Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft.
Bei der AG, werden Firmenanteile über die Börse verkauft. So kann neben dem Startkapital neues Kapital organisiert werden.
Das Grundkapital einer AG muss 50.000 EUR betragen.
Der Preis über den Aktien an der Börse gehandelt werden hängt von vielen Faktoren, wie z.B. Die LiquiditätAktiengesellschaft, oder den CashflowAktiengesellschaft ab.
Letztendlich aber von Angebot und Nachfrage bestimmt.

Rechte der Aktionäre einer Aktiengesellschaft

– Stimmrecht bei der Hauptversammlung
– Recht auf Dividende
– Recht zum Bezug „junger Aktien“
– Anspruch auf einen Anteil am Liquiditätserlös

Die Aktiengesellschaft haftet „nur“ mit ihrem gesamten Kapital und Rücklagen.
Der Aktionär riskiert „nur“ den Wert seiner Aktien.

Leitung der Aktiengesellschaft

Die Leitung der AG wird durch folgende Organe wahrgenommen:
– der Hauptversammlung
– dem Aufsichtsrat
– dem Vorstand

Die AG ist nur für Großunternehmer von Bedeutung, da 50.000 EUR Startkapital aufgebracht werden müssen.
Über die Börse kann allerdings relativ leicht Kapital beschafft werden.
Der Vorteil der Aktionäre ist, dass sie an einer großen Firma beteiligt sind. Sie sind entweder an der Dividende oder an steigendem Aktienwert interessiert sind.