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Einzahlungsbestätigung für Stammkapital

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist eine Stammeinlage am Firmenkonto einzubezahlen.
Die Einzahlungsbestätigung für Stammkapital ist der Nachweis der Hinterlegung des Stammkapitals.

Einzahlungsbestätigung für Stammkapital – Vorlage bei Behörden

Die Einzahlungsbestätigung für Stammkapital gilt als Beweis, dass die Stammeinlage tatsächlich hinterlegt wurde. 
Zum Beispiel ist der Eintrag ins Firmenbuch oder Handelsregister mit dem Nachweis der Zahlung des Stammkapitals möglich.

Einzahlungsbestätigung für Stammkapital erhält man von der Bank, bei der man das Firmenkonto führen lässt. 

Stammkapital bei der Mini-GmbH

Die Mini-GmbH wird mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet. Dennoch ist der Nachweis der Hinterlegung nötig. Da jährlich 25% des Gewinns als Stammkapital hinterlegt werden muss bis insgesamt 25.000 Euro erreicht sind – müssen diese Einzahlungen ebenfalls bestätigt werden.

Mini-Gmbh

Seit 2008 ist in Deutschland eine Mini-Gmbh bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als einfache Variante der GmbH als Kapitalgesellschaft zugelassen.

Haftung der Mini-GmbH
So wie bei allen Kapitalgesellschaften ist auch bei der Mini-GmbH die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt, welches bei der Mini-GmbH mindestens 1 Euro betragen muss.
Doch im realen Wirtschaftsleben müssen die Gesellschafter für Finanzierungen oft für die Kredite der Gesellschaft als solidar haftender Bürge auftreten, was die Haftung im Falle des Scheiterns des Unternehmens wieder relativiert. 

Firmenwortlaut bei der Mini-GmbH
Die Mini-GmbH muss im Firmenwortlaut den Beisatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ tragen, um der Umwelt anzuzeigen, dass es sich um eine Mini-GmbH handelt.

Einfache Gründung mit dem Musterprotokoll 
Die Reform 2008 hat auch eine rasche und einfache Gründung mittels Musterprotokoll vorgesehen.

Das Musterprotokoll für die Mini-GmbH Gründung darf nur verwendet werden, wenn:
– Maximal drei Gesellschafter vorhanden sind
– Nur ein Geschäftsführer bestellt wird
– Und keine anderen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden

Stammkapital der Mini-GmbH
Wie bereits erwähnt, verlangt der Gesetzgeber bei der Mini-GmbH nur den symbolische Euro als Stammeinlage.
Doch die Mini-GmbH hat eine Eigenheit – das Stammkapital muss jährlich mit 25% des Gewinns erhöht werden, bis 25.000 Euro als Stammeinlage erreicht sind.
Diese Rücklagen sind zwingend vorgeschrieben.

Das Stammkapital darf im Gegensatz zur „normalen GmbH“ nicht durch Sacheinlagen erbracht werden.
Nachdem, das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht worden ist, darf die Mini-GmbH in eine „echte“ GmbH umgewandelt werden.

vereinfachter Gründungsfahrplan einer Mini-GmbH
1. Notar beglaubigt den Muster-Gesellschaftsvertrag bei Einzelgründung bzw. erstellt den Gesellschaftsvertrag bei mehreren Gesellschaftern
2. Eintrag in Handelsregister bzw. Firmenbuch durch den Notar
3. Hinterlegung des Stammkapitals am Firmenkonto 

Limited oder Mini-GmbH
Die Limited und die Mini-GmbH sind vom Stammkapital her gleich zu bewerten.
Doch die laufenden Kosten der Limited sind wesentlich höher als bei der Mini-GmbH.

Laufende Kosten der Limited wie zum Beispiel bei der Mini-GmbH nicht anfallen:
– Übersetzung, gleichzeitige Buchführung in UK-GAAP und HGB
– Gebühr für die Bürokosten in England, Postanschrift in England usw.

Auch gilt bei der Mini-GmbH deutsches Recht und nicht wie bei der Limited englisches Recht.

Organe der Mini-GmbH
Bei der Mini GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) gibt es 3 Organe:
– Gesellschafter
– Geschäftsführer
– Aufsichtsrat (optional)

Auffanggesellschaft

Eine Auffanggesellschaft wird gegründet, um ein Unternehmen das in die Insolvenz geschlittert ist teilweise weiterführen zu können. 
Das Ziel der Auffanggesellschaft ist die Sanierung des insolventen Unternehmens.

Merkmale der Auffanggesellschaft
– Gläubiger und Schuldner gründen gemeinsam diese Gesellschaft
– Betriebsmittel und Mitarbeiter werden von der Auffanggesellschaft übernommen
– Verbindlichkeiten bleiben in der insolventen Gesellschaft 
– erwirtschaftete Gewinne bleiben aber auch im insolventen Unternehmen

Gründe zur Gründung einer Auffanggesellschaft
– Produkte, die grundsätzlich am Markt erfolgreich sein können sind vorhanden
– Chance der Gläubiger einen Teil der Schulden zurückzubekommen
– Schutz der Arbeitsplätze
– Gläubiger sehen Chancen zum Turn-Around

Sanierungskonzept der Auffanggesellschaft
Eine Auffanggesellschaft ist ein Instrument zur Sanierung eines Unternehmens. Dabei wird ein Sanierungskonzept erstellt.
Meist sind Sofortmaßnahmen nötig, um den Geschäftsbetrieb weiterführen zu können.
Aber um langfristig wieder auf Erfolgskurs gehen zu können, muss Ursachenforschung betrieben werden. Das Sanierungskonzept umfasst aber auch die weitere Planung und Ausrichtung am Markt. In diesem Zusammenhang wird ein strategischer Plan erstellt um umgesetzt.

Eine Auffanggesellschaft ist aber keine Beschäftigungsgesellschaft!

Stiftung

Unter einer Stiftung versteht man generell eine Einrichtung, die einen bestimmten vom Stifter benannten dauerhaften Zweck erfüllt. Der Stifter, der die Tätigkeit der Stiftung prägt, kann dabei eine natürliche Person, eine juristische Person oder auch eine Personenmehrheit sein. Der Zweck kann vom Stifter im Wesentlichen frei bestimmt werden, solange er weder gegen die Rechtsordnung verstößt, noch das Gemeinwohl gefährdet.

Die meisten Schwerpunkte liegen hier im Bereich der steuerbegünstigten Zwecke. Diese sind zum einen gemeinnützige Zwecke, die die Föderung der Allgemeinheit auf geistigem oder materiellem Gebiet zum Ziel hat. Des weiteren gehören dazu Stiftungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, also aktiv hilfsbedürftige Personen unterstützen. Auch kirchliche Stiftungen sind steuerbegünstigt, da sie eine Religionsgemeinschaft födern. Dabei kann eine Stiftung grundsätzlich ein oder mehrere Ziele verfolgen, wobei sie immer der Allgemeinheit zugute kommen. In der Praxis beschäftigen sich die meisten Stiftungen mit Themen wie Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, sozialen Aufgaben oder dem Natur- und Denkmalschutz.

Damit die Stiftung überhaupt arbeiten kann, ist eine ausreichende Grundvermögensausstattung unerlässlich. Diese muss vom Stifter zur Zweckerfüllung verwendet werden und kann aus Werten aller Art bestehen (zum Beispiel auch Liegenschaften, Kapitalvermögen, Forderungen etc.). Dabei muss der Zweck in der Regel dauerhaft und nachhaltig erfüllt werden, da eine Stiftung nicht für kurzfristig zu erfüllende oder sich erledigende Zwecke gedacht und geeignet ist.

Bei der Stiftungsorganisation spricht man nicht von Mitgliedern, sondern von Organen. Jede Stiftung hat einen Vorstand sowie einen Beirat und weitere Organe, die Beratungs- und Kontrollfunktionen ausüben.

Prinzipiell können verschiedene Erscheinungsformen von Stiftungen unterschieden werden:

  • Rechtsfähige Stiftungen: Selbstständige Rechtssubjekte, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen: Keine eigenen Rechtspersönlichkeiten. Das Vermögen wird hier vom Stifter an einen anderen übertragen, der es getrennt von seinem üblichen Vermögen verwaltet. Diese kommen insbesondere bei kleineren Vermögenssummen in Betracht.
  • Stiftung des öffentlichen Rechts: Sind für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung von Interesse.
  • Stiftung des bürgerlichen Rechts: Werden grundsätzlich von Privaten errichtet.
  • Kirchliche Stiftungen: Dienen im Zweck überwiegend kirchlichen Aufgaben und werden von einer Kirche verwaltet.
  • Kommunale Stiftungen: Verfolgen einen Zweck im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften.
  • Familienstiftungen: Dienen ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien.
  • Privatnützige Stiftungen: Mischform von Familien- und Gemeinnutzenstiftung. Diese Form ist nicht steuerbegünstigt.
  • Dach-, Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen: Werden nicht nur von einem Stifter, sondern von mehreren gemeinsam ausgestattet.
  • Unternehmensverbundene Stiftungen: Halten Anteile an Unternehmen (z.B. Bertelsmann Stiftung) oder betreiben selbst ein Unternehmen.

Steuervorteile einer Stiftung

Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung besitzt zahlreiche Steuerprivilegien:

  • Sie ist von folgenden Steuern befreit: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
  • Sie ist bei folgenden Steuern privilegiert:: Umsatzsteuer, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Es kann ein Abzugsbetrag von bis zu 307.000 Euro für die Errichtungsdotation der Stiftung geltend gemacht werden
  • Es können steuerbegünstige Zuwendungen und Spenden empfangen werden
  • Bis zu 1/3 des Einkommens können  für den Unterhalt des Stifters oder seiner Familie verwendet werden, ohne dass die Steuervorteile verloren gehen

Zu den größten Stiftungen mit dem höchsten Vermögen zählen unter anderem die VolkswagenStiftung, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung, die Bertelsmann Stiftung oder die ZEIT Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Anstalt des öffentlichen Rechts AdöR

Die Anstalt des öffentlichen Rechts ( AdöR oder AöR )kurz  ist eine Rechtsform die öffentliche Tätigkeiten verrichtet. Der Unternehmenszweck einer Anstalt des öffentlichen Rechts liegt nicht in der Gewinnmaximierung sondern in der Führung von Betrieben von öffentlichen Interesse.

Beispiele für Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkanstalten
Landesbanken
Betriebe zur städtischen Wasserversorgung
Betriebe zur Instandhaltung von Straßen
Badeanstalten
Studentenwerke

Haben solche Anstalten eine Rechtsfähigkeit?
In der Regel haben AdöR eine eigene Rechtsfähigkeit.

Kann eine AdöR insolvent werden?
Diese Frage ob eine AdöR in Konkurs gehen kann wird im Beitrag Insolvenz einer Anstalt des öffentlichen Rechts behandelt.

privatrechtlicher Betrieb

Ein privatrechtlicher Betrieb ist ein Unternehmen, das mehrheitlich in privater ( also nicht staatlicher ) Hand ist.

Im Gegensatz dazu sind Gebietskörperschaften oder auch Anstalten des öffentlichen Rechts klarerweise keine privatrechtlichen Unternehmen.

Ein privatrechtlicher Betrieb kann von der Gesellschaftsform jede Ausprägung annehmen, also zu den Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften zählen.

Im Zuge der Marktliberalisierung, die mit Anfang des Jahrtausends in Deutschland und Österreich einen Höhepunkt erreichte, wurden viele Staatsbetriebe in private Unternehmen umgewandelt. 

Anstalt des öffentlichen Rechts Insolvenz

Kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Insolvenz fallen? 
Nein, eine AdöR bzw. AöR. was nichts weiter als die Abkürzungen für Anstalt des öffentlichen Rechts sind, kann nicht in Insolvenz gehen.
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind in der Regel Unternehmen in Kommunen, die eine öffentlich-rechtliche Rechtsform als Gesellschaftsform aufweisen. Daher sind sie in der Regel nicht insolvenzfähig und haften uneingeschränkt für Verbindlichkeiten.

Kommune in Insolvenz?

Kann eine Kommune Insolvenz in Deutschland anmelden?
Die Antwort ist Nein!  In Deutschland können Kommunen ( also Städte und Gemeinden ) nicht in Insolvenz gehen, da diese nicht insolvenzfähig sind.

Was bedeutet das?
Es ist unmöglich, dass eine Kommune aus der Haftung entlassen wird und so haftet diese für alle Verbindlichkeiten in unbeschränkter Form.

Betrifft das auch Unternehmen der Kommunen?
Eigenbetriebe sind wie die Kommune selbst nicht insolvenzfähig. Unternehmen, die aber eine herkömmliche Gesellschaftsform wie zum Beispiel eine GmbH haben sehr wohl, da die Kommune nur der Eigentümer der Gesellschaft ist.

Unternehmensformen

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist wohl eine, wenn nicht die wichtigsten Entscheidung, die Sie bei der Gründung eines Unternehmens treffen müssen.
Da diese Themengebiet sehr umfangreich und verwirrend ist, aber gleichzeitig von äußester Wichtigkeit, haben wir eine kleine Übersicht der Unternehmensformen zusammengestellt.

Unternehmensformen Übersicht:

Unternehmen bzw. Unternehmensformen werden prinzipiell in zwei Gruppen unterteilt:

Personengesellschaften:

Kapitalgesellschaften:

Bei der Wahl der richtigen Unternehmensform sollten Sie nicht auf professionelle Hilfe verzichten, da eine falsche Wahl sich auch auf Ihr Privatleben auswirken kann.

Literaturtipp!
Einzelunternehmen oder inhabergeführte GmbH?: VBA-gestützte quantitative Steueranalyse zur Wahl der Unternehmensform
UnternehmensformenUnternehmensformen

Sozius – Sozietät

Ein Sozius ( in der Mehrzahl Sozien ) ist ein Teilhaber einer Berufsgesellschaft.
Die Gesellschaft wird dann Sozietät genannt.

Sozietät: Zusammenschluss von Freiberuflern

Das kann zum Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberater oder andere freie Berufe ohne Gewerbe.

Als Gesellschaftsform ist die GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts ) relativ häufig.