Der Begriff Rechtsform kommt aus dem Gesellschaftsrecht und bezieht sich auf die Gesellschaftsform (z.B. GmbH).
Jede Rechtsform ist hat ihre besonderen Vorteile und Nachteile. Auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind unterschiedlich.
Die Wahl der Rechtsform ist bei der Existenzgründung bzw. Unternehmensgründung von großer Bedeutung.
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Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft haften.
Die OHG muss über den Umfang eines Kleinbetriebes hinausgehen.
Die OHG wird gern von Klein- und Mittelbetrieben als Unternehmensform gewählt.
Die Gesellschaft wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem man die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter regelt. Z.B.: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, uvm.
Der Akt ist nicht notariatspflichtig, die OHG muss aber ins Firmenbuch eingetragen werden.
Der Firmenname kann auf zwei Arten gebildet werden.
Entweder mit dem Namen aller Gesellschafter, oder mit dem Namen eines Gesellschafters mit einem Zusatz.
Die OHG ist nicht körperschaftsteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig. Einkommenssteuerpflichtig sind die Gewinne der Gesellschafter, die Sie aus der OHG entnehmen.
Gewinn- und Verlustverteilung bei der OHG
Wie bereits angeführt, haften die OHG-Gesellschafter solidarisch auch mit dem Privtavermögen. Natürlich ist das bei einem Gewinn ebenso. Dennoch kann und wird in der Praxis die Verteilung im OHG Gesellschaftsvertrag definiert. Jedoch ist es nicht Pflicht, die Gewinn- und Verlustverteilung im Gesesllschaftsvertrag zu fixieren. Sollte ein Gesellschaftsvertrag nicht vorhanden sein wird für die Verteilung das Handelsgesetz bzw. das Gesellschaftsrecht zur Anwendung gebracht. Im HGB sind überdies Mindestverzinsungen vorgeschrieben. Bei einem Verlust fällt diese Verzinsung klarerweise nicht an.
Limited
Die englische Limited (Ltd) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und eine weitere Rechtsform, die man innerhalb der EU wählen kann.
Die „Limited“ ist mit der hierzulande üblichen GmbH vergleichbar.
Der Firmensitz ist hierbei in Deutschland oder Österreich.
Das Handelsregister (Firmenbuch) liegt allerdings in England.
Deshalb wird auch das meist einfachere englische Handelsrecht ausgeübt.
Als Alternative zur Gründung einer Limited kann in Deutschland die Mini-GmbH sein.
Körperschaftssteuer
Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Körperschaften sind z.B. Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
In Deutschland wird die Körperschaftsteuer im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Die Körperschaftssteuer beträgt einheitlich 25%
Kapitalgesellschaft
Bei einer Kapitalgesellschaft haftet der Unternehmer nicht mit dem privatem Vermögen, sondern „nur“ mit dem eingelegtem Kapital.
Ist diese Kapital verbraucht kommt es zum Konkurs oder zur Insolvenz.
Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person.
Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, bedarf es gewissenhafter Planung und guter Beratung.
Als Kapitalgesellschaft gelten die
– Aktiengesellschaft (AG)
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
– Mini-GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)
Gesellschaftsformen
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist wohl eine der wichtigsten Entscheidungen die bei der Gründung eines Unternehmens getroffen werden müssen.
Leider ist dieses Gebiet sehr umfangreich und daher eher verwirrend.
Deshalb finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht und die wichtigsten Fakten.
Sie sollten allerdings nicht auf professionelle Hilfe verzichten, da die falsche Wahl der Gesellschaftsform sich auch auf Ihr Privatleben auswirken kann.
Prinzipiell werden Gesellschaftsformen in zwei Gruppen unterteilt:
Personengesellschaften:
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBr)
Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
Stille Gesellschaft (StGes)
Kapitalgesellschaften:
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mini GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)
Sonderformen von Gesellschaften bzw. Unternehmensformen:
Stiftung
Literaturtipp!
Die rechtlichen und steuerlichen Wesensmerkmale der verschiedenen Gesellschaftsformen: Vergleichende Tabellen
Gesellschaftsunternehmen
Bei einem Gesellschaftsunternehmen gründen zwei oder mehrere Personen ein Unternehmen.
Alle Rechte, Pflichten und Haftung der Gesellschafter sind abhängig von der gewählten Rechtsform.
Zu den Gesellschaftsunternehmen zählen z.B. die Rechtsformen OG, KG, GmbH und AG , die GbR, Mini-GmbH, die stille Gesellschaft sowie die Erwerbsgesellschaften.
Eine Sonderform ist eine Auffanggesellschaft, die aber jede Rechtsform annehmen kann.
GmbH
Eine GmbH ist eine gemeinnützige GmbH ist und bleibt dennoch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, denn die GmbH unterliegt dem GmbH Recht.
Die Erlöse der GmbH werden aber nicht an die Gesellschafter ausbezahlt sondern für einen gemeinnützigen Zweck verwendet. Dadurch erhält die GmbH Steuervergünstigungen. Konkret wird keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer verrechnet. Auch Spender der GmbH können diese Spenden steuerlich geltend machen.
Der Unternehmenszweck der GmbH muss selbstlos und nicht zur Bereicherung der Gesellschafter ausgelegt sein. Dennoch sind die Gesellschafter durch das GmbH Recht geschützt und haften nur mit Ihrer Einlage am Stammkapital der GmbH.
GmbH & Co KG
Die GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Rolle des Komplementärs übernimmt.
Der ursprüngliche Gedanke lag darin, die steuerlichen Vorteile der KG mit den besseren Haftungsbedingungen der GmbH zu verbinden und zu ergänzen.
Die GmbH & Co KG hat aber an Bedeutung verloren, und bietet steuerlich keine nennenswerte Vorteile mehr!
Informieren Sie sich vor Ihrer Gründung bei einem professionellen Steuerberater!
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die Haftung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Die einzige Ausnahme bildet ein persönliches Verschulden des Geschäftsführers. In diesem Falle haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit ihrem Privatvermögen. Als Stammkapital muss in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Betrag von 35.000 Euro vorhanden sein. Die Hälfte davon muss bei der Gründung bar einbezahlt werden. Die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb sind wegen einer umfangreichen Buchhaltung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung höher als bei einer Personengesellschaft.