Arbeitnehmer

Eine natürliche Person, die aufgrund eines Dienstvertrages zu weisungsgebundener Arbeit verpflichtet ist, wird als Arbeitnehmer bezeichnet. Entweder Arbeiter, Angestellter oder ein zu Berufsausbildung Beschäftigter ist der Arbeitnehmer.
Wer in einem Gewerbebetrieb als Geselle, Gehilfe, Lehrling, Fabrikarbeiter, Techniker oder ähnliches beschäftigt ist, gilt als Arbeitnehmer. Wer im Handelsgewerbe eines Kaufmanns zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist, ist kaufmännischer Arbeitnehmer. Wer in einem Arbeitsverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht, wird als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bezeichnet.