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Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV)

Bedeutung von Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung

Erläuterungen für die Bedeutung des Ausdrucks Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) muss vorangestellt werden, dass diese begriffliche Konstruktion allein bei Darlehensverträgen/Krediten für Verbraucher relative Bedeutung hat. Geschäftsleute, Unternehmen, auch Unternehmensgründer, Mittelständler, Konzerne, etc. können Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung vergleichsweise wenig bis gar nichts entnehmen. Und zwar deshalb, weil für sie Regeln des Verbraucherschutzes keine Anwendung finden und zudem Investitionskredite, Personalkredite, Großkredite oder Schuldscheindarlehen ganz andere Voraussetzungen und Bedingungen haben. Hinzu kommen individuell zu erbringende Kreditsicherheiten, die zum Teil weitere zusätzliche Kosten (Zahlungsbedingungen) verursachen können.

Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) betreffen schlussendlich also nur Darlehen, Kredite für Konsumenten, Verbraucher, also Privatpersonen. Und auch hier sind die Kreditarten, bei denen Verbraucher Vergleiche zwischen Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung realistisch vornehmen können, mehr oder weniger stark eingeschränkt. Die Preisangabeverordnung PAngV dient durch Regelungen zur Preiswahrheit und Preisklarheit dem Verbraucherschutz und der Förderung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Zum Inhalt gehören Vorschriften darüber, wie, wo, wann, welche Preise und Kosten für bestimmte Waren und Dienstleistungen darzustellen sind. Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung haben sich an § 6 dieser dem Verbraucherschutz dienenden Verordnung zu orientieren. Hier befinden sich innerhalb der jeglichen Verbraucherschutz in Bezug auf Preisangaben betreffenden Vorschrift die für das Kreditgeschäft.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung können allein dann realistisch miteinander verglichen werden, wenn Kreditart, Sollzinssatz und Laufzeit jeweils gleich sind, zudem spielt der Kreditgeber keine unwesentliche Rolle. Kreditkonditionen sind Zahlungsbedingungen für die Kosten des Kredits, beispielsweise Zinssatz, etwaige Gebühren, Zuschläge oder auch Provisionen. Einfluss auf Kreditkonditionen nach Preisangabeverodnung haben Marktlage, Referenzzinssatz und Bonität des Kreditnehmers.

Kreditzins

Kreditzins als wichtiger Bestandteil der Kreditkonditionen

Der Kreditzins wird mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel das zinslose Darlehen, als zu entrichtende Vergütung/Entgelt bei jeder Inanspruchnahme von vielen möglichen Arten von Krediten fällig. Kreditzins zahlen Kreditnehmer, egal ob Privatpersonen, Geschäftsleute oder Unternehmen, an Kreditgeber. Diese sind überwiegend Banken, können darüber hinaus Finanzdienstleister, Investoren oder sonstige Kapitalgeber, zum Beispiel Finanzierungsgesellschaften sein. Für den umgangssprachlichen Begriff „Kreditzins“ gibt es keine Definition, entsprechende Literatur verwendet den Fachausdruck Sollzins. Aus Sicht der Banken sowie sonstiger Kreditgeber müssen Sollzins beziehungsweise Kreditzins allgemeine Kosten, ein gewisses Kreditrisiko und Refinanzierungskosten abdecken, außerdem letztendlich die Gewinnmarge enthalten.

Für Kreditnehmer gehört der Kreditzins mit zur entscheidenden Größe der Kreditkonditionen, zeigt er doch am ehesten wie teuer ein angestrebter Kredit tatsächlich wird. Zinssätze sind stets Prozentangaben, die pro Zeitintervalle angegeben werden. Gängig ist unter anderem ein Zinssatz/Kreditzins mit dem Kürzel p. a. hinter der Prozentzahl, was pro Jahr bedeutet. Möchten Kreditnehmer, bevor sie einen Kreditvertrag abschließen, nicht den prozentualen Kreditzins, sondern konkreten Geldbetrag wissen, werden Kreditvermittler, Banken oder Finanzdienstleister diesen für sie errechnen. Neben Zinssatz und Höhe des Kreditbetrags ist die Laufzeit ein wesentlicher Faktor der Kreditkonditionen, zu denen weitere Kosten wie etwa Gebühren kommen können.

Der Kreditzins richtet sich an Referenzzinssätzen oder marktüblichen Zinssätzen aus, zudem unterscheiden sich Festzinsen und variabler Zinssatz. Letzteres bedeutet, dass ein Kreditzins über die Laufzeit hinweg veränderlich ist. Bei langfristigen Finanzierungen, Dispo bzw. Kontokorrent wird der Kreditzins kaum Zinsbindungsfristen aufweisen.

Kreditvertrag

Kreditvertrag als Grundlage der Gewährung eines Kredits

Grundlage für die Gewährung jeder Art von Krediten ist der Kreditvertrag, welcher die Übertragung von vertretbaren Sachen in das Eigentum des Kreditnehmers sowie alle Rückzahlungsverpflichtungen an den Kreditgeber beinhaltet. Kreditvertrag und Darlehensvertrag sind gleichbedeutend, ohne rechtliche Unterschiede, unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Vorschriften für einen Kreditvertrag sind nicht zwingend (Ausnahme: Verbraucherdarlehen) und nicht formbedürftig. Die Vereinbarung der Schriftform gehört in aller Regel genauso in den Kreditvertrag wie weitere Bedingungen oder Abreden.

Das betrifft Kreditart, Kreditbetrag, Kreditzinsen, Kreditkosten, Kreditlaufzeit, Tilgung, etwaige Kreditsicherheiten sowie Gerichtsstand. Der Kreditvertrag enthält Rechte wie Pflichten für Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditgeber ist nach rechtswirksamem Zustandekommen des Kreditvertrags zur Auszahlung vereinbarter Summen an Kreditnehmer entsprechend festgelegter Laufzeiten verpflichtet. Diesen als selbstständig geltenden Anspruch auf Auszahlung können Kreditnehmer abtreten, das heißt verpfänden, andererseits ist er allerdings auch pfändbar. Ob und welche Kreditsicherheiten beizubringen sind, entscheidet der Kreditgeber. Bei Kreditverträgen über langfristige Finanzierungen werden Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft, etc. gesondert vertraglich vereinbart. Auch für einen Kreditvertrag, der beispielsweise die Finanzierung von Immobilienanlagen beinhaltet, gelten besondere Bedingungen, wie etwa die, dass der Kreditgeber keinerlei Verpflichtungen zur Beratung oder Information über die Qualität des zu finanzierenden Projekts hat.

Diverse Kredite können standardisierte Kreditverträge sein. Zwingend notwendig ist stets ein Hinweis im Kreditvertrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditinstituts. Unwirksam wird ein Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher, die Rückzahlungspflicht entfällt jedoch nicht. Bedingungen der Kreditkündigung sind weiterer Bestandteil eines Kreditvertrags.

Kreditvermittler

Kreditvermittler: Spezifizierte Berufsbezeichnung für Makler

Hauptaufgabe jeden Maklers ist nicht allein die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, beim Kreditvermittler also die für Kreditverträge beziehungsweise Darlehensverträge zu schaffen, sondern der Vertragsabschluss selbst. Denn erst dann wird das Entgelt für eine Tätigkeit als Kreditvermittler, Versicherungsvertreter, Personalvermittler, Börsen– oder Immobilienmakler fällig. All diese namentlich bereits spezifizierenden Berufsbezeichnungen werden unter dem Oberbegriff Makler zusammengefasst.

Kreditvermittler, die ihren Beruf dauerhaft gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht betreiben, bedürfen eines nach Art und Umfang kaufmännischen Geschäftsbetriebs sowie der Zulassung durch eine entsprechende Behörde aus dem jeweiligen Land. Bedingungen der Zulassung zum Kreditvermittler sind gesetzlich unterschiedlich geregelt, in Deutschland gelten Gewerbeordnung sowie Gewerbeaufsichtsamt. Eignungsvoraussetzungen für Kreditvermittler können Nachweise über Sachkunde, Mitgliedschaft in Fachverbänden, bisherige Straffreiheit und korrekte Vermögensverhältnisse sein. Rechtsgrundlage der vom Kreditvermittler zum Abschluss gebrachten Kredit-/Darlehensverträge ist wie für Banken und jeden anderen Finanzdienstleister das Reglement des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Kreditvermittler beschafft beziehungsweise vermittelt für Kreditgeber wie Banken, Finanzinstitute oder sonstige Finanzdienstleister potenzielle Kreditnehmer, daher schließen Verbraucher zwei Verträge ab. Zum einen den angestrebten Kreditvertrag, andererseits erhält der Kreditvermittler ein unterschriebenes Vertragsformular, das zugleich Grundlage für die Abrechnung des idealerweise erfolgreich verlaufenen Kreditvermittlungsgeschäfts ist. Die vereinbarte Vergütung bzw. Honorar in Form von Provision respektive Courtage, erhalten Kreditvermittler nach Fristablauf des möglichen Widerrufs, also bei tatsächlichem Zustandekommen des Kredits. Ausnutzung kaufmännischer Unerfahrenheit bei Verbrauchern durch den Kreditvermittler oder die arglistige Täuschung sind sittenwidrig.

Kreditvermittlungsgeschäfte

Zweck der Kreditvermittlungsgeschäfte sind Abschlüsse von Kreditverträgen

Der Ausdruck Kreditvermittlungsgeschäft ist kein Fachbegriff. In den Sachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Bankbetriebslehre, Finanzierung, Wirtschaftsprüfung, Handelsrecht, etc. finden sich kaum Definitionen für das Wort Kreditvermittlungsgeschäft. Eher gehören die Bezeichnungen Vermittlung, Geschäft und Kredit zu relevanten Fachbegriffen, die entsprechende Literatur mit exakten Definitionen unterlegt. Am besten ist es, die Erläuterungen für „Vermittlung“ heranzuziehen, denn sie charakterisieren auch das Kreditvermittlungsgeschäft deshalb am besten, weil der Schwerpunkt eben auf einer Vermittlung von Krediten liegt. Und das bedeutet so viel wie Gelegenheiten für den Abschluss eines Kreditvertrags zu schaffen. Die Gelegenheit, Kreditvermittlungsgeschäfte anzubieten, haben gewerblich tätige Makler, spezifizierte Berufsbezeichnung kann Kreditvermittler sein, außerdem Servicemitarbeiter der Banken, Kreditinstitute und weiterer Finanzdienstleister, zum Beispiel Immobilienmakler oder Investoren. Darüber hinaus offerieren Kreditvermittlungsgeschäfte auch entsprechende Portale im Internet.

Zukünftige Kreditnehmer bei Kreditvermittlungsgeschäften sind gemeinhin Verbraucher, Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Unternehmen, Betriebe, Konzerne, ja selbst der Staat. Also jeder, der aus welchen Gründen auch immer einen Kapitalbedarf hat.

Wird der Begriff Kreditvermittlungsgeschäft unter dem Aspekt der Volkswirtschaftslehre und hier insbesondere nach der Bezeichnung „Geschäft“ betrachtet, handelt es sich um eine sogenannte Transaktion aus dem Bereich Wirtschaft. Hinsichtlich des Kreditvermittlungsgeschäfts sind damit vornehmlich Transaktionen gemeint, die nach Abschluss eines Kreditvertrags als Auszahlung des Kredits durch den Kreditgeber sowie Tilgung, Zahlung der Kreditzinsen und etwaiger Gebühren durch den Kreditnehmer getätigt werden. Im Rahmen von Kreditvermittlungsgeschäften gelten arglistige Täuschung sowie Ausnutzung einer gewissen kaufmännischen Unerfahrenheit bei potenziellen Kreditnehmern als sittenwidrig, wobei der Beweis dafür überwiegend schwierig ist. Ein Kreditvermittlungsgeschäft sollte auf Art des Kredits, Zahlungsbedingungen und Datenschutz hinweisen.

Lender of last Resort

Lender of last Resort: Ein eher strittiges Finanzierungsinstrument

Der Ausdruck Lender of last Resort kommt nicht nur aus dem englischen Sprachraum, sondern hat hier auch seinen historischen Ursprung. Anno 1802 spezifizierte erstmals ein gewisser Henry Thornton, britischer Reformer, Bankier, Ökonom und Parlamentarier, die Rolle der Bank von London als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“, also zum Lender of last Resort.

Otto Normalverbraucher kennt eher die Redewendung „zur letzten Instanz“ als die des „Kreditgebers der letzten Zuflucht“. Das wird eventuell daran liegen, dass Verbraucher, welche in eine wirtschaftliche Notlage geraten, vermutlich keinen Lender of last Resort finden, auch wenn ein Liquiditätsengpass nur vorübergehend besteht. Ebenso kann es Kleinunternehmen, Mittelständler, Selbstständige, Freiberufler oder von Institutionen nicht als wichtig genug erachtete Kapitalgesellschaften gehen. Denn der Lender of last Resort wird in der Online-Enzyklopädie Wikipedia als ein Kreditgeber definiert, der noch dann Kredit vergibt, wenn ansonsten kein Kapitalgeber mehr dazu bereit ist. Andere deutschsprachige Literatur über Wirtschaft, Finanzwesen, Bankensystem, etc. widmet dem Wortspiel „Lender of last Resort“ kaum eine Definition oder Erklärung.

Schlussfolgernd aus den Erläuterungen der genannten Online-Enzyklopädie kann wohl die Annahme als richtig angesehen werden, dass ein Lender of last Resort krisengeschüttelten Konzernen, bedeutsamen Unternehmen wie Großbanken und Ländern mit hohen Staatsschulden als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“ zur Verfügung stehen. Als ein eher strittig anzusehendes Finanzierungsinstrument ist der Lender of last Resort aufgrund des drohenden Moral-Hazard-Problems.

Kredit mit variabler Verzinsung

Kredit mit variabler Verzinsung bei vielen Finanzierungen üblich

Bei einem Kredit mit variabler Verzinsung sind Sollzinsen eine veränderliche Größe, die sich aus den Schwankungen der Zinssätze auf Kapitalmärkten ergibt. Banken wird ein Eigeninteresse daran zugestanden, einen am Beginn der Laufzeit des Kredits festgelegten Sollzins nachträglich und ohne Vertragsänderung zu korrigieren. Andererseits kann der Kredit mit variabler Verzinsung zum Kredit mit einem Festzins werden, wenn dies im Kreditvertrag vereinbart wird, was häufig beim Ratenkredit mit kurzer- bis mittelfristiger Laufzeit der Fall ist. Denn obwohl die Bank innerhalb der Kreditlaufzeit ihren Zinssatz dem Marktzins anpasst, zahlt der Kreditnehmer beim Ratenkredit mit kurzer Laufzeit den vereinbarten Festzins.

Kredite mit variabler Verzinsung kommen in vielfältiger Art und bei fast allen Finanzierungen vor. Insbesondere trifft es auf Darlehen mit langen Laufzeiten zu. Bausparverträge, Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekendarlehen oder Großkredite sind meistens Kredite mit variabler Verzinsung. Und zwar deshalb, weil am Beginn der Vertragslaufzeit Entwicklungen am Kapitalmarkt schwer eingeschätzt werden können.

Die Höhe der Zinsen orientiert sich am Leitzins von Zentralbanken beziehungsweise dem der Europäischen Zentralbank. Neben der Laufzeit kann bei einem Kredit mit variabler Verzinsung auch die Bonität des Kreditnehmers Einfluss auf letztendlich zu zahlenden Zinsen haben. Kreditgeber berechnen neben dem zum Zeitpunkt der Kreditvergabe üblichen Marktzins gegebenenfalls einen Risikoaufschlag, der nach Umfang der Kreditsicherheiten und dem geschätzten Risiko veranschlagt wird. Das allseits bekannte Kürzel „p. a.“ (pro anno, pro Jahr) hinterm in Prozent genannten Zinssatz verweist prinzipiell auf eine variable Verzinsung. Demnach ist auch der Dispo beim Girokonto ein Kredit mit variabler Verzinsung.

Kreditversicherung

Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen

Innerhalb der Versicherungsbranche gibt es spezielle Gesellschaften, bei denen Kreditversicherungen zum Geschäftsfeld gehören. Sie heißen Kreditversicherungsbank beziehungsweise Kreditversicherungsunternehmen und haben eine lange Tradition. Ein heute auch international höchstanerkanntes bundesdeutsches Unternehmen, die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, bot erstmals anno 1917 eine Versicherung aus diesem besonderen Spezialbereich an.

Es geht darum, dass sich Unternehmen gegen das Risiko, auf unbezahlten Rechnungen sitzenzubleiben, versichern können. Wurden bestellte Waren oder Dienstleistungen an Kunden des jeweiligen Unternehmens, Betriebes oder Dienstleisters ausgeliefert, entsteht sogleich eine offene Forderung, wie unbezahlte Rechnungen in Buchhaltung, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Steuerrecht, etc. genannt werden. Die Kreditversicherung schützt Unternehmen auf Grundlage des entsprechenden Versicherungsvertrags vor Forderungsausfall und bannt damit die Gefahr, wegen unbezahlter Rechnungen in finanzielle Probleme (Liquiditätsengpass) zu geraten. Weil zahlreiche Unternehmen ihren Kunden einen Lieferantenkredit einräumen, heißt diese bekannteste Form der Kreditversicherung Delkredere oder Warenkreditversicherung, im modernen Sprachstil zunehmend Forderungsausfallversicherung genannt. Insbesondere im Außenhandel von Kapitalgesellschaften ist eine Kreditversicherung oft zwingend notwendig, in der Praxis heißt solch Vertrag Hermes-Bürgschaft oder Exportkreditgarantie. Also eine weitere Art der Kreditversicherung, zu denen im Geschäftskundenbereich noch die Investitionsgüterkreditversicherung zählt.

Im Privatkundengeschäft erwarten manche Kreditgeber vom Kreditnehmer, dass eine Kreditversicherung, deren spezifizierte Bezeichnung Restschuldversicherung oder Konsumentenkreditversicherung (KKV) lautet, vorliegt. Diese soll Kreditgeber vor Kreditrisiken bei zahlreichen Kreditarten einschließlich Kreditkartenverträgen oder Electronic Cash (Bankkarte) schützen. Privatpersonen nutzen Kreditversicherungen zur finanziellen Absicherung gegen Ausfallrisiken bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Eine Restschuldversicherung als Kreditsicherheit wird von Kreditgebern vielfach akzeptiert. Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen, das heißt, Abschlüsse diesbezüglicher Versicherungsverträge sind fakultativ (freiwillig).

Money-Back-Optionsschein

Money-Back-Optionsscheine auf beliebige Basiswerte (Underlying)

Eine Beschreibung des Begriffs Money-Back-Optionsschein ist denkbar einfach, denn die englischen Worte money (Geld) und back (zurück, Retour) sind hinlänglich bekannt. Die Verbindung Money-Back wird also mit Geld-zurück vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Anders als bei einer schier unendlich erscheinenden Menge englischer Fachbegriffe in den Bereichen Finanzierung, Finanzmärkte, Wertpapierhandel, Bankwirtschaft, beispielsweise Equity, Swap, Cashsettlement, Call, Put, Broker, etc. gibt es für den Ausdruck Money-Back-Optionsschein keine fachspezifische Definition.

Dem Optionsgeschäft zugehörige Fachausdrücke sind unter anderem amerikanische, europäische Option, Optionsanleihe, Optionsprämie, die nicht gleichbedeutet mit dem Optionspreis ist, sowie der Optionsschein, im englischen übrigens Warrant genannt. Aus letztgenanntem ergibt sich für Money-Back-Optionsschein eigentlich der vollständig korrekte Ausdruck Money-Back-Warrant, für den allerdings auch keine Fachdefinition in entsprechenden Wirtschaftslehrbüchern existiert.

Optionen werden zum einen an Termin-, Devisenbörsen gehandelt, andererseits können sie zudem als Optionsschein, also als Wertpapier, gestaltet sein, der jeden beliebigen Basiswert (Underlying) haben kann. Folglich können es Optionsscheine auf Aktien, Aktienindizes, Devisen oder Anleihen sein. Das Geld-zurück im Ausdruck Money-Back-Optionsschein bezieht sich auf jenen Betrag des Anlegers, der für den Emissionskurs aufzubringen war. Dieser ist beim Money-Back-Optionsschein bei Fälligkeit beziehungsweise wenn es zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Bedingungen kommt zurückzuerstatten. Zinsen und Kursgewinne könnten vollständig entfallen, weil ein Money-Back-Optionsschein lediglich das verbriefte Recht auf einen garantierten Rückzahlungsbetrag, der im Allgemeinen das eingezahlte Geld ist, beinhaltet. Bereits bezahlte Gebühren sind dann beim Money-Back-Optionsschein reale Verluste.

Lead Manager

Lead Manager führen ein Konsortium beim Konsortialgeschäft

Innerhalb eines Konsortiums, zumeist ein Bankenkonsortium, ist der Lead Manager das führende Kreditinstitut, die federführende Bank. Das heißt, ein Lead Manager zeichnet innerhalb des Bankenkonsortiums in erster Linie verantwortlich für die Verhandlungen beim sowie Organisation und Durchführung des geplanten Konsortialgeschäfts. Die Stellung einzelner Teilnehmer am Konsortium bestimmt maßgeblich der prozentuale Anteil (Quote) am Gesamtvolumen des Konsortialgeschäfts. Lead Manager wörtlich ins Deutsche übersetzt heißt Konsortialführer, können eine oder auch mehrere Banken, Kreditinstitute sein.

Konsortium (abgeleitet vom Lateinischen consors für Teilnehmer, Gefährten) wird in relevanter Fachliteratur als zweckgebundener Zusammenschluss von mehreren Unternehmen definiert. Beim Bankenkonsortium sind es, wie der Name besagt, Banken oder Kreditinstitute. Lead Manager beziehungsweise Konsortialführer übernehmen die Befugnis zur Geschäftsführung. Dazu gehören im Großen und Ganzen das Zustandekommen des Konsortialvertrags sowie die Abwicklung des Konsortialgeschäfts. Bankenkonsortien, dessen Struktur immer einen Lead Manager / Konsortialführer aufweist, sind hauptsächlich im Bereich Wertpapieremission, Aktienausgabe und Konsortialkredite tätig. In Deutschland bildet das Bankenkonsortium für die Zeit des Konsortialgeschäfts eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bestimmungen zur Haftung muss zwingend der Konsortialvertrag enthalten. Die Vertretungsmacht solcherart GbR liegt in der Hand des Lead Managers / Konsortialführers.