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Kreditfinanzierung

Kreditfinanzierung ist Kapitalbeschaffung durch Aufnahme eines Kredits

Die Beschaffung, Bereitstellung und Rückzahlung finanzieller Mittel für Investitionen wird in hohem Maße durch Kreditfinanzierung bewerkstelligt. Der Ausdruck Kreditfinanzierung ist umgangssprachliches Synonym für den Fachbegriff Fremdfinanzierung. Und zwar deshalb, weil jede Kreditfinanzierung die Beschaffung fremden Kapitals von Banken oder sonstigen Kapitalgebern (Gläubigern) ist. Nach Vergleichen der am Finanzmarkt befindlichen Kreditangebote wird die Überlassung von Geld in aller Regel auf der Grundlage eines entsprechenden Kreditvertrags erfolgen, zudem wird die Bereitstellung des Kapitals im Fall der Kreditfinanzierung größtenteils erfolgsunabhängig gewährt. Zur Definition des Fachbegriffs Fremdfinanzierung gehört auch, dass es sich um Geldmittel / Kapital handelt, welches stets für eine begrenzte Zeit von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristige Fremd-, Kreditfinanzierung hat eine durchschnittliche Fristigkeit (Zeitraum) von bis zu neunzig Tagen, mittelfristige beginnt etwa ab neunzig Tagen und reicht bis zu vier Jahren. Über diesen Zeitraum hinaus handelt es sich um langfristige Kreditfinanzierungen, wie sie beispielsweise Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekarkredit, Schuldscheindarlehen, verzinsliche Wertpapiere, etc. sein können. Im Geschäftsbereich von Unternehmen, Konzernen und Selbstständigen zählen überdies auch Kontokorrent- oder Lieferantenkredit zu den Arten der Kreditfinanzierung.

Demzufolge ist jeder Dispositionskredit im Privatkundengeschäft der Banken ebenfalls eine Kreditfinanzierung. Im Unterschied zur oben erwähnten zeitlichen Begrenzung der Fremdfinanzierung sind Kontokorrent respektive Dispositionskredit Regelausnahmen, weil diese überwiegend auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Fällige Zinsen, Tilgung, sonstige Kreditkosten unterscheiden sich nach Kreditgeber, Kreditart, Laufzeit, Bonität des Kreditnehmers und den gestellten Sicherheiten. Eine Kreditfinanzierung kann heutzutage auch über das Internet realisiert werden.

Kreditinstitute

Kreditinstitute haben die Fähigkeit der direkten Geldschöpfung

Zu Tätigkeiten von Kreditinstituten zählen unter anderem Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln, wozu insbesondere Kredite, Darlehen und Finanzierungen gehören, Abwicklung des baren/bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Einlagen-, Depot-, Emissionsgeschäfte, Wertpapier– und Devisenhandel. Kreditinstitute sind Mittler zwischen Wirtschaftseinheiten, der Begriff schließt Privathaushalte ein, wenn Leistungen ausgetauscht werden, die der Zwischenschaltung von Geld/Zahlungsmitteln bedürfen. Kreditinstitute haben deshalb die Fähigkeit direkter Geldschöpfung, weil über die Kreditgewährung auf direktem Weg Geld in Umlauf gebracht wird.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr setzt ein entsprechendes Bankkonto (Giro-, Gehalts-, Geschäftskonto) voraus, das Bankkunden (Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne) bei einem selbstgewählten Kreditinstitut beantragen, eröffnen und anschließend führen. Das jeweilige Kreditinstitut verwaltet die Bankkonten ihrer Kunden, im Weiteren können es übers Giro-, Gehalts- und Geschäftskonto hinaus beispielsweise Festgeld-, Tagesgeldkonto, Sparkonto, Kreditkonto oder Spendenkonto sein. Guthaben auf Bankkonten werden Sichteinlagen genannt. Eine der großen Aufgaben von Kreditinstituten besteht auch darin, stets über soviel Bargeld zu verfügen, dass sie berechtigten Zahlungsansprüchen ihrer Kunden stets nachkommen können (Einlagensicherung).

In Deutschland enthält § 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Definition für Kreditinstitute. Demnach sind gewinnorientierte Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, deren Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsablauf erforderlich machen, Kreditinstitute. Zudem enthält das bundesdeutsche Kreditwesengesetz (KWG) umfangreiche Vorschriften zu Liquidität, Eigenkapital, Kreditgeschäft, Rechnungslegung, Bilanz, Haftung, Befugnisse, etc. Bundesdeutsche Kreditinstitute sind nach ihrer Rechtsform Personen– oder Kapitalgesellschaften. Neugründungen als Einzelunternehmen beziehungsweise Bankier werden seit der Novellierung des Kreditwesengesetzes 1976 nicht mehr zugelassen. Kreditinstitute in Deutschland: Großbanken, Universalbanken, Sparkassen und Landesbanken, Bausparkassen, Genossenschaftsbanken, Spezialbanken, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Zweigstellen ausländischer Banken sowie Direktbanken.

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten aus rechtlicher und banküblicher Sicht

Kreditsicherheiten sind solche Maßnahmen/Vereinbarungen, die einem Kreditgeber die Rückzahlung des geliehenen Geldes einschließlich der Zinsen garantieren. Kann der Kreditnehmer (Schuldner, Debitor) berechtigte Ansprüche des Kreditgebers (Gläubiger, Kreditor) in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen nicht mehr erfüllen, greifen die im Kreditvertrag vereinbarten Kreditsicherheiten. Hinsichtlich der Verwertbarkeit hinterlegter Vermögensgegenstände, was Sachen oder Rechte sein können, unterscheiden sich dringliche (zum Beispiel Grundpfandrechte, Verpfändung von Guthaben) und sonstige Sicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft, Patronats-, Negativerklärung). Nach Typen klassifizierte Kreditsicherheiten sind:

a) Personensicherheiten, die schuldrechtliche Ansprüche gegen natürliche Personen beinhalten; Beispiele: Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme (Patronatserklärung) oder Wechsel.

b) Sachsicherheiten (Realsicherheiten) mit sachenrechtlichen Ansprüchen der Kreditgeber gegenüber den Kreditnehmern; Beispiele: Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung.

Die Kreditsicherheiten gliedern sich darüber hinaus noch in akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten. Hauptmerkmale der akzessorischen sind generelles Bestehen einer Grundschuld sowie ihr Umfang und ihre Dauer. Hier erlischt die Kreditsicherheit mit Begleichung der Grundschuld. Bei nicht akzessorischer Sicherheit bleibt beispielsweise eine Grundschuld bestehen, auch wenn alle Verpflichtungen durch den Schuldner erfüllt wurden; allerdings setzen nicht akzessorische Sicherheiten keine bestehende Forderung voraus.

Manche Kreditsicherheiten wie Hypothek, Pfandrecht, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt gelten von vorneherein als Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszugestalten sind. Von Kreditnehmern beizubringende bankübliche Kreditsicherheiten sind unter anderen Bürgschaft, Forderungsabtretung (Lohn, Gehalt, Versicherungen), Verpfändung von Wertpapierbeständen, Negativerklärung, etc.

Kapitalgeber entscheiden eigenverantwortlich über Kreditsicherheiten. Die Bonität des Kreditnehmers (Schufa, bei Konzernen auch Rating) hat wesentlichen Einfluss auf Kreditsicherheiten.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV)

Bedeutung von Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung

Erläuterungen für die Bedeutung des Ausdrucks Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) muss vorangestellt werden, dass diese begriffliche Konstruktion allein bei Darlehensverträgen/Krediten für Verbraucher relative Bedeutung hat. Geschäftsleute, Unternehmen, auch Unternehmensgründer, Mittelständler, Konzerne, etc. können Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung vergleichsweise wenig bis gar nichts entnehmen. Und zwar deshalb, weil für sie Regeln des Verbraucherschutzes keine Anwendung finden und zudem Investitionskredite, Personalkredite, Großkredite oder Schuldscheindarlehen ganz andere Voraussetzungen und Bedingungen haben. Hinzu kommen individuell zu erbringende Kreditsicherheiten, die zum Teil weitere zusätzliche Kosten (Zahlungsbedingungen) verursachen können.

Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) betreffen schlussendlich also nur Darlehen, Kredite für Konsumenten, Verbraucher, also Privatpersonen. Und auch hier sind die Kreditarten, bei denen Verbraucher Vergleiche zwischen Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung realistisch vornehmen können, mehr oder weniger stark eingeschränkt. Die Preisangabeverordnung PAngV dient durch Regelungen zur Preiswahrheit und Preisklarheit dem Verbraucherschutz und der Förderung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Zum Inhalt gehören Vorschriften darüber, wie, wo, wann, welche Preise und Kosten für bestimmte Waren und Dienstleistungen darzustellen sind. Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung haben sich an § 6 dieser dem Verbraucherschutz dienenden Verordnung zu orientieren. Hier befinden sich innerhalb der jeglichen Verbraucherschutz in Bezug auf Preisangaben betreffenden Vorschrift die für das Kreditgeschäft.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung können allein dann realistisch miteinander verglichen werden, wenn Kreditart, Sollzinssatz und Laufzeit jeweils gleich sind, zudem spielt der Kreditgeber keine unwesentliche Rolle. Kreditkonditionen sind Zahlungsbedingungen für die Kosten des Kredits, beispielsweise Zinssatz, etwaige Gebühren, Zuschläge oder auch Provisionen. Einfluss auf Kreditkonditionen nach Preisangabeverodnung haben Marktlage, Referenzzinssatz und Bonität des Kreditnehmers.

Staatsverschuldung Deutschlands

Staatsverschuldung Deutschlands wächst seit 60er Jahren kontinuierlich

Obwohl die Staatsverschuldung Deutschlands im Vergleich zu anderen Ländern, insbesondere denen innerhalb des Staatenverbundes EU, als moderat gilt, ist sie seit den 1960er Jahren von kontinuierlichem Anwachsen gekennzeichnet. Zwischenzeitliche Schwankungen nach oben wie nach unten sind dabei inbegriffen. So bewegte sich die Staatsverschuldung Deutschlands im Jahr 2000 fast gegen Null, weil die Versteigerung der UMTS-Lizenzen an Bieter aus der Telekommunikationsbranche der Bundesnetzagentur satte Einnahmen bescherte. Demgegenüber wird die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten als Ursache für ein starkes Ansteigen der Staatsverschuldung Deutschlands gewertet, die sich in den Folgejahren allerdings relativierte, nicht zuletzt aufgrund besagter UMTS-Lizenzen.

Die Verschuldung eines Staates setzt sich im Allgemeinen aus den Schulden öffentlicher Haushalte zusammen. Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen und Kreditinstitute kaufen am Kapitalmarkt Schuldverschreibungen des Staates in Form von Anleihen und erhalten im Gegenzug dafür Zinsen. Kuriosum nicht nur bei der Staatsverschuldung Deutschlands: Nehmen beispielsweise Geldinstitute Kredite bei der jeweiligen Zentralbank (Notenbank) zum Zwecke des Kaufs von Staatsanleihen auf, leiht eine für die staatliche Geldpolitik zuständige Institution indirekt dem Staat das benötigte Geld.

Üblicherweise verteilen sich Schulden eines Staates auf kreditgebende Gläubiger aus dem In- und Ausland. Die Staatsverschuldung Deutschlands setzt sich aus etwa sechzig Prozent Schulden bei inländischen Gläubigern (Kreditinstitute und Nichtbanken) sowie vierzig Prozent Auslandsschulden zusammen. Angaben zur Staatsverschuldung berücksichtigen nicht die Forderungen des Staates gegenüber Dritten sowie Sach- und Vermögenswerte des Landes. Laut Statistischem Bundesamt hatte Deutschland zum Jahresanfang 2011 zirka 1.998 Milliarden Euro Schulden; hohe Zinszahlungen sind die Folge. Artikel 115 im Grundgesetz begrenzt in gewissem Maße die Staatsverschuldung Deutschlands.

Islamic Development Bank (IsDB)

Islamic Development Bank (IsDB): Eine von diversen Entwicklungsbanken

Als Entwicklungsbank werden Spezialbanken beziehungsweise Kreditinstitute bezeichnet, die Sonderaufgaben erfüllen. Wobei es sich in der Regel um Entwicklungshilfe in Form von finanzieller Hilfe durch langfristige Kredite oder Darlehen handelt, die zu sehr günstigen Konditionen oder teilweise sogar kostenlos vergeben werden.

Die Islamic Development Bank (IsDB) wurde im Jahr 1975 gegründet; ein Gouverneursrat entscheidet über Befugnisse und Budget. Das verfügbare Budget wird vom sogenannten Exekutivdirektorium verwaltet. Mit Krediten von der Islamic Development Bank werden Projekte oder/und Maßnahmen, die eine Verbesserung der Infrastruktur in zumeist ärmeren Ländern der arabischen Welt nach sich ziehen, finanziert. Darüber hinaus vergibt die Islamic Development Bank (IsDB) auch Finanzhilfen für Vorhaben in sozialpolitischen Bereichen.

Entwicklungsbanken haben überwiegend multilateralen Charakter. Das heißt, dass mehrere Staaten gemeinsam auf einem bestimmten Gebiet tätig werden. Es gibt diverse solcher Entwicklungsbanken, Beispiele: Inter-American Development Bank (IDB), African Development Bank (AfDB); in Europa die Europäische Investitionsbank (EIB), Entwicklungsbank des Europarates (Council of Europe Development Bank, CEB) oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Die Islamic Development Bank (IsDB) hat nur Mitglieder aus Staaten, in denen der Islam vorherrschende oder Staatsreligion ist; Kredite erhalten auch Nicht-Mitglieder.

Kleinkredit

Kleinkredit: Standardisierter Kreditvertrag für Privatkunden

Angaben über die Kreditsumme schwanken, angefangen bei Hunderterbeträgen, vor allem hinsichtlich des Maximalbetrags, wenn es um einen Kleinkredit geht. In der Literatur werden Kreditsummen von 25.000, 50.000 oder 75.000 Euro angegeben, bis zu denen ein Verbraucherdarlehen noch als Kleinkredit gilt, der umgangssprachlich Raten– oder Konsumentenkredit heißt.

Zur Laufzeit sind die Angaben ebenso unterschiedlich, denn obwohl der Kleinkredit unzweifelhaft eher eine kurzfristige Überlassung von Geld gegen Zahlung von Zinsen ist, werden Laufzeiten ab sechs oder zwölf und bis 72 oder 120 Monaten angegeben. Banken, Direktbanken, Sparkassen bieten Kleinkredite häufig als standardisiertes Produkt an. Das heißt, dass Bedingungen zur Kreditvergabe und Konditionen von einer bestimmten Bank/Sparkasse für alle Kreditnehmer gleich sind; Kreditzusagen / etwaige Absagen werden in der Regel zügig entschieden. Nicht gleich, sondern von Kreditgeber zu Kreditgeber eher extrem unterschiedlich können gerade beim Kleinkredit die unabhängig von der Tilgung anfallenden Kosten sein. Zu Kreditkosten gehören im Allgemeinen Zinsen, Restschuldversicherung, Bearbeitungs-, Vermittlungs- oder weitere Gebühren. Werben Online-Anbieter mit Kredit ohne Schufa, sogenanntem Wunsch- oder Kleinkredit, sollten Konditionen besonders intensiv geprüft werden.

Kontoeröffnung

Vor der Kontoeröffnung zu beachtende Kriterien

Mit der Kontoeröffnung erlangen volljährige Bürger den in Deutschland sowie allen weiteren entwickelten Industriestaaten zwingend notwendigen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Privatkundenbereich wird dafür das Girokonto, für Geschäftsleute ein Kontokorrent eröffnet. Bevor es zur Kontoeröffnung kommt, die mit Kontoeinrichtung fachlich korrekt definiert ist, muss in jedem Fall eine Legitimationsprüfung erfolgen. Dabei handelt es sich um die Feststellung der Identität des zukünftigen Kontoinhabers. Wird die Kontoeröffnung in einer Filialbank vollzogen, sind vom Antragsteller Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Für ein Geschäfts- oder Girokonto bei Direktbanken legitimieren sich interessierte Neukunden mittels sogenanntem Postident-Verfahren, bei dem Postangestellte die notwendigen Personenangaben vergleichen und bestätigen. Streben Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren eine Kontoeröffnung an, wird die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Die überwiegende Mehrheit aller Kreditinstitute hat ein mit „Girokonto für Schüler / Studenten“ bezeichnetes Bankkonto im Produktprogramm, welches in der Regel ohne Kontoführungsgebühr und vielfach ohne monatlichen Mindestgeldeingang angeboten wird.

Kriterien, die vor Kontoeröffnung Beachtung verdienen, sind Gebühren für Kontoführung, Kreditkarte, Geldkarte, Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften, Abbuchungen. Zudem sollten vor Kontoeröffnung Möglichkeiten zur ausreichenden Versorgung mit Bargeld überprüft werden, insbesondere wenn fürs benötigte Girokonto eine Direktbank gewählt wird. Um die Kontoeröffnung zügig voranzutreiben, nutzen Interessierte oft den Girokonto-Vergleich im Internet: Wichtige Konditionen verschiedener Banken werden in Tabellenform übersichtig dargestellt. Die Bonitätsprüfung mittels Schufa-Abfrage und Vorlage von Lohn-/Gehaltsabrechnungen ist bei vielen Banken übliche Praxis, bevor dem Antragsteller Vertragsunterlagen, Kontonummer, Geld-, Kreditkarte einschließlich PINs und Bestätigung der Kontoeröffnung per Postweg zugestellt werden.

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren entfallen unter bestimmten Voraussetzungen

Die Eröffnung eines Geschäfts- oder Girokontos setzt stets einen Bankvertrag voraus. Die Bank / das Kreditinstitut kann für erbrachte Dienstleistungen sogenannte Bankgebühren erheben, zu denen auch Kontoführungsgebühren gehören. Kontokorrent-/Girokontenverträge sind überwiegend standardisiert, enthalten allgemeine Regelungen zur Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank sowie einen Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Kreditinstituts. Kontoführungsgebühren finden sich wie alle weiteren Entgelte/Gebühren beispielsweise für Transaktionen, Kreditkarte, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Einsatz der Kreditkarte im In-/Ausland oder die Nutzung von Geldautomaten im In-/Ausland innerhalb der AGB unter Konditionen. In Deutschland sind Kreditinstitute verpflichtet, auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu machen.

Kontoführungsgebühren berechnen Banken als monatliche Pauschale oder je einzelnem Buchungsposten, wobei mindestens fünf aller monatlichen Buchungsvorgänge kostenlos durchgeführt werden müssen. Obwohl Banken in Deutschland keine Gebühren für Leistungen erheben dürfen, die zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehören, haben in der Praxis oftmals erst Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschützern und Banken vor dem Bundesgerichtshof (BGH) letztendlich zu Kostensenkungen geführt.

Gutbetuchte Kunden durch Wegfall der Kontoführungsgebühren für sich zu gewinnen, entwickelte sich, als beispielsweise die Postbank anfing, ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang auf diese Gebühr zu verzichten. Seitdem das Online-Banking von vielen Bankkunden bevorzugt wird, ist das „kostenlose Girokonto“, was den Verzicht auf Kontoführungsgebühren meint, weitverbreitet. Direktbanken verwalten Girokonten überwiegend ohne Kontoführungsgebühren. Manche setzen dafür allerdings regelmäßigen Geldeingang in Form von Lohn, Gehalt, Rente, sonstigen Bezügen voraus, weshalb solcherart Konten Gehaltskonto heißen. Nutzen Kleingewerbebetreibende, Selbstständige, Freiberufler das Girokonto einer Direktbank oder das im Bereich Online-Banking einer Filialbank als Geschäftskonto, ist der Verzicht auf Kontoführungsgebühren allgemein nicht üblich.

Euro-Kredit

Euro-Kredite innerhalb wie außerhalb der Euro-Zone

Ein sogenannter Euro-Kredit umschreibt keine speziellen Kreditvertragsbedingungen, Rechtsvorschriften, Rechte oder Pflichten eines Kreditgebers wie Kreditnehmers, keine außergewöhnliche Finanzierungsart oder Besonderheiten bei der Kreditvergabe. Die Bezeichnung Euro-Kredit gibt lediglich über die Währung Auskunft, weshalb der Begriff ausschließlich umgangssprachliche Anwendung findet. In manchen Wirtschaftslexika wird Euro-Kredit der Vollständigkeit halber ins Glossar aufgenommen und als Eurogeldmarkt-Kredit definiert, was im Übrigen gleichermaßen dem hier erläuterten ausschließlich die Art der Währung für kurz- bis mittelfristigen Kredit ausdrückt. Ebenso wenig wie Euro-Kredit gibt es im professionellen Sprachgebrauch den Begriff Euro-Banken. Denn selbst als Kategorien wie Euro-Zone oder Euroland, Euribor, internationale Finanzmärkte, Globalisierung, Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht so brisant wie gegenwärtig klangen, gab (und gibt) es keine Kreditinstitute, die ausschließlich mit Euro handeln würden. Ähnlich dem Euro-Kredit, der allein die Währungsart aussagt, beschreibt der ebenso irreführende Ausdruck Euro-Banken im Höchstfall den Standort eines Kreditinstituts.

Schlussfolgernd kann festgestellt werden, dass jede Privatperson oder Wirtschaftseinheit mit Unternehmensstandort beziehungsweise Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Gebrauchsüberlassung von Geld gegen Bezahlung vertraglich vereinbarter Zinsen immer dann als Euro-Kredit in Anspruch nimmt, wenn keine Fremdwährung dafür genutzt wird. Zu beachten gilt: Unterschied zwischen Europäische Union (EU) sowie Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

Privatpersonen, Unternehmen, Konzerne, die außerhalb des Euro-Raumes ansässig sind, haben natürlich jederzeit Möglichkeiten, einen Euro-Kredit aufzunehmen. Aus Sicht der Staaten außerhalb des EU-Raums ist der sogenannte Euro-Kredit dann logischerweise ein Fremdwährungskredit. Außerhalb des Euro-Raums gibt es jedoch Euro-Zonen im weiteren Sinne, die auf bestimmte Abkommen beruhen sowie den Euro an Währungskörben, festen oder Wechselkursen zur eigenen, inländischen Währung gebunden haben. Auch hier sind Fremdwährungs- und Euro-Kredit verfügbar.