Notenbank (Zentralbank)

Die Notenbank wird auch Zentralbank, Währungsbank oder Zentralnotenbank genannt. Als zentrale geldpolitische Institution einer Volkswirtschaft, die die Ziele der Geldpolitik aktiv verfolgt und den Zahlungsverkehr in einer Volkswirtschaft sicherstellt, wird als Notenbank bezeichnet. Die beiden fundamentalen Funktionen einer Notebank ergeben sich aus diesen Aufgaben:
– Die Notenbank ist Hüterin der Währung (Geldwertstabilität) und
– Die Notenbank fungiert als lender of last resort (letztinstanzlicher Kreditgeber, letzte Quelle liquider Mittel).
Von den Weisungen ihrer Regierung können die Notenbanken unabhängig sein. Aber auch gegenüber dem Schatzamt (der Staatsregierung) können die Notenbanken weisungsgebunden sein.