Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in bilanzierungspflichtigen Unternehmen

Der Annahme zahlreicher Unternehmer, Kaufleute, Handwerker und Azubis, Buchhaltung sei trocken, steht bereits die abwechslungsreiche Vielschichtigkeit des Begriffes Buchhaltung gegenüber. Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung, KLR (Kosten- und Leistungsrechnung), Lohnbuchhaltung, Materialwirtschaft, Anlagen-, Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung sind Teilbereiche des Rechnungswesens in Unternehmen. Planungsrechnung und Statistik komplettieren selbiges.

In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche in Zahlen ausdrückbaren, unternehmensbezogenen Vorgänge planmäßig, chronologisch, lückenlos erfasst und mit feststehenden Methoden der Buchführung auf Konten gebucht. Rechnungsperioden begrenzen den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen durch Kontenabschluss, Eröffnungs- und Schlussbilanz. Die Finanzbuchhaltung erstellt periodengerechte Monats-, Quartalsabschlüsse, um den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu dokumentieren. Der Jahresabschluss, in dem die Tätigkeit jeder Finanzbuchhaltung mündet, stellt ein Geschäftsjahr als Rechnungsperiode dar, welches nicht unbedingt dem Kalenderjahr entsprechen muss. Zum von der Finanzbuchhaltung erstellten Jahresabschluss gehören in der Regel Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), wobei sich ein Konzernabschluss nochmals von dem in ansonsten bilanzierungspflichtigen Unternehmen unterscheidet.

Obwohl klare Abgrenzungen zwischen Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchführung beziehungsweise Kosten- und Leistungsrechnung (KRL) bestehen, korrespondieren sie unweigerlich miteinander. Und zwar deshalb, weil beispielsweise die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen in der GuV auf verdichtetem Zahlenmaterial aus Betriebsbuchführung und Kostenrechnung basieren. Charakteristisch für die Finanzbuchhaltung ist die in Zahlen dokumentierte Außendarstellung des Unternehmens und seiner Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten, Schuldnern, Gläubigern. Demgegenüber stellen Betriebsbuchführung, KLR, usw. innerbetriebliche Abrechnungen dar.

Methodische Arbeitsweise der Finanzbuchhaltung ist doppelte Buchführung, bei der jeder Geschäftsfall jeweils im Soll und Haben, also zweifach gebucht wird. Betriebsergebnis, EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), Jahresergebnis vor sowie nach Steuern, Bilanzgewinn sind Kriterien der GuV in Staffelform. In der Finanzbuchhaltung genauso ein Tätigkeitsfeld wie der Bilanzvergleich (Vermögensbilanz), wo die Eigenkapitalhöhe aus Schluss- und Eröffnungsbilanz gegenübergestellt werden.