GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die Haftung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Die einzige Ausnahme bildet ein persönliches Verschulden des Geschäftsführers. In diesem Falle haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit ihrem Privatvermögen. Als Stammkapital muss in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Betrag von 35.000 Euro vorhanden sein. Die Hälfte davon muss bei der Gründung bar einbezahlt werden. Die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb sind wegen einer umfangreichen Buchhaltung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung höher als bei einer Personengesellschaft.