Verwaltungsgemeinkosten

Für die Verwaltung eines Unternehmens fallen kosten an, die im Rechnungswesen Verwaltungsgemeinkosten genannt werden.

Verwaltungsgemeinkosten sind Gemeinkosten und können keinem Produkt zugewiesen werden.

Beispiele für Verwaltungsgemeinkosten sind Büromaterial, Gehälter des Managements, Gebäudeverwaltung, Geschäftsausstattung. Aber auch die Personalbeschaffungskosten sind Verwaltungsgemeinkosten und können keinem Produkt direkt zugeordnet werden.
Abhängig vom Geschäftsmodell und der Organisation können auch Shared Services zu den Verwaltungsgemeinkosten gezählt werden.

Verwaltungsgemeinkosten verfügen gemäß § 255 HGB in der Bilanz über ein Aktivierungswahlrecht.

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Deckungsbeitrag