Archiv der Kategorie: B

Business Survival

Business Survival ist ein neumodischer Begriff, der durch eine strategische Herangehensweise an neue Geschäftsideen und Geschäftsmodell ist. Besonders im englischsprachigen Raum ist das Business Survival etabliert – es werden auch Seminare und sogenannte Baukastensysteme „Business Survival Kits“ angeboten. Dabei werden Businesspläne neu erarbeitet bzw. bestehende auf die Machbarkeit geprüft.

Survival – ein ausgeborgtes Wort?

Unter Survival versteht man eigentlich das Überleben in der Natur oder in Krisensitationen. Doch nach und nach hat sich der Begriff auch im Business eingebürgert und gefestigt. Besonders im Bereich der Existenzgründung wird „Business Survival“ gerne als Service verkauft. 

Das Anpassen von bestehenden Businessplänen oder bereits etablierten Unternehmen ist im Business Survival das Hauptthema schlechthin. Mehr Wachstum und Gewinnung von Marktanteilen bei Start-Up Unternehmen kann durch gezieltes Consulting natürlich verbessert und erreicht werden. Dazu bieten Business Survival Agenturen Dienstleistungen in Beratung, Planung und Umsetzung an. Auch das dazu gehörige Projektmanagement für die Implementierung von Aktionen aus der Machbarkeitsstudie und Strategieentwicklung werden oft für Start-Up Firmen angeboten und werden immer beliebter ( Schließlich macht das Outscouring an Experten mit Erfahrung und Know-How auch tatsächlich Sinn.

Stufenprogramm im Business Survival

Wer als Unternehmen im Konkurrenzkampf überleben und wachsen möchte braucht einen Plan – und zwar einen gut durchdachten Plan. Mit einer strukturierten Vorgehensweise kann dieser Plan Schritt für Schritt erarbeitet werden. In jeder Stufe wird der Fokus auf ein anderes Gebiet im Geschäft gelenkt um so ein gesamtes Bild des Modells zu erhalten. Zum Beispiel ist ein wichtiger Bestandteil über das „Überleben“ eines Unternehmens oder Produktes das klare Differenzierungsmerkmal oder auch USP genannt. Der USP muss aber im Zuge des Stufenplans erst erarbeitet ( sofern nicht schon vorhanden ).

Bank Lending Survey

Bank Lending Survey analysiert Kreditvergabeverhalten

Seit 2003 wird der vom Eurosystem konzipierte Bank Lending Survey viermal im Jahr von der EZB innerhalb des Euro-Währungsgebiets unter den BLS-Banken durchgeführt. Bis 2010 stieg die Anzahl der Interviewpartner für die Befragung zum Kreditvergabeverhalten auf 120 Banken. Im ersten Quartal 2011 wurden erstmals Institute aus Estland einbezogen, was die am Bank Lending Survey teilnehmenden BLS-Banken aktuell (Stand: 07/2011) auf 124 erhöhte.

Die nationalen Zentralbanken (NZB) erstellen auf der Grundlage des Bank Landing Surveys der Europäischen Zentralbank landeseigene Zwischenbilanzen. Einerseits gewinnen die nationalen Zentralbanken Erkenntnisse zum Kreditzyklus auf europäischer Ebene im Vergleich zum Kreditvergabeverhalten im eigenen Land und können andererseits nebenher auch ihre Stellung innerhalb des Euro-Währungsgebietes einschätzen.

Der Bank Lending Survey erfragt für jedes Quartal eines Jahres die Bedingungen für Unternehmenskredite, Immobilienkredite, Konsumentenkredite und Darlehen verschiedenster Art im Euro-Raum. Innerhalb jeder Kreditart machen die BLS-Banken Angaben zu Kreditrichtlinien, einzelnen Kreditkonditionen sowie Darlehensstandards. Einflussfaktoren, die auf Kreditnachfrage und Margenentwicklung bei der Kreditvergabe wirken, kommen hinzu.

Mit Zusatzfragen im Bank Lending Survey reagiert die EZB darauf, ob beziehungsweise wie spezielle Situationen an Finanzmärkten bestehende Richtlinien der Banken für Kredite an Unternehmen und private Haushalte in Ländern des Euro-Raums verändern. Beispielsweise reagiert der Bank Lending Survey mit Zusatzfragen auch auf die im Jahr 2007 einsetzende Finanzkrise und daraus resultierenden Auswirkungen hinsichtlich der Eigenkapitalkosten und Refinanzierung bei den teilnehmenden BLS-Banken.

Ergebnisse und deren Auswertung werden in der Bank Lending Survey als schriftlicher Bericht veröffentlicht.

Bankdarlehen

Bankdarlehen: Umgangssprachliches Synonym für Kredit

Bankdarlehen ist die Bezeichnung für eine Form des Kredits. Weil es sich um die am häufigsten vorkommende handelt, wird im allgemeinen Sprachgebrauch Bankdarlehen gleichbedeutend als Kredit bezeichnet. Während das Darlehen allgemein mit der Hergabe von Geld oder vertretbaren Sachen definiert wird, stellt das Bankdarlehen die Beteiligung eines Kreditinstituts bereits dar. Aus einem Bankdarlehensvertrag ergibt sich für das Kreditinstitut die Verpflichtung, die festgemachte Darlehenssumme zum Fixtermin dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Ein Darlehensgeber erbringt seine Leistung in der Gegenwart und wird dadurch zum Gläubiger. Schuldner ist der Darlehensnehmer, welcher vertragliche Gegenleistungen zukünftig erbringt.

Es gibt kurzfristige und langfristige Bankdarlehen, solche für Unternehmen oder private Kunden sowie, beispielsweise bei staatlichen Förderprogrammen, zinsfreie oder zinsverbilligte Darlehen, die jedoch meistens über Geschäftsbanken zu beantragen sind. Modifikationen zwischen Bankdarlehen und sonstigen Finanzierungen sind als Folge der Globalisierung fließend. Denn größeren, weltweit agierenden Unternehmen eröffneten sich mit der direkten Nutzung des internationalen Kapitalmarkts neue Methoden der Finanzierung (Großkredit).

Als Kreditgeber für Bankdarlehen fungieren Kreditinstitute jeglicher Art, was Universalbanken, Geschäftsbanken, Zentralbanken, Bausparkassen oder Spezialbanken, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie ein Bankenkonsortium sein kann. Im Regelfall vergibt jedes Kreditinstitut Bankdarlehen unter Einhaltung üblicher Standards sowie vergleichbarer Richtlinien. Dazu gehören unter anderem: Volljährigkeit des Darlehensnehmers, schriftlicher Kreditantrag, Bonitätsprüfung einschließlich Schufa-Auskunft, gestellte Sicherheiten, Rückzahlungsmodalitäten wie Laufzeit, Tilgung, Zinssätze, Restschuldversicherung; weitere spezifische Kreditkosten sind möglich. Den effektiven Jahreszins ziehen Privatkunden für eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bankdarlehen heran. Kreditinstitute unterliegen insgesamt zwar der Bankenaufsicht, in Deutschland die BaFin, was allerdings in Einzelfällen „Sittenwidrigkeit“ im Kreditgeschäft nicht ausschließen kann.

Rechtlich ordnen sich Bankdarlehen in die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 488 ff.) und des Kreditwesengesetzes (KWG) ein.

Bankrecht

Das Bankrecht umschreibt Rahmenbedingungen

Das Bankrecht im Sinne einer rechtlichen Einordnung der Geldinstitute regelt das allgemeinverbindliche Wirtschaftsrecht, bankengesetzliche sowie aufsichtsrechtliche Direktive. Die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute in Deutschland ist das Kreditwesengesetz (KWG). Im Bankrecht spielt das Bankgeheimnis als wichtige Rahmenbedingung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen jeglicher Rechtsformen eine bedeutende Rolle. In der bundesdeutschen Rechtspraxis gibt es im Gegensatz zum Steuergeheimnis kein gesetzlich geregeltes Bankrecht, welches Giro-, Geschäfts- oder sonstige Konten vor staatlichem Zugriff durch die Finanzbehörde und Finanzämter auf entsprechende Daten schützt.

Breiten Raum nehmen die Vertragsbeziehungen zwischen Bankkunden und Geldinstitut im Bankrecht ein. Die Bereiche Privatkunden oder Geschäftskunden eines Geldinstituts tangieren bankrechtliche Themen wie beispielsweise Kontoart, Verfügungsbefugnis, Kreditverträge, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Kreditkarte, Überweisungen, Lastschriften, Pfändungsschutz sowie Einzugsermächtigungen und vieles mehr. Das Bankrecht beim Girokonto, welches unter anderem jeder Arbeitnehmer zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigt, wird durch einen Girovertrag gewahrt. Neuere, moderne Formen von Geschäftsbereichen wie Online-Banking oder die allgegenwärtige Globalisierung, Stichwort Euro-Zone, setzen voraus, auch fürs Bankrecht zeitnahe Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), weiterführender Gesetze und umfangreicher Reglementierungen streiten aufs jeweilige Bankrecht spezialisierte Rechtanwälte in Zivilprozessen sowie mit Staatsanwaltschaft in Strafprozessen um die Einhaltung oder Wiederherstellung des Rechts.

Bankgeschäfte nach den Rahmenbedingungen des Kreditwesengesetzes sind zum Beispiel: Bankdarlehen, Einlagen- und Depotgeschäft oder sonstige Kapitalanlagen. Das Bankrecht beinhaltet auch Fragen der Genehmigung und Aufsicht unterschiedlicher Kreditinstitute zur beziehungsweise bei der Ausübung von Bankgeschäften. Letztendlich sei darauf hingewiesen, dass es an bundesdeutschen Universitäten Institute für Bankrecht und Bankwirtschaft gibt.

Bankzinsen

Bankzinsen sind eine in Geld zu entrichtende Gegenleistung

Wann es sich bei einer darzubringenden Leistung um Bankzinsen handelt, hängt nicht von der Leistungsbezeichnung, sondern vom wahren wirtschaftlichen Zweck ab. Das Wissen darum ist für eine Finanzbuchhaltung in Unternehmen, die der gesetzlich geregelten Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterliegen, existenziell. Nicht zu den Bankzinsen zählen Kreditkosten wie Gebühren oder Provisionen sowie beispielsweise Bereitstellungszinsen, die bei Bau- oder Immobilienfinanzierung zur Anwendung kommen können.

Die Höhe der Bankzinsen ist als Teil der Vertragsfreiheit gesetzlich nicht begrenzt. Von Zinswucher spricht man, wenn beispielsweise bei Kleinkrediten oder Teilzahlungskrediten die Zinsfreiheit für deutlich überhöhte Bankzinsen missbraucht wird. Wie in der Marktwirtschaft üblich, bestimmen zum großen Teil Angebot und Nachfrage die Zinshöhe. Weil jedoch Zinsniveau sowie eine staatliche Steuerung des Geld- und Kapitalmarkts Verbraucher- oder Sparverhalten und Investitionen durchaus beeinflussen, werden Bankzinsen auf der Grundlage von in Prozent ausgedrückten Zinssätzen berechnet. Derer gibt es allerdings fast unüberschaubar viele, zudem passen sich Zinssätze immer wieder veränderten Weltmarktbedingungen an. Andererseits kann die Höhe der Bankzinsen von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Beispiele: Die Zinssumme wird in einem Betrag geleistet; die Zinssumme wird vor der auszuzahlenden Kreditsumme fällig; die Zinssumme wird vom ungewissen Ausgang einer Unternehmeraktivität abhängig gemacht.

Wichtige Zinssätze, die Bankzinsen maßgeblich beeinflussen, sind unter anderem:
Leitzins, den Zentralbanken (hierzulande: Europäische Zentralbank, EZB) festlegen
– Bank- und Sparkassenzinssätze, wie Kreditzins, Effektivzins, Hypothekenzins, Überziehungszins.

Bankzinsen, die ein Kreditinstitut vom Kreditnehmer zwecks Tilgung erhält, heißen Sollzins. Im umgekehrten Fall sind Spareinlagen-Vergütungen an Bankkunden Habenzinsen. Aus Unternehmersicht erscheinen die bilanzierungspflichtigen Bankzinsen als Aufwendung in der GuV.

Behandlungsfehler

Ursachen und Erkennen von Behandlungsfehlern

Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Apotheker, medizinisches Personal sowie Krankenkassen sorgen sich um eine gewissenhafte, fachkundige und zeitgerechte Betreuung von Patienten. Durch Tun oder Unterlassen ärztlichen Handelns kann es zu einem Behandlungsfehler am Patienten kommen, deren Ursachen in höchstem Maße komplex und zahlreich sind: Arbeitsüberlastung, Verwechseln von Patienten oder Medikamenten, unzureichende Kommunikation zwischen behandelnden Fachärzten, Missverständnisse zwischen Arzt und Patient, falsche Medikation oder Medikamentendosierung sowie unzulässiges Übertagen von Verantwortlichkeiten des Arztes beispielsweise auf eine Krankenschwester könnten Behandlungsfehler verursachen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) erfasst jährlich sämtliche Beschwerden, welche hinsichtlich der Arzthaftpflicht von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bearbeitet werden. Bei Kunstfehlern dürfte die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher sein als die bekanntgewordene Anzahl. Einerseits, weil aufgrund ungleichen medizinischen Fachwissens Patienten Behandlungsfehler nicht vermuten. Andererseits steigt bei einvernehmlicher Schadensregulierung zwischen Arzt und Patient die Dunkelziffer.

Um Kunstfehler aufzudecken und Patientenrechte zu wahren, gibt es die Patientenquittung, ärztliche Gutachten, medizinische Sachverständige, auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte, Schlichtungsstellen bei Landesärztekammern sowie gesetzliche und Privatkrankenkassen. Bei einem vermuteten Behandlungsfehler die Krankenkasse einzubeziehen, erweist sich für Durchschnittsversicherte als vorteilhaft.

Konsequenzen für einen Arzt, der zivil- oder strafrechtlich verfolgt wird, haben Behandlungsfehler nur dann, wenn diese zu einem nachweislichen Schaden beim Patienten geführt haben. Die Beweislast liegt beim Patienten, der im Zivilprozess als Kläger auftritt; Schadensersatz kann notwendige Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld einschließen. Beim Kunstfehler wird allgemeinhin zwischen leichtem und grob fahrlässigem Behandlungsfehler differenziert.

Benefit-Segmentierung

Benefit-Segmentierung als Methode differenzierter Marktbearbeitung

Was modernes Marketing und Marktforschung unter Benefit-Segmentierung einordnen, haben Kaufleute innerhalb der heutigen Zielgruppe 30- bis 55-Jähriger noch als Bedarfsforschung oder marktorientierten Warenabsatz kenngelernt. Zielgruppe ist, wenn es um Benefit-Segmentierung geht, ein für Marketing und Marktforschung bedeutungsvoller Ausdruck, was im Folgenden ersichtlich wird:

Benefit-Segmentierung teilt, wie in zeitnaher, progressiver Marktsegmentierung üblich, einen Gesamtmarkt in einzelne Marktsegmente, wobei diese Untergruppen genannten Marktsegmente in ihren Reaktionen auf einen Gesamtmarkt weiter verfeinert (untergliedert) werden. Nutzensegmentierung wird aus merkantiler Deutung eines Gesamtmarkts betrachtet, dieser ist ein Standort ländlicher, städtischer, kontinentaler Art, eine Region, ein Staat, wo jeweils Händler und Dienstleister angesiedelt sind, die mannigfaltige Produkte anbieten.

Marktsegmentierung kann als Ausgangspunkt Kunden oder Produkte meinen und dementsprechend weiter segmentiert (unterteilt) werden. Benefit-Segmentierung als ein Teil der Marktsegmentierung stellt den Nutzen, welchen Konsumenten von Produkten jedweder Art haben, heraus. Das gelingt Marketing-, Marktforschungsexperten in der täglichen Praxis mal mehr, mal weniger überzeugend. Andererseits machen gesättigte Märkte Nutzensegmentierung nicht gerade einfacher, geht es doch innerhalb einer erfolgreichen Benefit-Segmentierung vorrangig auch um die Einführung neuer Produkte.

Dabei sind immer feinere Auswahlkriterien, also spezifizierende Einzelsegmente, man kann sie auch Zielgruppen nennen, heutzutage von mitentscheidender Bedeutung. Je besser Benefit-Segmentierung spezielle Nutzenerwartungen darstellt, umso mehr gleichartige, positive Reaktionen auf ein neues Produkt wird es geben. Zielgruppen können weibliche, männliche Personen, gleiche Altersgruppen, Haushaltsgrößen, Einkommensklassen, Berufsgruppen sein. Bei der Nutzensegmentierung im Tourismusmarketing oder Verkehrsdienstleistungsbereich fallen Vermarktungsstrategien im Zielgruppenbereich Einkommensklassen unterschiedlich aus. Benefit-Segmentierung im Mobilfunkmarkt muss wiederum im Segment Altersgruppen Produktnutzen für jugendliche Konsumenten anders darstellen als für Senioren.

Ein gelungenes Beispiel für Benefit-Segmentierung selbst im schwierigen Bereich Massenmarkt sind alle „Bio“ genannten Waren, die mit klar definiertem Konsumentennutzen Kaufverhalten änderten.

Berichtswesen im Controlling

Vom Berichtswesen im Controlling zu fundierten Unternehmerentscheidungen

In mittelständischen und Großunternehmen hat das Berichtswesen im Controlling als Steuerungsinstrument für die Wirtschaftlichkeit große Bedeutung. Oftmals schlussfolgern Mitarbeiter bis hin zu Führungskräften allein aus dem Begriff Controlling, dass es sich um ein betriebliches Kontrollsystem handle beziehungsweise Controller dementsprechend wohl Kontrolleure seien. Wenngleich nicht völlig von der Hand zu weisen, beispielsweise ist die Kosten-Leistungsrechnung eine wichtige Arbeitsgrundlage für das Berichtswesen im Controlling, stimmt die Annahme, das Steuerungsinstrument hätte eine reine Kontrollfunktion, nicht. Controller erstellen auch kein Zahlenwerk über wirtschaftliche Ist-Werte, sondern sie planen, überwachen und steuern Geschäftsabläufe und üben zum Beispiel mit Soll-Ist-Vergleichen natürlich auch eine unerlässliche Kontrollfunktion aus. Das Berichtswesen im Controlling greift dabei als ein Teil des Rechnungswesens eines Unternehmens auf umfangreiche Daten desselben, also Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Planung und Statistik, zurück.

Anhand von Kennzahlen wie Gewinn, Rentabilität, Deckungsbeitrag o. a. sowie Betriebsabrechnungsbögen, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnungen, Profit Center-Rechnungen, Cashflow-Analysen stellt das Berichtswesen im Controlling strukturierte Informationen fürs Management des Unternehmens zusammen (Management-Informationssystem). Ziel der Tätigkeit des Berichtswesens im Controlling ist die Überwachung und Steuerung der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen. Ausgehend von diesen komprimierten Berichten/Informationen beurteilt das Management Geschäftsentwicklungen und trifft dementsprechende, wegweisende Zukunftsentscheidungen.

Das Berichtswesen im Controlling kann in festgelegten Abrechnungsperioden offenbar machen, dass Ziele nicht zufriedenstellend erreicht, genau erreicht oder gar übertroffen werden. Beispielsweise durch Kostenanalysen oder mittels Soll-Ist-Vergleichen innerhalb sowie zwischen einzelnen Abteilungen, beim Budget, Umsatzziel, der Produktivität oder der Finanzkraft des Unternehmens. Darauf folgen, wiederum erstellt durchs Berichtswesen im Controlling, Abweichungsanalysen, neudefinierte Deckungsbeitragsberechnungen und letztendlich Lösungsvorschläge, die dem Management zur Entscheidung vorgelegt werden. Erwartungsrechnungen, Budgetplanungen, periodische Aktualisierungen, Prognosen zum weiteren Geschäftsverlauf, mögliche Sonderstudien wie Konkurrenz– oder ABC-Analysen komplettieren das Berichtswesen im Controlling.

Bridge Loan

Bridge Loan: Oberbegriff für Vor- und Zwischenfinanzierungen

Zu Transaktionen, bei denen ein Bridge Loan notwendig werden kann, gehören Finanzierungen für Immobilienkauf, Gewerbebauvorhaben, Modernisierung von Wohngebäuden oder Einzelhandelsimmobilien sowie der Eigenheimbau. Beim Immobiliarkredit schützt der bundesdeutsche Gesetzgeber private Immobilienkäufer mit besonderen Verbraucherschutzvorschriften. Spezielle Kreditinstitute wie Leasinggesellschaften, Immobilienfonds-Anbieter, Landes- oder Hypothekenbanken beziehen möglicherweise einen Bridge Loan auch in solche Spezialfinanzierungen ein, die bei langfristiger gewerblicher Immobilienfinanzierung, beispielsweise bei Joint Venture-Finanzierungen, zum Einsatz kommen. Ein Investor beziehungsweise eine Kapitalanlagegesellschaft, die als Investor auftritt, nutzt das Bankdarlehen in Form des Equity Bridge Loan zur Überbrückung eines zwischen Immobilienkauf und dem vorgeplanten Verkauf von Fondsanteilen liegenden Finanzengpasses. Der Erwerb des Anlagegegenstands wird also mit dem Überbrückungskredit, den eine Bank als Darlehen gewährt, finanziert. Die vollständige Einbringung des Eigenkapitals durch alle Investoren, hier mittels Fondsanteilverkauf, ist in diesem Fall die Kreditsicherheit. Darüber hinaus kann ein Equity Bridge Loan Unternehmen zur Vorbereitung eines Börsengangs dienen.

Die Notwendigkeit für einen Überbrückungskredit in Form der Vorfinanzierung ergibt sich beispielsweise bei Baufinanzierungen, und zwar dann, wenn der Bauherr oder Investor die endgültige Finanzierung noch nicht sicherstellen konnte. Der Bridge Loan ist eine typische Vorfinanzierungsart für sich kurzfristig ergebenen Unternehmenserwerb beziehungsweise Immobilienkauf. In der Regel gewährt das vorfinanzierende Kreditinstitut solch kurzfristigen Überbrückungskredit auch nur mit relativ kurzer Laufzeit. Die Zwischenfinanzierung ist der weitaus häufiger vorkommende Bridge Loan. Bei der Planung des Finanzbedarfs wird klar, welche Finanzierungsquellen zum vorbestimmten Zeitpunkt nicht verfügbar sind. Beispielsweise weil Geldanlagen, Sparvertrag, Lebensversicherung noch nicht fällig, der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist. Dann wird der Bridge Loan, hier als Zwischenfinanzierung, zur hilfreichen Finanzierungsquelle.

Budget

Budget: Ein in Geldbeträgen formulierter Plan

In der Betriebswirtschaft ist die Budgetierung wichtiges Planungs- und Kontrollinstrument. Unternehmen, die ein festes Budget (Etat) für sämtliche Kostenarten, Kostenstellen, Waren-, Materialeinsatz, Marketing, Investitionen, finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten planen, verschaffen sich bereits im Vorhinein einen Überblick über zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Denn wird veranschlagtes Budget den erwarteten Einnahmen gegenübergestellt, ergibt sich daraus, ob diese Einnahmen alle Ausgaben decken werden. Anders ausgedrückt: Das Verhältnis zwischen Input und Output wird offenbar. In der Planungsphase erhalten Profitcenter, Abteilungen, Filialen und einzelne Mitarbeiter ihr Budget für alle Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In weiterer Verdichtung entsteht durch die Budgetierung jeder Kostenart für jede einzelne Kostenstelle der Planwert Kosten gesamt. Ebenso verhält es sich mit relativ berechenbaren Ertragskennziffern wie Umsatz (Verkaufserlös) und Zinserträge sowie letztendlich des Gewinns.

Allerdings kann nicht jedem geplanten Budget ein geldwerter Zielerreichungsgrad sozusagen auf der Haben-Seite zugeordnet werden. Das betrifft unter anderem den Werbeplan eines Unternehmens, aber auch der Anteil beispielsweise des Rechnungswesens am erreichten Umsatz oder Unternehmensgewinn kann nicht in Geldbeträgen ausgedrückt werden, obwohl ein Budget beispielsweise für die Kostenstelle Buchhaltung in den Planpositionen Personal- oder Büromaterialkosten existiert. Bezüglich der Budgetierung nimmt der Bereich Marketing trotz des nicht-wirkungsgestützten Zusammenhangs zwischen Budgethöhe und Zielerreichungsgrad breiten Raum ein. Um ein Gesamtbudget Werbung planen zu können, erstellen erfolgreiche Unternehmen einen Werbeplan, der sich in der Praxis jedoch an unterschiedlichen Planungskennziffern orientiert.

Das Budget als planbarer Etat, Finanzplan, Kostenvoranschlag, Kalkulation findet zudem im Gesundheitswesen, Kreditwesen, Wertpapierhandel, der Versicherungswirtschaft Anwendung. Auch eine Schuldnerberatung stellt Budgets zusammen, die den Schuldenabbau forcieren sollen.