Haushaltskonsolidierung

Haushaltskonsolidierung ist in allen Wirtschaftseinheiten relevant

Synonyme für das Fremdwort Konsolidierung sind Stärkung, Festigung, Stabilisierung; Haushalte gibt es als private und öffentliche. Haushaltskonsolidierung wird im Zusammenhang mit dem Staat und seinen (Gebiets-)Körperschaften des öffentlichen Rechts kaum mehr als Festigung oder Stärkung der unterschiedlichen Haushalte (Gemeinde-, Kreis-, Landes-, Staats-, Verwaltungs-, Vermögenshaushalt) verstanden. Angesichts jahrzehntelanger Haushaltsdefizite geht es bei dieser Haushaltskonsolidierung nur noch um eine Verbesserung der gleichbleibend in Schieflage befindlichen Verhältnisse zwischen Einnahmen und Ausgaben. In Unternehmen sind es Aufwendungen und Erträge, die durch entsprechende Aktivitäten zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollen, um stets den erforderlichen Gewinn zu sichern.

Zu den Maßnahmen, die gemeinhin unter dem Begriff Haushaltskonsolidierung zusammengefasst werden können, gehören beispielsweise Verringerung der kurzfristigen Verbindlichkeiten, Umschuldung zur Verbesserung der Zinsrechnung, keine Neuverschuldung, Personalabbau, Einstellungsstopp, Leistungskürzungen, Outsourcing, aber auch Straffung des Managements oder der Verwaltung etc. Staatliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung schließen überdies Steuer-, Gebührenerhöhungen oder etwaige Einsparungen in den Etats für Bildung, Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, Sozialleistungen ein. Hinsichtlich der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum zählen Europäischer Stabilitätsmechanismus, EFSF (Euro-Rettungsschirm), Euro-Plus-Pakt zu den Mitteln, die eine Haushaltskonsolidierung in wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedsstaaten bewirken sollen. In allen Wirtschaftsbereichen, inklusive der Staatsverschuldung, haben Kredite, deren Tilgung sowie die Zahlung der Zinsen für eine Haushaltskonsolidierung ausschlaggebende Bedeutung. Im Privathaushalt ist, analog der Finanzsituation / Kapitalstruktur in Unternehmen, die Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden auch eine Haushaltskonsolidierung. Für Privathaushalte käme statt des Dispositionskredits ein Ratenkredit infrage, wenn die Zinsen niedriger als beim Dispo sind.

Unausgeglichene Haushalte stellen idealerweise einen Haushaltsplan mit konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf; in bundesdeutschen Kommunen eine Pflichtaufgabe (Haushaltssicherungskonzept).