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Deferred Tax

Deferred Tax: Teil internationaler Rechnungsstandards

Bedeutende Kapitalgesellschaften und Konzerne sind nach den in der verbindlichen englischen Fassung geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet, die Deferred Tax zu bilanzieren. Sogenannte latente Steuern entstehen aus der unterschiedlichen Zwecksetzung einer Gewinnermittlung. Bilanzierungspflichtige Unternehmen, Kapitalgesellschaften und Konzerne sind daran interessiert und durch Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume auch in der Lage, ein positiveres Unternehmensbild auszuweisen. Die steuerliche Gewinnermittlung hingegen dient unter anderem der Ertragssteuerberechnung.

Mit den Deferred Tax sollen verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile, die in der Zukunft zu Unterschieden zwischen steuerlichen und bilanziellen Gewinnen führen, abgebildet werden. Der steuerliche Gestaltungsrahmen für Differenzen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz ergibt sich hauptsächlich durch großzügigere Rückstellungen, den Abschreibungen bei Anlagegütern (Bewertung von Vermögensgegenständen) sowie der Ausnutzung von landesspezifischen Steuervorteilen.

Deferred Tax treten als aktive latente Steuern (zukünftig erwartete steuerlich höhere Gewinnminderung) und passive latente Steuern (zukünftig erwartete steuerlich höhere Ertragskraft) auf.

Politisch motivierte Steuerverordnungen sowie Bilanzierungsvorschriften unterscheiden sich auf Staatenebene. Die Abgrenzung der Deferred Tax in der Handelsbilanz sind Bestandteil internationaler Bilanzierungsrichtlinien, welche das Ziel der Vergleichbarkeit, aber auch Interpretierbarkeit von Jahresabschlüssen international agierender Unternehmen und Konzerne haben.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die verpflichtend nach IFRS den Konzernabschluss vornehmen, müssen die aktiven und passiven Deferred Tax separat oder saldiert ausweisen. Dabei werden Deferred Tax berücksichtigt, deren Verrechnung in den folgenden fünf Geschäftsjahren voraussichtlich zu erwarten ist.

innergemeinschaftliche Dienstleistungen

Innergemeinschaftliche Dienstleistungen sind im Zuge der Schaffung des EU-Binnenmarktes geschaffene Dienstleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Dienstleistung muss von einem Unternehmen eines EU-Landes für ein Unternehmen eines anderen EU-Landes erbracht werden. 

Beispiel für eine Innergemeinschaftliche Dienstleistung

Ein deutsches Schreibbüro erbringt für ein österreichisches Unternehmen eine Dienstleistung in Form der Erstellung eines Fachartikels.

Für diese Dienstleistung verrechnet das deutsche Schreibbüro üblicherweise 100,- Euro inkl. 19% Umsatzsteuer.
 Doch das österreichische Unternehmen bezahlt nur 84.03,- Euro, also ohne die 19% Ust., da es sich um eine innergemeinschaftliche Dienstleistung zwischen Unternehmen zweier EU-Länder handelt.

Voraussetzungen für die Befreiung der Umsatzsteuer bei Innergemeinschaftliche Dienstleistungen

– Beide Unternehmen müssen eine Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer aufweisen
– Die Dienstleistung muss zwischen zwei Unternehmen unterschiedlicher EU-Länder erfolgen

Stiftung

Unter einer Stiftung versteht man generell eine Einrichtung, die einen bestimmten vom Stifter benannten dauerhaften Zweck erfüllt. Der Stifter, der die Tätigkeit der Stiftung prägt, kann dabei eine natürliche Person, eine juristische Person oder auch eine Personenmehrheit sein. Der Zweck kann vom Stifter im Wesentlichen frei bestimmt werden, solange er weder gegen die Rechtsordnung verstößt, noch das Gemeinwohl gefährdet.

Die meisten Schwerpunkte liegen hier im Bereich der steuerbegünstigten Zwecke. Diese sind zum einen gemeinnützige Zwecke, die die Föderung der Allgemeinheit auf geistigem oder materiellem Gebiet zum Ziel hat. Des weiteren gehören dazu Stiftungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, also aktiv hilfsbedürftige Personen unterstützen. Auch kirchliche Stiftungen sind steuerbegünstigt, da sie eine Religionsgemeinschaft födern. Dabei kann eine Stiftung grundsätzlich ein oder mehrere Ziele verfolgen, wobei sie immer der Allgemeinheit zugute kommen. In der Praxis beschäftigen sich die meisten Stiftungen mit Themen wie Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, sozialen Aufgaben oder dem Natur- und Denkmalschutz.

Damit die Stiftung überhaupt arbeiten kann, ist eine ausreichende Grundvermögensausstattung unerlässlich. Diese muss vom Stifter zur Zweckerfüllung verwendet werden und kann aus Werten aller Art bestehen (zum Beispiel auch Liegenschaften, Kapitalvermögen, Forderungen etc.). Dabei muss der Zweck in der Regel dauerhaft und nachhaltig erfüllt werden, da eine Stiftung nicht für kurzfristig zu erfüllende oder sich erledigende Zwecke gedacht und geeignet ist.

Bei der Stiftungsorganisation spricht man nicht von Mitgliedern, sondern von Organen. Jede Stiftung hat einen Vorstand sowie einen Beirat und weitere Organe, die Beratungs- und Kontrollfunktionen ausüben.

Prinzipiell können verschiedene Erscheinungsformen von Stiftungen unterschieden werden:

  • Rechtsfähige Stiftungen: Selbstständige Rechtssubjekte, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen: Keine eigenen Rechtspersönlichkeiten. Das Vermögen wird hier vom Stifter an einen anderen übertragen, der es getrennt von seinem üblichen Vermögen verwaltet. Diese kommen insbesondere bei kleineren Vermögenssummen in Betracht.
  • Stiftung des öffentlichen Rechts: Sind für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung von Interesse.
  • Stiftung des bürgerlichen Rechts: Werden grundsätzlich von Privaten errichtet.
  • Kirchliche Stiftungen: Dienen im Zweck überwiegend kirchlichen Aufgaben und werden von einer Kirche verwaltet.
  • Kommunale Stiftungen: Verfolgen einen Zweck im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften.
  • Familienstiftungen: Dienen ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien.
  • Privatnützige Stiftungen: Mischform von Familien- und Gemeinnutzenstiftung. Diese Form ist nicht steuerbegünstigt.
  • Dach-, Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen: Werden nicht nur von einem Stifter, sondern von mehreren gemeinsam ausgestattet.
  • Unternehmensverbundene Stiftungen: Halten Anteile an Unternehmen (z.B. Bertelsmann Stiftung) oder betreiben selbst ein Unternehmen.

Steuervorteile einer Stiftung

Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung besitzt zahlreiche Steuerprivilegien:

  • Sie ist von folgenden Steuern befreit: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
  • Sie ist bei folgenden Steuern privilegiert:: Umsatzsteuer, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Es kann ein Abzugsbetrag von bis zu 307.000 Euro für die Errichtungsdotation der Stiftung geltend gemacht werden
  • Es können steuerbegünstige Zuwendungen und Spenden empfangen werden
  • Bis zu 1/3 des Einkommens können  für den Unterhalt des Stifters oder seiner Familie verwendet werden, ohne dass die Steuervorteile verloren gehen

Zu den größten Stiftungen mit dem höchsten Vermögen zählen unter anderem die VolkswagenStiftung, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung, die Bertelsmann Stiftung oder die ZEIT Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Die innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Befreiung der Umsatzsteuer grenzüberschreitender Lieferungen innerhalb der Europäischen Union.

Diese Regelung war ein wichtiger Schritt zur Schaffung des Binnenmarktes der Europäischen Union. 

Voraussetzungen für die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung:

Es gibt klare Regelungen die an die Befreiung der Umsatzsteuer gebunden sind:
– Beide Unternehmer müssen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer aufweisen
– Transport eines Gegenstandes von einem EU-Land in ein anderes EU-Land

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind jene Kosten, die durch die Betreuung von Kindern entstehen. Dies können zum Beispiel Kosten für einen Kindergartenplatz, Kinderkrippe oder einer Tagesmutter sein. Abhängig von der finanziellen Situation können in Deutschland, Österreich und der Schweiz Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Steuer bei privatem Edelmetallverkauf

Beim privaten Edelmetallverkauf ist steuerlich die Spekulationssteuer relevant. Zwar gilt das Sammeln von Goldmünzen und Silbermünzen als Privat und diese Investition fällt somit auch in Privatvermögen, doch ist bei geringer Haltedauer der Münzen eventuell eine Spekulationssteuer zu entrichten.

Haltedauer über ein Jahr sind in der Regel von der Spekulationssteuer befreit.
Wird die Edelmetallposition aber unter einem Jahr verkauft fällt die Spekulationssteuer sehr wohl an.

Umsatzssteuer ist durch den Verkauf von Edelmetallmünzen einer Privatperson nicht zu entrichtet!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Wirtschaftslexikon keine Steuerberatung durchführen will, kann und darf. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater! 

transistorische Posten

Transistorische Posten sind Positionen oder Beträge, die zeitlich in einer anderen Bilanzperiode erbracht werden, als diese Beträge bilanziert werden müssen.

Transistorische Posten sind also Einnahmen oder Ausgaben, die im Zuge der Rechnungsabgrenzung der periodenreinen Bilanz zugerechnet werden.

Ein Beispiel für transistorische Posten
Im Dezember wird eine Produktionsmaschine angeschafft und sofort bezahlt. Die Lieferung der Maschine erfolgt aber im Sommer des darauffolgenden Jahres ( und somit in einer anderen Bilanzperiode). Der bereits erbrachte Kaufpreis ist also ein transistorischer Posten.

Vorsteuer

Werden Waren oder Leistungen für ein Unternehmen erworben, so darf dieses Unternehmen die im Einkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer als „Vorsteuer“ vom Finanzamt zurückfordern.
Dies ist natürlich nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung möglich, auf der die Umsatzsteuer auch ausgewiesen ist.
Privatpersonen ist dies nicht möglich. Sie tragen daher letztlich die Umsatzsteuer.

Vorsteuerberechtigung

Die Rückzahlung von erhaltenen Vorsteuerbeträgen aus den Baukosten an das Finanzamt nennt man Vorsteuerberechtigung.
Vorsteuerbeträge können vom Finanzamt innerhalb von 10 Jahren nach der erstmaligen Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Allerdings erfolgt die Rückzahlung bei der Vorsteuerberechtigung nur zeitanteilig.
Als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können die Rückzahlungsbeträge geltend gemacht werden.

Steuerarten

Wie alle natürlichen Personen muss auch der Staat ein Einkommen haben. Diese Abgaben, für die keine Gegenleistung erfolgt, nennt man Steuern.
Aus Sicht der Buchführung können Steuern in vier Gruppen aufgeteilt werden.

Aufwandsteuern

Aufwandsteuern werden durch das Unternehmen veranlasst und auch getragen. Sie verursachen dem Unternehmen Aufwand (Aufwandsteuern).

Aufwandsteuern sind:
* KörperschaftssteuerSteuerarten
* Kraftfahrzeugsteuer
* GrundsteuerSteuerarten, für genützte Grundstücke

Aktivierbare Steuern

Aktivierbare Steuern sind kein Aufwand, sondern Anschaffungskosten.

Aktivierbare Steuern sind:
* GrunderwerbssteuerSteuerarten
* Steuern für den Kauf von Wertpapieren

Privatsteuern

Privatsteuern sind:

* EinkommenssteuerSteuerarten
* KirchensteuerSteuerarten
* KraftfahrzeugsteuerSteuerarten für privat genutzte Fahrzeuge

Durchlaufende Steuern

Diese Steuern werden vom Unternehmen eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Durchlaufende Steuern sind:
* LohnsteuerSteuerarten
* Umsatzsteuer