Staatsinsolvenzordnung

Wird es zukünftig eine Staatsinsolvenzordnung geben?

Das Fehlen einer Staatsinsolvenzordnung lässt sich dadurch erklären, dass Ökonomen, Wirtschafts-, Finanz-, Politikwissenschaftler sowie Entscheidungsträger innerhalb der Europäischen Union (EU) davon ausgingen, dass eine Staatspleite kaum wahrscheinlich sei. Deutschland bräuchte deshalb keine Staatsinsolvenzordnung, weil rein theoretisch zusätzliche Geldmittel durch veränderte Steuergesetze verfügbar wären. Im Übrigen gelten hier bisheriges Steueraufkommen und das Staatsvermögen als sehr sicher, ein Indiz dafür ist auch der Ratingcode Aaa (Moody’s) für bundesdeutsche Staatsanleihen. Hinsichtlich der Staatsinsolvenzordnung betrifft in etwa dasselbe weitere EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Frankreich, Niederlande, Österreich, Luxemburg, deren Haushalt dennoch als vergleichsweise solide gewertet wird, obwohl die überwiegende Mehrheit aller EU-Mitgliedsstaaten, teilweise auch die genannten, selbstauferlegte Verschuldungs- und Defizitgrenze (EU-Konvergenzkriterien) nicht einhalten.

Die Staatsinsolvenzordnung müsste, analog der inländischen Insolvenzordnungen, Durchführungsbestimmungen für das Insolvenzverfahren gegen einen EU-Mitgliedsstaat enthalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Jahres 2011 stellt sich die Verabschiedung einer Staatsinsolvenzordnung auf EU-Ebene wohl problematisch dar, denn Beschlüsse, Abkommen, etc. müssen von sämtlichen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Weshalb sollten die zurzeit als unsolide eingestuften EU-Mitgliedsstaaten Griechenland, Italien, Irland oder Spanien einer Staatsinsolvenzordnung zustimmen? In Medien und politischen Debatten steht nun der Austritt/Ausschluss einzelner Länder aus der Währungsunion zur Diskussion, was allerdings aufgrund geltender Verträge gleichzeitig den EU-Austritt bedeutet.

Staatsbankrotte hat es weltweit öfter gegeben, Beispiele: Deutschland 1945, Argentinien 2002. Zumeist folgte der Staatspleite eine Währungsreform, was im Falle Griechenland etc. aufgrund der gemeinsamen Euro-Währung nicht mehr möglich ist und daher eine Staatsinsolvenzordnung hilfreich sein könnte.

EBA – European Banking Authority

EBA – European Banking Authority entwickelt Standards für Banken-, Finanzaufsicht

Die Hauptaufgabe der European Banking Authority (EBA), also der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, besteht im Ausarbeiten von Standards, die als Rahmen für nationale Banken- beziehungsweise die Finanzaufsicht gelten. Diese mit dem Oberbegriff Finanzmarktregulierung zu bezeichnende Prüftätigkeit der European Banking Authority (EBA) schließt die Verantwortlichkeit gegenüber Geldwäsche, Wirtschafts- und Computerkriminalität ein. Zudem soll die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA unterstützend beim Bekämpfen von Finanzierungen wirken, die dem internationalen Terrorismus dienen könnten. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch bei Themen wie Eigenkapital, Liquidität, Kredite, Depots, Beteiligungen, Wertpapierhandel, Versicherungswesen und Altersvorsorge.

Unmittelbares Eingriffsrecht in nationale Belange hat die European Banking Authority, von zwei Ausnahmen abgesehen, nicht. Letzteres betrifft Verstöße gegen geltendes europäisches Recht sowie einem Eingreifen der EBA, wenn nationale Aufsichtsbehörden in Bezug auf Finanzmarktregulierung uneinig sind. Grundlage der Banken- beziehungsweise Finanzaufsicht in diversen Ländern ist eine sogenannte Allfinanzaufsicht, bei einigen übernimmt die Zentralbank des jeweiligen Landes entsprechende Aufgaben.

Zum unumstößlichen Prinzip der European Banking Authority (EBA) gehört, dass sich deren Beschlüsse nicht direkt auf die finanzielle Verantwortlichkeit von Mitgliedsstaaten auswirken dürfen. Im Kontext zur Griechenland-, Finanz- beziehungsweise zur europäischen Bankenkrise prüft die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA Kapitalanlagen der Banken, insbesondere wenn es sich um wertgeminderte Staatsanleihen handelt. Auch der Zusammenbruch des Interbankenhandels gehört zum Prüffeld der European Banking Authority, obwohl vertrauensschaffende Maßnahmen seit 2011 schwierig sind.

Die im Zusammenhang mit der EBA oftmals verwendete Bezeichnung „Stresstest“ meint innerhalb der Finanzwirtschaft ein Risikomanagement, welches mittels Szenariotechnik sowie Sensitivitätsanalyse Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute, Fondsgesellschaften, Versicherungen, etc. überprüft. Die European Banking Authority (EBA) hat Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Exekutivdirektor, vierzig Mitarbeiter (Stand 2011), diverse nichtstimmberechtigte Vertreter zahlreicher europäischer Kommissionen und Ausschüsse.

Eurobonds

Eurobonds im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum

Die eigentliche Bedeutung des Begriffs Eurobonds besagt im Grunde nur, dass es sich um Anleihen beziehungsweise Schuldverschreibungen in einer vom Emissionsland verschiedenen Währung handelt. Emission bezeichnet die Ausgabe von Wertpapieren und ihre Platzierung an einem internationalen Kapitalmarkt; Emittent ist der ein verzinsliches Wertpapier Ausgebende (Banken, Aktiengesellschaften, Konzerne, weitere Unternehmen, der Staat). Werden Eurobonds emittiert, geschieht dies stets in einer Währung, die nicht der des Landes, in dem eine Anleihe platziert wird, entspricht. Überwiegende Währungen für die Emission von Eurobonds sind US-Dollar, Yen, EURO, Pfund Sterling oder Schweizer Franken.

Im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum (Euro-Zone) betrachtet, hat der Begriff Eurobonds eine andere Bedeutung. Denn Medien, Politiker, Wirtschafts- und Finanzexperten nennen die kontrovers diskutierten, noch nicht vorhandenen EU-Anleihen umgangssprachlich manchmal auch kurzerhand Eurobonds. Dabei standen zwei Varianten zur Debatte. Die Idee zur Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union durch Euro-Staatsanleihen kam bereits im Jahr 2003 auf, der Europäische Rat war jedoch dagegen. Seit 2010 gibt es Überlegungen bis hin zu konkreten Vorschlägen im Sommer 2011 zur Einführung von Eurobonds (EU-Anleihen), um wirtschaftlich schwächere Staaten der Europäischen Union finanziell zu unterstützen. Bei dieser Art Eurobonds würden Staaten der EU als Kreditnehmer am Finanzmarkt auftreten und gesamtschuldnerisch für sämtliche Schulden in Form von Tilgung und Zinsen haften. Die Emission (Ausgabe) der Eurobonds solle eine Schuldenagentur auf Ebene der EU übernehmen.

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Internationaler Währungsfonds (IWF): Ein Instrument des internationalen Finanzsystems

Seit seiner Arbeitsaufnahme im Mai des Jahres 1946, nachdem durch eine internationale Übereinkunft infolge des Bretton-Woods-Abkommens IWF und Weltbank bereits 1944 gegründet waren, hat der Internationale Währungsfonds folgende Ziele:

  • Entwicklung des Welthandels
  • Vertiefung internationaler Zusammenarbeit hinsichtlich Geld- und Währungspolitik
  • Kontrolle nationaler Geldpolitik (bei Kreditvergabe)
  • Überwindung staatlicher Beschränkungen, die den freien Devisenhandel hemmen
  • Förderung des internationalen Zahlungsverkehrs
  • Sicherung weltweit stabiler Finanzmärkte
  • Kurzfristige Kreditvergabe nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds

Geschäftsführender Direktor, gleichzeitig Präsident des IWF, Exekutivdirektorium und beratende Ausschüsse bilden die Organisationsstruktur des Internationalen Währungsfonds. Dem Exekutivdirektorium gehören 24 Direktoren an, die aus Mitgliedergruppen gewählt werden; mit Ausnahme der USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Japan, die aufgrund ihrer Quotengröße je einen Direktor ernennen. China, Russland und Saudi-Arabien treten innerhalb des IWF als eigenständige Gruppe auf. Insgesamt zählt der Internationale Währungsfonds 187 Mitgliederstaaten im Jahr 2011, Wirtschafts- und Finanzexperten erwarten zukünftig tiefgreifende Reformen, weil Schwellenländer wie China und weitere an Einfluss im IWF gewinnen. Deren Reformziel ist eine Umverteilung der Stimmrechte, welche mit geänderten Kapitalanteilen einhergeht. Bisher hatten die USA (16,7 Prozent Stimmanteil) allein sowie die EU-Staatengemeinschaft im Internationalen Währungsfonds Möglichkeiten, Beschlüsse zu verhindern, weil für Entscheidungen eine 85-prozentige Mehrheit notwendig ist.

Kredite vergibt der Internationale Währungsfonds seit den 1970er Jahren vorrangig an Entwicklungsländer. Allerdings ist die Kreditgewährung an harte Bedingungen für den Kreditnehmer geknüpft. Kritiker des Internationalen Währungsfonds (IWF) werten diese Kreditbedingungen als Einmischung in die jeweilige nationale Wirtschaftspolitik.

Internationalen Währungsfonds (IWF)

Internationaler Währungsfonds (IWF): Ein Instrument des internationalen Finanzsystems

Seit seiner Arbeitsaufnahme im Mai des Jahres 1946, nachdem durch eine internationale Übereinkunft infolge des Bretton-Woods-Abkommens IWF und Weltbank bereits 1944 gegründet waren, hat der Internationale Währungsfonds folgende Ziele:

  • Entwicklung des Welthandels
  • Vertiefung internationaler Zusammenarbeit hinsichtlich Geld- und Währungspolitik
  • Kontrolle nationaler Geldpolitik (bei Kreditvergabe)
  • Überwindung staatlicher Beschränkungen, die den freien Devisenhandel hemmen
  • Förderung des internationalen Zahlungsverkehrs
  • Sicherung weltweit stabiler Finanzmärkte
  • Kurzfristige Kreditvergabe nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds

Geschäftsführender Direktor, gleichzeitig Präsident des IWF, Exekutivdirektorium und beratende Ausschüsse bilden die Organisationsstruktur des Internationalen Währungsfonds. Dem Exekutivdirektorium gehören 24 Direktoren an, die aus Mitgliedergruppen gewählt werden; mit Ausnahme der USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Japan, die aufgrund ihrer Quotengröße je einen Direktor ernennen. China, Russland und Saudi-Arabien treten innerhalb des IWF als eigenständige Gruppe auf. Insgesamt zählt der Internationale Währungsfonds 187 Mitgliederstaaten im Jahr 2011, Wirtschafts- und Finanzexperten erwarten zukünftig tiefgreifende Reformen, weil Schwellenländer wie China und weitere an Einfluss im IWF gewinnen. Deren Reformziel ist eine Umverteilung der Stimmrechte, welche mit geänderten Kapitalanteilen einhergeht. Bisher hatten die USA (16,7 Prozent Stimmanteil) allein sowie die EU-Staatengemeinschaft im Internationalen Währungsfonds Möglichkeiten, Beschlüsse zu verhindern, weil für Entscheidungen eine 85-prozentige Mehrheit notwendig ist.

Kredite vergibt der Internationale Währungsfonds seit den 1970er Jahren vorrangig an Entwicklungsländer. Allerdings ist die Kreditgewährung an harte Bedingungen für den Kreditnehmer geknüpft. Kritiker des Internationalen Währungsfonds (IWF) werten diese Kreditbedingungen als Einmischung in die jeweilige nationale Wirtschaftspolitik.

Rekapitalisierung

Rekapitalisierung soll Finanzstabilität sichern

Rekapitalisierung Definition: Umstrukturierung der Finanzierung eines Unternehmens durch Beteiligung privater Investoren. Unternehmensberater definieren auch einen Firmenverkauf an ein neugegründetes Unternehmen mit veränderten Anteilseignern als Rekapitalisierung. Letztendlich hat der Begriff seit der Finanzkrise 2007, die insbesondere eine Bankenkrise ist, dahingehend Bedeutung, dass risikobehaftete Banken innerhalb einer bestimmten Rekapitalisierungszeit die Erhöhung ihres Eigenkapitals mittels Kredit vornehmen konnten. Deutschland gründete dafür im Jahr 2008 den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) – auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin genannt. Besagter Fonds dient insofern der Rekapitalisierung der Banken, als dass Kredite und Garantien auf Staatsebene bereitgestellt wurden. „Wurden“ deshalb, weil die Rekapitalisierungszeit auf Ende 2010 begrenzt war, seit 01. Januar 2011 gibt es keine neuen Kredite, bis 2015 sollen laufende Kredite abgewickelt sein. Ob Einzelaktivitäten für die Rekapitalisierung der Banken in engagierten Ländern wie Deutschland oder Frankreich angesichts der Euro-Schuldenkrise ausreichen, ist fraglich.

Unternehmen und Institutionen streben durch Rekapitalisierung eine Umstrukturierung ihrer finanziellen Mittel an. Es wird versucht, die Art der Finanzierung neu zusammenzusetzen, indem sich Anteile des Eigen-, Fremd-, Mezzaninekapitals verschieben. Dafür benötigen entsprechende Marktteilnehmer geeignete Kapitalgeber, die zur finanziellen Beteiligung am Unternehmen bereit sind. Bei der Rekapitalisierung treten Kapitalbeteiligungsgesellschaften als sogenannte Private-Equity-Gesellschaft (PEG) auf, die Fremdkapital in Form von verbrieften Eigenkapitalanteilen oder stillen Einlagen bei interessierten Anlegern wie beispielsweise Versicherungen, Banken, Investmentgesellschaften oder vermögenden Privatpersonen sammeln. Senkung der Kapitalkosten, mithin die angestrebte Finanzstabilität, sind das Ziel jeder Rekapitalisierung.

AEU-Vertrag

EU- und AEU-Vertrag sind Gründungsverträge der EU

Seit den 1950er Jahren strebten die europäischen Staaten Gemeinschaften an, die hauptsächlich Erleichterungen in den Handelsbeziehungen vorsahen. Der Vertrag von Maastricht war insofern eine Zäsur, als dass dieser sowie der dazugehörende AEU-Vertrag (AEUV) die Grundlage der Europäischen Union, wie sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt präsentiert, bildet. Bekanntermaßen gehört zu den einschneidenden Ergebnissen die Wirtschafts- und Währungsunion, in deren Folge anfänglich elf und bis zum Jahr 2011 vorerst 17 Staaten ihre Landeswährung in eine gemeinsame, nämlich dem Euro, umwandelten. Insofern sind EU- und AEU-Vertrag Abkommen, die das Leben jedes einzelnen Bürgers in derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten von Grund auf änderten. Mit dem Zustandekommen des Europäischen Binnenmarktes auf der Basis einer gemeinsamen Währung erhielten beziehungsweise erhalten in Anbetracht aktueller Krisen bis heute Finanzpolitik, Kapitalmärkte und Kreditwesen eine neue Dimension; Stichwort Euro-Rettungsschirm, der nicht zuletzt aus Steueraufkommen finanziert werden muss.

Der AEU-Vertrag ist in sieben Bereiche mit wiederum umfangreichen Kapiteln gegliedert und hat insgesamt 358 Artikel. Diese behandeln unter anderem Themen wie freier Warenverkehr, Agrarwirtschaft, Fischereipolitik, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs-, Dienstleistungsfreiheit sowie Kapitalfreiheit und freier Zahlungsverkehr, Verkehrspolitik, Fragen zu Monopol und Kartellrecht. Zudem gibt es im AEU-Vertrag Bestimmungen, die Wettbewerbs- und Steuerpolitik der Europäischen Union sowie Kontrollen der staatlichen Beihilfen behandeln.

Der umfangreiche Kontrakt namens AEU-Vertrag liegt in 23 Amtssprachen der Europäischen Union vor, jede ist rechtsverbindlich. Seit Zustandekommen des AEU-Vertrags gab es mehrmalige Änderungen, die gleichwohl als Aktualisierung bezeichnet werden können, weil auch Abkommen der Europäischen Union an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden müssen. Das betrifft sowohl EU- als auch AEU-Vertrag.

Moral-Hazard-Problem

Moral-Hazard-Problem in der modernen Industriegesellschaft

Charakteristisch für das sogenannte Moral-Hazard-Problem ist die Kollision der Interessen zwischen Vertragspartnern, wo Verhaltensänderungen bei einer der Vertragsparteien aufgrund einer vermeintlichen Absicherung gegen ein Risiko eintreten könnten. Ursprünglich bezeichneten Vertreter der Versicherungsbranche ein Moral-Hazard-Problem, wenn Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung weniger Sorgfaltspflicht gegenüber Schadensvermeidung aufbrachten als solche Hausbesitzer, die nicht über eine entsprechende Risikoabsicherung in Form der dafür notwendigen Versicherung verfügten. Analog dazu kann das Moral-Hazard-Problem auf Autofahrer zutreffen, weil die Kfz-Versicherung zumindest das finanzielle Risiko minimiert. In diesem Sinne erweiterte sich das Moral-Hazard-Problem aufs Gebiet der Krankenversicherungen. Gesundheitssysteme in modernen Industriegesellschaften gestatten Versicherungsnehmern großzügigere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Auch unter denen, die behandeln, also Ärzte, Naturheilpraktiker, etc., kann es zum Moral-Hazard-Problem kommen, wenn zum Beispiel relativ unnütze Behandlungen durchgeführt werden. Die Kosten trägt jeweils nicht der einzeln Handelnde, sondern die Gemeinschaft aller Versicherten.

Innerhalb moderner Industriegesellschaften droht ein Moral-Hazard-Problem in Bereichen des Staatswesens selbst (Beamtentum, Sozialstaat), im Finanzwesen und weiteren Wirtschaftzweigen, in denen immer auch Aspekte der Soziologie eine Rolle spielen (soziales Verhalten im Zusammenleben der Menschen). Beispiele für ein drohendes Moral-Hazard-Problem in den genannten Bereichen: Pensionsansprüche, Unkündbarkeit bei Beamten verringern eventuell deren Einsatzbereitschaft; Sozialleistungen des Staates beschränken teilweise Privatinitiative; erfolgsunabhängige Entlohnung könnte bei Arbeitnehmern in gewissem Maße sogar zu unbewusster Leistungsminderung führen.

Im hochaktuellen Kontext Finanzkrisen, Europäischer Stabilitätsmechanismus bis hin zu drohender Staatspleite wird unterm Moral-Hazard-Problem verstanden, dass beispielsweise Überschuldung vergleichsweise unproblematisch gesehen wird, weil EU-Mitgliedsstaaten Finanzhilfen voraussetzen.