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Kredit mit variabler Verzinsung

Kredit mit variabler Verzinsung bei vielen Finanzierungen üblich

Bei einem Kredit mit variabler Verzinsung sind Sollzinsen eine veränderliche Größe, die sich aus den Schwankungen der Zinssätze auf Kapitalmärkten ergibt. Banken wird ein Eigeninteresse daran zugestanden, einen am Beginn der Laufzeit des Kredits festgelegten Sollzins nachträglich und ohne Vertragsänderung zu korrigieren. Andererseits kann der Kredit mit variabler Verzinsung zum Kredit mit einem Festzins werden, wenn dies im Kreditvertrag vereinbart wird, was häufig beim Ratenkredit mit kurzer- bis mittelfristiger Laufzeit der Fall ist. Denn obwohl die Bank innerhalb der Kreditlaufzeit ihren Zinssatz dem Marktzins anpasst, zahlt der Kreditnehmer beim Ratenkredit mit kurzer Laufzeit den vereinbarten Festzins.

Kredite mit variabler Verzinsung kommen in vielfältiger Art und bei fast allen Finanzierungen vor. Insbesondere trifft es auf Darlehen mit langen Laufzeiten zu. Bausparverträge, Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekendarlehen oder Großkredite sind meistens Kredite mit variabler Verzinsung. Und zwar deshalb, weil am Beginn der Vertragslaufzeit Entwicklungen am Kapitalmarkt schwer eingeschätzt werden können.

Die Höhe der Zinsen orientiert sich am Leitzins von Zentralbanken beziehungsweise dem der Europäischen Zentralbank. Neben der Laufzeit kann bei einem Kredit mit variabler Verzinsung auch die Bonität des Kreditnehmers Einfluss auf letztendlich zu zahlenden Zinsen haben. Kreditgeber berechnen neben dem zum Zeitpunkt der Kreditvergabe üblichen Marktzins gegebenenfalls einen Risikoaufschlag, der nach Umfang der Kreditsicherheiten und dem geschätzten Risiko veranschlagt wird. Das allseits bekannte Kürzel „p. a.“ (pro anno, pro Jahr) hinterm in Prozent genannten Zinssatz verweist prinzipiell auf eine variable Verzinsung. Demnach ist auch der Dispo beim Girokonto ein Kredit mit variabler Verzinsung.

Kreditangebot

Kreditangebote vor Vertragsabschluss möglichst umfassend prüfen

Wird der Begriff Kreditangebot im Sinne der Betriebswirtschaftslehre betrachtet, stellt es den ersten Schritt vor einem zwingend notwendigen Kreditantrag sowie im weiteren Verlauf des Kreditvertrags dar. Aus Sicht der Unternehmen wird ein Kreditangebot im Großen und Ganzen dem Bereich Beschaffung zugeordnet.

Weil Finanzinstitute, Banken und Sparkassen Dienstleistungsunternehmen sind, geht es bei diesen selbstverständlich nicht um die Beschaffung von Rohstoffen, Materialien, Gütern, sondern um potenzielle Kunden. Geschäftsleute, Unternehmer, Gewerbebetreibende, Freiberufler, etc. nutzen Kreditangebote ebenso wie Privatpersonen dafür, sich gegebenenfalls Finanzmittel zu beschaffen. Insbesondere Direktbanken bewerben ihre Kreditangebote in öffentlichen Medien.

Spezialbanken, wie zum Beispiel die Postbank, ein privates Bankhaus, hingegen bevorzugen die individuelle Beratung, wenn zukünftige Kreditnehmer ein Kreditangebot wünschen. Speziell die gegenüber den Universalbanken in geringerer Anzahl vorhandenen, traditionsreichen privaten Bankhäuser haben eine wohlhabende Klientel, sodass deren Kundenbetreuung Vermögensberatung respektive Vermögensverwaltung umfasst, was freilich ein bedarfsweise erstelltes Kreditangebot mit einschließt. Vertriebskanäle der Universalbanken im Massenkundengeschäft sind Telefon, Internet, wenn vorhanden das Filialnetz (nicht bei Direktbanken) sowie der heutzutage nicht mehr weit verbreitete Außendienst. Darüber hinaus nutzen Universalbanken sonstige Finanzdienstleister, bei denen neben Anlageberatung auch Kreditangebote zum Aufgabengebiet gehören können.

Kreditvermittlung und Kreditangebot sind keine identischen Begriffe. Hauptunterschied: Kreditvermittlung verursacht Kosten (Vermittlungsprovision) und unterliegt bereits rechtlichen Regulierungen, ein Kreditangebot ist gebührenfrei sowie rechtlich in keinster Weise bindend. Während Kapitalgeber zukünftige Kreditnehmer hinsichtlich Kreditfähigkeit, Kreditwürdigkeit, Kreditsicherheiten prüfen, sollten Verbraucher beim Kreditangebot folgende Zahlungsbedingungen vergleichen: Zinssatz, Tilgungsraten, sonstige Kreditkosten (Gebühren, Provisionen). Dem Kreditangebot folgen Kreditantrag, Kreditzusage (-absage), Kreditvertrag.

Kredite an private Haushalte

Kredite an private Haushalte entsprechen denen an Privatpersonen

Private Haushalte, im wirtschaftlichen Sinne betrachtet, werden als eine von Gesellschaftssystem, Staats- oder Regierungsformen unabhängige Wirtschaftseinheit definiert. Kredite an private Haushalte sind aufgrund dessen, das besagte Wirtschaftseinheit aus mindestens einer Person bestehen muss, gleichbedeutend mit dem Ausdruck Kredit für private Kunden. Denn Banken, aber auch einige sonstige Kapitalgeber, die Eigen- und Kundengeschäft grundsätzlich trennen müssen, unterscheiden zudem nach Geschäfts- und Privatkundenbereich. Kredite an private Haushalte gehören demzufolge eindeutig zum letztgenannten Geschäftsfeld von Universal-, Spezial-, Direktbanken, (Bau-)Sparkassen, sonstigen Finanzinstituten oder Kapitalgeber.

Kredite an private Haushalte können im Massenkundengeschäft als Raten-, Konsumenten-, Waren-, Kleinkredit, und hier als standardisiertes Finanzprodukt, vorkommen. Diese zeichnen sich überwiegend durch kurze Laufzeit, größtenteils Zinsbindungsfrist sowie keine zusätzlichen Kreditkosten aus. Solcherart Kredite an private Haushalte werden von entsprechenden Anbietern vielfach ohne nennenswerte Kreditsicherheiten bewilligt. Nehmen hingegen zukünftige Häuslebauer Kredite an private Haushalte in Anspruch, ist der Zweck der Finanzierung viel komplexer und es bedarf deshalb einer umfangreicheren Vorbereitung, auch die Kreditverträge sind mit den sonst üblichen Standardverträgen nicht zu vergleichen. Diese Kredite an private Haushalte werden nur bei ausreichender Kreditsicherheit und Bonität, also der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, bewilligt. Die für Immobilien-, Baufinanzierung zwingend notwendigen Kreditsicherheiten müssen den Prüfungen der Kapitalgeber standhalten. Im Weiteren wird bei Krediten an private Haushalte, die eine Immobilien-, Baufinanzierung darstellen, ein gewisser Anteil Eigenkapital vorausgesetzt. Ansonsten gehört die Anschaffung mannigfaltiger Konsumgütern zum Verwendungszweck der Kredite an private Haushalte, zu denen außerdem auch ein Dispositionskredit zählt.

Kreditfinanzierung

Kreditfinanzierung ist Kapitalbeschaffung durch Aufnahme eines Kredits

Die Beschaffung, Bereitstellung und Rückzahlung finanzieller Mittel für Investitionen wird in hohem Maße durch Kreditfinanzierung bewerkstelligt. Der Ausdruck Kreditfinanzierung ist umgangssprachliches Synonym für den Fachbegriff Fremdfinanzierung. Und zwar deshalb, weil jede Kreditfinanzierung die Beschaffung fremden Kapitals von Banken oder sonstigen Kapitalgebern (Gläubigern) ist. Nach Vergleichen der am Finanzmarkt befindlichen Kreditangebote wird die Überlassung von Geld in aller Regel auf der Grundlage eines entsprechenden Kreditvertrags erfolgen, zudem wird die Bereitstellung des Kapitals im Fall der Kreditfinanzierung größtenteils erfolgsunabhängig gewährt. Zur Definition des Fachbegriffs Fremdfinanzierung gehört auch, dass es sich um Geldmittel / Kapital handelt, welches stets für eine begrenzte Zeit von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird. Kurzfristige Fremd-, Kreditfinanzierung hat eine durchschnittliche Fristigkeit (Zeitraum) von bis zu neunzig Tagen, mittelfristige beginnt etwa ab neunzig Tagen und reicht bis zu vier Jahren. Über diesen Zeitraum hinaus handelt es sich um langfristige Kreditfinanzierungen, wie sie beispielsweise Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekarkredit, Schuldscheindarlehen, verzinsliche Wertpapiere, etc. sein können. Im Geschäftsbereich von Unternehmen, Konzernen und Selbstständigen zählen überdies auch Kontokorrent- oder Lieferantenkredit zu den Arten der Kreditfinanzierung.

Demzufolge ist jeder Dispositionskredit im Privatkundengeschäft der Banken ebenfalls eine Kreditfinanzierung. Im Unterschied zur oben erwähnten zeitlichen Begrenzung der Fremdfinanzierung sind Kontokorrent respektive Dispositionskredit Regelausnahmen, weil diese überwiegend auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Fällige Zinsen, Tilgung, sonstige Kreditkosten unterscheiden sich nach Kreditgeber, Kreditart, Laufzeit, Bonität des Kreditnehmers und den gestellten Sicherheiten. Eine Kreditfinanzierung kann heutzutage auch über das Internet realisiert werden.

Kreditinstitute

Kreditinstitute haben die Fähigkeit der direkten Geldschöpfung

Zu Tätigkeiten von Kreditinstituten zählen unter anderem Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln, wozu insbesondere Kredite, Darlehen und Finanzierungen gehören, Abwicklung des baren/bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Einlagen-, Depot-, Emissionsgeschäfte, Wertpapier– und Devisenhandel. Kreditinstitute sind Mittler zwischen Wirtschaftseinheiten, der Begriff schließt Privathaushalte ein, wenn Leistungen ausgetauscht werden, die der Zwischenschaltung von Geld/Zahlungsmitteln bedürfen. Kreditinstitute haben deshalb die Fähigkeit direkter Geldschöpfung, weil über die Kreditgewährung auf direktem Weg Geld in Umlauf gebracht wird.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr setzt ein entsprechendes Bankkonto (Giro-, Gehalts-, Geschäftskonto) voraus, das Bankkunden (Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmen, Konzerne) bei einem selbstgewählten Kreditinstitut beantragen, eröffnen und anschließend führen. Das jeweilige Kreditinstitut verwaltet die Bankkonten ihrer Kunden, im Weiteren können es übers Giro-, Gehalts- und Geschäftskonto hinaus beispielsweise Festgeld-, Tagesgeldkonto, Sparkonto, Kreditkonto oder Spendenkonto sein. Guthaben auf Bankkonten werden Sichteinlagen genannt. Eine der großen Aufgaben von Kreditinstituten besteht auch darin, stets über soviel Bargeld zu verfügen, dass sie berechtigten Zahlungsansprüchen ihrer Kunden stets nachkommen können (Einlagensicherung).

In Deutschland enthält § 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Definition für Kreditinstitute. Demnach sind gewinnorientierte Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, deren Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsablauf erforderlich machen, Kreditinstitute. Zudem enthält das bundesdeutsche Kreditwesengesetz (KWG) umfangreiche Vorschriften zu Liquidität, Eigenkapital, Kreditgeschäft, Rechnungslegung, Bilanz, Haftung, Befugnisse, etc. Bundesdeutsche Kreditinstitute sind nach ihrer Rechtsform Personen– oder Kapitalgesellschaften. Neugründungen als Einzelunternehmen beziehungsweise Bankier werden seit der Novellierung des Kreditwesengesetzes 1976 nicht mehr zugelassen. Kreditinstitute in Deutschland: Großbanken, Universalbanken, Sparkassen und Landesbanken, Bausparkassen, Genossenschaftsbanken, Spezialbanken, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Zweigstellen ausländischer Banken sowie Direktbanken.

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten aus rechtlicher und banküblicher Sicht

Kreditsicherheiten sind solche Maßnahmen/Vereinbarungen, die einem Kreditgeber die Rückzahlung des geliehenen Geldes einschließlich der Zinsen garantieren. Kann der Kreditnehmer (Schuldner, Debitor) berechtigte Ansprüche des Kreditgebers (Gläubiger, Kreditor) in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen nicht mehr erfüllen, greifen die im Kreditvertrag vereinbarten Kreditsicherheiten. Hinsichtlich der Verwertbarkeit hinterlegter Vermögensgegenstände, was Sachen oder Rechte sein können, unterscheiden sich dringliche (zum Beispiel Grundpfandrechte, Verpfändung von Guthaben) und sonstige Sicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft, Patronats-, Negativerklärung). Nach Typen klassifizierte Kreditsicherheiten sind:

a) Personensicherheiten, die schuldrechtliche Ansprüche gegen natürliche Personen beinhalten; Beispiele: Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme (Patronatserklärung) oder Wechsel.

b) Sachsicherheiten (Realsicherheiten) mit sachenrechtlichen Ansprüchen der Kreditgeber gegenüber den Kreditnehmern; Beispiele: Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung.

Die Kreditsicherheiten gliedern sich darüber hinaus noch in akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten. Hauptmerkmale der akzessorischen sind generelles Bestehen einer Grundschuld sowie ihr Umfang und ihre Dauer. Hier erlischt die Kreditsicherheit mit Begleichung der Grundschuld. Bei nicht akzessorischer Sicherheit bleibt beispielsweise eine Grundschuld bestehen, auch wenn alle Verpflichtungen durch den Schuldner erfüllt wurden; allerdings setzen nicht akzessorische Sicherheiten keine bestehende Forderung voraus.

Manche Kreditsicherheiten wie Hypothek, Pfandrecht, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt gelten von vorneherein als Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszugestalten sind. Von Kreditnehmern beizubringende bankübliche Kreditsicherheiten sind unter anderen Bürgschaft, Forderungsabtretung (Lohn, Gehalt, Versicherungen), Verpfändung von Wertpapierbeständen, Negativerklärung, etc.

Kapitalgeber entscheiden eigenverantwortlich über Kreditsicherheiten. Die Bonität des Kreditnehmers (Schufa, bei Konzernen auch Rating) hat wesentlichen Einfluss auf Kreditsicherheiten.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV)

Bedeutung von Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung

Erläuterungen für die Bedeutung des Ausdrucks Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) muss vorangestellt werden, dass diese begriffliche Konstruktion allein bei Darlehensverträgen/Krediten für Verbraucher relative Bedeutung hat. Geschäftsleute, Unternehmen, auch Unternehmensgründer, Mittelständler, Konzerne, etc. können Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung vergleichsweise wenig bis gar nichts entnehmen. Und zwar deshalb, weil für sie Regeln des Verbraucherschutzes keine Anwendung finden und zudem Investitionskredite, Personalkredite, Großkredite oder Schuldscheindarlehen ganz andere Voraussetzungen und Bedingungen haben. Hinzu kommen individuell zu erbringende Kreditsicherheiten, die zum Teil weitere zusätzliche Kosten (Zahlungsbedingungen) verursachen können.

Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) betreffen schlussendlich also nur Darlehen, Kredite für Konsumenten, Verbraucher, also Privatpersonen. Und auch hier sind die Kreditarten, bei denen Verbraucher Vergleiche zwischen Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung realistisch vornehmen können, mehr oder weniger stark eingeschränkt. Die Preisangabeverordnung PAngV dient durch Regelungen zur Preiswahrheit und Preisklarheit dem Verbraucherschutz und der Förderung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Zum Inhalt gehören Vorschriften darüber, wie, wo, wann, welche Preise und Kosten für bestimmte Waren und Dienstleistungen darzustellen sind. Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung haben sich an § 6 dieser dem Verbraucherschutz dienenden Verordnung zu orientieren. Hier befinden sich innerhalb der jeglichen Verbraucherschutz in Bezug auf Preisangaben betreffenden Vorschrift die für das Kreditgeschäft.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung können allein dann realistisch miteinander verglichen werden, wenn Kreditart, Sollzinssatz und Laufzeit jeweils gleich sind, zudem spielt der Kreditgeber keine unwesentliche Rolle. Kreditkonditionen sind Zahlungsbedingungen für die Kosten des Kredits, beispielsweise Zinssatz, etwaige Gebühren, Zuschläge oder auch Provisionen. Einfluss auf Kreditkonditionen nach Preisangabeverodnung haben Marktlage, Referenzzinssatz und Bonität des Kreditnehmers.

Kreditzins

Kreditzins als wichtiger Bestandteil der Kreditkonditionen

Der Kreditzins wird mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel das zinslose Darlehen, als zu entrichtende Vergütung/Entgelt bei jeder Inanspruchnahme von vielen möglichen Arten von Krediten fällig. Kreditzins zahlen Kreditnehmer, egal ob Privatpersonen, Geschäftsleute oder Unternehmen, an Kreditgeber. Diese sind überwiegend Banken, können darüber hinaus Finanzdienstleister, Investoren oder sonstige Kapitalgeber, zum Beispiel Finanzierungsgesellschaften sein. Für den umgangssprachlichen Begriff „Kreditzins“ gibt es keine Definition, entsprechende Literatur verwendet den Fachausdruck Sollzins. Aus Sicht der Banken sowie sonstiger Kreditgeber müssen Sollzins beziehungsweise Kreditzins allgemeine Kosten, ein gewisses Kreditrisiko und Refinanzierungskosten abdecken, außerdem letztendlich die Gewinnmarge enthalten.

Für Kreditnehmer gehört der Kreditzins mit zur entscheidenden Größe der Kreditkonditionen, zeigt er doch am ehesten wie teuer ein angestrebter Kredit tatsächlich wird. Zinssätze sind stets Prozentangaben, die pro Zeitintervalle angegeben werden. Gängig ist unter anderem ein Zinssatz/Kreditzins mit dem Kürzel p. a. hinter der Prozentzahl, was pro Jahr bedeutet. Möchten Kreditnehmer, bevor sie einen Kreditvertrag abschließen, nicht den prozentualen Kreditzins, sondern konkreten Geldbetrag wissen, werden Kreditvermittler, Banken oder Finanzdienstleister diesen für sie errechnen. Neben Zinssatz und Höhe des Kreditbetrags ist die Laufzeit ein wesentlicher Faktor der Kreditkonditionen, zu denen weitere Kosten wie etwa Gebühren kommen können.

Der Kreditzins richtet sich an Referenzzinssätzen oder marktüblichen Zinssätzen aus, zudem unterscheiden sich Festzinsen und variabler Zinssatz. Letzteres bedeutet, dass ein Kreditzins über die Laufzeit hinweg veränderlich ist. Bei langfristigen Finanzierungen, Dispo bzw. Kontokorrent wird der Kreditzins kaum Zinsbindungsfristen aufweisen.

Kreditvertrag

Kreditvertrag als Grundlage der Gewährung eines Kredits

Grundlage für die Gewährung jeder Art von Krediten ist der Kreditvertrag, welcher die Übertragung von vertretbaren Sachen in das Eigentum des Kreditnehmers sowie alle Rückzahlungsverpflichtungen an den Kreditgeber beinhaltet. Kreditvertrag und Darlehensvertrag sind gleichbedeutend, ohne rechtliche Unterschiede, unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Vorschriften für einen Kreditvertrag sind nicht zwingend (Ausnahme: Verbraucherdarlehen) und nicht formbedürftig. Die Vereinbarung der Schriftform gehört in aller Regel genauso in den Kreditvertrag wie weitere Bedingungen oder Abreden.

Das betrifft Kreditart, Kreditbetrag, Kreditzinsen, Kreditkosten, Kreditlaufzeit, Tilgung, etwaige Kreditsicherheiten sowie Gerichtsstand. Der Kreditvertrag enthält Rechte wie Pflichten für Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditgeber ist nach rechtswirksamem Zustandekommen des Kreditvertrags zur Auszahlung vereinbarter Summen an Kreditnehmer entsprechend festgelegter Laufzeiten verpflichtet. Diesen als selbstständig geltenden Anspruch auf Auszahlung können Kreditnehmer abtreten, das heißt verpfänden, andererseits ist er allerdings auch pfändbar. Ob und welche Kreditsicherheiten beizubringen sind, entscheidet der Kreditgeber. Bei Kreditverträgen über langfristige Finanzierungen werden Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft, etc. gesondert vertraglich vereinbart. Auch für einen Kreditvertrag, der beispielsweise die Finanzierung von Immobilienanlagen beinhaltet, gelten besondere Bedingungen, wie etwa die, dass der Kreditgeber keinerlei Verpflichtungen zur Beratung oder Information über die Qualität des zu finanzierenden Projekts hat.

Diverse Kredite können standardisierte Kreditverträge sein. Zwingend notwendig ist stets ein Hinweis im Kreditvertrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditinstituts. Unwirksam wird ein Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher, die Rückzahlungspflicht entfällt jedoch nicht. Bedingungen der Kreditkündigung sind weiterer Bestandteil eines Kreditvertrags.

Kreditvermittler

Kreditvermittler: Spezifizierte Berufsbezeichnung für Makler

Hauptaufgabe jeden Maklers ist nicht allein die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, beim Kreditvermittler also die für Kreditverträge beziehungsweise Darlehensverträge zu schaffen, sondern der Vertragsabschluss selbst. Denn erst dann wird das Entgelt für eine Tätigkeit als Kreditvermittler, Versicherungsvertreter, Personalvermittler, Börsen– oder Immobilienmakler fällig. All diese namentlich bereits spezifizierenden Berufsbezeichnungen werden unter dem Oberbegriff Makler zusammengefasst.

Kreditvermittler, die ihren Beruf dauerhaft gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht betreiben, bedürfen eines nach Art und Umfang kaufmännischen Geschäftsbetriebs sowie der Zulassung durch eine entsprechende Behörde aus dem jeweiligen Land. Bedingungen der Zulassung zum Kreditvermittler sind gesetzlich unterschiedlich geregelt, in Deutschland gelten Gewerbeordnung sowie Gewerbeaufsichtsamt. Eignungsvoraussetzungen für Kreditvermittler können Nachweise über Sachkunde, Mitgliedschaft in Fachverbänden, bisherige Straffreiheit und korrekte Vermögensverhältnisse sein. Rechtsgrundlage der vom Kreditvermittler zum Abschluss gebrachten Kredit-/Darlehensverträge ist wie für Banken und jeden anderen Finanzdienstleister das Reglement des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Kreditvermittler beschafft beziehungsweise vermittelt für Kreditgeber wie Banken, Finanzinstitute oder sonstige Finanzdienstleister potenzielle Kreditnehmer, daher schließen Verbraucher zwei Verträge ab. Zum einen den angestrebten Kreditvertrag, andererseits erhält der Kreditvermittler ein unterschriebenes Vertragsformular, das zugleich Grundlage für die Abrechnung des idealerweise erfolgreich verlaufenen Kreditvermittlungsgeschäfts ist. Die vereinbarte Vergütung bzw. Honorar in Form von Provision respektive Courtage, erhalten Kreditvermittler nach Fristablauf des möglichen Widerrufs, also bei tatsächlichem Zustandekommen des Kredits. Ausnutzung kaufmännischer Unerfahrenheit bei Verbrauchern durch den Kreditvermittler oder die arglistige Täuschung sind sittenwidrig.