Staatsverschuldung Deutschlands

Staatsverschuldung Deutschlands wächst seit 60er Jahren kontinuierlich

Obwohl die Staatsverschuldung Deutschlands im Vergleich zu anderen Ländern, insbesondere denen innerhalb des Staatenverbundes EU, als moderat gilt, ist sie seit den 1960er Jahren von kontinuierlichem Anwachsen gekennzeichnet. Zwischenzeitliche Schwankungen nach oben wie nach unten sind dabei inbegriffen. So bewegte sich die Staatsverschuldung Deutschlands im Jahr 2000 fast gegen Null, weil die Versteigerung der UMTS-Lizenzen an Bieter aus der Telekommunikationsbranche der Bundesnetzagentur satte Einnahmen bescherte. Demgegenüber wird die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten als Ursache für ein starkes Ansteigen der Staatsverschuldung Deutschlands gewertet, die sich in den Folgejahren allerdings relativierte, nicht zuletzt aufgrund besagter UMTS-Lizenzen.

Die Verschuldung eines Staates setzt sich im Allgemeinen aus den Schulden öffentlicher Haushalte zusammen. Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen und Kreditinstitute kaufen am Kapitalmarkt Schuldverschreibungen des Staates in Form von Anleihen und erhalten im Gegenzug dafür Zinsen. Kuriosum nicht nur bei der Staatsverschuldung Deutschlands: Nehmen beispielsweise Geldinstitute Kredite bei der jeweiligen Zentralbank (Notenbank) zum Zwecke des Kaufs von Staatsanleihen auf, leiht eine für die staatliche Geldpolitik zuständige Institution indirekt dem Staat das benötigte Geld.

Üblicherweise verteilen sich Schulden eines Staates auf kreditgebende Gläubiger aus dem In- und Ausland. Die Staatsverschuldung Deutschlands setzt sich aus etwa sechzig Prozent Schulden bei inländischen Gläubigern (Kreditinstitute und Nichtbanken) sowie vierzig Prozent Auslandsschulden zusammen. Angaben zur Staatsverschuldung berücksichtigen nicht die Forderungen des Staates gegenüber Dritten sowie Sach- und Vermögenswerte des Landes. Laut Statistischem Bundesamt hatte Deutschland zum Jahresanfang 2011 zirka 1.998 Milliarden Euro Schulden; hohe Zinszahlungen sind die Folge. Artikel 115 im Grundgesetz begrenzt in gewissem Maße die Staatsverschuldung Deutschlands.