Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon: Grundlegendste Reform des EU-Vertrags seit dem von Maastricht

In Maastricht wurden anno 1992 die Grundlagen des Staatenverbundes Europäische Union mit dem gleichnamigen Vertragswerk (EU-Vertrag) geschaffen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) löste den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ab.

Seither ist der Vertrag von Lissabon die grundlegendste Reform, nachdem in den Verträgen von Amsterdam (1997), Nizza (2001) und im Rahmen der EU-Erweiterung zwischenzeitliche Änderungen vorgenommen worden waren. Der Versuch, eine Verfassung für Europa zu installieren, scheiterte an Referenden in Frankreich und den Niederlande im Jahr 2005. Der unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa erlangte auch aufgrund fehlender Ratifizierungen keine Rechtskraft. Stattdessen unterzeichneten Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon. Dieser trat zwei Jahre später mit der offiziellen Bezeichnung „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft.

Wesentliche Inhalte der gescheiterten Verfassung für Europa finden sich im Vertrag von Lissabon wieder. Eine erstmals vorgenommene, exakte Auflistung aller Kompetenzen der EU, Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, stärkeres Einbeziehen nationaler Parlamente bei der Schaffung rechtlicher Normen sowie rechtlicher Entscheidungen der EU, Einführung des neuen Amts Präsident des Europäischen Rates und das des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sind einige der fundamentalen Neuerungen. Sie machen den Vertrag von Lissabon so bedeutsam, dass er seit seinem Inkrafttreten als EU-Grundlagenvertrag gilt. Neben weiteren Formalien wurde erstmals die Möglichkeit einer Europäischen Bürgerinitiative im Vertrag von Lissabon verankert.

Nettogeldvermögen

Nettogeldvermögen: Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

Der spezielle Begriff Nettogeldvermögen ist vornehmlich im volkswirtschaftlichen Sinne gebräuchlich und drückt hier den Saldo aus, der sich bei der Gegenüberstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten ergibt. Der Unterschied zwischen Nettogeldvermögen und Geldvermögen besteht darin, dass letzteres den Zahlungsmittelbestand (ZMB) einschließt. Zum Zahlungsmittelbestand gehören Bargeld, Kassenbestand und das jederzeit verfügbares Guthaben bei Banken. Ist innerhalb einer Volkswirtschaft von privaten Haushalten die Rede, werden Nettogeldvermögen und Geldvermögen umgangssprachlich häufig als identische Begriffe verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, in Weiterbildungsseminaren oder Fachbüchern kommt nicht Nettogeldvermögen, sondern ausschließlich der Begriff Geldvermögen vor, wenn es ums Vermögen der privaten Haushalte geht. Das Vermögen eines Unternehmens wiederum wird bekanntermaßen als Betriebsvermögen bezeichnet, welches aus Geld- und Sachvermögen besteht. Auch hier gibt es die Kategorie Nettogeldvermögen im eigentlichen Sinne kaum, weil Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) neben Zahlungsmittelbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten zusätzlich diverse weitere Kriterien einbeziehen, beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen, Zinsen für Kredite, Erträge aus Wertpapieren, etc.

Das Nettogeldvermögen als Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist ein Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Diese wiederum besteht aus mehreren Nebenrechnungen, unter anderem Vermögens-, Finanzierungs-, Außenwirtschaftsrechnung sowie Berechnungen des BIP (Bruttoinlandsprodukt), diese segmentiert nach Entstehung, Verwendung und Verteilung. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), mithin auch die Angaben über die Höhe des Nettogeldvermögens, erstellt und veröffentlicht in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ist der Standard zur einheitlichen Berechnung/Darstellung der Daten zu BIP, Güter-, Kapitalfluss, Arbeitsmarkt, Nettogeldvermögen, etc.

Schuldenbremse

Schuldenbremsen sollen den Umgang mit Krediten regulieren

Stark angewachsene Staatsverschuldungen sollen mit einer sogenannten Schuldenbremse in kommenden Jahren und Jahrzehnten begrenzt werden. Nachdem bisher geltende Kriterien den auch auf Kosten zukünftiger Generationen (Generationengerechtigkeit) geschehenen Anstieg der Staatsverschuldung nicht verhinderten, wurden als Schuldenbremse bezeichnete Regulierungen auf nationaler sowie EU-Ebene festgeschrieben. Dreh- und Angelpunkt sind selbstauferlegte Bedingungen, die gegenwärtige und zukünftige Regierungen bei der Aufnahme von Krediten einhalten müssen. Möglichkeiten, mit Krediten die Finanzierung der Staatsausgaben zu bewerkstelligen, sollen mittels Schuldenbremse genau definierte Grenzen erhalten. Allerdings sehen sowohl nationale Regeln als auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt – sozusagen die Schuldenbremse der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion – Ausnahmen vor, die zudem nicht frei von Interpretationsspielräumen sind. Zu den Ausnahmeregelungen, die Kredite als Einnahmequelle des Staates dann doch wieder erlauben, gehören Naturkatastrophen sowie die im Konjunkturzyklus auftretende schwere Rezession. Die Schuldenbremse der Schweiz hingegen sieht eine Verpflichtung des Bundes vor, wonach Einnahmen und Ausgaben des Staates über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen gestaltet werden sollen. Das heißt, dass die Schuldenbremse der Schweiz, anders als beispielsweise in Deutschland, von vorneherein die weitreichend interpretierbare Ausnahmeregelung auch für Zeiten der Rezession ausschließt.

In Deutschland war für die Einführung der Schuldenbremse eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, diese wurde im Jahr 2009 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Eckpfeiler der Schuldenbremse für Deutschland sind Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von maximal 0,35 Prozent des BIP (Bruttoinlandprodukt) ab 2016, Verbot einer Nettokreditaufnahme für Bundesländer ab 2020. Bis dahin sieht die Schuldenbremse für Deutschland eine Übergangsregelung vor.

Euro-Rettungsschirm

Euro-Rettungsschirm: Mit Krediten Finanzstabilität herstellen

Die unter den härteren Bedingungen der Globalisierung angestrebte Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie deren Wachstum werden angesichts ständiger Krisen zunehmend problematischer. Euro-Rettungsschirm nennt sich umgangssprachlich der Europäische Stabilitätsmechanismus, welcher nach dem Willen der Euro-Zone als dauerhaftes Instrumentarium zur Unterstützung in Not geratener EU-Mitgliedsstaaten fungieren soll. Seit der Jahrtausendwende häufen sich krisenhafte Entwicklungen: Beginnend mit der US-Immobilienkrise folgten Finanz-, Banken-, Wirtschaftskrise ab 2007, Griechenlandkrise ab 2009. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Jahres 2011 sind trotz Euro-Rettungsschirm, Eurobonds, Schuldenbremse, Stabilitäts- und Wachstumspakts mit selbsternannten Vorgaben zum Führen relativ solider Staatshaushalte keine Verbesserungen eingetreten, im Gegenteil: Das krisengeschüttelte Europa muss nun auch noch eine Staatsschuldenkrise überwinden.

Der Euro-Rettungsschirm sieht die Schaffung eines dauerhaften Hilfsfonds vor, aus dem solche EU-Mitgliedsstaaten Kredite erhalten, die am Kapitalmarkt keine Kreditwürdigkeit mehr besitzen. Es wurden strenge Bedingungen für die Bewilligung von Krediten aus dem Euro-Rettungsschirm erarbeitet. Ein klar definiertes Reglement einschließlich Sanktionsmaßnahmen bei Nichteinhaltung beinhaltet allerdings auch der Stabilitäts- und Wirtschaftspakt. Die wenigsten der EU-Mitgliedstaaten erfüllen jedoch die EU-Konvergenzkriterien und Sanktionsmaßnahmen sind kaum durchsetzbar, weil einheitliche Beschlüsse, laut EU-Vertrag erforderlich, nicht zustande kommen können.

Im Euro-Rettungsschirm sind theoretisch Kredite in Höhe von 750 Milliarden Euro garantiert (Stand 07/2011): Aus dem EU-Haushalt, der Zweckgesellschaft für Anleihen mit Namen Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Zusagen für Kredite bis 250 Milliarden Euro aus dem Internationalen Währungsfonds IWF. Die salopp PIIGS-Länder genannten Staaten Portugal, Irland, Italien, Griechenland, Spanien gelten als potenzielle Kreditnehmer aus dem Euro-Rettungsschirm, wobei Griechenland das Ranking anführt. Neben Krediten schließt der Euro-Rettungsschirm Bürgschaften, Garantien, andererseits Forderungen an die Kreditnehmer ein (Analyse der Staatsschuldenkrise, Anpassungsprogramme erstellen).

Sixpack / Euro-Plus-Pakt

Sixpack / Euro-Plus-Pakt: Eines von diversen Maßnahmenbündeln der EU

Seit dem Jahr 2004 machen Ökonomen/Finanzexperten auf sich abzeichnende Krisen in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Börsenhandel aufmerksam. Seit 2007 versuchen Regierungen durch allerlei Maßnahmenbündel der Banken-, Finanz-, Wirtschaftskrise entgegenzuwirken. Eines davon ist der sogenannte Sixpack / Euro-Plus-Pakt, in dem es vorrangig um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in den europäischen Staaten geht, die sich dem nicht ratifizierten Abkommen angeschlossen haben. Sixpack ist im Falle des Euro-Plus-Pakts natürlich keine Verpackungseinheit einer Brauerei, zu dieser Sprachform kam es vermutlich, weil das bundesdeutsche Aktionsprogramm sechs Schwerpunkte beinhaltet, die zur Verwirklichung des Maßnahmenpakets beitragen sollen.

Schwerpunktthemen im Sixpack / Euro-Plus-Pakt sind internationale Wettbewerbsfähigkeit, Stabilisierung des Finanzsektors, Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Der bundesdeutsche Beitrag zum Euro-Plus-Pakt sieht ein Aktionsprogramm vor, in dem Themen wie Finanzierung von Hochschulen und Verkehrsinfrastruktur, Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs, Wettbewerbsstärkung auf Gas-, Strommärkten sowie den Arbeitsmarkt betreffende Reformen vorkommen.

Weitere Inhalte des sogenannten Sixpacks betreffen öffentliche Finanzen, Steuerpolitik, Lohnentwicklungen und Sozialleistungen. Kritik an den mannigfaltig vorhandenen Abkommen besteht hauptsächlich in mangelnder Durchsetzung selbstauferlegter Maßnahmen zur Zukunftssicherung Europas. Neben Sixpack / Euro-Plus-Pakt gibt es den bereits erwähnten Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie den Euro-Rettungsschirm (Europäischer Stabilitätsmechanismus), der ab dem Jahr 2013 insbesondere Regeln zur Vergabe von Krediten und Bürgschaften an wirtschaftlich schwächere EU-Staaten beinhaltet.

Großbritannien, Schweden, Tschechien und Ungarn haben sich dem Sixpack / Euro-Plus-Pakt nicht angeschlossen. 17 Staaten der Euro-Zone sowie Dänemark, Polen, Bulgarien, Rumänien, Litauen und Lettland beschlossen im März 2011 auf einem Sondertreffen in Brüssel, dass der Sixpack / Euro-Plus-Pakt auf freiwilliger Zusammenarbeit beruht und kein völkerrechtliches Abkommen darstellt.

EU-Konvergenzkriterien

EU-Konvergenzkriterien seit Anbeginn in der Kritik

Als Konvergenz wird sinngemäß ein Zusammenspiel bezeichnet, bei dem verschiedene Sachverhalte dennoch in eine gleiche Richtung wirken sollen. Bezogen auf EU-Konvergenzkriterien sind verschiedene Sachverhalte die landestypischen Unterschiede beispielsweise hinsichtlich Wechselkurs-, Steuer-, Geld-, Lohnpolitik, Arbeitsmarkt, etc. Hinter der gleichen Richtung verbirgt sich, wenn es um EU-Konvergenzkriterien geht, das stete Ziel der Europäischen Union (EU): Stabilität der Wirtschaft in jedem zur EU gehörenden Land sowie Solidarität der Staaten untereinander. Letzteres sollte vor allem das Auftreten des Moral-Hazard-Problems verhindern, welches entsteht, wenn sich einzelne zu sehr auf zumeist finanzielle Hilfen von anderen verlassen.

EU-Konvergenzkriterien sind Vorgabewerte, die Staaten erfüllen müssen, um der Europäischen Union – nicht gleichbedeutend mit Europäischer Wirtschafts- und Währungsunion – beitreten zu können. Die Festlegung der EU-Konvergenzkriterien erfolgte zeitgleich mit dem Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) im Jahr 1992. Sie beinhalten Vorgabewerte in folgenden vier Schwerpunktbereichen: Preisstabilität (Inflation, Inflationsrate), stabiler Wechselkurs der Inlandwährung des beitrittswilligen Staates zum Euro (Wechselkursmechanismus II), stabile Zinssätze auf langfristige Staatsanleihen. Das vierte EU-Konvergenzkriterium wurde im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankert, es betrifft die Stabilität öffentlicher Haushalte (staatlicher Schuldenstand, maximale Nettoneuverschuldung). Als Referenzwert für tolerierte Abweichungen von festgelegten EU-Konvergenzkriterien fungiert ein Mittelwert aus drei besten Daten in der jeweiligen Kategorie. Harte/weiche Gangart, was diese Toleranz betrifft, Ermessens-, Gestaltungsspielräume, Interpretierbarkeit der EU-Konvergenzkriterien sorgen seit Anbeginn für viel Kritik an diesem selbstauferlegten, gegenseitig verpflichtenden Regelwerk der EU.

Staatsverschuldung Deutschlands

Staatsverschuldung Deutschlands wächst seit 60er Jahren kontinuierlich

Obwohl die Staatsverschuldung Deutschlands im Vergleich zu anderen Ländern, insbesondere denen innerhalb des Staatenverbundes EU, als moderat gilt, ist sie seit den 1960er Jahren von kontinuierlichem Anwachsen gekennzeichnet. Zwischenzeitliche Schwankungen nach oben wie nach unten sind dabei inbegriffen. So bewegte sich die Staatsverschuldung Deutschlands im Jahr 2000 fast gegen Null, weil die Versteigerung der UMTS-Lizenzen an Bieter aus der Telekommunikationsbranche der Bundesnetzagentur satte Einnahmen bescherte. Demgegenüber wird die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten als Ursache für ein starkes Ansteigen der Staatsverschuldung Deutschlands gewertet, die sich in den Folgejahren allerdings relativierte, nicht zuletzt aufgrund besagter UMTS-Lizenzen.

Die Verschuldung eines Staates setzt sich im Allgemeinen aus den Schulden öffentlicher Haushalte zusammen. Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen und Kreditinstitute kaufen am Kapitalmarkt Schuldverschreibungen des Staates in Form von Anleihen und erhalten im Gegenzug dafür Zinsen. Kuriosum nicht nur bei der Staatsverschuldung Deutschlands: Nehmen beispielsweise Geldinstitute Kredite bei der jeweiligen Zentralbank (Notenbank) zum Zwecke des Kaufs von Staatsanleihen auf, leiht eine für die staatliche Geldpolitik zuständige Institution indirekt dem Staat das benötigte Geld.

Üblicherweise verteilen sich Schulden eines Staates auf kreditgebende Gläubiger aus dem In- und Ausland. Die Staatsverschuldung Deutschlands setzt sich aus etwa sechzig Prozent Schulden bei inländischen Gläubigern (Kreditinstitute und Nichtbanken) sowie vierzig Prozent Auslandsschulden zusammen. Angaben zur Staatsverschuldung berücksichtigen nicht die Forderungen des Staates gegenüber Dritten sowie Sach- und Vermögenswerte des Landes. Laut Statistischem Bundesamt hatte Deutschland zum Jahresanfang 2011 zirka 1.998 Milliarden Euro Schulden; hohe Zinszahlungen sind die Folge. Artikel 115 im Grundgesetz begrenzt in gewissem Maße die Staatsverschuldung Deutschlands.

EFSF Bonds

EFSF Bonds sollen Kredite für EU-Mitgliedsstaaten finanzieren

Printmedien, Hörfunk, Fernsehen und allerlei Dienstleister im Internet mühen sich mehr oder minder redlich, EFSF Bonds, Eurobonds, ESM (Euro-Rettungsschirm) und weitere Aktivitäten, die EU-Mitgliedsstaaten mit Beginn vielbenannter Krisen seit dem Jahr 2007 unternehmen, zu erläutern. In diesem Gewirr von diversen Pakten oder Maßnahmepaketen werden EFSF Bonds und die geplanten EU-Anleihen (sogenannte Eurobonds) oftmals in einen Topf geworfen. Dennoch sind es zwei unterschiedliche Dinge, allerdings gelten beide als Instrumentarien, die dem Euro-Rettungsschirm angehören, womit für Otto Normalverbraucher die Verwirrung komplett sein dürfte.

Um EFSF Bonds am Kapitalmarkt platzieren zu können, musste die Zweckgesellschaft European Financial Stability Facility (EFSF) gegründet werden, weil Kritiker ansonsten die im EU-Vertrag verankerte Nichtbeistandsklausel verletzt gesehen hätten. Eine Notwendigkeit zur Gründung jener Zweckgesellschaft, der die Mitgliedsstaaten der Euro-Zone als Gesellschafter angehören, ergab sich aus einer schwerwiegenden Staatsverschuldung mehrerer EU-Länder beziehungsweise auch aus der eingetretenen Bankenkrise seit 2007. Das Geld, welches mittels EFSF Bonds eingesammelt wird, verwenden besagte EU-Staaten für Kredite, die hochverschuldete EU-Länder zwecks Haushaltskonsolidierung erhalten.

Die Ausgabe von EFSF Bonds stieß Anfang des Jahres 2011 auf großes Interesse bei Investoren, weil der Zinssatz von 2,70 Prozent zu diesem Zeitpunkt höher lag als bei vergleichbaren Staatsanleihen. An dieser Stelle sei auf den Unterschied zwischen EFSF Bonds und geplanter EU-Anleihe hingewiesen: Letztere könnte als vergemeinschaftete Staatsanleihe bezeichnet werden, denn EU-Staaten nähmen gemeinsam Schulden am Finanzmarkt in Form von Krediten auf, die Haftung für Kreditrückzahlung und Zinsen erfolgte gesamtschuldnerisch. EFSF Bonds sind Anleihen der Zweckgesellschaft Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility).

Ratingcodes

Ratingcodes im Bankwesen, Wertpapiergeschäft und für Staaten

Ratings und mithin solcherart Bewertung, Einschätzung durchführende unabhängige Unternehmen, sogenannte Rating-Agenturen, haben ihren Ursprung in der US-amerikanischen Wirtschaft. Ratingcodes wurden erstmals um 1900 bei Anleihen der Eisenbahnunternehmen verwendet. Banken, andere Kapitalgeber, Anleger, Investoren bekamen damit eine öffentlich zugängliche Einschätzung der Bonität (Zahlungsfähigkeit) dieser Unternehmen.

Seither werden Ratingcodes nicht nur im Bankwesen oder Wertpapiergeschäft genutzt, andere Bereiche wie Versicherungen, Marketing, auch Soziologie oder Psychologie kamen hinzu. Allerdings ist die Bedeutung des Ratings im Bank-, Finanzwesen insbesondere wegen der Beurteilung der Kreditwürdigkeit unvergleichbar höher. Banken schätzen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden (Kreditnehmer) durch interne Ratingcodes ein. Anhand nicht öffentlich zugänglicher, vertraulich erarbeiteter Bewertungskriterien sowie Verfahren der mathematischen Statistik erfolgt eine Einstufung, die letztendlich den Ratingcode ergibt. Dieser dient der Einschätzung von Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; bei Unternehmen oder großen, bedeutenden Konzernen können Ratingcodes ausschlaggebend für die Kreditkonditionen werden. Schlechteres Rating zieht höheres Ausfallrisiko nach sich, andere Rückzahlungsbedingungen für Kredite und höhere Zinsen sind die Folge. Um Ratingcodes zu erstellen, werden unterschiedlichste Faktoren herangezogen, beispielsweise: Liquidität, Ertragslage, Kapitalstruktur, Eigenkapitalquote, Gewinn, Bilanzentwicklung, Cashflow, Fixkosten, aber auch Geschäftsbeziehungen, Qualität des Managements, Unternehmensstrategie, Standortbedingungen, Branche, etc.

Auf internationaler Ebene sind Ratingcodes als Buchstabenfolge von Rating-Agenturen wie Moody’s, S&P (Standard & Poor’s), Fitch sehr bekannt. Es gibt für Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Kreditderivate, etc. sowie für die Bonität eines ganzen Staates mit Ratingcodes abgekürzte Einstufungen, die Anleger bei Investitionsentscheidungen durchaus beeinflussen.

Haushaltskonsolidierung

Haushaltskonsolidierung ist in allen Wirtschaftseinheiten relevant

Synonyme für das Fremdwort Konsolidierung sind Stärkung, Festigung, Stabilisierung; Haushalte gibt es als private und öffentliche. Haushaltskonsolidierung wird im Zusammenhang mit dem Staat und seinen (Gebiets-)Körperschaften des öffentlichen Rechts kaum mehr als Festigung oder Stärkung der unterschiedlichen Haushalte (Gemeinde-, Kreis-, Landes-, Staats-, Verwaltungs-, Vermögenshaushalt) verstanden. Angesichts jahrzehntelanger Haushaltsdefizite geht es bei dieser Haushaltskonsolidierung nur noch um eine Verbesserung der gleichbleibend in Schieflage befindlichen Verhältnisse zwischen Einnahmen und Ausgaben. In Unternehmen sind es Aufwendungen und Erträge, die durch entsprechende Aktivitäten zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollen, um stets den erforderlichen Gewinn zu sichern.

Zu den Maßnahmen, die gemeinhin unter dem Begriff Haushaltskonsolidierung zusammengefasst werden können, gehören beispielsweise Verringerung der kurzfristigen Verbindlichkeiten, Umschuldung zur Verbesserung der Zinsrechnung, keine Neuverschuldung, Personalabbau, Einstellungsstopp, Leistungskürzungen, Outsourcing, aber auch Straffung des Managements oder der Verwaltung etc. Staatliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung schließen überdies Steuer-, Gebührenerhöhungen oder etwaige Einsparungen in den Etats für Bildung, Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, Sozialleistungen ein. Hinsichtlich der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum zählen Europäischer Stabilitätsmechanismus, EFSF (Euro-Rettungsschirm), Euro-Plus-Pakt zu den Mitteln, die eine Haushaltskonsolidierung in wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedsstaaten bewirken sollen. In allen Wirtschaftsbereichen, inklusive der Staatsverschuldung, haben Kredite, deren Tilgung sowie die Zahlung der Zinsen für eine Haushaltskonsolidierung ausschlaggebende Bedeutung. Im Privathaushalt ist, analog der Finanzsituation / Kapitalstruktur in Unternehmen, die Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden auch eine Haushaltskonsolidierung. Für Privathaushalte käme statt des Dispositionskredits ein Ratenkredit infrage, wenn die Zinsen niedriger als beim Dispo sind.

Unausgeglichene Haushalte stellen idealerweise einen Haushaltsplan mit konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf; in bundesdeutschen Kommunen eine Pflichtaufgabe (Haushaltssicherungskonzept).