Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern.
Ein Gesellschafter, der Komplementär, hat die Leitungsbefugnis und haftet unmittelbar und persönlich. Also auch mit seinem Privatvermögen.
Der zweite Gesellschafter ist der Kommanditisten er hat keine Leitungsbefugnis, sondern eine Kontrollbefugnis. Er haftet nur mit seinem eingebrachten Kapital.

Gründung der Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft wird mit einem Vertrag gegründet.
Der Name der KG muss aus mindestens einen Namen des Komplementär und eines Zusatzes, der das Rechtsverhältnis andeutet, bestehen.
Die Kommanditgesellschaft muss in das FirmenbuchKommanditgesellschaft eingetragen werden.

Die Kommanditgesellschaft ist weder einkommens- noch körperschaftssteuerpflichtig. Die Gesellschafter sind mit Ihrem Einkommen, aus der KG, einkommenssteuerpflichtig.