Private Vermögensverwaltung

Durch eine private Vermögensverwaltung, unterhält man keinen Gewerbebetrieb. Weder muss bei der privaten Vermögensverwaltung Gewerbesteuer bezahlt werden, noch werden Betriebseinnahmen erzielt. Bei der Verwaltung des eigenen Immobilieneigentums, auch wenn es noch so groß sein mag, gilt dasselbe. Wird allerdings mit den Immobilien gehandelt schlägt eine private Vermögensverwaltung in einen Gewerbebetrieb um.