, was Universalbanken, Geschäftsbanken, Zentralbanken, Bausparkassen oder Spezialbanken, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie ein Bankenkonsortium sein kann. Im Regelfall vergibt jedes Kreditinstitut Bankdarlehen unter Einhaltung üblicher Standards sowie vergleichbarer Richtlinien. Dazu gehören unter anderem: Volljährigkeit des Darlehensnehmers, schriftlicher Kreditantrag, Bonitätsprüfung einschließlich Schufa-Auskunft, gestellte Sicherheiten, Rückzahlungsmodalitäten wie Laufzeit, Tilgung, Zinssätze, Restschuldversicherung; weitere spezifische Kreditkosten sind möglich. Den effektiven Jahreszins ziehen Privatkunden für eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bankdarlehen heran. Kreditinstitute unterliegen insgesamt zwar der Bankenaufsicht, in Deutschland die BaFin, was allerdings in Einzelfällen „Sittenwidrigkeit“ im Kreditgeschäft nicht ausschließen kann.

Rechtlich ordnen sich Bankdarlehen in die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 488 ff.) und des Kreditwesengesetzes (KWG) ein.

Bankrecht

Das Bankrecht umschreibt Rahmenbedingungen

Das Bankrecht im Sinne einer rechtlichen Einordnung der Geldinstitute regelt das allgemeinverbindliche Wirtschaftsrecht, bankengesetzliche sowie aufsichtsrechtliche Direktive. Die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute in Deutschland ist das Kreditwesengesetz (KWG). Im Bankrecht spielt das Bankgeheimnis als wichtige Rahmenbedingung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen jeglicher Rechtsformen eine bedeutende Rolle. In der bundesdeutschen Rechtspraxis gibt es im Gegensatz zum Steuergeheimnis kein gesetzlich geregeltes Bankrecht, welches Giro-, Geschäfts- oder sonstige Konten vor staatlichem Zugriff durch die Finanzbehörde und Finanzämter auf entsprechende Daten schützt.

Breiten Raum nehmen die Vertragsbeziehungen zwischen Bankkunden und Geldinstitut im Bankrecht ein. Die Bereiche Privatkunden oder Geschäftskunden eines Geldinstituts tangieren bankrechtliche Themen wie beispielsweise Kontoart, Verfügungsbefugnis, Kreditverträge, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Kreditkarte, Überweisungen, Lastschriften, Pfändungsschutz sowie Einzugsermächtigungen und vieles mehr. Das Bankrecht beim Girokonto, welches unter anderem jeder Arbeitnehmer zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigt, wird durch einen Girovertrag gewahrt. Neuere, moderne Formen von Geschäftsbereichen wie Online-Banking oder die allgegenwärtige Globalisierung, Stichwort Euro-Zone, setzen voraus, auch fürs Bankrecht zeitnahe Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), weiterführender Gesetze und umfangreicher Reglementierungen streiten aufs jeweilige Bankrecht spezialisierte Rechtanwälte in Zivilprozessen sowie mit Staatsanwaltschaft in Strafprozessen um die Einhaltung oder Wiederherstellung des Rechts.

Bankgeschäfte nach den Rahmenbedingungen des Kreditwesengesetzes sind zum Beispiel: Bankdarlehen, Einlagen- und Depotgeschäft oder sonstige Kapitalanlagen. Das Bankrecht beinhaltet auch Fragen der Genehmigung und Aufsicht unterschiedlicher Kreditinstitute zur beziehungsweise bei der Ausübung von Bankgeschäften. Letztendlich sei darauf hingewiesen, dass es an bundesdeutschen Universitäten Institute für Bankrecht und Bankwirtschaft gibt.

Bankzinsen

Bankzinsen sind eine in Geld zu entrichtende Gegenleistung

Wann es sich bei einer darzubringenden Leistung um Bankzinsen handelt, hängt nicht von der Leistungsbezeichnung, sondern vom wahren wirtschaftlichen Zweck ab. Das Wissen darum ist für eine Finanzbuchhaltung in Unternehmen, die der gesetzlich geregelten Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterliegen, existenziell. Nicht zu den Bankzinsen zählen Kreditkosten wie Gebühren oder Provisionen sowie beispielsweise Bereitstellungszinsen, die bei Bau- oder Immobilienfinanzierung zur Anwendung kommen können.

Die Höhe der Bankzinsen ist als Teil der Vertragsfreiheit gesetzlich nicht begrenzt. Von Zinswucher spricht man, wenn beispielsweise bei Kleinkrediten oder Teilzahlungskrediten die Zinsfreiheit für deutlich überhöhte Bankzinsen missbraucht wird. Wie in der Marktwirtschaft üblich, bestimmen zum großen Teil Angebot und Nachfrage die Zinshöhe. Weil jedoch Zinsniveau sowie eine staatliche Steuerung des Geld- und Kapitalmarkts Verbraucher- oder Sparverhalten und Investitionen durchaus beeinflussen, werden Bankzinsen auf der Grundlage von in Prozent ausgedrückten Zinssätzen berechnet. Derer gibt es allerdings fast unüberschaubar viele, zudem passen sich Zinssätze immer wieder veränderten Weltmarktbedingungen an. Andererseits kann die Höhe der Bankzinsen von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Beispiele: Die Zinssumme wird in einem Betrag geleistet; die Zinssumme wird vor der auszuzahlenden Kreditsumme fällig; die Zinssumme wird vom ungewissen Ausgang einer Unternehmeraktivität abhängig gemacht.

Wichtige Zinssätze, die Bankzinsen maßgeblich beeinflussen, sind unter anderem:
Leitzins, den Zentralbanken (hierzulande: Europäische Zentralbank, EZB) festlegen
– Bank- und Sparkassenzinssätze, wie Kreditzins, Effektivzins, Hypothekenzins, Überziehungszins.

Bankzinsen, die ein Kreditinstitut vom Kreditnehmer zwecks Tilgung erhält, heißen Sollzins. Im umgekehrten Fall sind Spareinlagen-Vergütungen an Bankkunden Habenzinsen. Aus Unternehmersicht erscheinen die bilanzierungspflichtigen Bankzinsen als Aufwendung in der GuV.