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Money-Back-Optionsschein

Money-Back-Optionsscheine auf beliebige Basiswerte (Underlying)

Eine Beschreibung des Begriffs Money-Back-Optionsschein ist denkbar einfach, denn die englischen Worte money (Geld) und back (zurück, Retour) sind hinlänglich bekannt. Die Verbindung Money-Back wird also mit Geld-zurück vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Anders als bei einer schier unendlich erscheinenden Menge englischer Fachbegriffe in den Bereichen Finanzierung, Finanzmärkte, Wertpapierhandel, Bankwirtschaft, beispielsweise Equity, Swap, Cashsettlement, Call, Put, Broker, etc. gibt es für den Ausdruck Money-Back-Optionsschein keine fachspezifische Definition.

Dem Optionsgeschäft zugehörige Fachausdrücke sind unter anderem amerikanische, europäische Option, Optionsanleihe, Optionsprämie, die nicht gleichbedeutet mit dem Optionspreis ist, sowie der Optionsschein, im englischen übrigens Warrant genannt. Aus letztgenanntem ergibt sich für Money-Back-Optionsschein eigentlich der vollständig korrekte Ausdruck Money-Back-Warrant, für den allerdings auch keine Fachdefinition in entsprechenden Wirtschaftslehrbüchern existiert.

Optionen werden zum einen an Termin-, Devisenbörsen gehandelt, andererseits können sie zudem als Optionsschein, also als Wertpapier, gestaltet sein, der jeden beliebigen Basiswert (Underlying) haben kann. Folglich können es Optionsscheine auf Aktien, Aktienindizes, Devisen oder Anleihen sein. Das Geld-zurück im Ausdruck Money-Back-Optionsschein bezieht sich auf jenen Betrag des Anlegers, der für den Emissionskurs aufzubringen war. Dieser ist beim Money-Back-Optionsschein bei Fälligkeit beziehungsweise wenn es zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Bedingungen kommt zurückzuerstatten. Zinsen und Kursgewinne könnten vollständig entfallen, weil ein Money-Back-Optionsschein lediglich das verbriefte Recht auf einen garantierten Rückzahlungsbetrag, der im Allgemeinen das eingezahlte Geld ist, beinhaltet. Bereits bezahlte Gebühren sind dann beim Money-Back-Optionsschein reale Verluste.

Lead Manager

Lead Manager führen ein Konsortium beim Konsortialgeschäft

Innerhalb eines Konsortiums, zumeist ein Bankenkonsortium, ist der Lead Manager das führende Kreditinstitut, die federführende Bank. Das heißt, ein Lead Manager zeichnet innerhalb des Bankenkonsortiums in erster Linie verantwortlich für die Verhandlungen beim sowie Organisation und Durchführung des geplanten Konsortialgeschäfts. Die Stellung einzelner Teilnehmer am Konsortium bestimmt maßgeblich der prozentuale Anteil (Quote) am Gesamtvolumen des Konsortialgeschäfts. Lead Manager wörtlich ins Deutsche übersetzt heißt Konsortialführer, können eine oder auch mehrere Banken, Kreditinstitute sein.

Konsortium (abgeleitet vom Lateinischen consors für Teilnehmer, Gefährten) wird in relevanter Fachliteratur als zweckgebundener Zusammenschluss von mehreren Unternehmen definiert. Beim Bankenkonsortium sind es, wie der Name besagt, Banken oder Kreditinstitute. Lead Manager beziehungsweise Konsortialführer übernehmen die Befugnis zur Geschäftsführung. Dazu gehören im Großen und Ganzen das Zustandekommen des Konsortialvertrags sowie die Abwicklung des Konsortialgeschäfts. Bankenkonsortien, dessen Struktur immer einen Lead Manager / Konsortialführer aufweist, sind hauptsächlich im Bereich Wertpapieremission, Aktienausgabe und Konsortialkredite tätig. In Deutschland bildet das Bankenkonsortium für die Zeit des Konsortialgeschäfts eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bestimmungen zur Haftung muss zwingend der Konsortialvertrag enthalten. Die Vertretungsmacht solcherart GbR liegt in der Hand des Lead Managers / Konsortialführers.

Netting

Netting: Allgemein für Saldierung verwendeter Begriff

Saldiert, also den Saldo / die Differenz auf einem Konto zwischen Soll und Haben bilden, wird nicht allein in der Buchführung. Es gibt mannigfaltige Bereiche beziehungsweise Geschäftsvorfälle, in denen Verrechnungen vorgenommen und mithin ein Saldo gebildet werden. Netting steht in einigen Wirtschaftslexika oder auf Webseiten im Internet als allgemein verwendeter Begriff für die Verrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen mindestens zwei Vertragspartnern. In diesem Zusammenhang werden unterschiedliche Arten von Netting definiert. Zum Beispiel Interest Netting, welches fürs Verrechnen von Zinszahlungen steht, oder das Close-out Netting, welches den Umgang mit laufenden Termingeschäften eine „juristische Sekunde“ vor einer drohenden Insolvenz bei einem von mindestens zwei Vertragspartnern behandelt.

Andere Wirtschaftslexika bezeichnen Netting eindeutig nur als den Vorgang der Aufrechnung / Saldierung bei Devisentermingeschäften innerhalb von bi-, multilateraler Unternehmen oder Konzernen und zwar an einem dafür vorbestimmten Stichtag sowie zu einem im Vorhinein verabredeten Devisenkurs. Wörterbücher übersetzen netting mit Ausgleichsprozess, Aufrechnung von Positionen, „netting out“ mit Saldierung.

Die Begriffe Clearing oder Matching werden wie eben Netting auch für den Vorgang der Aufrechnung / Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im gegenläufigen Zahlungsverkehr zwischen Geschäftspartnern, respektive in einem Konzern verwendet. Innerhalb des Clearings heißt die optional mögliche Saldierung gegenläufiger Geschäfte netting.

Revolving Credit

Revolving Credit steht für sich durch Tilgung nachladender Kredit

Die Bedeutung des Begriffs Revolving Credit ist gering, weshalb sich dafür kaum eine exakte Definition finden lässt. In zahlreichen Wirtschaftslexika taucht diese Bezeichnung gar nicht auf. Populäre Fachliteratur oder anerkannte Wissensportale erklären die Redewendung Revolving Credit mit einem Konto bei Banken und Kreditinstituten, das dem Kreditnehmer die immer wiederkehrende Inanspruchnahme von Krediten ermöglicht. Maximalhöhe des Kreditlimits, festvereinbarte Rückzahlungsraten und infrage kommende Sondertilgung sind Merkmale eines Revolving Credits. Darüber, ob dieser vorzugsweise revolvierende Kredit genannte ausschließlich im Soll, das heißt im Minus, durch entsprechende Kreditnehmer zu führen sei, gibt es innerhalb besagter Literatur keine einheitliche Auffassung. Diese Annahme darf jedoch bezweifelt werden, denn auch Kreditlinie oder Dispositionskredit/Kontokorrent werden gelegentlich als Revolving Credit, hier allerdings mit dem Zusatz Facility (für Einrichtung, Möglichkeit, Gelegenheit) bezeichnet.

In einem Punkt herrscht allgemeine Einigkeit: Das Kreditkartenkonto ist die gängigste Form für einen Revolving Credit. Hierbei gibt es unter anderem Angebote, die kein Kontoguthaben vorsehen, sondern dass sämtliche Kreditkartenzahlungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums dann per Ultimo vom Referenzkonto auszugleichen, also eine Form der Kontoführung im Soll, sind.

Revolving Credit im Geschäftskundenbereich heißt fachmännisch revolvierendes Akkreditiv beziehungsweise Dokumentenakkreditiv. Revolvierend steht stets für sich erneuernd, nachladend. Revolving Credit als Akkreditiv betrifft Außenhandelsfinanzierungen, es gibt zahlreiche Varianten.

Finanzkredit

Finanzkredit ist eine Kreditform im Exportgeschäft

Der Finanzkredit, überwiegend Bestellerkredit genannt, ist ein Kredit, den nicht der Lieferant einem Besteller gewährt, sondern an dessen Stelle ein dafür geeignetes Kreditinstitut tritt. Es ist also kein Lieferantenkredit im üblichen Sinne mehr, weil eine Bank oder ein Konsortium die Kreditgewährung für die Begleichung der Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen übernimmt. Beim Finanzkredit handelt es sich vorrangig um eine Kreditform, die im Exportgeschäft zur Anwendung kommt. Es ist ein gebundener Finanzkredit, weil die Kreditvergabe liefergebunden ist, das heißt, dass ein gültiger Liefervertrag zwischen Exporteur und Importeur zwingend vorliegen muss.

Kreditgeber beim Bestellerkredit sind Spezialbanken oder ein Bankenkonsortium, als Kreditnehmer treten der Importeur selbst oder dessen Hausbank auf, die naturgemäß eine ausländische Bank ist. Die Währung ist frei wählbar, Euro-Kredit oder Fremdwährungskredit sind möglich, die Höchstgrenze für einen Finanzkredit wird in Expertenkreisen für jedes Einzelgeschäft mit zehn Millionen Euro Auftragswert beziffert. Ein Exporteur hat bei dieser Kreditform mehrere Vorteile. Weil die Bezahlung der Lieferungen und Leistungen ins Exportland, mit Ausnahme fälliger Anzahlungen und Zwischenzahlungen, in aller Regel direkt an das exportierende Unternehmen erfolgt, entlastet der Bestellerkredit dessen Bilanz und Kreditlinie. Weitere Vorteile: Sehr minimiertes Kreditausfallrisiko (ausgenommen höhere Gewalt), kein Forderungsmanagement, kein Wechselkursrisiko, verbesserte Liquidität.

Anders als beim Exportfactoring, wo der Exporteur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an ein Kreditinstitut verkauft, haben Unternehmen, die einen Finanzkredit beantragen, ungleich höhere Bedingungen / Voraussetzungen zu erfüllen. Es müssen ganz bestimmte Lieferungen und Leistungen, nämlich vorgegebene Investitionsgüter mit Ursprung in Deutschland sein, die als finanzierbares Ausfuhrgeschäft gelten und deshalb einen Bestellerkredit ermöglichen können.

Weitere Bedingungen: Exportkreditversicherung, bestätigtes Inkrafttreten des Exportvertrags, umfangreiche Bonitätsprüfungen. Konditionen wie Kredithöhe, Kreditkosten, Zinssätze, Tilgung, Zahlungsweisen, Laufzeit sind beim Finanzkredit im Rahmenkreditvertrag oder Einzelkreditvertrag enthalten.

Firmenkredit

Firmenkredit: Wirtschaftlich bedeutsames Borgen von Geld gegen Zinszahlung

Kredit in seiner ursprünglichsten Form ist die auf Vertrauen beruhende Bereitschaft, Verbindlichkeiten fristgemäß und entsprechend getroffener Absprachen zu begleichen. Wie jeder Kredit wird auch der Firmenkredit als Überlassung von Kaufkraft, überwiegend in Form von Geld, gegen Zahlung von Zinsen definiert. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um geborgtes Geld, dass in zeitlicher Begrenzung sowie zu vereinbarten Bedingungen (Konditionen) von Kreditgebern zur Verfügung gestellt wird. Firmenkredite erhalten, Bonität vorausgesetzt, Existenzgründer, Gewerbetreibende aller Rechtsformen, Selbstständige beziehungsweise Freiberufler, Institutionen, Organisationen, eingetragene Vereine.

Firmenkredite sind für Kreditnehmer wichtig, um Vermögenswerte und Ausgaben finanzieren zu können, darüber hinaus haben sie enorme volkswirtschaftliche Bedeutung. Denn durch von Banken gewährte Firmenkredite erhöht sich die in Umlauf gebrachte Geldmenge (Geldschöpfung), also Kaufkraft. Wohingegen Tilgung, im volkswirtschaftlichen Ganzen betrachtet, Geldmenge und damit Liquidität schrumpfen lässt.

Verwendungszwecke von Firmenkrediten sind ebenso mannigfaltig wie die Kredittypen. So kann der Zweck des Firmenkredits die Finanzierung von Anlagevermögen, einer Immobilie, die Autofinanzierung, Baufinanzierung, Produktionsfinanzierung oder auch ein Wertpapierkredit sein. Selbst eine Kreditkarte für Geschäftsleute ist ein kurzfristig eingeräumter Firmenkredit und auch die Kreditlinie auf laufendem Konto gehört dazu. Im Geschäftsbereich der Banken ist letzteres der Kontokorrentkredit, für private Personen der vom Geldinstitut eingeräumte Dispositionskredit. Für beide gilt, dass es keine feste Laufzeit gibt und Sollzinsen nach variablem Zinssatz berechnet werden.

Einen Firmenkredit erhalten Kreditnehmer nicht ausschließlich von Banken, im allgemeinen Kreditverkehr können es auch (internationale) Finanzierungsgesellschaften, sonstige Investoren, Handelshäuser sein. Wird Kunden eines Unternehmens ein Firmenkredit in Form des Lieferantenkredits eingeräumt, tritt dieser nicht mehr als Schuldner sondern als Gläubiger auf. Warenfinanzierungskredit, Investitionskredit, Roll-over-Kredit, Saisonkredit, Schuldscheindarlehen, Rembourskredit oder Akzeptkredit (beides den Außenhandel betreffend) sind einige Typen unterschiedlicher Firmenkredite.

Geldkredit

Geldkredit in Abgrenzung zum Waren- oder Lieferantenkredit

Innerhalb des Finanzwesens wird Kredit allgemein als Gebrauchsüberlassung von Geld oder vertretbaren Sachen (Sachgut) über eine bestimmte Zeitdauer (Laufzeit) und größtenteils gegen Zahlung von Zinsen definiert. Beim Geldkredit geht es ausschließlich um die Überlassung von Geld, also inländischen (Euro-Kredit) oder ausländischen (Fremdwährungskredit) Zahlungsmitteln in Form von Banknoten und Münzen. Der Verwendungszweck bleibt im Großen und Ganzen dem Kreditnehmer überlassen. Regelausnahmen bilden Bankkredite, die immer zugleich Geldkredite sind, mit denen Existenzgründungen, Bauvorhaben, Kauf einer Immobilie oder anderer Vermögenswerte finanziert werden. Unternehmen erhalten von Banken zudem Geldkredite als Investitionskredit, Betriebsmittelkredit oder Barkredit für Warenfinanzierung. Im internationalen Bankwesen kommen auch Roll-over-Kredite, die bekanntlich Firmenkredite sind, infrage. Ein Lieferantenkredit hingegen ist kein Geldkredit und auch Ratenkauf oder Finanzierungen, die Handelshäuser/Handelsketten wie Baumärkte, Möbel-, Autohäuser, auch Online-Händler zur Anschaffung von Konsumgütern gewähren, gehören nicht dazu, denn das sind Warenkredite.

Kreditgeber beim Geldkredit können jede Art von am Kapitalmarkt tätigen Geldinstitute (Universal-, Regional-, Spezial-, Großbanken, Direktbank, Genossenschaftsbank) und Nichtbanken (private, öffentliche Haushalte, Organisationen ohne Erwerbstätigkeit) sein. Ein Geldkredit, den Kreditnehmer von privaten Personen erhalten, heißt Privatkredit. Wird allein aufgrund tadelloser Bonität Kredit gewährt, spricht man vom Personalkredit. Dessen Gegenstück ist der Sachkredit (auch Realkredit), bei dem zur Kreditsicherung Grundschuld, Hypothek, Grundstück, Immobilie, Lebensversicherung, andere Mobilien sowie Bürgschaften genutzt werden.

Der Geldkredit kann zinsloses, festverzinsliches Darlehen oder eins mit variablem Zinssatz sowie mit kurzer, mittlerer, langfristiger Laufzeit sein. Effektiver Jahreszins soll Kredite vergleichbar machen. Konditionen wie Sollzinsen, Tilgung, Bearbeitungsgebühren, etwaige Zuschläge, alles natürlich auch auf Geldkredite zutreffend, enthält der Kreditvertrag, der auch beim Privatkredit stets in Schriftform vorliegen sollte. Dispo-Kredite sind Geldkredite ohne feste Laufzeit.

Hypothekarkredit

Hypothekarkredite: Ein Teil der Wertschöpfung

Einen Hypothekarkredit nehmen Grundstücks-, Haus-, Wohnungseigentümer auf, die ihren Grundbesitz als Sicherheit gegen eine Geldforderung verpfänden. Deshalb spricht man beim Hypothekarkredit auch vom Pfandrecht beziehungsweise Grundpfandrecht. Sollte der Schuldner einmal Tilgung und Zinszahlungen, die entsprechend des Kreditvertrags fällig werden, nicht mehr begleichen können, er also zahlungsunfähig wäre, hat der Gläubiger das Recht, im Zuge der Zwangsvollstreckung Grundstück, Gebäude- oder Wohnungseigentum zu veräußern. Der aus Zwangsvollstreckung erzielte Erlös dient dem Gläubiger zur Rückzahlung des Hypothekarkredits.

Dass heutzutage zumindest in Deutschland vorrangig die Grundschuld anstelle einer Hypothek angewendet wird, hat seine Ursache vor allem in der vorherrschenden Gesetzeslage. Die Kreditsicherheit bei Hypothek/Hypothekarkredit ist im Gegensatz zur Grundschuld ausnahmslos streng akzessorisch, was das Vorhandensein einer Forderung als unabdingbare Voraussetzung bedeutet.

Hypothekarkredite werden in Expertenkreisen Realkredit genannt und sind in der Regel langfristige Darlehen, bei denen die Hypothek ins Grundbuch beim Grundbuchamt, Teil der territorialen Amtsgerichte, eingetragen wird. Kreditgeber können Geschäftsbanken sein, die entsprechend des Kreditwesengesetzes sowie des Pfandbriefgesetzes Realkredite (Hypothekarkredite) gewähren dürfen. Zudem treten Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Spezialbanken (Realkreditinstitute respektive Pfandbriefbanken, die bis zum Jahr 2005 offiziell noch Hypothekenbanken hießen) als Kreditgeber für Hypothekarkredite auf. Auch private Personen kommen infrage.

Berechtigte Geldinstitute wiederum finanzieren bewilligte Realkredite (Hypothekarkredite) über Pfandbriefe, also Schuldverschreibungen, die öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe, Hypothekenpfandbriefe und seit 2009 auch Flugzeugpfandbriefe sein können. Investoren, die solcherart festverzinsliches Wertpapier zum Zwecke der Kapitalanlage erwerben, sichern entsprechenden Geldinstituten die Refinanzierung, unter anderem eben der Hypothekarkredite. Somit ist dieser hier beschriebene Geldkreislauf Teil der Wertschöpfung.

Im Gegensatz zu Finanzmärkten beispielsweise in den USA, dessen Hypothekenmarkt Auslöser der Finanzkrise ab 2007 war, bestehen in Deutschland strengere Bedingungen für Kreditvergabe, insbesondere Bonität, Verwendungszweck, mithin Kreditsicherheit, die natürlich auch Realkredite (Hypothekarkredite) betreffen.

Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen (Darlehenshypothek) sind langfriste Kredite

Hypothekendarlehen erhalten Kreditnehmer, die über Grundbesitz in Form von Grundstücken beziehungsweise Immobilien verfügen. Grundstück, Gebäude oder Eigentumswohnung dienen bei Hypothekendarlehen (Darlehenshypothek) als Kreditsicherheit. Kann ein Schuldner das von der Bank geliehene Geld nicht mehr vereinbarungsgemäß, also entsprechend den verhandelten Konditionen im Kreditvertrag, zurückzahlen, wird der Gläubiger besagtes Eigentum zwangsversteigern. Denn beim Hypothekendarlehen erlangt der Gläubiger ein dringliches Recht an dem Grundbesitz, welches der Schuldner als Kreditsicherheit einbrachte. Das sind zum überwiegenden Teil Grundstücke beziehungsweise ganze Anwesen.

Der Gläubiger ist beim Hypothekendarlehen Inhaber der Hypothek, die ins Grundbuch eingetragen wird und ihm ein dringliches Recht an Grundstück oder Immobilie gewährt. Eintreiben können Gläubiger dieses Recht allerdings nur dann, wenn der Schuldner persönliche Forderungen, welche sich aus einem Hypothekendarlehen (Darlehenshypothek) ergeben, an den Inhaber der Hypothek nicht mehr erfüllen kann. Dann kommt es im Zuge eines Konkursverfahrens zur Versteigerung des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie, der Erlös wird zur Rückzahlung des Hypothekendarlehens genutzt. Grundstückseigentümer müssen bei einem Konkursverfahren die Zwangsvollstreckung dulden, wenn im Hypothekendarlehen in dieser Hinsicht keine speziellen Sonderbedingungen vereinbart wurden. Die Hypothek (Belastung eines Grundstücks, Gebäudes, Eigentumswohnung als Kreditsicherheit) gehört zu den Grundpfandrechten. Eine Sicherungshypothek ist eine Unterkategorie der allgemein üblichen Hypothek, die auch Verkehrshypothek genannt wird. Hypothekendarlehen (Darlehenshypotheken) vergeben Kreditinstitute, Bausparkassen, Lebensversicherungen.

EBA – European Banking Authority

EBA – European Banking Authority entwickelt Standards für Banken-, Finanzaufsicht

Die Hauptaufgabe der European Banking Authority (EBA), also der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, besteht im Ausarbeiten von Standards, die als Rahmen für nationale Banken- beziehungsweise die Finanzaufsicht gelten. Diese mit dem Oberbegriff Finanzmarktregulierung zu bezeichnende Prüftätigkeit der European Banking Authority (EBA) schließt die Verantwortlichkeit gegenüber Geldwäsche, Wirtschafts- und Computerkriminalität ein. Zudem soll die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA unterstützend beim Bekämpfen von Finanzierungen wirken, die dem internationalen Terrorismus dienen könnten. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch bei Themen wie Eigenkapital, Liquidität, Kredite, Depots, Beteiligungen, Wertpapierhandel, Versicherungswesen und Altersvorsorge.

Unmittelbares Eingriffsrecht in nationale Belange hat die European Banking Authority, von zwei Ausnahmen abgesehen, nicht. Letzteres betrifft Verstöße gegen geltendes europäisches Recht sowie einem Eingreifen der EBA, wenn nationale Aufsichtsbehörden in Bezug auf Finanzmarktregulierung uneinig sind. Grundlage der Banken- beziehungsweise Finanzaufsicht in diversen Ländern ist eine sogenannte Allfinanzaufsicht, bei einigen übernimmt die Zentralbank des jeweiligen Landes entsprechende Aufgaben.

Zum unumstößlichen Prinzip der European Banking Authority (EBA) gehört, dass sich deren Beschlüsse nicht direkt auf die finanzielle Verantwortlichkeit von Mitgliedsstaaten auswirken dürfen. Im Kontext zur Griechenland-, Finanz- beziehungsweise zur europäischen Bankenkrise prüft die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA Kapitalanlagen der Banken, insbesondere wenn es sich um wertgeminderte Staatsanleihen handelt. Auch der Zusammenbruch des Interbankenhandels gehört zum Prüffeld der European Banking Authority, obwohl vertrauensschaffende Maßnahmen seit 2011 schwierig sind.

Die im Zusammenhang mit der EBA oftmals verwendete Bezeichnung „Stresstest“ meint innerhalb der Finanzwirtschaft ein Risikomanagement, welches mittels Szenariotechnik sowie Sensitivitätsanalyse Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute, Fondsgesellschaften, Versicherungen, etc. überprüft. Die European Banking Authority (EBA) hat Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Exekutivdirektor, vierzig Mitarbeiter (Stand 2011), diverse nichtstimmberechtigte Vertreter zahlreicher europäischer Kommissionen und Ausschüsse.