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Verwendungsrechnung – Verwendungsansatz

Verwendungsrechnung oder Verwendungsansatz wird im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Ermittlung des Sozialproduktes ( Volkseinkommens ) als Methode angewendet.

Dieses Berechungsschema wird in Deutschland eingesetzt und bewertet, ob produzierte Waren verbraucht wurden. Jedoch ist auch eine Analyse ob Investitionen in der Zukunft weitere Möglichkeiten zur Produktion schaffen.

Betrachtete Gruppen in der Verwendungsrechnung

– Konsum
– Investition
– Differenz zwischen Exporten und Importen ( Außenbeitrag ) 

Öffentliche Kreditaufnahme

Notwendigkeit einer öffentlichen Kreditaufnahme

Die Finanzierung staatlicher Aufgaben erfolgt über die öffentliche Kreditaufnahme, wenn ordentliche Einnahmen, zum Beispiel Steuern oder Gebühren, den Haushaltsbedarf nicht decken. Als Kreditnehmer können der Staat, einzelne Bundesländer, lokale Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Kommunen oder Städte auftreten. Es wird, wie bei gängigen Krediten, zwischen kurz- und langfristigen Darlehen (Schulden) unterschieden. Eine kurzfristige öffentliche Kreditaufnahme dient der Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe. Langfristig werden wachstumspolitische Ziele, was die Konjunkturförderung einschließt, verfolgt. Letzteres macht deutlich, dass die öffentliche Kreditaufnahme ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik eines Staats ist; weiter wirken sich Staatsschulden auf die Finanzpolitik des Kreditnehmers, also dem jeweiligen Land, aus.

Arten öffentlicher Kreditaufnahmen

Arten der öffentlichen Kreditaufnahme unterscheidet man nach Fristigkeiten oder dem Dokument:
Als Dokumente kategorisiert, erscheinen Buchschulden in einem Schuldbuch, Briefschulden werden in einer entsprechenden Schuldenurkunde ausgewiesen (verbrieft). Buchschulden der Bundesrepublik Deutschland werden im Staatsschuldbuch geführt und von der Deutschen Finanzagentur (ehemals Bundesschuldenverwaltung) bearbeitet.

Eine öffentliche Kreditaufnahme nach Fristigkeit hingegen sind kurzfristige Geldmarktpapiere, beispielsweise unverzinsliche Schatzanweisungen, verzinsliche Wertpapiere, spezielle Staatsanleihen, oder langfristige Kapitalmarktpapiere wie Kassenobligationen, Bundesschatzbriefe oder Schuldscheindarlehen. Letztgenannte als eine Art der Staatsverschuldung bevorzugen oftmals Gemeinden und andere Gebietskörperschaften wie Regionalverbände.

Auswirkungen zu hoher öffentlicher Kreditaufnahmen

Die öffentliche Kreditaufnahme zieht eine Rückzahlungspflicht einschließlich Zinstilgung nach sich. Somit wirkt die Staatsverschuldung nachhaltig auf zukünftige Generationen. Alle Länder der EU haben im Stabilitäts- und Wachstumspakt Regeln für eine nicht konjunkturbedingte öffentliche Kreditaufnahme als sogenannte Schuldenbremse festgelegt; bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen.

Tarifautonomie

Tarifautonomie umfasst das in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verankerte Recht der eigenständigen Regelung von Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen. Es ist das Recht der Verbände des Arbeitsmarktes (Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen zu treffen, insbesondere betrifft dies z.B. Tarifverträge über das Arbeitsentgelt. Das Aushandeln von letzteren ist deshalb verfassungsrechtlich garantiert, da es ein wesentlicher Zweck von Koalitionen ist und somit Teil der Koalitionsfreiheit darstellt.

Neben dem autonomen Abschluss von Tarifverträgen sind auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss ebensolcher Tarifverträge gerichtet sind, verfassungsrechtlich geschützt. Eingeschränkt werden kann die Tarifautonomie nur dann, wenn es für den Schutz von Grundrechten Dritter unerlässlich ist oder wenn das Bundesarbeitsgericht entsprechende Grundsatzentscheidungen vornimmt.

Konkretisiert wird das Konzept im sogenannten Tarifvertragsgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen festhält sowie die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit der Vertragsparteien klärt. Im Tarifvertrag werden Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien geregelt sowie Rechtsnormen festgelegt, die den Abschluss, den Inhalt und das Beenden von Arbeitsverhältnissen betreffen. Auch betriebsverfassungsrechtliche und betriebliche Inhalte können durch die Rechtsnormen im Tarifvertrag geordnet werden.

Arbeitgeber sind rechtlich gesehen lediglich dazu verpflichtet, die Mitglieder des tarifgebundenen Verbandes zu den vereinbarten Bedingungen zu beschäftigen. In den meisten Fällen werden jedoch auch Nichtmitgliedern solche Bedingungen gewährt, da sie durch eine Schlechterstellung zum Eintritt in die Gewerkschaft motiviert würden. Sind besimmte Voraussetzungen gegeben, kann eine Partei des Tarifvertrages auch beim Bundesminister für Arbeit und Soziales beantragen, dass ein bestimmter Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, womit im jeweiligen Geltungsbereich auch Nichtmitglieder der Parteien gebunden würden.

Die Tarifautonomie kann in ihrer Praxis auch als direkte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips gesehen werden. Den Tarifvertragsparteien wird eine wirtschaftspolitische Kompetenz eingeräumt, in der der Staat, der ja weiterhin die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt, sich zwar weiter als übergeordnete Einheit wahrnimmt, es jedoch nicht als seine Aufgabe sieht, Lohn- und Arbeitsbedingungen festzusetzen. Stattdessen überlässt er dies in Form einer „staatlichen Sanktionsleihe“ den mit der Materie vertrauten Parteien.

Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

EFSF (European Financial Stability Facility) ist eine Zweckgesellschaft, die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus‘ (Euro-Rettungsschirm) im Juni 2010 gegründet wurde.
Die EFSF kann Kredite an finanziell in Not geratende Mitgliedsstaaten der Eurozone vergeben. Die Notwendigkeit zur Gründung der European Financial Stability Facility ergab sich auch als Folge aus Finanzkrisen beziehungsweise den seit dieser Zeit zutage getretenen Mängel des Euro-Stabilitätspakts. Gesellschafter der EFSF sind die Mitgliedsländer der Eurozone.

EFSF (European Financial Stability Facility): Europäische Finanzstabilisierungsfazilität

Spätestens seit der sogenannten Subprimekrise ab 2007 zeigte der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt deutliche Mängel.
Die EFSF (European Financial Stability Facility) wurde im Juni 2010 gegründet, als sich herausstellte, dass bisherige Sanktionsregelungen für Staaten der Eurozone, die bestehende Vereinbarungen missachteten, bei weitem nicht ausreichten. Beziehungsweise dass Maßnahmen für den Fall des Staatsbankrotts eines Euro-Landes gänzlich fehlten. Bei der European Financial Stability Facility (EFSF) handelt es sich um eine Zweckgesellschaft zu deren Gesellschafter die Mitgliedsländer der Eurozone gehören. Also der Staatengruppe innerhalb der Europäischen Union (EU), die den Euro als offizielle Währung führen (zurzeit 17 Euro-Länder).
Die EFSF wurde geschaffen, um finanziell in Not geratene Mitgliedsstaaten der Eurozone mit Krediten auszuhelfen. European Financial Stability Facility kann mit Europäische Finanzstabilisierungsfazilität ins Deutsche übersetzt werden. Fazilität bedeutet sinngemäß Leichtigkeit, Freundlichkeit, Umgänglichkeit; Facility im Übrigen ebenfalls Leichtigkeit oder Erleichterung, günstige Gelegenheit.
Fazilität ist ein Begriff der Kategorien Finanzmarkt, Geldpolitik, Kreditgeschäft, hinter dem sich ein geldmarktpolitisches Instrument der EFSF sowie des Eurosystems zur Möglichkeit äußerst kurzfristiger Kreditvergabe verbirgt. Die für European Financial Stability Facility einzubringenden Beteiligungen richten sich nach Kapitalanteil der Mitgliedsländer in der Europäischen Zentralbank.
Deutschland ist mit rund 28 Prozent an der bisherigen Kreditsumme, über die die EFSF verfügen kann, beteiligt. Wegen Griechenlandkrise, drohendem Staatsbankrott, spanischer Spekulationsblase (Immobilienmarkt), Haushaltsdefizit, Staatsverschuldung in Italien oder Irland wird die Kreditsumme bei der EFSF (European Financial Stability Facility) auf 440 Milliarden Euro aufgestockt.

EFSF-Entwicklung im Überblick (Stand: 11/2011)

Ende März 2011 wurde die Ausweitung des EFSF beschlossen und am 29. September 2011 vom Bundestag abgesegnet. Diese beinhaltet, dass sich die von den EU-Staaten gestellten Garantien für Kredite an notleidende Staaten erhöhen, sodass die Schlagkraft der EFSF erhöht wird. Ein Kredithebel vervielfachte das Geld im Hilfsfonds auf eine Billion Euro, um so die Euro-Schuldenkrise weiter zu bekämpfen. Dies wurde auf einem Sondergipfel in Brüssel von den EU-Staaten abgesegnet.
Das Geld des Rettungsfonds soll zum Teil dem „Problemkind“ innerhalb der EU, Griechenland, regiert von Giorgos Papandreou, zukommen; Milliardenhilfen sind im Gespräch. Dafür sind von dem hochverschuldeten Staat Maßnahmen erforderlich; Sparreformen, um genau zu sein. Papandreou sorgt im November 2011 allerdings für Verunsicherung an internationalen Finanzmärkten: Ein angekündigtes Referendum, also eine Volksabstimmung, soll zeigen, ob das griechische Volk sich gegen oder für die Euro-Zone ausspricht. Vordergründig geht es darum, über die Staatsreformen als Zugang zu den Milliardenhilfen abzustimmen, letztlich aber auch darum, ob Griechenland in der Euro-Zone bleibt oder nicht. Anfang Dezember wird das Referendum erwartet, dem eine Vertrauensfrage im griechischen Parlament, angesetzt für den 04.11.2011, vorausgeht.
Weiter steht Italien auf Messers Schneide: Staatsoberhaupt Silvio Berlusconi wurde in die Pflicht genommen, sein Land mit Reformen zum Sparen zu animieren. Inwiefern diese Maßnahmen umgesetzt werden können, liegt nicht zuletzt an der Zustimmung der Koalitionspartei Lega Nord, die Berlusconis Rücktritt als Gegenzug zur Zustimmung zu den Reformplänen verlangt.

Update (Stand: 12/2011)

Am Mittwoch, den 30. November 2011, haben die Finanzminister der Eurozone beschlossen, das Kapital im EFSF zu erhöhen. Verfügbar waren rund 250 Milliarden Euro, diese sollten mit privaten Geldern um Faktor vier oder fünf angehoben werden. Dafür standen zwei Möglichkeiten zur Diskussion:
Eine Versicherungslösung legte nahe, Zusatzsicherheiten bereitzustellen. Staatsanleihen könnten mit 20 bis 30 Prozent zulansten des EFSF abgesichert werden, um selbige zu günstigen Zinskonditionen verkaufen zu können. Dies brächte geringere Finanzierungskosten mit sich und Privatanleger erhielten die Option einer solchen Risikoversicherung, wenn sie sich für Anleihen am Primärmarkt entscheiden.
Eine Investment-Fonds-Lösung beinhaltet, dass ausschließlich Investoren Zugang zum EFSF erhalten. Mittel von privaten und öffentlichen Finanzinstituten und Anlegern sollten im Rahmen dessen kombiniert werden, woraus sich ergeben würde, dass mehr finanzielle Mittel für die Darlehensgewährung, die Bankenrekapitalisierung und den Ankauf von Anleihen an Primär- und Sekundärmärkten verfügbar wären.
Beschlossen wurde, dass die EFSF-Garantien nicht erhöht werden, dass das primäre Ziel aber sein soll, die Bonität des Rettungsfonds zu bewahren. Ein Inkrafttreten dieser Neuerungen plane die EU Anfang 2012.
Mitte 2013 soll der EFSF durch den permanenten Rettungsfonds ESM abgelöst werden. 700 Milliarden Euro soll dieser Rettungsfonds an Garantien enthalten, die, wie beim EFSF, seitens der Euro-Länder getragen werden. Bis zu 500 Milliarden Euro dürfen eingesetzt werden. Um, wie schon beim EFSF selbst geplant, schlagkräftig sein zu können, wird der ESM mit Barem gefüttert: Alle Euro-Staaten außer Griechenland, Portugal und Irland, die bereits Hilfen aus dem EFSF beanspruchen (werden), zahlen insgesamt 80 Milliarden Euro in bar. Deutschland trägt davon 21,5 Milliarden Euro und weitere Planungen besagen, dass dieses Geld ab 2013 in fünf Jahres-Tranchen zu zahlen ist.

Update (Stand: 01/2012)

Mittlerweile berichten die Medien von einem „Endspiel“ – hat der Euro verloren? Die Zentralbanken drucken ordentlich Geld, was grundsätzlich als positiv gewertet wird. Sichtbar wird das an der DAX-Entwicklung, der die 6.400-Punktemarke übersteigt – die Börsenstimmung ist grundsätzlich positiv. Das könnte allerdings trügerisch sein. Die Ratingagenturen zeichnen kein Bild davon, dass sich die Eurokrise entspannt.

So wurden Spanien, Italien und der EFSF in den vergangenen Tagen in ihrem Rating herabgestuft – in Deutschland rief das die Forderung nach europäischen Ratingagenturen auf den Plan, da amerikanische derzeit den Markt dominieren. Den herabgestuften Ländern und dem EFSF ist es dennoch in den vergangenen Tagen gelungen, erfolgreich Anleihen zu platzieren.
Hinter diesen konträr wirkenden Fakten – Herabstufung auf der einen, erfolgreiches Platzieren auf der anderen Seite – steckt das Credo: Durch Geld drucken wird Zeit gewonnen. Denn dem Eingreifen der EZB ist es letztlich zu verdanken, dass die Anleihenauktionen positiv vonstattengingen. Und Griechenlands Debatten über einen Schuldenschnitt laufen auf ein Desaster hinaus – passiert nichts, ist das Land im März dem Staatsbankrott nahe.

Literaturtipp!
Die Währungsreform kommt!: Über Versuche der Politik den Euro zu retten, fehlgeleitete Finanzmärkte und wie sie ihr Vermögen trotzdem sichern
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Schutzzoll

Unter Schutzzoll versteht die Volkswirtschaftslehre den Schutz der einheimischen Industrie durch das Einführen eines Zolls gegen ausländische Konkurrenz

Durch die Zollwirkung soll ein Schutzeffekt entstehen. Durch den Schutzzoll werden die Importe zwangsläufig geringer werden und die heimischen Produzenten den Bedarf mit eigener Produktion abdecken.
Die Maßnahme des Schutzzoll ist im Freihandel natürlich nicht gerne gesehen, da es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt und überdies den Marktmechanismus zur freien Preisbildung durch Angebot und Nachfrage außer Kraft setzt.
Die Unternehmen, die durch den Schutzzoll geschützt werden wären ohne diesen nicht wettbewerbsfähig und müssten den Markt verlassen.
Doch durch den Schutzzoll, der in Wahrheit eine direkte Subvention durch den Staat ist, wird eine künstliche Wettbewerbsfähigkeit erzeugt und ist somit ein Instrument des Protektionsmus.

Doch es gibt unterschiedliche Arten von Schutzzöllen.
Der Prohibitivzoll belegt alle Importe mit einem Zoll und wirkt somit absolut.

Der Zoll auf importierte Vorprodukte kann gering sein, jedoch auf tatsächliche Endprodukte eingehoben werden. Da in vielen Fällen die Analyse der Zollbelastung auf die vorgelagerten Produkte die konkrete Schutzwirkung des Zoll erkennen lässt, spricht man in diesem Fall vom Effektivzoll.

Grundsätzlich wirken Schutzzoll gegen den freien Handel. Doch in manchen Fällen ist ein zeitlich begrenzter Schutzzoll besonders als Anti-Dumping-Zoll sinnvoll um eine Wettbewerbsverzerrung zu unterbinden. Als Beispiel können Produkte gesehen werden, deren Herstellung weder auf Menschenrechte oder Umweltstandards Rücksicht nimmt um Dumpingpreise zu ermöglichen.  

Schwellenpreis

Der Schwellenpreis wurde von der EU eingeführt und regelt den Mindesteinfuhrpreis von Agrarprodukten außerhalb der EU. Mit diesem Schwellenpreis, der in einer Agrarmarktordnung durch die Kommission definiert wurde, soll die EU-Bauern vor Preisdumping schützen und wird von Manchen als Schutzzoll betrachtet.

Bruttowertschöpfung

Unter dem Begriff Bruttowertschöpfung wird der Gesamtwert jedoch ohne Vorleistungen aller in einer Volkswirtschaft erstellen Waren und Dienstleistungen verstanden. 

Die Bruttowertschöpfung ist für die Berechnung des BIP im Zuge der Entstehungsrechnung notwendig und wird in der Finanzsprache „gross value added“ genannt.

Weitere Detailinformationen zur Berechnung sowie Bespiele für die Bruttowertschöpfung auf Wikipedia

Arbeitsmarktreform

Die Arbeitsmarktreform bezeichnet eine Umgestaltung der staatlichen Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel, eine effizientere Arbeitsvermittlung zu erreichen. In Deutschland ist der Begriff quasi gleichzusetzen mit der Umstellung der Arbeitsmarktpolitik auf das Hartz-Konzept, das schrittweise ab 2003 zum Tragen kam. Anlass waren geschönte Angaben zu Vermittlungsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit sowie zum Umfang des Verwaltungspersonals im Verhältnis zu tatsächlichen Vermittlern. Das Ziel des Konzeptes, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damaligen 4 Millionen zu halbieren, konnte nicht annähernd erreicht werden.

Mit Umsetzung der letzten Vorschläge der Hartz-Kommision zum 1. Janur 2005 traten die Hartz-4 Regelungen in Kraft, auch wenn nicht alles so realisiert werden konnte, wie ursprungs von der Kommision vorgesehen. Im Zuge dessen wurden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (ALG II, oder „Hartz-4“) zusammengeführt und auf einem Niveau unter der bisherigen Sozialhilfe angesetzt. Verwaltet wird das Konstrukt seitdem von der Agentur für Arbeit, wobei Gemeinden auch die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Langzeitarbeitslosen gegeben wird.

Teil der Arbeitsmarktreform war außerdem das Heruntersetzen des Zeitraumes, in dem Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden kann. Die Bezugsdauer wurde auf 18 Monate reduziert, lediglich über 58-jährige können unter bestimmten Gegebenheiten und Voraussetzungen 24 Monate lang ALG I beziehen, anschließend muss ALG II bezogen werden.

Rückblickend lässt sich feststellen, dass die Arbeitsmarktreform weitaus mehr Kosten verursacht hat, als geplant. Ursprünglich war eine Kostensenkung für den Sozialstaat durch das Konzept beabsichtigt gewesen, wovon jedoch das Gegenteil eingetreten ist. Die unklare Gesetzesgebung und die damit verbundenen zahlreichen Klagen ließen die Kosten fast auf das Doppelte anschwellen. Im Jahr 2005 lagen die Erwartungen bei ca. 14,6 Milliarden Euro. Die tatsächlichen damaligen Kosten beliefen sich allerdings auf 25,6 Milliarden Euro.

Einkommen

Im Allgemeinen versteht man unter Einkommen die erzielten Einkünfte eines Menschen meist aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit zur Sicherung seines Lebensunterhaltes. Zum einen sind damit im Sinn des Sozialrechts sämtliche Einkünfte in Form von Geldzahlungen gemeint. Hierunter fallen sowohl regelmäßige Lohnzahlungen, Mieteinnahmen, Unterhalt, Sold und Renten als auch einmalige Zahlungen wie Zinsen oder Weihnachtsgeld. Auch passives Einkommen ist eine Form des Einkommens.

Einkommen ist vielfältig

Zum anderen werden auch Einkünfte in Geldeswert zum Einkommen gezählt (Stichwort „mietfreies Wohnen“). Auch Schenkungen und Erbschaften fallen unter diesen Begriff. Nicht zum Einkommen gerechnet werden hingegen Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz sowie Erziehungsgeld.

Generell wird unterschieden zwischen Brutto- und Nettoeinkommen. Das Bruttoeinkommen (auch Lohn oder Gehalt) stellt nicht anderes dar als das Arbeitsentgelt zuzüglich Steuern und Sozialabgaben, also ein fiktiver Begriff, von dem aus sich nicht darauf schließen lässt, wieviel dem Einzelnen am Ende tatsächlich zur Verfügung steht. Auch außertarifliche Zulagen oder Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubszulage etc.) zählen zum Einkommen. Wieviel davon letztendlich für den Arbeitnehmer übrig bleibt (Nettoeinkommen) ist abhängig von Faktoren wie der Steuerklasse, Krankenversicherung, Anzahl der Kinder und der Kirchensteuer.

Als Basis für Gehaltsverhandlungen wird immer das Bruttoeinkommen verwendet, da so verschiedene Einkommen überhaut erst vergleichbar werden wenn es zum Beispiel um Tarifverhandlungen geht. Anhand dieser Größe kann ein Arbeitnehmer eine Vorstellung vom generellen Gehalt in seiner Branche bekommen, um beispielsweise zu wissen, wie es um seine Bezahlung steht oder mit welchen Gehaltsvorstellungen er in ein Bewerbungsgespräch gehen kann. Wird das Bruttogehalt erhöht, profitieren hievon in erster Linie der Staat und die Sozialversicherungsträger, meist bleibt etwa die Hälfte davon für den Arbeitnehmer übrig.

Die Branchen mit den niedrigsten Einkommen in Deutschland sind nebem dem Friseurgewerbe auch andere Diensleistungsberufe, insbesondere die in der Gastronomie und im Reinigungsgewerbe. Arbeitnehmer dieser Branchen erhalten oft so wenig Lohn, dass sie davon alleine nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können und zusätzlich Hilfen vom Staat in Anspruch nehmen müssen.

Das Nettoeinkommen ist unter anderem ausschlaggebend für die Bedürftigkeitsprüfung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Bundessozialhilfegesetz sowie für weitere Sozialleistungen, deren Höhe vom Einkommen abhängt.

Haushaltstheorie

In der Wirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, insbesondere in der Mikroökonomie, hat sich die Haushaltstheorie als eigenständige, grundlegende Disziplin herauskristallisiert. Sie dokumentiert und analysiert die wirtschaftlich orientierten Entscheidungen von privaten Haushalten und Konsumenten.

Im Vordergrund steht dabei stets die Befriedigung ideeller und materieller Bedürfnisse der Konsumenten, die grundsätzlich als eigentlicher Zweck wirtschaftlichen Handelns verstanden wird, da das eine zwangsläufig aus dem anderen resultiert. Der Nutzen dieses Handelns im wirtschaftlichen Sinne ist umso größer, je besser diese Bedürfnisse befriedigt werden können. 

Einzelne Haushalte setzten dabei in der Bedürfnisbefriedigung verschiedene Präferenzen, die von Konsument zu Konsument unterschiedlich sind. Manchen Gütern wird mehr Nutzwert zugewiesen als anderen, und auch eine Kombination verschiedener Güter kann hinsichtlich ihres Nutzen besser sein als eine andere. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Haushalt bzw. jeder Konsument eine andere sogenannte Präferenzordnung besitzt, nach der er sich richtet.

Anhand des Verhältnisses zwischen der Menge der Güter und ihrem jeweiligen Nutzen lässt sich diese Präferenzordnung zum einen in einer sogenannten Nutzenfunktion darstellen, und zum anderen auf Indifferenzkurven graphisch abbilden.

Das Hauptziel eines jeden Konsumenten besteht grundsätzlich darin, die Befriedigung seiner Bedürfnisse zu maximieren. Dies alles erfolgt natürlich stets im Rahmen eines ihm zur Verfügung stehenden Budgets und auf der Basis von rationalen Entscheidungen. Die Konsummöglichkeiten eines Haushaltes befinden sich unter bzw. auf der Budgetgerade.

Um dieser maximalen Bedürfnisbefriedigung nachzukommen, muss jeder Konsument zwei grundlegende Beschlüsse fassen: Einen Nachfragebeschluss und einen Angebotsbeschluss. Beide sind wechselseitig voneinander abhängig, da sie einen Einfluss auf das Budget, das zur Verfügung steht, ausüben.

Mit diesem Budget fragt der Konsument auf dem Markt Güter nach, und zwar stets in der Menge und Kombination, wie sie ihm persönlich den größtmöglichsten Nutzen verschaffen. Die Auswahl steht natürlich immer im Kontext der jeweiligen Güterpreise auf dem Markt sowie des verfügbaren Einkommens. Der Zusammenhang zwischen Güterpreisen und Nachfrage wird als Preiselastizität bezeichnet, der zwischen Nachfrage und Einkommen als Einkommenselastizität.

Die Angebotsentscheidung hingegen definiert sich durch die beiden Faktoren Kapital und Arbeit, die von jedem Haushalt auf den Produktionsmärkten angeboten werden. Dabei gibt es stets eine individuelle Arbeitsangebotsfunktion, was bedeutet, dass jeder Konsument selbst entscheidet, inwiefern er seine Zeit in Arbeitszeit und Freizeit aufteilt, das heißt wieviel Arbeit er auf dem Produktionsmarkt anbieten will. Zum anderen fällt er diese Entscheidung ebenso bezüglich seines Kapitals, also die Aufteilung seines Budgets auf Ersparnis und Konsum (sog. intertemporales Nutzenmaximierungssystem).