Erbschaft

Das Vermögen (Rechte und Pflichten) eines Erblasseres (natürliche Person, deren Vermögen mit ihrem Tod auf die Erben übergeht) das bei dessen Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht. Auch Rechtsverhältnisse nichtvermögensrechtlicher Art, nicht jedoch höchstpersönliche Rechtsbeziehungen des Erblassers zählen zur Erbschaft.